Ihr habt es fast geschafft: Der Crashkurs Elterngeld Plus nähert sich dem Ende zu. Nachdem ich Teil 1 dem Elterngeld Plus und Teil 2 der neuen Elternzeit gewidmet habe, gibt es zum Abschluss das Sahnehäubchen: Meine persönlichen Tipps, wie ihr mehr und schneller Elterngeld beziehen könnt – gewachsen aus meinen Erfahrungen als 2-fache (elterngelderprobte) Mutter und Anwältin:
1. Früh schlau machen zahlt sich später aus
Auch wenn es keine „leichte Kost“ ist, solltet ihr euch frühzeitig in das Thema Elterngeld (Plus) einlesen und vorher genau ausrechnen, welche Elterngeldkombination am besten zu euch passt. Dabei helfen euch natürlich meine Blogeinträge, aber auch die neue Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.elterngeld-plus.de, auf der ihr unter anderem einen Elterngeldrechner mit Planer findet.
2. Steuerklassen-Optimierung
Ein Steuerklassenwechsel kann dazu führen, dass ihr mehr Elterngeld erhaltet, da sich dadurch euer Nettoeinkommen erhöhen kann. Sobald sich Nachwuchs ankündigt, solltet ihr daher schnell einen Steuerberater, oder aber den Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen, ob sich das lohnt.
3. Der frühe Vogel fängt schneller Elterngeld
Die Beantragung des Elterngeldes kostet viel Zeit, manchmal auch Nerven: Ihr müsst mehrere Formulare ausfüllen, eigene Unterlagen zusammenstellen (z.B. Kopie des Personalausweises), Unterlagen anfordern (z.B. Bescheinigungen des Arbeitgebers und der Krankenkasse). Das kostet Überwindung und macht längst nicht so viel Spaß wie das Aussuchen des Kinderwagens oder die Einrichtung des Kinderzimmers. Nach der Geburt kostet es aber noch viel mehr Überwindung. Und: Die Zeit ist meistens noch knapper als im Mutterschutz.
Daher mein Tipp: Füllt den Antrag bereits in der Schwangerschaft aus und steckt ihn zusammen mit den bereits vorhandenen Unterlagen in einem frankierten und adressierten DIN A4-Umschlag. Nach der Geburt des Babys tragt ihr das Geburtsdatum und den Namen in das Formular ein – und ab die Post! Es stecken noch nicht alle Unterlagen im Umschlag? Nicht schlimm! Fehlende Anlagen könnt ihr nachreichen (z.B. die Geburtsurkunde). Wichtig für die Bearbeitung und schnelles Elterngeld ist der Posteingang.
4. Frech kommt weiter
Erkundigt euch ruhig schon 1-2 Wochen nach der Beantragung telefonisch bei der Elterngeldstelle, ob der Antrag eingegangen ist. Notiert euch das Akteneichen und den Namen des Sachbearbeiters und fragt nach ob die Unterlagen vollständig sind. Danach heißt es: Dranbleiben und regelmäßig nach dem Bearbeitungsstand fragen.
Ihr erreicht niemand? Das ging mir auch so. Mit diesem Trick habe ich es fast immer geschafft: Einfach die Amtszentrale, eine andere Durchwahl oder ein verwandtes Amt anrufen und durchstellen lassen. Mit internen Weiterleitungen kommt man häufig besser durch als über externe Anrufe. Wenn das trotzdem nicht hilft: Persönlich vorbeischauen und beschweren. Das hat bei einer Freundin bewirkt, dass der Antrag aus der hintersten Ecke gekramt und ganz oben auf den Bearbeitungsstapel gelegt wurde. Bitte bleibt trotzdem sachlich – viele Beamte werden erst jetzt geschult und müssen sich noch in das neue Elterngeld „eingrooven“.
5. Verfall des Partnerschaftsbonus
Wenn ihr den Partnerschaftsbonus beantragt habt, solltet ihr darauf achten, dass die besonderen Voraussetzungen während der gesamten Bezugsdauer eingehalten werden (z. B. die wöchentliche Arbeitszeit in Höhe von mindestens 25 und maximal 30 Stunden). Ansonsten verfällt der gesamte Bonus. Die Folge: Ihr müsst beide das Elterngeld zurückerstatten.
6. Doppelt gemoppelt – Elterngeld und Betreuungsgeld
Wusstet ihr, dass Elterngeld und Betreuungsgeld gleichzeitig bezogen werden können? Das funktioniert aber nur dann, wenn ihr nach dem 14. Lebensmonat Elterngeld Plus bezieht. Und: Die Voraussetzungen für das Betreuungsgeld müssen gegeben sein, d.h. das Kind darf – auch bei einer Teilzeittätigkeit – nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreut werden.
…ihr habt auch noch einen persönlichen Elterngeld-Tipp? Dann schreibt einen Kommentar unter den Text, ich freue mich!
Hinweis: Dieser Text enthält Werbelinks und wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschrieben.
