Elterngeld

Baby da, Konto leer! Warum das Elterngeld dringend reformiert werden muss

Elterngeld! Es gibt wohl kaum ein Papierkram-Thema, dass Eltern rund um die Geburt mehr auf Trapp hält und Nerven kostet. In den letzten Wochen traf ich mehrere Eltern, die mir kopfschüttelnd von ihrem Elterngeld-Dilemma berichteten:

  • … eine Mama, die ihren Elterngeld-Antrag vor vier Monaten vollständig beim Amt abgegeben hat und immer noch darauf wartet, dass endlich das Elterngeld ausgezahlt wird. Resultat: Baby da, Konto leer
  • … einen Papa, dessen Elterngeld sich nach dem Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt des Babys bemisst –  obwohl er im Geburtsjahr viel besser verdient hat. Resultat: 70% weniger Elterngeld.
  • … ein Elternpaar, das gerne den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen würde, aber daran scheitert, weil der Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit abgelehnt hat. Resultat: Gleichberechtigte Partnerschaft Bye-Bye.
  • … eine Mama, die in einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) arbeitet und erfahren hat, dass die Gewinne, die ihre Mitgesellschafterin erwirtschaftet, auf das Elterngeld angerechnet werden – obwohl sie während des Elterngeldbezugszeitraumes nicht arbeiten wird. Resultat: Elterngeld muss zurückgezahlt werden.

Nach den Berichten fing auch ich an den Kopf zu schütteln.

Was ist da nur los? Hält das Elterngeld doch nicht, was es verspricht? Müssen wir das Elterngeld – jetzt wo wir endlich das Elterngeld Plus verstanden haben – in der nächsten Legislaturperiode wieder auf den Kopf stellen und neu erfinden? Oder brauchen wir einfach nur punktuell neue Regelungen, eine bessere Umsetzung in der Verwaltung und mehr Sachbearbeiter für die Elterngeldstellen?

Ich wollte noch mehr dazu wissen und habe mal auf Twitter nachgefragt:

Aus den vielen spannenden Antworten (an dieser Stelle DANKE an alle die mitgemacht haben), gespickt mit eigenen Erfahrungen aus meiner Arbeit als Anwältin, habe ich nun diesen Elterngeld-Wunschzettel – stellvertretend für alle Eltern – zusammengefasst:

(Appell an die Politik, falls sie mitliest: „Ihr dürft euch ab jetzt gerne inspirieren lassen und die nun folgenden Ideen mit in den Wahlkampf nehmen. Unzählige Eltern werden euch dankbar sein, wenn ihr den Elterngeld-Wunschzettel schnellstmöglich in Gesetze umwandelt“.)

 

Elterngeld-Wunschzettel

Wunsch 1: Schnellere Bearbeitungszeiten

In Berlin höre ich immer wieder von verzweifelten Eltern, die monatelang auf ihr Elterngeld warten – stellvertretend für viele könnt ihr hier lesen, was Sarah von Mamaskind erlebt hat. Nichts ist fieser, als plötzlich mit kleinem Baby und leerem Konto dazustehen, oder? Ganz oben auf dem Wunschzettel steht daher: Das Elterngeld muss schneller bearbeitet und ausgezahlt werden.

Das liegt übrigens nicht nur an den Elterngeldstellen, die meistens aus Personalmangel zu langsam arbeiten, sondern auch daran, dass die Geburtsurkunden (ohne die es kein Elterngeld gibt) erst nach mehreren Wochen ausgestellt werden.

Wunsch 2: Zahlung von Übergangsleistungen

Wenn die Behörden zu langsam sind, sollten Eltern Mini-Kredite, einen Vorschuss, oder – wie von Sarah vorgeschlagen – zumindest den Grundbetrag in Höhe von EUR 300 monatlich erhalten, der dann später wieder verrechnet wird. Dann kommt man nicht in Verlegenheit im Wochenbett den langjährigen Bausparvertrag kurz vor der Zuteilung zu kündigen oder bei Verwandten um Geld zu betteln

Wunsch 3: Digitales Elterngeldformular

Was in Bayern und im Saarland schon möglich ist und scheinbar auch bald in Berlin sein soll, muss in ganz Deutschland gelten: Wir brauchen ein digitales Elterngeld-Formular, fordert Alu von Grosseköpfe. Bitte benutzerfreundlich, selbsterklärend und mit ausreichend Platz zum Ausfüllen.


