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Corona Eltern-Entschädigung – so stellst du den Antrag

Ihr Lieben, seitdem seit letzter Woche klar ist, dass die Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund der Corona-Krise vermutlich noch monatelang geschlossen bleiben, wird der Ruf nach einer Eltern-Entschädigung lauter.

In diesem Zusammenhang wird der bisher in Presse und Politik kaum diskutierte § 56 Abs 1 a) IfSG  bald ein ganz großes Thema sein. Auch wenn die Eltern-Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz  kein Allheilmittel für die immensen Belastungen ist, denen wir Eltern gerade ausgesetzt sind, möchte ich euch gerne bei der Antragstellung helfen. Denn leider hat es der Gesetzgeber verpasst, auf den Seiten des Familien- und Arbeitsministeriums Links zu den Antragstellen und zu den Antragsformularen zu veröffentlichen…

Bevor ihr jetzt loslegt und euch in den Antrags-Dschungel stürzt, noch einige generelle Anmerkungen:

  • Die Voraussetzungen für die Eltern-Entschädigung könnt ihr noch einmal hier nachlesen.
  • Wenn ihr angestellt seid, muss euer Arbeitgeber*in den Entschädigungs-Antrag stellen. Er zahlt die Entschädigung dann mit der nächsten Lohnabrechnung an euch aus und lässt sich diese beim zuständigen Amt erstatten. Falls euer Arbeitgeber*in davon noch nichts gehört hat – schickt ihm einfach den für euch passenden Link (s.u.) zu.
  • Wenn ihr selbständig seid, müsst ihr den Antrag direkt bei der für euch zuständigen Behörde stellen.
  • Leider enthalten nicht alle der nun folgenden Links Antragsformulare. Wenn ihr euch mal durchklickt, werdet ihr riesengroße Unterschiede feststellen. Manche Bundesländer, wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern sind richtig auf Zack und haben sehr gute Infos und Antragsformulare veröffentlicht. In Berlin hingegen findet man nur die Info, dass es erst ab Mai (!) möglich sein wird, Anträge zu stellen!

TiPP: Lasst euch nicht davon beirren, wenn in eurem Bundesland noch keine Anträge hinterlegt sind. Der Anspruch besteht für ALLE ab dem 30.03.2020 Entweder beantragt ihr die Entschädigung formlos, oder ihr schnappt euch Antragsformulare aus anderen Bundesländern und reicht diese einfach bei der für euch zuständigen Behörde ein.

Antragsformulare und zuständigen Behörden für die Eltern-Entschädigung gemäß § 56 Abs. 1a) IfSG

1. Baden-Württemberg

In Baden Württemberg musst du den Antrag bei dem für dich zuständigen Gesundheitsamt einreichen.

2. Bayern

In Bayern, findest du über diesen Link Formulare und das zuständige Amt.

3. Berlin

„Erstattungsanträge können noch nicht angenommen werden“. liest man auf der Webseite des Senats. Daher gibt es leider noch kein Antragsformular auf der Webseite, ab Anfang Mai soll es einen Online-Antrag geben. Ich rate euch aber schon vorab den Antrag formlos oder mit dem Antragsformular aus einem anderen Bundesland an entschaedigung@senfin.berlin.de zu stellen.

4. Brandenburg

Den Antrag findest du hier.

5. Bremen

Ein pdf mit Infos und lustigem Namen findest du hier: FAQ+Entschdigung – ganz unten steht, wo du den Antrag stellen musst.

6. Hamburg

Hamburg hat zwar schöne FAQs, eine Zusammenstellung der zuständigen Ämter gibt es nicht. Eingereicht werden muss der Antrag wohl beim Bezirksamt

7. Hessen

Hier findest du allgemeine Infos, das für dich zuständige Gesundheitsamt, bei dem der Antrag gestellt werden muss, findest du hier.

8. Mecklenburg-Vorpommern

Meck-Pomm hat wirklich vorbildliche Infos zur Antragstellung. Alles Wichtige findest du hier

9. Niedersachsen

Antragsvordrucke und Merkblätter findest du hier

10. Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei zuständige Stellen:

a) Rheinland: FAQs und Antragsformulare findest du hier:

b) Lippe: Endlich war der Server wieder erreichbar! Hier findest du alle Infos.

