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Corona & Home Office – 5 wichtige Tipps für Eltern

Für viele Eltern heißt es aktuell wieder: Ab ins Homeoffice! Die meisten Arbeitgeber schicken ihre Angestellten aufgrund der dramatisch steigenden Corona-Zahlen und des „Lockdown Lights“ wieder nach Hause an den Schreibtisch. Immerhin nehmen die Kinder diesmal nicht die Bude auseinander, während Mama am Küchentisch sitzt und verzweifelt versucht einem Zoom-Meeting zu folgen: Kitas und Schulen sind diesmal geöffnet, auch wenn es immer wieder zu Schließungen kommt und geschätzt 300.000 Kindern Quarantäne sind. Den meisten Eltern wird bei dieser Nachricht ein zentnerschwerer Stein vom Herzen gefallen sein! 

Trotzdem ist die Unsicherheit besonders unter Müttern groß: Was, wenn mein Arbeitgeber Arbeiten im Homeoffice verweigert? Was mache ich, wenn die Kita/Schule meines Kindes aufgrund eines positive Corona-Falls doch wieder schließt? Was ist, wenn mein Kind in Quarantäne bleiben muss? Was sind überhaupt meine Rechte und Pflichten im Homeoffice? 

Täglich erreichen mich dazu Nachrichten in den sozialen Netzwerken. Leserin Inga beispielsweise schreibt auf Instagram: 

„(…) Mich beschäftigt ebenfalls die rechtliche Situation bei Kita Schließungen durch positive Corona-Fälle. Mit 2 Kleinkindern zu Hause schaffe ich es tatsächlich dann nicht, produktiv zu arbeiten (…)“

Und Caro berichtet: „Bei uns sind Kita & Schule wieder geschlossen wegen diverser Corona-Fälle… wir befinden uns also wieder mittendrin – im Jonglieren zwischen HO, Kinderbetreuung…“

Ehrlich, ich kann eure Sorgen und Nöte so gut nachvollziehen! Denn auch wenn die Politik glücklicherweise inzwischen erkannt hat, dass Eltern nicht noch einmal derart belastet werden dürfen wie beim ersten Lockdown, müssen wir uns weiterhin auf Teil-Schließungen von Kitas und Schulen und Phasen der Quarantäne einstellen. 

Damit du dich während der Coronakrise rechtssicher im Home Office fühlst und hoffentlich gaaanz konzentriert arbeiten kannst, habe ich für dich die 5 wichtigsten Rechtsfragen rund um die Arbeit von zu Hause beantwortet und dir ein paar wichtige Tipps zusammengestellt.

1. Gibt es ein Recht auf Home Office?

Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland bisher leider nicht. Auch wenn es eine Zeit lang so aussah, als ob es ein Anspruch auf Home Office bald Gesetz werden könnte, wird nach den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil daraus wohl nur ein „moderner Rahmen“ für mobiles Arbeiten. Dieser soll z.B. einen „Erörterungsanspruch“ gegenüber dem Arbeitgeber enthalten, den du geltend machen kannst, wenn du gerne im Home Office arbeiten möchtest.

Fazit: Es liegt aktuell also nach wie vor im Ermessen eures Arbeitgebers, ob dieser mobiles Arbeiten zulässt oder nicht. Eine Pflicht, dass euch euer Arbeitgeber aufgrund von Corona ein Arbeiten von zu Hause erlaubt, gibt es nicht, sofern er sich an die allgemeinen Hygiene-Regeln, bzw. an den Arbeits- und Gesundheitsschutz hält. Das gilt auch dann, wenn man zu einer Risikogruppe zählt.

Tipp: Schau mal in deinem Arbeits-/Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen deines Arbeitgebers nach, ob dort etwas zum Home Office geregelt ist. Falls du aktuell im Home Office arbeitest und keine vertragliche Regelung dazu existiert, rate ich dir, das Arbeiten im Home Office und die Rahmenbedingungen schriftlich zu fixieren.

2. Mein Kind wird Zuhause von mir betreut weil es in Quarantäne ist, bzw. weil die Kita/Schule geschlossen wurde. Muss ich dann gleichzeitig im Home Office arbeiten?