Und in einem weiteren Schritt wäre es genial, wenn andere Behörden und Krankenkassen und Arbeitgeber – selbstverständlich nach vorherigem Einverständnis und unter Wahrung des Datenschutzes – gleich alle Unterlagen direkt an die Elterngeldstelle schicken könnten.

Wunsch 4: Mehr Termine und weniger „Keine Ahnung“ – Elterngeldstellen müssen besser und serviceorientierter arbeiten

Viele Eltern sind, gerade wenn das erste Kind geboren wird, häufig überfordert mit dem Elterngeld-Antrag. Und hier muss die Verwaltung, (genau genommen die Elterngeldstellen) helfen. Leider hört man immer wieder von den Damen und Herren Sachbearbeiter: „Dazu kann ich ihnen keine Auskunft erteilen.“  Oder „Den Fall hatten wir noch nicht – keine Ahnung!“ Daher der Wunsch: Bitte wandelt die Elterngeldstellen zu ElterngeldSERVICEstellen um und schult eure Mitarbeiter besser!


Und es wäre großartig, wenn man ein online Beratungstermine buchen kann (und die Vergabe vom Entbindungstermin abhängig gemacht wird). Klappt bei den Bürgerämtern schließlich auch. Die Königsklasse wäre ein Online-Aktenzeichen, mit dem man sich einloggen und den Bearbeitungsstand checken kann („Unterlagen eingegangen“, „Unterlagen nachgefordert“, „Bescheid erteilt“)

Wunsch 5: Elterngeldplaner verbessern

Ich bin bekennender Fan des BMFSFJ-Elterngeldrechners mit Planer und empfehle ihn immer wieder Eltern, die ich als Anwältin berate. Allerdings gibt es auch hier viele Verbesserungsmöglichkeiten, die den Nutzern das Leben einfacher machen würden:

Vergleichsberechnungen sollten möglich sein, ohne dass man nicht wieder alle Angaben in die Maske einpflegen muss und diese sollten auch parallel erscheinen, so dass man nicht unzählige Varianten sreenshotten, drucken und damit den Schreibtisch zupflastern muss. Es gibt doch inzwischen sooo schlaue Software: Kann man da nicht durch ein Frage- und Antwort-Spiel, die beste Kombination suchmaschinenmäßig suchen lassen – ich denke da an eine Art ELTERNGELDOMAT.

Und für Eltern, die Mischeinkünfte haben, also Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit beziehen, muss es doch auch irgendeine Lösung geben, oder? Das hier geht jedenfalls gar nicht, insbesondere dann wenn die Elterngeldstelle nicht in der Lage ist die detaillierte Prüfung vorzunehmen:

Wunsch 6: Mehr Elterngeld – insbesondere für Geringverdiener

Klar, wir hätten alle gerne mehr Elterngeld, am Liebsten mehr als 100% unseres letzten Gehaltes…  Vielleicht sollten wir in einem ersten Schritt mit der Erhöhung da anfangen, wo das Geld dringend gebraucht wird: Und zwar bei den Geringverdienern.

Das Elterngeld sollte nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angerechnet werden, die 300 EUR sollten doch allen Eltern zustehen – Elterngeld ist eben nicht nur eine Einkommensersatzleistung, sondern dient auch der Anerkennung der Erziehung von Kindern? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Und, die Rabenmutti bringt es auf den Punkt: Der Einkommensbegriff so erweitert werden, dass alle gehaltsrelevanten Zahlungen in die Elterngeldbemessung einbezogen werden.

Wunsch 7: Längere Kinderbetreuungszeiten dürfen sich nicht nachteilig auf das Elterngeld auswirken

Eltern die länger in Elternzeit sind, werden beim Elterngeld-Bezug benachteiligt (da wären wir wieder bei der mangelhaften Anerkennung der Erziehungszeiten).