11. Rheinland-Pfalz

Die Antragsvordrucke findest du hier

12. Saarland

Zuständig ist das jeweilige Gesundheitsamt. Leider gibt es bisher keine Antragsvordrucke. Ich rate dir daher einen formlosen Antrag zu stellen.

13. Sachsen

Sachsen hat detaillierte Infos sowie Antragsformulare zusammengestellt.

14. Sachsen.Anhalt

Hier findest du Informationen und Antragsformulare.

15. Schleswig-Holstein

Ein Merkblatt nebst Antragsformular gibt es hier. Ab dem 04.05.2020 soll es auch einen online-Antrag geben.

16. Thüringen

Nachdem man 5x über das Wort „Aktuell“ gestolpert ist, findet man hier gute Infos und Antragsformulare.

 

Und jetzt wünsche ich dir ganz viel Glück! Bitte poste auf jeden Fall deine Erfahrungen und Updates unter diesen Artikel, damit wir hier gemeinsam Wissen aufbauen – wenn es schon unsere Regierungen auf Bundes- und Landesebene nicht auf die Reihe bekommen, nehmen wir es in die Hand.

Und noch eine wichtige Info: Bald finden übrigens wieder neue Webinare zum Thema Elternrechte und Corona statt, zu denen ich dich ganz herzlich einlade! Hier kannst du dich anmelden.

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11 Kommentare

  • Antworten
    #CoronaEltern: Heulend auf dem Küchenboden
    20. April 2020 at 16:22

    […] einen sogenannten Entschädigungsanspruch. Er kommt allerdings nicht für alle in Frage und ist „kein Allheilmittel für die immensen Belastungen“, denen Eltern gerade ausgesetzt […]

  • Antworten
    Katrin Mathis
    20. April 2020 at 22:17

    Das für mich zuständige Gesunheitsamt Breisgau-Hochschwarzwald schreibt nur „Für die Entschädigungen nach § 56 Absatz 1a IfSG ist das Gesundheitsamt nicht zuständig. Derzeit erfolgen bzgl. der Zuständigkeit noch Absprachen auf Landesebene. Sobald wir hierzu weitere Informationen haben, werden wir Sie über die Stelle, die für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist, informieren.“

    Gibt es Erfahrungen, wie mit Elterngeld umgegangen wird? Ich bekomme noch bis in Kürze Elterngeld Plus, das beträgt aber nur einen Bruchteil der Entschädigung, die mir nach § 56 Abs 1 a) IfSG zustehen würe.

  • Antworten
    Tom
    21. April 2020 at 7:22

    Super!! Habe mich schon halb tot gesucht nach diesen Anträgen in Berlin. Lese, dass es der AG machen muss. Bin gespannt ob das funktioniert.

  • Antworten
    Katharina
    21. April 2020 at 23:55

    Ich bin selbstständig in einem aufsuchenden Beruf (Mütterpflegerin), mein Exmann ist Risikopatient und hat komplettes Kontaktverbot, und ich konnte seit 5 Wochen nicht arbeiten, da ich zwei Schulkinder zu Hause beschulen muss… Aus sämtlichen Finanzhilfsangeboten falle ich raus…jetzt war diese Elternentschädigung meine letzte Hoffnung… Doch was sehe ich auf der Seite des zuständigen hessischen Ministeriums? „Eine Entschädigung kann nicht gezahlt werden:
    an Eltern ohne Tätigkeitsverbot, deren Kinder wegen eines Besuchsverbotes gemäß IfSG keine Betreuungseinrichtung besuchen dürften“
    … Ist das denn möglich??? Ich habe das komplett anders verstanden 😩

  • Antworten
    Ivi
    22. April 2020 at 18:20

    Der Antrag ist bei grundsätzlich beim Arbeitgeber zu stellen, dieser ist grds. die Auszahlstelle. LG

  • Antworten
    Michael
    26. April 2020 at 9:41

    Bei der Notbetreuung im Kiga und der Grundschule hat sich etwas geändert. Berufstätige alleinerziehende können die Kinder betreuen lassen, wenn keine andere Lösung zu finden ist. Ich habe 4 Kinder (12/9/7/4) die im Wechselmodell betreut werden. Eine Woche komplett bei mir und eine Woche bei der Mutter. Das funktioniert sehr gut. Ich bin selbstständig und kann während meiner Betreuungszeit aktuell kein Einkommen erzielen. Laut Kindergarten zähle ich im Wechselmodell aber nicht als alleinerziehend. Welche Hilfestellung kann ich überhaupt erhalten? LG Michael

