Elterngeld

Elterngeld-Kalender #10: Wie lange kann ich maximal Elterngeld beantragen?

Ihr Lieben, es tut mir leid, dass ihr das Türchen erst einen Tag später anklicken könnt – gestern habe ich es leider nicht mehr geschafft. Der Adventssonntag war wunderschön, aber leider wurde ich schon um 5 Uhr von den Jungs geweckt („Mama, wir wollen Lego spielen – du bist der pinke Ninja und musst mit uns gegen die Skelett-Armee kämpfen!“) ….uaaargh…. so dass ich leider früh aufstehen musste und abends zu nix mehr zu gebrauchen war…

Aber nun zu der Frage, wie lange man Elterngeld beantragen kann. Eine einheitliche Antwort gibt es auf diese Frage nicht, denn die Dauer des Elterngeldbezugs hängt von der Elterngeld-Variante ab, für die du dich entscheidest.

Die Bezugsdauer beim Basiselterngeld

Wenn du Basiselterngeld beantragst, kannst du längstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Wenn dein Partner noch zwei weitere Monate beantragt, oder du alleinerziehend bist, dann kannst du die zwei weiteren Elterngeldmonate („Partnermonate“) hinten dran hängen. Insgesamt kannst du dann bis zum 14. Lebensmonat volles Elterngeld beziehen.

Bezugsdauer beim Elterngeld Plus

Beim Elterngeld Plus kannst du die länger Elterngeld beziehen, da du das Elterngeld halbierst (du bekommst dann auch weniger ausgezahlt). Das bedeutet, dass aus 12 Monaten 24 Monate Elterngeldbezug werden. Zu den 24 Monate Elterngeld Plus können noch weitere Monate hinzukommen:

  1. dein Partner beantragt auch Elterngeld und entscheidet sich die zwei Partnermonate in Form von Elterngeld Plus zu beantragen (+ 4 Monate)
  2. du bist alleinerziehend und entscheidest dich die zwei Zusatzmonate in Form von Elterngeld Plus zu beantragen (+ 4 Monate)
  3. du beanspruchst den Partnerbonus mit Partner (+ 4 Monate Elterngeld Plus)
  4. du beanspruchst den Partnerbonus ohne Partner, weil du Alleinerziehend bist (+ 4 Monate Elterngeld Plus)

In der Summe heißt das, dass das Elterngeld Plus auf maximal 24 + 4 +4 Monate  gestreckt werden kann, du also 32 Monate Elterngeld Plus beantragen kannst. Das dürfte allerdings eher selten der Falle sein, denn in den meisten Fällen sind ja schon zwei volle Monate Elterngeld weg, wenn du Mutterschaftsgeld beziehst. Damit wäre die maximale Bezugsdauer also 2 Monate Basiselterngeld + 28 Monate Elterngeld Plus („normal + Partnerschaftsbonus). Damit würde dir Elterngeld bis zum 30. Lebensmonat deines Kindes ausgezahlt werden.

Kann ich auch erst später Elterngeld beantragen?

Das geht theoretisch auch – mit folgender Einschränkung: Basiselterngeld kannst du nicht mehr nach dem 15. Lebensmonat und Elterngeld Plus musst du nach dem 15. Lebensmonat durchgängig beantragen. Es würde also gehen, dass du erst im 15. Lebensmonat anfängst Elterngeld zu beziehen (evtl. abzüglich der Mutterschaftsgeld-Basiselterngeld-Monate, s.o.), so dass du bis zum 47. Lebensmonat deines Kindes Elterngeld beziehen kannst, also bis fast zum 4. Geburtstag! Der hier dargestellte Fall dürfte aber ein Extremfall sein, denn normalerweise braucht man ja das Elterngeld gleich nach der Geburt und nicht erst ab dem 15. Monat.

 

Weitere Blogeinträge zum Thema

Keine Kommentare

Antworten