Vor kurzem traf ich eine liebe Freundin zum Mittagessen im Suppenladen um die Ecke. Nach dem dritten Löffel Rote-Beete-Suppe platzte es aus ihr heraus.“Weißte was? Ich bin schwanger!“ Natürlich freute ich mich riesig über die tolle Nachricht. „Ahhhh wie cool, Kind Nummer 3!“ Sie entgegnete grinsend: „Nummer 3? Neeee…. Nummer 3 UND 4! Wir bekommen Zwillinge!“ „What? Ach du Sch…, ähhhh – wow – ähhh Glückwunsch!“ , war meine spontane Reaktion, die mir im nächsten Augenblick etwas peinlich war. „So ähnlich ging es mir auch“, kicherte sie. „Gesagt habe ich erst mal gar nichts, als ich bei der Gynäkologin saß. Gedacht habe ich tatsächlich auch erst mal „Ach, du scheiße“. Dann war ich erleichtert, denn endlich wusste ich, warum mir die ganze Zeit doppelt kotzübel war.“
Nachdem wir noch ein bisschen über Geschwister, Familienplanung und Job geplaudert hatten, kamen wir auf das Thema Elterngeld. In dem Zusammenhang fiel dann noch einmal das Stichwort „kotzen“, denn bekanntermaßen gibt es seit der Elterngeldreform im Jahr 2015 kein doppeltes Elterngeld mehr für Zwillinge. Und darüber kann man sich natürlich ziemlich aufregen, denn Zwillinge essen menschlicherweise nun mal doppelt so viel und brauchen doppelt so viele Windeln, Feuchttücher und Klamotten.
Wenn man das Wort Elterngeld in den Mund nimmt, landet man nach meiner Erfahrung fünf Minuten später beim Thema Elternzeit und 10 Minuten später beim Thema Mutterschutz. Während wir also unsere Suppe auslöffelten, preschten wir einmal im Galopp durch alle wichtigen Gesetze für Zwillingseltern. Und da ich mir vorstellen kann, dass das den einen oder anderen von euch auch interessieren dürfte, habe ich nach unseres Gespräch für alle (werdenden) Zwillingsmamas und -papas eine kleine Paragrafen-Bedienungsanleitung geschrieben:
Elterngeld
Zwillings-Eltern erhalten leider nur einmal Elterngeld. Dafür gibt es während des gesamten Elterngeld-Bezugs einen Mehrlings-Zuschlag in Höhe von EUR 300 pro Monat. Die 300 EUR bekommst du allerdings nur, wenn du Basiselterngeld beantragst. Wenn du Elterngeld Plus bzw. den Partnerschaftsbonus beantragst, sind es nur 150 EUR pro Monat.
Die Bezugsdauer des Elterngeldes bleibt dabei gleich, man kann den Elterngeldbezug nicht länger strecken, nur weil man zwei Babys auf einmal bekommt.
Um den Mehrlings-Zuschlag zu erhalten, musst du ganz einfach auf dem Elterngeld-Antrag die Namen beider Kinder eintragen und die Anzahl der Mehrlinge, also 2. Und weil die Frage schon aufkam: Man füllt den Elterngeld-Antrag nur einmal aus 🙂
Wichtig: Wenn du neben den Zwillis noch ein weiteres Kind hast, das jünger als 3 Jahre ist, oder 2 Kinder unter 6 Jahren, dann bekommst du für diesen Zeitraum zusätzlich noch den Geschwisterbonus.
Elternzeit
Zwillingseltern haben ein Recht auf 36 Monate Elternzeit pro Kind – im Gegensatz zum Elterngeld also das doppelte Programm. Mutter und Vater können jeweils 72 Monate in Elternzeit gehen – d.h. jeweils 6 Jahre. Theoretisch können beide Elternteile also 6 Jahre in die Babypause gehen. Da man aber keine 6 Jahre Elterngeld bekommt, werden das vermutlich nur wenige tun – oder in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.
Die Elternzeit kannst du nach den üblichen Regelungen aufsplitten, in bis zu 3 Abschnitte. Jeweils 24 Monate der Elternzeit kannst du vom 3. – 8. Lebensjahr des Kindes nehmen. Solltest du bis zum 8. Lebensjahr nicht die gesamte Elternzeit verbraucht haben, verfällt der Rest.
Wichtig ist, dass bei der Elternzeit-Anmeldung kein Kinderchaos entsteht. Die Elternzeit wird nicht gleichzeitig für beide Kinder, sondern separat angemeldet. Es ist daher empfehlenswert anzugeben, wann du für welches Kind Elternzeit nimmst (wenn du die Elternzeit vor der Geburt anmeldest, schreibst du einfach Kind 1 und Kind 2 in die Anmeldung). Ich habe schon Fälle erlebt, in denen das nicht genau bestimmt wurde. Die Folge: Unklarheiten und doofe Missverständnisse mit dem Arbeitgeber (keine Angst, wenn ihr es schon anders gemacht habt – das kann, muss aber nicht sein).