Foto: Malina Ebert
16 Kommentare
IanBald
16. Juli 2015 at 8:02Darf ich hier mal was loswerden? Wie unsinnig ist denn bitte schön das Zuflussprinzip beim Elterngeld für selbstständige Arbeit?! Das bedeutet ja, ich könnte in meiner Elternzeit, spinnen wir mal rum: 120 Stunden im Monat frei arbeiten – solange ich das Geld erst nach meiner Elternzeit erhalte, wird es mir nicht angerechnet. Anderes Beispiel: Ich arbeite einen Monat vor – also außerhalb – meiner Elternzeit noch mal richtig viel als Selbstständiger, um mir aufgrund des geringeren Elterngeldes ein Polster zu schaffen. Wird das Geld in meiner Elternzeit überwiesen, rechnen die Behörden das Geld voll an, obwohl ich nicht eine Sekunde in meiner Elternzeit gearbeitet habe. Damit wird ja indirekt zum Betrug aufgerufen.
smart-mama
15. August 2015 at 3:49…du darfst sehr gerne was loswerden 🙂 Ich kann dich sehr gut verstehen. Diese Regelung, bzw. die damalige Entscheidung des BSG, hat für eine Menge Unverständnis gesorgt – und geht an der Realität vorbei, u.a. wird die Höhe des Elterngeldes damit auch von der Zahlungsmoral des Kunden mitbestimmt…
Christina
23. Juli 2015 at 7:51Liebe Sandra,
vielen Dank für deine tollen Artikel, diese Seite ist eine echte Fundgrube an wichtigen Informationen!
Zum Thema Elterngeld Plus: hast du schon Informationen darüber, ob/wie sich das Elterngeld Plus mit dem Gründungszuschuss vereinbaren lässt?
Wenn ich es richtig sehe, fällt der Gründungszuschuss ja deutlich geringer aus, wenn man vor Beginn für einige Zeit schon (Basis-)Elterngeld bezogen hat. Daher habe ich überlegt, ob es insgesamt besser sein könnte, direkt nach dem Mutterschutz sowohl Elterngeld Plus als auch Gründungszuschuss zu beantragen. Wie siehst du das?
smart-mama
15. August 2015 at 3:42Liebe Christina, herzlichen Dank für dein Lob :-).
Konkrete Gesetzänderungen bzgl. des Gründungszuschusses sind mit der Einführung des neuen Elterngeldes nicht erfolgt.
Generell gilt, dass der Gründungszuschuss nicht als anrechenbares Einkommen anzusehen ist (vorausgesetzt du arbeitest mehr als 15 und weinger als 30 Stunden in Woche). Allerdings gibt es wohl auch gegenteile Gerichtsentscheidungen. Am Besten erkundigst du dich vorher einmal nach der Verwaltungspraxis. Sollte es tatsächlich zu einer Verrechnung kommen würde ich auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Viele Grüße, Sandra
Julia
17. Oktober 2016 at 10:48Hallo Sandra,
vielen Dank für Deine Artikel. Ich kämpfe mich auch grade durch den Dschungel Elternzeit/Elterngeld, um die beste Lösung für uns zu finden.
Das bemängelte Zuflussprinzip kann ja aber auch nützlich sein, oder? Leider bin ich nur befristet angestellt und schwanger, das heißt, mein Vertrag läuft leider 6 Wochen nach der Geburt unseres Kindes aus. Jetzt plane ich, für meinen alten Arbeitgeber weiterhin freiberuflich tätig zu sein, einerseits, um Geld zu verdienen, andererseits, um einen Fuß in der Tür zu behalten.
Mein Partner verdient aktuell mehr als ich und will auch einige Monate Elternzeit nehmen, nämlich im 1., 5. und 6. und im 13. und 14. Lebensmonat unseres Kindes. In dieser Zeit beantragt er Elterngeld und ich nicht, da er unterm Strich mehr bekommen wird als ich.
Jetzt kann ich doch während der Elternzeit einfach ca. 5 Stunden die Woche arbeiten, und die Rechnungen dann so schreiben, dass der Zahlungseingang in die Monate ohne Elterngeldbezug fällt?
Da wir das Geld aufgrund meiner Elternzeit ohne Elterngeldbezug brauchen, werde ich versuchen, mit meinem Arbeitgeber einen Rahmenvertrag für Freiberufler über die Stundenanzahl abzuschließen.
