Hier ein falsches Kreuzen gesetzt, da eine falsche Entscheidung getroffen oder zu viel nebenbei gearbeitet.-und Hoppla, schon bist du gestolpert und bekommst viel zu wenig Elterngeld! Damit das möglichst nicht passiert, habe ich für dich das richtige „Schuhwerk“, damit du die Elterngeld-Stolperfallen elegant umgehen, oder einfach drüberhüpfen kannst!
- Steuerklassenwechsel rechtzeitig beantragen: Denke unbedingt daran, frühzeitig an den Steuerklassenwechsel zu denken, diese muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vollzogen worden sein.
- Elterngeld-Antragsfrist beachten: Beachte, dass du das Elterngeld nur rückwirkend drei Monate beantragen kannst. Wenn du diese Frist verpasst, bekommst du für die entsprechenden Monate kein Elterngeld.
- Elterngeld- und Steuernachzahlungen einkalkulieren: Leider kann es vorkommen, dass du ein Teil deines Elterngeldes zurückzahlen (z.B. wenn du nur geschätztes Elterngeld erhältst), bzw. Steuern nachzahlen musst. Für diese Fälle solltest du finanzielle Rücklagen bilden.
- Mutterschaftsgeldbezug bedeutet Basiselterngeldbezug: Nicht vergessen, währen des Bezugs von Mutterschaftsleistungen wird das Basiselterngeld angerechnet und von deinen Gesamt-Elterngeld-Monaten abgezogen.
- Rechnungen früh stellen: Wenn du Selbständig bist, ist es wichtig, dass während des Bezugszeitraumes kein Geld fließt. Auch dann, wenn die Leistung vor der Geburt erbracht wurde, es gilt immer das „Zuflussprinzip“: Versuche daher, alles vorher abzurechnen.
Weitere Infos zur Elterngeldoptimierung kannst du übrigens in meinem Buch nachlesen, dort gibt es dazu im Anhang eine speziellen Part mit vielen Tipps.
Und wenn wir schon beim richtigen Schuhwerk sind: Heute gibt es noch einmal etwas zu gewinnen, und zwar ein süßes paar Baby-Schühchen aus Merinowolle – handgestrickt von der Babybox winzig und klein.
Kommentiere einfach bis zum 27.12.2017 unter diesen Blogeintrag deine Gedanken und Erfahrungen zum Elterngeld – vielleicht auch eine Stolperfalle, in die du getappt bist. Die Gewinnerin wird am 28.12.2017 ausgelost und per Mail benachrichtigt!
8 Kommentare
Die Doris
24. Dezember 2017 at 7:34Ich bin selbst SozPäd und meine Kolleginnen im Arbeitskreis sagten, dass eine Beratung eigentlich fast immer sinnvoll ist (in Schwangerschaftsberatungsstellen etc.). Das habe ich dann auch in Anspruch genommen und kann es nur weiter empfehlen. Ich denke, dass diese kostenlose Möglichkeit viel mehr publik gemacht werden sollte.
Dein Blog informiert mich aber auch immer gut über Änderungen und Gerichtsurteile rund um das Thema Eltern-sein. Total toll.
Ich wünsche dir ein tolles Weihnachtsfest.
Janina
24. Dezember 2017 at 8:57Vielen Dank für die tollen Tipps! Bei uns steht nächstes Jahr das dritte Mal Elterngeld an und ich kann bei dir immer noch was dazu lernen – Danke! Frohe Weihnachten und liebe Grüße von Janina
P.s.: Die Söckchen wären einfach perfekt für unsere Nummer 3 🙂
Jana
24. Dezember 2017 at 14:29Erst einmal frohe Weihnachten und vielen Dank für die Tipps zum Thema Elterngeld. Wir befinden uns gerade in der Phase rund um die Planungen und Rechnungen des Elterngeldes und es ist immer wieder hilfreich, auf Artikel wie die von Sandra zu stoßen. Wir hoffen, dass uns keine Stolperfallen passieren.
Liebe Grüße aus dem Norden
Jana
Steohanie Hauptmann
25. Dezember 2017 at 12:16Hallo Sandra,
dein Blog ist wirklich sehr interessant und hilfreich.
Bei mir war bei beiden Kindern die selbe Anmerkung von der Elterngeldstelle und zwar, dass Ihnen Gehaltszettel fehlen würden, aber da ich im öffentlichen Dienst angestellt bin, bekomme ich nur welche, wenn sich auch was an meinem Gehalt verändert. Somit werden diese nicht von 1-12 gekennzeichnet, sondern mit einer laufenden Nummer und somit kann es sein, dass ich für ein Jahr nur 5 Gehaltszettel habe.
Doch die Elterngeldstelle sah dies immer erst nach mehrmaligen hin und her ein…
Außerdem hätte ich 2 Fragen an dich, falls ich die stellen darf!?
– Darf die Elterngeldstelle die Gehaltszettel von meinem Mann verlangen auch wenn er keine Elternzeit nimmt?
– Und weist du zufällig, ob man während der Elternzeit ein Berufspraktikum machen darf und ob man die Arbeit darüber informieren muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße, Steffi
smart-mama
17. Januar 2018 at 10:56Liebe Steffi, normalerweise darf die Elterngeldstelle nur dann die Gehaltsabrechnungen deines Mannes verlangen, wenn er auch Elterngeld beantragt. Ob und wie du deinen Arbeit über eine Nebentätigkeit informieren musst, hängt von en Regelungen deines Arbeitsvertrages ab. Im Zweifel würde ich den Arbeitgeber immer informieren, damit keine Missverständnisse aufkommen. Ich hoffe das hilft dir weiter! LG, Sandra
Melissa
26. Dezember 2017 at 19:53Zum zweiten Kind in nächsten Jahr läuft das alles schon routinierter, dennoch fand ich es für mich wichtig die To Dos zeitlich direkt festzulegen. Schönes Gewinnspiel, die Schühchen sind ein Traum!:-)
Lara
26. Dezember 2017 at 20:31Großartiger Blog Sandra und so hilfreich!!! Und jetzt auch noch Schuhe zu gewinnen! Ich drück mir selbst die Daumen 😜 ✊🏼
Marlene
27. Dezember 2017 at 23:48Mist, #1 schon mal nicht rechtzeitig gemacht… müssen es wirklich mindestens 7 Monate zuvor sein?! Ich hoffe nicht! Babyschühchen könnte unser kleiner Adam trotzdem gut gebrauchen!