Du musst den gesamten Elternzeit-Zeitraum bis zum Schuleintritt nicht sofort planen. Wichtig ist nur, dass du dich für die ersten beiden Jahre nach der Geburt festlegst. Denn: Wenn du nur ein Jahr Elternzeit anmeldest, verzichtest du automatisch auf Elternzeit im 2. Jahr nach der Geburt. Die Folge: der Arbeitgeber muss zustimmen, falls du die Elternzeit doch auf 2 Jahre verlängern willst.
Mögliche Elternzeit-Kombinationen sehen so aus
Beispiel 1
1. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 1
2.+3. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 2
4. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 1
5.+6. Lebensjahr Pause
7. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 1
8. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 2
Beispiel 2
1.Lebensjahr Elternzeit mit Kind 1
2. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 2
3. Lebensjahr Pause
4.+5. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 1
6. Lebensjahr Pause
7. +8. Lebensjahr Elternzeit mit Kind 2
Beispiel 3
1.+2. Lebensjahr Elternzeit Kind 1
3.+4. Lebensjahr Elternzeit Kind 2
Nach dem 4.Lebensjahr Wiedereinstieg, keine Elternzeit mehr, jeweils ein Elternzeit-Jahr von Kind 1 und Kind 2 verfallen
Mutterschutz
Die Mutterschutzzeiträume sind bei Zwillings-Schwangerschaften natürlich länger! Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist beträgt nicht 8, sondern 12 Wochen. In diesem Zeitraum gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, das heißt, du darfst nicht arbeiten (es sei denn du bist Schülerin oder Studentin) und bekommst – wenn du gesetzlich versichert bist – Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld. Die nachgeburtlichen Leistungen die du in diesem Zeitraum beziehst, werden übrigens auf das Elterngeld angerechnet, weil der Bezug von Mutterschaftsleistungen nach der Geburt wie Basiselterngeld behandelt wird.
Sonderkündigungsschutz
Neben dem Kündigungsschutz während der Schwangerschaft gibt es noch den Sonderkündigungsschutz während Elternzeit (auch für die Papas!). Wenn du Zwillinge hast, ist dieser Zeitraum natürlich länger, je nach Elternzeit-Kombination. Theoretisch ist dabei längstens ein Sonderkündigungsschutz für 72 Monate für jeden Elternteil denkbar.
Kindergeld
Kindergeld gibt es für Zwillings-Eltern Gottseidank doppelt! Auf dem Online-Antrag der Bundesagentur für Arbeit müsst ihr einfach noch einmal klicken und Zwilli Nr.2 hinzufügen.
Aktuell gibt es übrigens 194 EUR Kindergeld pro Kind und Monat, für das 3. Kind gibt es 200 EUR pro Monat, ab dem 4.Kind 225, EUR/Monat.
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So liebe Zwillings-Eltern, ich hoffe, dass euch die Infos weiterhelfen! Habe ich hoch einen Aspekt vergessen? Wenn ja, kommentiert gerne unter diesen Beitrag.
Und falls ihr noch mehr über Zwillinge und Zwillingsmamas lesen wollt, dann lege ich euch ganz besonders folgende Blogs ans Herz:
Hier schreibt Claudia, die ich auch schon einmal interviewt habe, supersüße Briefe an ihre Zwillinge Elli und Theo. Besonders zu empfehlen ist auch ihr toller Schwangerschaftsratgeber.
Janina schreibt über den Alltag mit Zwillingen + großem Bruder. Besonders am Herzen liegt ihr der wertschätzende Umgang mit Kindern, ohne Gewalt, Strafen und Drohungen.
Alf und Ulf, dass sind die Zwillings-Jungs von Anja. Diese Namen fand ich schonmal sehr witzig. Auf ihrem Blog findest du nicht nur Einblicke in das Leben mit Zwillingen, sondern auch tolle Rezepte und schöne Buchempfehlungen
Bei Janna findest du viele lustige Geschichten aus der Schwangerschaft und dem Zwillingsmama-Alltag, dazu gibt es wunderschöne DIY-Ideen,
Kerstin schreibt supersympathisch über das chaotische Leben als Zwillings-Mama. Diesen Mutmacher-Text von ihr lege ich allen werdenden Zwillings-Eltern ans Herz.
Auf Julias Blog und Podcast gibt es eine ganze Menge zu entdecken: Ehrliche Einblicke in die Zwillingsmama-Welt, Tipps für den Alltag (Hilfe Kindergeburtstag!) und eine Menge Zwillings-Empowerment. Unbedingt lesen und reinhören!
Ein riesengroßes Dankeschön auch an Mrs. Twinlove für das tolle Titelbild <3! Schaut unbedingt mal bei Ihrem tollen Instagram Account vorbei!
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