Elterngeld

Elterngeld-Kalender #16: Wie beantrage ich den Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus besteht zusätzlich zum normalen Elterngeld-Anspruch in Höhe von 4 Elterngeld Plus Monaten. Berechnet wird er genau so wie das Elterngeld Plus, der Mindestsatz ist 150 EUR pro Elternteil und pro Monat.

Wie der Name schon sagt: Der Partnerschaftsbonus belohnt eine partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Job, da er nur dann vom Staat bezahlt wird, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Der Gesetzgeber möchte damit im Grunde genommen erreichen, dass Mütter wieder früher in den Job einsteigen und dass die Väter ihre Arbeitszeit verkürzen und mehr Zeit für die Familien-und Betreuungsarbeit übrig haben.

Folgende Voraussetzungen müsst ihr erfüllen, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten:

  1. Beide Elternteile haben nach den allgemeinen Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld.
  2. Beide Elternteile arbeiten durchschnittlich 25-30 Stunden in der Woche.
  3. Die Teilzeittätigkeit beider Elternteile muss vier Monate parallel erfolgen.

Diese Voraussetzungen müsst ihr jeweils der Elterngeldstelle auf Verlangen nachweisen (Bescheinigung vom Arbeitgeber, Stundenaufstellung bei Selbständigen).

Klingt auf den ersten Blick erst einmal sehr unkompliziert, oder? Es gibt jedoch zwei Knackpunkte, die oft dazu führen, dass der Partnerschaftsbonus scheitert:

  • Dein Arbeitgeber hat keine Lust auf Teilzeit und lehnt diese im Vorfeld ab.
  • Du findest keinen Betreuungsplatz für dein Kind.

Diese beiden Rahmenbedingungen musst du parallel schaffen, damit du den Partnerschaftsbonus überhaupt realisieren kannst. Tipps zum Teilzeitantrag findest du hier.

Beantragt wird der Partnerschaftsbonus ganz normal mit dem Elterngeld-Antrag, auch nachträglich, sofern ihr die normale Elterngeld-Antragsfrist einhaltet. Wann ihr die Monate nehmt, könnt ihr frei entscheiden. Wenn ihr den Partnerschaftsbonus nach dem 15.Lebensmonat beantragen wollt, müsst ihr nur darauf achten dass ihr keine Elterngeld-Bezugslücke habt und durchgängig Elterngeld  Plus beantragt.

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1 Kommentar

  • Antworten
    Corona und Elterngeld: 3 neue Regelungen und viele offene FragenSmart Mama | Smart Mama
    8. April 2020 at 1:07

    […] die gerade den Partnerschaftsbonus beziehen, sind aktuell natürlich sehr stark benachteiligt. Die strikte Arbeitszeit, die von beiden […]

  • Antworten