  • Antworten
    Janina
    27. April 2020 at 20:47

    Hallo, mein Mann erhält kein HomeOffice und ich versuche HomeOffice und unsere kleine Tochter (1,5 Jahre) unter einen Hut zu bekommen. Da ich u.a. öfters telefonieren muss, kann ich HomeOffice nicht nur abends und am Wochenende machen. Daher wollte mein Mann sich die Entschädigung für je 1 Tag pro Woche ausbezahlen lassen. Leider gilt das Gesetz erst ab dem 31.03. in Schleswig-Holstein und dann nicht in den Ferien. Die zuständige Behörde ging auch nicht darauf ein, dass eine Tagesmutter keine Ferien hat. Somit würde eine Erstattung erst ab dem 20.04. gelten. Völlig daneben, bis dahin waren es schon 5 Wochen. Zusätzlich erhalten wir es nicht, da ich ja HomeOffice machen kann. Man geht also davon aus, dass ein Kind mit 1,5 Jahren sich 5 Stunden am Tag selber beschäftigen kann.
    Kurzum – Unser Antrag hat nicht geklappt 🙁
    Sehr traurig und keine Hilfe und Änderung der Situation in Sicht

    P. S. Ich bin übrigens noch in der Probezeit und hoffe nur, dass mein Arbeitgeber mir weiterhin HomeOffice zur Verfügung stellt.

  • Antworten
    Janina
    30. April 2020 at 12:29

    Wir haben es hier in Schleswig-Holstein versucht zu bekommen. Leider gilt es hier erst ab 31.03. und nicht in den Ferien und daher erst seit letzter Woche. Danke, die Kitas sind schon seit Anfang März zu…
    Meine Tochter (1,5 Jahre) ist bei einer Tagesmutter und auch hier sollen die Ferien gelten?! So sagt es uns zumindest das zuständige Amt. Und da ich HomeOffice machen kann (mein Mann nicht), gilt meine Tochter als betreut und ich kann schauen wie ich meine 5h am Tag und meine Tochter in Einklang bekomme. Mein Mann wollte das Geld für 1-2 Tage in der Woche haben, da er diesen am Anfang daheim war und ich arbeiten konnte. Denn telefonieren mit Kollegen und Kunden geht nun mal nicht am Abend und am Wochenende. Hatten wirklich gehofft, dass wir einen Teil des Gehaltes zurück erhalten. Aber durch die Ferienregelung und durch mein HomeOffice, erhalten wir keine Entschädigung. Na dann auf die nächsten Monate mit der Doppelbelastung – Prost!

    P. S. Dies ist mein zweiter Versuch einen Kommentar zu schreiben.

  • Antworten
    Alexandra Lichters
    26. Mai 2020 at 23:18

    In NRW beim LVR steht: es wird nur bei Tätigkeitsverbot oder verordneter Quarantäne gezahlt

  • Antworten
    Maria
    27. Mai 2020 at 0:20

    Es gibt jetzt eine neue Seite die den Antrag erleichtern soll: https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html Dort wird auch ausdrücklich davor gewarnt dass es momentan viele ähnlich wirkende betrügerische Seiten dazu gibt! Den Link habe ich auf der Corona-Info-Seite der NRW Landesregierung gefunden. Allen die es brauchen viel Erfolg!

  • Antworten
    J
    5. Juni 2020 at 12:26

    Hallo liebe Sandra,

    mit großem Interesse habe ich deinen Beitrag gelesen.
    Gilt die Entschädigung auch für Eltern, die eigentlich ihren Wiedereinstig in den Beruf geplant hatten?
    Bei uns wurde die Kita Aufnahme (wegen dem Aufnahme“STAU“) durch den Träger um mindestens 2 Monate verschoben.
    Obwohl wir beide Tätigkeiten im Gesundheitswesen nachgehen, wurden wir leider nach hinten geschoben.

    NUR bei kompletter Notbetreuung wären wir, dann jedoch einen Monat, vorgezogen worden. Bzw könnten regular Starten (wäre im September gewesen).

    Jetzt fehlt nicht nur uns ein Einkommen, nein dem Krhs fehlt auch ein Pfleger.. 🙁

    Danke für die Infos!
    Gruß aus BaWü
    LG J

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