Muss ich mich dann kranken- und rentenversichern? Und ich muss im Antrag auf Elterngeld ja angeben, ob ich arbeite. Kann ich dann 5 Stunden die Woche angeben, aber beim erwarteten Verdienst 0 Euro? Während des Bezuges habe ich dann ja auch einen erwarteten Verdienst von 0 Euro (da die Zahlung außerhalb des Bezuges stattfindet). Aber so eine Angabe wird ja jeden Sachbearbeitet stutzig machen…
Vielen lieben Dank und viele Grüße
Julia
smart-mama
23. Oktober 2016 at 23:21Liebe Julia, klar das geht! Du musst dich selbst Renten- und Krankenversichern, wenn du selbständig arbeitest. Das du ein Verdienst von 0 EUR angbist ist völlig korrekt, du musst dein Einkommen im Elterngeld-Bezugszeitraum ja ohnehin im Nachgang nachweisen. Lg, Sandra
Sibel
24. März 2016 at 16:12Hallo Sandra,
die Information bezüglich des Betreuungsgeldes müsste aktualisiert werden, da es eine gerichtliche Entscheidung gegeben hat, die das Betreuungsgeld für nichtig erklärt.
Liebe Grüße
Sibel
Paula
11. Mai 2016 at 8:30Liebe Sandra ,
Du bist ja ein Engel für uns nichtswisser 😊
Ich hab da mal eine Frage ….
Ich möchte gerne nach der Geburt 24 Monate zu Hause bleiben was muss ich da beantragen ? ( mein Freund kann und möchte nicht paar Monate zu Hause bleiben da er erst befördert wurde ) . Ich war bei einer Beraterin aber so verstanden hab ich es nicht mit den Basis und plus
Daniela
24. Juli 2016 at 21:41Hallo,
Bin Grad etwas verzweifelt. Ich habe vor meiner Schwangerschaft voll gearbeitet. Hatte einen Termin bei der profamilia bezüglich elterngeld Antrag. Ich habe den mindestsatz (sprich 150 euro) beantragt, da ich 24 Monate daheim bleiben möchte. Durch einen bekannten habe ich jedoch erfahren, dass ich mehr elterngeld bekommen müsste da ich ja vollzeit gearbeitet habe. Habe dann gleich am Freitag bei der elterngeld stelle angerufen und 0diese meinten ich müsste Ihnen was schriftlich zukommen lassen bez. Anpassung des elterngeldes auf das Gehalt. Habe seit Juni 150 euro überwiesen bekommen. Kennt sich da jemand aus ? Bekomme ich den Rest auch ausbezahlt ? Oder wird der ganze Antrag neu berechnet ?
smart-mama
31. Juli 2016 at 15:09Liebe Daniela, ich würde auf jeden Fall sofort deine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bei der Elterngeldstelle einreichen und schritlich um Neuberechnung des Elterngeldes bitten. Außerdem würde ich gegen den Elterngedbescheid vorsorglich Widerspruch einlegen, auch wenn die Frist sicherlich schon abgelaufen ist. Du solltest unbedingt darauf hinweisen, dass du von Profamilia nicht korrekt beraten worden bist. Ich hoffe das hilft dir weiter! Drücke dir die Daumen. LG, Sandra
Daniela
24. Juli 2016 at 21:44Kostet das fragen hier was ??
Sorry für die blöde Frage 🙈
smart-mama
31. Juli 2016 at 15:05Liebe Daniela,
die kleinen Tipps unter den Kommentaren meiner lieben Leserinnen sind natürlich kostenlos. Nur dann, wenn ich offiziell ein Mandat übertragen bekomme, stelle ich etwas in Rechnung. LG, Sandra
Claudia
29. August 2016 at 13:27Hallo Sandra,
danke für die vielen nützlichen Informationen! Eine Frage bleibt mir dennoch ungeklärt: Was genau ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld Plus? Wäre das bei „Besserverdienern“ (die in Basis-Elterngeld-Monaten 1.800 EUR als Höchstsatz bekämen) hälftig dann 900,00 EUR? Ich habe das Gefühl, dass Besserverdiener finanziell besser kommen, wenn Sie – sofern sie können – auf Teilzeitarbeit verzichten, da sie mit Teilzeiteinkommen + Elterngeld Plus niemals besser kommen, als mit 1.800 EUR „Verdienst“ ohne Arbeit… Tausend Dank!
smart-mama
24. Oktober 2016 at 0:18Liebe Claudia, am Besten schaust du hier einmal nach: https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Die Berechnungsgrundlage ist der Einkommenwegfall den du hast (also Differenzgehalt Vollzeit-Teilzeit), gedeckelt auf die Hälfte des vollen Elterngeldbeitrages (beim Höchstsatz also 900 EUR). LG, Sandra
Becca
13. März 2017 at 22:00Hallo Sandra,
Ich habe ebenfalls eine Frage zum Elterngeld. In meinem Vertrag ist ein jährlicher Bonus ( prozentualer Anteil am Umsatz) festgelegt. Ich erhalte diesen Bonus nun schon regelmäßig seit 4 Jahren. Wird der Bonus in die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld mit einbezogen? Ich habe dies bzgl. bereis recherchiert und unterschiedliche Antworten/ Urteile gefunden.
Ich freu mich auf deine Antwort!
Carlotta
11. Juli 2018 at 15:43Das würde mich auch echt interessieren.
Liebe Grüße!