Elterngeld

Elterngeld-Kalender #7: Wann habe ich Anspruch auf den Zwillings- und Geschwisterbonus?

Eine liebe Leserin hat auf dem Blog nach dem Zwillings-und Geschwisterbonus gefragt, den ich euch heute kurz erkläre. Das Grundprinzip ist klar: wer viele Kinder hat, bekommt auch mehr Elterngeld. Schließlich kosten Kinder eine Menge Geld, wie wir wissen. Alleine schon die Windeln… Ich will nicht wissen, was ich da für ein Vermögen ausgegeben habe!

Ganz so einfach ist die Gleichung

MEHR KINDER = MEHR ELTERNGELD

allerdings nicht. Denn gerade bei Geschwistern ist das Gesetz eher knauserig.

Geld gibt es nur, wenn sie noch sehr klein sind: Der Geschwisterbonus

Der Geschwisterbonus wird immer dann gezahlt, wenn du zwei Kinder hast, die noch nicht 3 Jahre alt sind, oder drei, vielleicht sogar mehr Kinder hast, die noch nicht 6 Jahre alt sind. (Notiz am Rande: Wer Kinder elterngeldoptimiert zeugen möchte, sollte keine lange Pausen bei der Familienplanung einlegen ;-))

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Elterngeld um 10%, mindestens aber um 75 EUR erhöht. Wenn allerdings die Altersgrenzen geknackt werden , weil dein Kind während des Elterngeldbezugs den 4. Geburtstag, oder aber den 7.Geburtstag feiert, dann entfällt auch der Geschwisterbonus.

Beispiel: Du hast zwei Kinder, Max ist 3 Monate alt, Moritz 3 Jahre. Du beziehst seit der Geburt von Max Elterngeld. Moritz feiert am 1.1.2018 seinen Geburtstag. Ab dem 1.2.2018 wird dir kein Geschwisterbonus mehr ausgezahlt.

Der Zwilli-Bonus

Bei Zwillingen gibt es sogar noch mehr Geld: Für jeden Zwilling, bzw. Mehrling wird ein zusätzliches Elterngeld in Höhe von EUR 300 monatlich gezahlt. Früher – das heißt vor Geburten vor dem 1.1. 2015 – bekam man bei Zwillingen sogar doppeltes Elterngeld! Seit der Reform de Elterngeldes ist das jedoch Geschichte. Wobei: Wenn du jetzt beim Lesen merkst, dass die alte Regelung noch auf dich anwendbar ist, dann solltest du den Anspruch jetzt noch schnell geltend machen, bevor er spätestens zum 31.12.2018 verjährt…

Wichtig: Falls eure Zwillinge noch ein Geschwisterchen unter sechs Jahren haben sollten, besteht zum Mehrlingszuschlag zusätzlich noch der Geschwisterzuschlag (diese Mama verdient einen Orden und meldet sich bitte bei mir, sie bekommt ein Exemplar meines Buches mit Widmung geschenkt!).

Der Bonus-Check auf dem Elterngeldbescheid

Den Geschwister- bzw. Zwilli- und Mehrlings-Bonus bekommt ihr nicht automatisch. Ihr müsst beim Elterngeldbescheid auf jeden Fall darauf achten, dass ihr Angaben zu den Geschwistern macht (Geburtstdatum etc.). Wenn der Elterngeldbescheid dann da ist müsst ihr unbedingt prüfen, ob die Elterngeldstelle auch an den Bonus gedacht hat. Wenn nicht, müsst ihr rechtzeitig Widerspruch einlegen (Wie das geht erkläre ich euch auch noch)!

 

 

 

 

 

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