Gestern habe ich ja zu den „Mischfällen“ geschrieben, heute verrate ich euch noch einige Tipps, wie ihr als Selbständige mehr Elterngeld beziehen könnt. Im Gegensatz zu Eltern in Anstellungen habt ihr nämlich sehr viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten:
- Zahlungseingänge während des Bemessungszeitraumes beeinflussen: Wichtig ist, dass du dein Einkommen im Bemessungszeitraum, also in dem Jahr vor der Geburt, erhöhst. Rechnungen sollten also z.B. schnell gestellt werden. Vielleicht gibt es auch Auftraggeber, die breit sind in Vorkasse zu gehen.
- Zahlungseingänge während des Bezugszeitraumes beeinflussen: Während des Bezugszeitraumes solltest du, wenn möglich, keine Einkünfte erzielen. Das geht theoretisch auch dann, wenn du während des Elterngeldbezuges weiter arbeitest. Du musst nur irgendwie auf „0“ kommen. Das geht zum Beispiel dann, wenn du Ausgaben tätigst: Ausgaben für Personal, das dich unterstützt, ein Dienstwagen, Fortbildungen, neue Software, Fachliteratur, etc… Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
- Elterngeldbezug unterbrechen: Wenn du saisonal arbeitest, kann es sinnvoll sein, den Elterngeldbezug für einen Monat zu unterbrechen.
- Sonderregelungen beachten: Abhängig von der Gesellschaftsform (GbR, GmbH, UG) und deiner Position im Unternehmen (Geschäftsführer, Gesellschafter), solltest du Sonderregelungen beachten. Bei einer GbR kann es z.B sein, dass der Gesellschaftsvertrag abgeändert werden muss, – andernfalls werden die Einkünfte der Gesellschaft auch dann angerechnet, wenn du überhaupt nicht mehr für sie tätig bist.
- Reserven bilden: Bei Selbständigen ist der Einkommenssteuerbescheid der wichtigste Nachweis bzgl. der Bemessung der Elterngeldhöhe. Falls dieser noch nicht fertig gestellt ist, macht die Elterngeldstelle Schätzungen.Worst case: Du hast dich überschätzt… In diesem Fall kann es sein, dass Also:Reserven bilden und nicht gleich alles ausgeben!
Hast du noch weitere Tipps auf Lager? Dann teile diese gerne hier!
Foto: Das entzückende Bild hat mir die liebe mamamausblog zur Verfügung gestellt. Danke <3
1 Kommentar
sabine
11. Juni 2018 at 0:06hm, wenn ich das richtig verstanden habe, ist es gar nicht möglich, den elterngeldbezug zu unterbrechen, oder? lg sabine