Ein Beispiel: Eine Mutter geht drei Jahre in Elternzeit und arbeitet währenddessen nicht, dann kündigt sich Baby Nummer 2 an. Für die Bemessung der Elterngeldes gilt nicht das Gehalt, dass sie vor der Elternzeit mit Baby Nr. 1 verdient hat, sondern dass, was sie 12 Monate vor der Geburt von Baby Nr. 2 verdient hat – also nix.

Es gibt zwar Ausklammerungstatbestände, also Monate, die für die Elterngeldberechnung nicht berücksichtig werden:

  • Elterngeld für ein älteres Kind
  • Beschäftigungsverbot/Mutterschaftsgeldbezug
  • Krankheit
  • Wehrdienst

…aber eben nicht für die Dauer der Elternzeit.

Wunsch 8: Berechnungsgrundlage für Freiberufler neu ausgestalten


Mit dem Argument der „Verwaltungsvereinfachung“ werden für Freiberufler leider Bemessungsgrundlagen herangezogen, die, wie Bettie von Frühes Vogerl treffend feststellt, vielen nicht bekannt ist. Und unfair ist sie übrigens auch oft. Dazu drei Beispiele:

–  2016: Mama gründet Unternehmen und verdient wenig Geld, 2017 verdient sie mehr Geld. Das Baby wurde am 31.12.2017 geboren, das miese Jahr 2016 gilt als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld.

– 2016: Mama verdient wenig Geld aus freiberuflicher Tätigkeit. 2017 wechselt sie in eine Festanstellung und verdient viel Geld. Es gilt dennoch das Einkommen aus dem Jahr 2016.

Und jetzt kommt der Oberknüller nach einem Urteil des Bundessozialgerichts

Bei einer Personengesellschaft, also auch bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, werden Einkünfte anderer Gesellschafter berücksichtigt (1/12 des Jahresgewinns pro Monat) – auch dann, wenn man während des Elterngeldbezugs nicht für die Gesellschaft tätig ist und pausiert.

Resümee: Wir brauchen Ausnahmetatbestände, die Freiberufler besser stellen und nicht zusätzlich zu dem unternehmerischen Risiko, das sie ohnehin immer tragen, bestraft werden. Und natürlich muss § 2b Abs. 3 BEEG neu geregelt werden, so dass im Falle von Mischeinkünften bei großen Abweichungen, die Einkommensverhältnisse vor der Geburt herangezogen werden müssen.

Wunsch 9: Partnerschaftsbonus attraktiver gestalten

 Ich habe schon oft darüber geschrieben – der Partnerschaftsbonus kann von vielen Eltern nicht beantragt werden, weil es schlichtweg unmöglcih ist, die Arbeitszeit vorübergehend auf 25 – 30 Stunden zu reduzieren.

Eine mögliche Maßnahme wäre beim Anspruch auf Eltern-Teilzeit, die 15 Mitarbeiter-Schwelle aufzuheben, und das Verfahren bei der Geltendmachung der Elternteilzeit neu zu regeln. Es darf nicht sein, dass Eltern, deren Teilzeitanspruch mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt wird, gezwungen sind, im laufenden Arbeitsverhältnis zu klagen.

Wunsch 10: Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Bis Ende 2014 gab es nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts doppeltes Elterngeld für Zwillinge. Leider wurde mit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2015 klargestellt: Bei Zwillingen, gibt es nur noch einmal Elterngeld. Das ist lebensfremd, denn ich muss doch auch alles doppelt kaufen – oder machen Zwillinge etwa in die gleiche Windel?

 

***

Ich überlege noch, was ich mit dieser Liste mache. Vielleicht schreibe ich mal unserer neuen Familienministerin?  Oder ich entwerfe ein großes Plakat, mit dem sich z.B. nichtssagende Wahlplakate überkleben lassen.  (Ok, der letzte Satz war ein Scherz, bitte nicht nachmachen, denn das ist gemäß § 303 ABs 1 StGB eine Sachbeschädigung und somit strafbar!)

Und jetzt dürft ihr mitmachen: Wie muss das Elterngeld eurer Meinung nach verbessert werden, damit endlich ALLE Eltern damit glücklich sind?Ich freue mich auf eure Kommentare!

