Elternzeit Mutterschutz

Warum wir einen Mutterschutz für Väter brauchen

Ich habe schon so wahnsinnig viel über Mütterrechte geschrieben, heute schreibe ich mal etwas für die Papas. Ihr Mamas dürft natürlich auch mitlesen. Euch betrifft es ja auch. Denn starke Väterrechte im Job sind die Basis für eine faire Rollenaufteilung zwischen Sorgearbeit und Erwerbsarbeit. Ohne ein Recht auf Elternzeit und Elterngeld, ist es für Väter kaum möglich mehrere Monate zu Hause zu bleiben, so richtig ernsthaft in alle Up’s und Down’s des Familienlebens einzutauchen und Müttern beim alltäglichen Wahnsinn zwischen Wickeltisch und Stillkissen den Rücken zu stärken.

Also liebe Papas, legt mal Bier und Bollerwagen zur Seite und nehmt euch am Herrentag 10 Minuten Zeit, um diesen Text zu lesen. Was nun folgt, sind eure wichtigsten Rechte im Job, die ihr ALLE kennen solltet. Das Gesetz sieht eine riesige Spielwiese vor, die darauf wartet von euch in Beschlag genommen zu werden, nicht nur für Mütter, auch für Väter. Leider tun das noch zu wenige von euch.

36 (!) Monate Elternzeit für Väter

Ich sage es noch mal laut, weil es so schön ist: Liebe Papas, ihr habt Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit, nicht nur auf popelige 2 oder 3 Monate! Das Kurzversion-Modell wird leider immer noch am Häufigsten gewählt. Väter gehen im Schnitt nur 3 Monate in Elternzeit. Das ist traurig, denn damit verfällt ein Großteil eurer Rechte. Dabei bietet die Elternzeit sooo viele Möglichkeiten!

Euer Elternzeitbudget von 36 Monaten müsst ihr nicht auf einmal verbrauchen, Elternzeit kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden und in verschiedene Abschnitte aufgeteilt werden.

Wichtigster, manchmal sogar existentieller Nebeneffekt: Während der Elternzeit habt ihr Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass euer Arbeitsvertrag während der Elternzeit einem Kündigungsverbot unterliegt und nur in Ausnahmefällen nach behördlicher Genehmigung rechtswirksam gekündigt werden kann.

Klar, nicht jede Familie kann es sich finanziell leisten, dass Papa 36 Monate in Elternzeit geht. Auch für diesen Fall, hat sich der Gesetzgeber etwas Tolles ausgedacht. Ihr könnt nämlich während der Elternzeit arbeiten. Bis zu 30 Stunden in der Woche. Allerdings habt ihr nur dann einen Anspruch auf Teilzeit, wenn euer Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Wenn das nicht klappt, könnt ihr während der Elternzeit „fremdgehen“. Mit Zustimmung eures Arbeitgebers ist es erlaubt, während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, oder euch selbständig machen.

Moneymonemoney: Elterngeld für Papas

Wenn ihr nach der Geburt beruflich aussetzen, oder nur noch maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten wollt, habt ihr Anspruch auf Elterngeld. Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, belohnt das der Staat mit zwei zusätzlichen Elterngeld-Monaten, insgesamt also 14 Monaten. Diese Monate könnt ihr euch untereinander aufteilen. Davon kann ein Elternteil, also auch der Vater maximal 12 Monate beanspruchen. Nach aktuellem Väterreport des Familienministeriums ist das leider die Ausnahme, Papas beantragen im Schnitt nur drei Monate Elterngeld.

Falls ihr euch für die Elterngeldvariante Elterngeld Plus (50 % des vollen Elterngeldes) entscheidet, kann der Elterngeldbezug zeitlich gestreckt werden, was sich rechnerisch lohnen kann, wenn ihr während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet.

Das Elterngeld beträgt ca. 65-67 % vom Netto-Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt und bis zu 1.800 EUR/Monat bei Beantragung des vollen Elterngeldes.