Wenn die Kita oder Schule aufgrund der Pandemie geschlossen wurde und du nicht arbeiten kannst, weil du dein Kind betreuen musst, musst du nicht im Home Office arbeiten. Allerdings wird sich das auf deinem Gehaltszettel bemerkbar machen. An Stelle deines Gehaltes erhältst du nämlich nur eine Corona-Eltern-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 67% deines Gehaltes, maximal 2016 EUR/Monat.

Tipp: Nähere Infos zur Corona-Eltern-Entschädigung dazu findest du hier.

Das gilt seit neuestem auch, wenn die Kita zwar offen, aber dein Kind in Quarantäne ist. § 56 1a) Nr. 1 IfSG wurde vor einigen Tagen geändert und wurde um den Tatbestand der „Absonderung“ eines Kindes erweitert.

Damit gibt es jetzt auch für den Quarantäne-Zeitraum immerhin eine Entschädigung in Höhe von 67% des Gehaltes. Verrückt, dass der Gesetzgeber erst jetzt daran denkt. Und verrückt, dass Eltern Gehaltseinbußen haben, weil die Kita geschlossen wurde, bzw. das Kind in Quarantäne ist. Da sieht man mal wieder, wie wenig der Gesetzgeber an die Bedürfnisse von Eltern und Kinder gedacht hat.

Tipp: Derzeit retten viele Eltern 100% ihres Gehalt, indem sie sich entweder selbst krank schreiben lassen, oder das Kind krank schreiben lassen und Kinderkrankengeld beanspruchen. Aber Achtung, wer unberechtigterweise „krank macht“, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Letztendlich muss aber natürlich der behandelte Arzt/Ärztin entscheiden, ob das Ausstellen eines Krankenscheines medizinisch vertretbar ist.

3. Welche Arbeitszeiten gelten im Home Office?

Papa arbeitet ab 5 Uhr morgens bis zum Nachmittag, Mama übernimmt die Abendschicht und arbeitet bis 2 Uhr nachts… Diese Arbeitszeiten waren im Frühjahr-Lockdown ganz normal. Ich glaube es gibt kaum eine Familie, die bei der Arbeit im Home Office nicht gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verstoßen hat.

Denn: Im Homeoffice gelten, genauso wie im Büro, oder anderen Arbeitsplätzen Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit. Auch spezifische Gleitzeitregelungen, gelten weiter. Leicht gesagt, aber wichtig, gerade wir Eltern müssen ganz besonders gut aufpassen, dass wir unsere Ressourcen schonen und nicht zu viel arbeiten (im Sinne von Sorge und Erwerbsarbeit!). Daher findest du hier noch einmal die wichtigsten Mindest-Pausenzeiten im Überblick (diese können auf 15 Minuten-Blöcke aufgeteilt werden) :

  • Bis 6 Stunden Arbeit: Keine Pause
  • Ab 6 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause
  • Ab 9 Stunden Arbeit: 45 Minuten Pause

Tipp: Schreibe dir die Arbeitszeiten/Überstunden und Pausen täglich genau auf. Zum einen, damit du diese gegenüber deinem Arbeitgeber genau dokumentieren kannst, zum anderen als Selbstkontrolle, ob du die Pausen auch wirklich einhältst!

4. Stillen im Home Office – was muss ich beachten?

Über Stillen am Arbeitsplatz habe ich ja bereits hier schon einmal geschrieben. Die Regel ist, dass dir am Arbeitsplatz eine eine Mindest-Stillzeit von zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich einer Stunde zusteht. Wenn du mehr als acht Stunden arbeitest, hast du eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder 90 Minuten, wenn in der Nähe deines Arbeitsplatzes keine Stillgelegenheit vorhanden ist. Die Stillpausen werden bezahlt und müssen von dir nicht nachgearbeitet werden.

Im Home Office sieht das Ganze etwas anders aus – sagt zumindest die juristische Fachliteratur. Wenn du dir deine Arbeitszeit frei einteilen kannst, dann ist die Stillzeit nicht als Arbeitszeit anzusehen, da du außerhalb der Arbeitszeiten stillen kannst. Anders kann es sein, wenn im Home Office feste Arbeitszeiten vereinbart sind.