Weitere Blogeinträge zum Thema

12 Kommentare

  • Antworten
    Melanie
    11. Juli 2017 at 7:21

    Mindestbetrag erhöhen! Der ALGII Regelsatz liegt bei 409€ im Monat!
    Somit erhält eine Mutter die mindestens 2 Kinder großzieht weniger Geld, als das, was als sogenanntes Existenzminimum angesehen wird.

  • Antworten
    Yvonne
    11. Juli 2017 at 10:19

    Hallo, ich war vor der Elternzeit im Vertrieb im Außendienst tätig und bezog ein Grundgehalt und Provisionen. Die Provisionen werden grundsätzlich NICHT mit angerechnet und ich muß diese nun vor dem Sozialgericht einklagen. Es seien Sonderzahlungen…jeden Monat????? Ich musste einen Anwalt nehmen, um das Geld einzuklagen.
    Dies ist allgemein bekannt, dass die Provisionen grundsätzlich nicht mit berücksichtigt werden, obwohl sie ganz klar zum Einkommen gehören. Dies ist ja üblich im Bertrieb. Derzeit laufen 6 Klagen diesbzgl vor dem Bundessozialgericht und ich bin gespannt, wie das ausgehen wird.

    Lg Yvonne

  • Antworten
    Ran
    11. Juli 2017 at 18:56

    Punkt 7 ist zur Zeit genau mein Problem. Wir überlegen noch, ob wir uns ein zweites Kind „leisten“ können. Traurig genug, dass so eine Entscheidung vom Geld abhängen muss. Ich gehe jetzt ins dritte Jahr Elternzeit, und bekomme jetzt kein Elterngeld mehr. Sollte ich noch ein Kind bekommen, kriege ich nur den Mindestsatz Elterngeld. Meine Freundin, die jetzt ihr zweites Kind bekommen hat, bekommt wieder die volle Höhe, die sie auch für das erste hatte. Wie hirnrissig ist das? Wieso kann ich 3 Jahre Elternzeit nehmen, aber das Elterngeld nur auf maximal 2 Jahre ausdehnen? (was dann allerdings ja auch wieder in monatlich weniger Geld resultiert?) Im Prinzip kann man es sich kaum leisten, länger als ein Jahre zu Hause zu bleiben, wenn überhaupt. Dabei sind die ersten 2-3 Jahre doch die, wo am meisten passiert und wo ich bei meinem Kind sein will und es nicht sofort den halben oder 3/4 Tag in eine Kita abschieben (die ich dann von dem bißchen Geld, was ich halbtags verdiene, bezahlen kann, also im Prinzip das gleiche als wenn ich einfach zu Hause bleibe). Ist schon alles etwas hirnrissig…

  • Antworten
    LyKa
    11. Juli 2017 at 19:32

    ALG 1 – Bezug sollte dringend auch angerechnet werden. Im Moment werden die Bezugsmonate mit 0 gerechnet. Mein Partner ist im Sommer saisonbedingt 3 Monate arbeitslos, das sorgt extreme Einbußen im Elterngeld.
    Bei uns (Brandenburg, LK Barnim) wird das Elterngeldstelle übrigens anhand der 12 Monate vor Geburt des Kindes berechnet und nicht nach Kalenderjahr…

  • Antworten
    Babs
    12. Juli 2017 at 8:32

    Bei Frühgeburten geht einem wg dem nachträglichen Mutterschaftsgeldbezug auch Elterngeld verloren…. Ich habe dadurch knapp 2000€ weniger erhalten.

  • Antworten
    Tanja
    12. Juli 2017 at 8:34

    Zu ergänzen wäre noch, die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden aufzuheben.

    • Antworten
      Silke
      3. Februar 2019 at 5:25

      Woher nimmst du die Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden?