Seit der Elterngeldreform im Jahr 2015 belohnt der Staat Familien mit einem zusätzlichen Elterngeld-Partnerschaftsbonus, wenn Vater und Mutter Sorge- und Erwerbsarbeit gleichmäßig untereinander aufteilen. Vier Monate Extra-Elterngeld in Form von Elterngeld Plus könnt ihr beantragen, wenn ihr für vier Monate am Stücke und parallel mit der Mutter ihre wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 25-30 Stunden reduziert. Diese Option solltet ihr euch auf jeden Fall nicht entgehen lassen, wenn ihr verkürzt arbeiten könnt!

Mutterschutz für Väter?

Elternzeit und Elterngeld sind natürlich superwichtige Rechtsinstitute für Väter, aber mit Blick auf das Große und Ganze noch nicht ausreichend. Ich finde es zum Beispiel schade, dass der Gesetzgeber die Zeit der Schwangerschaft „nur“ mit Blick auf die Mutter geregelt hat. Ein „Mutterschutz“ für Väter gibt es nicht, da sich die Schutzvorschriften aus dem Mutterschutzgesetz nur auf schwangere und stillende Frauen beziehen. Klar. Was aber nicht heißt, dass Väter keinen Schutz in der sensiblen Zeit während der Schwangerschaft der Frau und nach der Entbindung bedürfen. Es gibt wenige Phasen im Familienleben, in denen finanzielle Stabilität so verdammt wichtig ist. Zum Schutz der Kinder und der Mutter, die körperlich und seelisch häufig eine Achterbahn durchfährt, brauchen wir in dieser Phase einen rundum-sorglos-Schutz.

Aktuell habe ich gerade einen Fall auf dem Tisch, in dem dieser Schutz so wichtig wäre. Die Familie, die ich berate, hat bereits ein kleines Kind, die Mutter ist gerade schwanger mit Zwillingen und der Vater hat letzte Woche aus heiterem Himmel seine Kündigung bekommen. Ihr könnt euch vorstellen, was die Familie gerade durchmacht. Hätte der Vater bereits jetzt einen Sonderkündigungsschutz, wäre das nicht passiert.

Eine Kündigung des Arbeitsvertrages während die Frau schwanger ist, sollte auch bei Vätern durch Ausweitung des Sonderkündigungsschutzes verboten werden, oder? Damit wäre die Existenzgrundlagen junger Familien viel besser geschützt. Bislang gibt es dazu jedoch noch keine politischen Vorstöße.

Zu begrüßen ist, dass im Zuge der neuen EU-Vereinbarkeits-Richtlinie ein Vaterschutz nach der Geburt diskutiert wurde. Eine Art bezahlte Freistellung nach der Geburt. Die Rede war von 10 Tagen. Es bleibt zu hoffen, dass hier ein neuer, vom Elterngeld unabhängiger Anspruch zugunsten der Väter geschaffen wird. Dann wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass Väter nach der Geburt bezahlt zu Hause bleiben – und wertvoller Urlaub muss dafür auch noch verballert werden.

Liebe Papas, ihr seht, es gibt noch eine ganze Menge zu tun! Ich kann euch nur dazu ermuntern, die Möglichkeiten, die euch das Gesetz bietet, in Anspruch zu nehmen. Lasst euch nicht von blöden Sprüchen und Ängsten vor Karriereknicks einschüchtern – im Gegenteil: werdet laut und kämpft für mehr Rechte!

„Family first“, geht eben nur mit den richtigen Gesetzen.

So, und jetzt dürft ihr weiter euer Bier trinken! Prost und viel Spaß beim Herrentag 😉

P.S. Wenn ihr neugierig geworden seid, könnt ihr auch mal hier klicken: Im aktuellen Unerzogen-Magazin habe ich über noch mehr Väterrechte geschrieben!

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