Tipp: Auch hier macht es Sinn, den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zu checken. Sofern die Lage der Arbeitszeit fest vereinbart ist („von xx bis xy Uhr“) und dies auch weiter im Home Office verlangt wird, besteht ein Anspruch auf bezahlte Stillpausen.

5. Bin ich im Home Office unfallversichert?

Auch im Home Office bist du unfallversichert. Allerdings ist das komplizierter als an deinem normalen Arbeitsplatz, da Arbeits- und Privatleben plötzlich unter einem Dach vereint sind. Die Grundregel ist, dass der Unfall in Verbindung mit der Ausübung deiner Arbeitstätigkeit stehen muss. Wenn du z.B. vom Schreibtisch aufstehst und in den Keller gehst, um Wasser zu holen und dabei die Treppe herunterstürzt, bist du nicht unfallversichert. Anders wäre es aber, wenn dein „Büro“ im Keller ist und du auf demWeg zum Schreibtisch die Treppe herunterstürzt, dieser Unfall wäre versichert. Besonders bitter ist allerdings: Wegeunfälle, z.B. von der Kita nach Hause ins Home Office sind nicht unfallversichert.

Tipp: Ich rate dir deinen Versicherungsstatus zu checken und eventuell eine private Unfallversicherung abzuschließen. Eine Haftpflicht- und eventuell Hausratversicherung können auch wichtig sein, z.B wenn du den Firmenlaptop mit nach Hause nimmst. Wenn eine Unfall im Home Office passiert, musst du sofort deinen Arbeitgeber informieren, zudem solltest du den Hergang dokumentieren.

Ich weiss, das klingt jetzt alles sehr beunruhigend, aber du musst keine Angst haben. Natürlich ist bei jedem Unfall deine medizinische Versorgung gesichert, da du ja krankenversichert bist. Eine Anerkennung als „Arbeitsunfall“ hat allerdings viele Vorteile, z.B. bei der medizinischen Versorgung, Reha etc. und ergibt spezielle finanzielle Leistungen wie z.B. Verletztengeld.

Ihr Lieben, ich hoffe, dass ich mit diesem Know-how euren Rücken im Home Office stärken konnte. Erzählt doch mal: Seid ihr wieder im Homeoffice – und wie geht es euch damit? Welche Fragen zum mobilen Arbeiten beschäftigen euch? Ich freue mich, wenn ihr mir hier unter dem Beitrag oder auf Instagram oder Facebook. einen Kommentar dalasst.

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4 Kommentare

  • Antworten
    Susanne
    22. November 2020 at 12:47

    Hallo Sandra,

    VIELEN DANK für diesen wirklich sehr informativen Beitrag! Ich war eine der Leserinnen, die Dir eine Frage dazu gesendet hat, die Du in Punkt 2 konkret beantwortet hast, mir fällt ein Stein vom Herzen. :-)))

    Ich arbeite bereits seit Mitte März komplett im Home-Office und bin meinem Arbeitgeber grundsätzlich sehr dankbar für diese Möglichkeit, ich empfinde das als großen Luxus. Grundsätzlich klappt das auch sehr gut, auch wenn es natürlich gewisse Herausforderungen bezüglich der Kommunikation gibt, aber das gehört eben dazu.

    Während des Lockdowns im Frühjahr haben mein Mann und ich beide im Home-Office gearbeitet, während unsere beiden kleinen Kinder (drei und sechs Jahre) ebenfalls daheim waren, das war natürlich eine große Herausforderung, aber durch gute Abstimmung zwischen uns Eltern machbar. Als die Kitas wieder geöffnet haben, war das schon eine große Erleichterung und auch die Kinder haben sich sehr gefreut.