  • Antworten
    Kristin
    12. Juli 2017 at 19:15

    Hallo, ich hab das Problem, dass ich Krankenschwester bin und als 100% Kraft etwa 200 € bis 300€ (je nach Monat) Schichtzulagen bekommen habe. Wohl Brutto nicht Netto! Das wird aber nicht auf das Elterngeld angerechnet, weil es als Sonderzahlung oder Einmalzahlung zählt. Wie das Weihnachtsgeld.
    Das schlimmste an der Sache ist auch noch, dass ich auf mehreren Seiten mir das Elterngeld berechnen hab lassen und da muss man überall das Netto Gehalt eingeben. Natürlich war das inkl der Schichtzulagen. Ich habe bis zum Bescheid mit etwa 100€ mehr gerechnet. Und das ist in meinen Augen viel Geld!

  • Antworten
    Sabrina
    23. September 2017 at 21:57

    Mein Sohn ist im Juni geboren. Da es nächstes Jahr in der Krippe vor den Sommerferien keine Plätze mehr gibt, kann die Eingewöhnung erst ab August stattfinden. Deshalb habe ich bis Ende August Elterngeld beantragt. Da es 14 Bezugsmonate sind, wird es natürlich als Elterngeld Plus eingestuft. Soweit ok.. Dennoch werden alle monatlichen Zahlungen um 50% gekürzt. Das sind ein paar tausend € die sich der Staat somit unter den Nagel reißt. Wir widerrufen den Antrag nun und stellen Antrag auf 12 Monate und lassen dann lieber zwei Monate unbezahlt. Trotz der zwei unbezahlten Monate erhalten wir so im endeffekt mehr Geld (welches uns zusteht). Zwei Monate lassen sich mit Ersparnissen auch wesentlich besser überbrücken als 14.
    Ich finde es eine Frechheit, dass alle bezugsmonate halbiert werden, somit bin ich im endeffekt weit unter den 67% vom vorherigen Gehalt (ca. 33%). WER soll denn damit leben können?
    Besser wäre es, wenn es tatsächlich eine Summe X gäbe die dann entsprechend auf die Monate aufgeteilt wird, wie man es sich wünscht. Also ob 22, 14 oder 12 Monate.. eine Halbierung wegen der zwei Monate zu viel ich unfair!!!

  • Antworten
    Lika
    26. Februar 2018 at 3:40

    Bemessungszeitraum beim Mischeinkommen mit ruhendem Gewerbe, soll wie bei den Festangestellten auf 12 Monate vor der Geburt verlegt werden.

  • Antworten
    Nina
    19. März 2018 at 17:24

    Wunsch 8, bitte dringend äussern, machst Du das? Ich unterschreibe die Petition sofort! Bei mir greift genau die Situation, das Jahr des Bemessungszeitraums war ne Katastrophe aufgrund längerer Krankheit plus anschliessender Flaute, die jeder Freiberufler kennt und nicht immer selbstverschuldet ist. Verschieben des Bemessungszeitraums aus diesen Gründen: Fehlanzeige, es sei denn, man klagt…ist doch Mist!

  • Antworten
    robderbaumeister
    26. Juli 2018 at 16:24

    zu Einkommen und Anrechnung

    die Berechnung der Krankenkassen ist der Knaller!
    Die stellen eine Prognose deiner Jahresbezüge die gilt! Egal was du wirklich verdient hast (bekommen hast ) diese Prognose gilt und du darfst dich dann vom Elterngeld freiwillig Krankenversichern! Unabhängig deiner Höhe des Elterngeldes, denn diese gilt nur für das Gruindgehalt. Auch ein tatsächlicher Bezug wiederlegt nicht Prognose der Krankenkasse. Also bitte Krankenkassenschutz für alle Elterngeldbezieher unabhängig vom Prognostizierten Einkommen.(Vor allem wenn das tatsächliche rund 60.000 € darunter liegt )
    Wenn das tatsächliche Einkommen dann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann haben sie das Elterngeld endlich erhöht, so wie alle anderen Kosten auch gestiegen sind. Also entweder Beitragsberechnungen ( Kita etc. ) auf der selben Grundlage wie der die Elterngeldberechnung, oder es kommen alle Einkommensarten in den Elterngeldrechner und das Elterngeld wird fair berechnet. Und dieses Rosinepickerei hört endlich auf, wenn ich was bekommen soll dann wird immer so wenig wie möglich angerechnet, wenn ich was bezahlen soll soviel wie möglich… ist doch ein Witz für die gesamte Sozialpolitik

  • Antworten