Elterngeld

Elterngeld-Kalender #5: Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

Ich hoffe der Elterngeld-Kalender macht euch Spaß! Ich weiß, das Thema ist manchmal trocken und lästig, aber: Wenn ihr fleißig bis Weihnachten mitliest, seid ihr fit fürs Elterngeld – versprochen!

Nach den vielen allgemeinen Erklärungen und Abgrenzungen wird es jetzt etwas konkreter. Ich stelle euch heute nämlich die einzelnen Elterngeld-Varianten vor. Als ich Elterngeld beantragt habe, war alles noch ganz einfach – es gab nämlich nur eine Elterngeld-Sorte. Heute ist das anders – insgesamt unterscheidet man drei verschiedene Elterngeld-Arten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld entspricht einem „normalen“, d.h. vollen monatlichen Elterngeldbetrag, also 100%. Eine Beantragung macht immer dann Sinn, wenn ihr euch den maximalen Elterngeldbetrag auszahlen lassen möchtet und während des Elterngeldbezugs nicht in Teilzeit arbeitet (warum das so ist erkläre ich euch noch).

Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus entspricht maximal einem halben monatlichen Elterngeldbetrag, also die Hälfte des Basiselterngeldes. Ein Monat Basiselterngeld entspricht daher 2 Monaten Elterngeld Plus. Elterngeld Plus lohnt sich finanziell eigentlich nur dann, wenn ihr wieder relativ schnell in den Job einsteigen möchtet und während des Elterngeldbezugszeitraumes in Teilzeit arbeitet. Im Vergleich zum Bezug von Basiselterngeld „verbraucht“ sich der Elterngeldanspruch dann nicht so schnell. Außerdem ist das Elterngeld Plus für diejenigen interessant, die nicht in Teilzeit arbeiten, sich das Elterngeld aber länger auszahlen lassen möchten.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist streng genommen keine neue Elterngeld-Variante, sondern die Zusammenfassung von zusätzlich 4 Elterngeld-Plus-Monaten, die dann als Zusatzbonus gewährt werden, wenn ihr folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • beide Elternteile arbeiten 4 Monate parallel und zusammenhängend
  • mindestens für 25, maximal aber 30 Stunden pro Woche

Die Beantragung des Partnerschaftsbonus macht nur dann Sinn, wenn ihr für einen bestimmten Zeitraum zusammen mit eurem Partner in Teilzeit arbeiten könnt. Bei einer selbtändigen Tätigkeit ist das kein Problem, bei einem Arbeitsverhältnis muss jedoch der Arbeitgeber „mitmachen“.

Achtung: Bitte verwechselt den Partnerschaftsbonus nicht mit  den Partnermonaten! Das sind die zwei Zusatz-Monate Elterngeld, die ihr zusätzlich bekommt, wenn auch euer Partner Elterngeld beantragt (Alleinerziehende bekommen diese beiden Monate auch).

 

Morgen berichte ich dann wie lange ihr Elterngeld beantragen könnt… Außerdem gibt es noch etwas zu gewinnen (ja, auch Schokolade)!!! Ich freue mich, wenn ihr wieder bei mir vorbeischaut.

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