    Vor Kurzem musste die Kita jedoch aufgrund einiger Corona–Fälle zeitweise schließen und meine Kinder wurden unter Quarantäne gestellt und da habe ich schnell gemerkt, das produktives Arbeiten allein daheim mit den beiden Kleinen nicht mehr möglich ist. Ich habe es 2 Tage lang versucht, aber das Ergebnis war wenig erledigte Aufgaben im Job, Stress und schlechte Laune sowohl bei den Kindern und mir. Auch psychisch bin ich, wie viele Mütter in meinem Bekanntenkreis, nach der langen Zeit der Unsicherheit und Sorge auch etwas „angeschlagen“ und angespannt. Ich wollte mich dann freistellen lassen und den Entschädigungsanspruch des Bundes nutzen, dies wurde von Arbeitgeber jedoch mit Verweis auf die Möglichkeit zur Arbeit im Home Office abgelehnt. Ich habe dann spontan Überstunden und Urlaub nutzt, um frei nehmen zu können, und das war für uns alle als Familie die beste Entscheidung und die Mädchen haben den Aufenthalt daheim bald nicht mehr als Quarantäne, sondern als schöne Zeit daheim mit Mama erlebt. 🙂
    Nun kann/muss ich mit den Infos aus Deinem Blogpost meinen Anspruch geltend machen, aber es ist mir unangenehm, dass ich mich jetzt mit der Personalabteilung in eine Auseinandersetzung begeben muss und fürchte, als Querulantin angesehen zu werden. In Anbetracht dessen, dass eine Kita-Schließung jederzeit wieder geschehen kann, muss ich diese Auseinandersetzung geht doch führen. Drück mir die Daumen! Ich habe von einer Kollegin gehört, dass sich die Personalabteilung auf einen Punkt im Antragsformular für die Entschädigungszahlung bezieht, bei dem der Arbeitgeber bestätigen muss, dass die Tätigkeit nicht im Home-Office ausgeübt werden kann und dies gegebenenfalls auch dem Bund gegenüber beweisen muss. Meine Tätigkeit ist ja durch aus im Home-Office auszuführen, nur eben nicht, wenn gleichzeitig zwei kleine Kinder alleine betreut werden müssen. Hast Du für die Argumentation hierzu vielleicht noch einen Tipp für für mich?

    Vielen lieben Dank noch einmal für die Mühe, die du dir immer machst und die vielen informativen Artikel, sie haben mir schon oft geholfen!

    Liebe Grüße,

    Susanne

  • Antworten
    Tanja
    22. November 2020 at 15:52

    Hallo aus Hannover,
    zuerst einmal DANKE die tollen Artikel!!!

    Ich (und der Rest der Belegschaft) arbeiten aufgrund der Corona-Situation ausschließlich vom HO aus, max. 1x im Monat bin ich im Büro.
    6 Monate nach der Geburt meiner Tochter, habe ich am 1.6. wieder angefangen und meinen Arbeitgeber daüber informiert das ich stille. Es gab keine Reaktion😒. Wir haben keine festen Arbeitszeit (auch keine Kernzeit!) und ich stille nach Bedarf.
    Wenn du sagst: „Stillzeit nicht als Arbeitszeit anzusehen, da du außerhalb der Arbeitszeiten stillen kannst“….wann soll ich mein Kind denn stillen? Einmal morgens und dann wieder nach 8,06 Std? Und in der Zeit dazwischen stecke ich mich aus (quasi als Pause abgezogene Minuten?).

    Danke schon mal und sonnige Grüße aus Nds!

    Tanja

  • Antworten
    Jasmina
    4. Dezember 2020 at 10:45

    Hallo Sandra, super informativer und fundierter Artikel! Mich betrifft das Meiste davon (glücklicherweise) so nicht, da ich schon 10 Jahre selbständig im Home Office arbeite und mich in vielen Dingen bereits eingrooven konnte. Die Situation nun mit Kind und Corona – insbesondere, wenn die Kita mal wieder zu ist, weil die Betreuung nicht sichergestellt werden kann oder es einen Verdachtsfall gibt, führt aber auch bei mir / uns dazu, dass der Arbeitsalltag enormer Flexibilität bedarf. Wir wechseln uns dann bspw. mit der Betreuung ab – einer morgens&vormittags und einer nachmittags/abends ab. Das ist beruflich herausfordernd…wir hoffen aber darauf, dass bald ein Ende in Sicht ist. einen schönen 2. Advent und Liebe Grüße – Jasmina

  • Antworten
    Hallo Gesundheitsministerium, wir müssen reden. - Mum & still me
    6. Januar 2021 at 15:59

    […] Einen Überblick über alle möglichen (Nicht-) Rechte für Eltern in der Coronazeit erhaltet ihr HIER oder bei Sandra Runge. […]

  • Antworten