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Krankheit und Kitaschließung wegen Corona – was sind meine Rechte?

Ab kommender Woche schließen in Deutschland alle Kitas und Schulen wegen der Corona-Pandemie. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist das eine längst überfällige Maßnahme, die hoffentlich dazu beiträgt, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt und unser Gesundheitssystem nicht zusammenklappt.

Allerdings sorgt diese Entscheidung auch für viele Sorgenfalten bei Mama und natürlich Papas. Vor allem die Kitaschließungen werfen bei vielen Eltern existentielle Fragen auf, die in den letzten beiden Tagen gefühlt im Minutentakt über die sozialen Netzwerke an mich herangetragen wurden. Wie soll ich weiter arbeiten, wenn ich mein Kind betreuen muss? Welche Rechte habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber? Wann habe ich einen Anspruch auf Notbetreuung? Werden die Kitagebühren erstattet?

Auf Instagram hatte ich zur Rechtslage im Falle von Erkrankungen und Kitaschließungen schon etwas geschrieben und daraufhin ein riesiges Echo erhalten. Daher habe ich euch die wichtigsten Infos  – ergänzt um eure brennendsten Fragen aber auch noch einmal hier zusammenfasst – um Panik und Fake News zu vermeiden und vor allem, um euch in diesen verrückten Zeiten ein wenig Sicherheit zu geben und Mut zu machen!

Mein Appell an euch ist: Bitte redet rechtzeitig mit eurem Arbeitgeber*innen! Leider ist die gesetzliche Lage –  wie ihr gleich sehen werdet – sehr vage, daher ist es so wichtig früh und fair zu kommunizieren.

Und mein  Appell an Arbeitgeber*innen ist: Bitte habt Verständnis für eure Mitarbeiter*innen mit Kindern, die plötzlich ohne Kinderbetreuung dastehen. Redet mit ihnen, seid flexibel und bietet faire Lösungen an!

1. Mein Kind ist krank und hat (Verdacht auf) Corona. Wie ist die Rechtslage?

Wenn dein Kind am Corona-Virus erkrankt ist (auch erst mal Verdachtskrankschreibung wegen schwerer Erkältung) und du zu Hause bleiben musst, wird das wie die normalen Kind-Krank Tage behandelt. Die Grundregel lautet: man erhält als gesetzlich Versicherter pro Kind 10 Tage Kinderkrankengeld/Jahr. Näheres könnt ihr hier noch einmal hier nachlesen.

2.Mein Kind/ich sind in behördlich angeordneter Quarantäne. Was passiert mit meinem Gehalt?

Wenn dein Kind bzw. auch du angeordnet vom Gesundheitsamt in Quarantäne seid, sieht es etwas anders aus, denn da gelten Sonderregelungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Dein Arbeitgeber*in muss dir dein Gehalt weiterzahlen und kann es sich als „Schadensersatz beim Gesundheitsamt erstatten lassen“.

3. Ich bin selbständig tätig. Gibt es für mich auch eine Entschädigung?

Erstattungen erhaltet ihr auch, wenn ihr selbständig arbeitet. Die einschlägige Regelung ist § 56 Infektionsschutzgesetz. Diese Regelung ist ellenlang, so dass ich euch die wichtigsten Infos kurz zusammenfasse:

  • Wer in Quarantäne ist und „abgesondert“ wurde, hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfalls. Bei Selbständigen ist ein Zwölftel des Arbeitseinkommens aus der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen.
  • Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 (also Quarantäne) ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.
  • Der Antrag ist innerhalb einer Frist von drei Monaten nach „Absonderung“ bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) zu stellen
  • Auf Antrag kann man auch einen Vorschuss erhalten

Für den genauen Ablauf des Antragsverfahrens setzt ihr euch am besten direkt mit dem für euch zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung. Schaut mal hier auf der Seite, dort gibt es gute Infos (Achtung, gelten primär für Bayern!) –  für Berlin habe ich leider nichts Brauchbares im Netz gefunden (bitte ergänzt Links dazu in den Kommentaren, falls ihr sinnvolle findet).

4. Die Kita ist geschlossen. Muss ich weiter arbeiten?

Wenn dein Kind ohne Ansteckung/Quarantäne zu Hause ist, weil die Kita geschlossen wurde, musst grundsätzlich arbeiten und die Kinderbetreuung anderweitig organisieren. Die Rechtslage erfordert – entsprechend dem Alter des Kindes – alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine Kinderbetreuung zu organisieren. Ich weiß, dass das in der aktuellen Situation kaum möglich ist: Der Partner*in kann auch nicht einspringen, Großeltern sollte man nicht kontaktieren, da sie Risikogruppen sind… Der Einzige Trost ist: viele Schüler und stundeten dürften Zeit haben. Allerdings bleibt dann noch die Frage: nimmt man soziale Kontakt in Kauf, oder vermiedet man diese lieber, u meine Ansteckung zu verhindern?

Gelingt es nicht eine Betreuungslösung zu finden, geht natürlich die Kinderbetreuung vor. Juristisch gesagt habt ihr ein „Leistungsverweigerungsrecht“ und müsst nicht zur Arbeit erscheinen. Allerdings hat der Arbeitgeber dann auch die Möglichkeit euer Gehalt zu kürzen.

Und jetzt kommt der berühmte § 616 BGB ins Spiel: Dieser sieht vor, dass ihr in dieser schwierigen Situation für einen geringen Zeitraum Anspruch auf euer Gehalt habt. Eine bestimmte Anzahl an Tagen legt das Gesetz aber leider nicht fest! Vermutlich wird es sich um ca. 5 Tage handeln – in dieser Richtung gibt es Urteile in vergleichbaren Fällen.

Aber Achtung, erst mal solltest du checken, ob § 616 BGB in deinem Arbeits- oder durch den für dich geltenden Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Das passiert sehr häufig! In diesem Fall gilt dann sogar die bezahlte 5-Tages-Regelung nicht. Dann könnte sich der Arbeitgeber*in streng genommen hinstellen und sagen, „ich streiche dir dein Gehalt ab dem ersten Tag, den du wegen mangelnder Kinderbetreuung fehlst.“

Klingt verdammt hart, aber das ist die aktuelle Rechtslage. Ich habe schon so oft darauf hingewiesen, dass hier eine anständige gesetzliche Regelung im Sinne der Eltern fehlt. Vielleicht ist die Corona-Pandemie ja jetzt endlich mal der Anlass um das anzugehen!

Aber das ist Politik und Zukunftsmusik, die euch jetzt nicht weiterhelfen – es ist daher superwichtig, dass ihr das Gespräch mit eurem Arbeitgeber*in sucht und eine gemeinsame Lösung zu finden. Denkbar sind folgende Modelle:

  • Überstundenabbau
  • Minusstundenaufbau
  • Gesetzlichen Urlaub einreichen
  • Bezahlter Sonderurlaub
  • Mix aus bezahltem Sonderurlaub und Inanspruchnahme des dir zustehenden Urlaubs
  • Kreative Arbeitszeitmodelle (Vorübergehende Absenkung und Erhöhung der Arbeitszeit)
  • Erstattung von Babysitterkosten
  • Arbeit im Home Office
  • Durchführung einer Online-Fortbildung

Wenn ihr eine Lösung gefunden habt, rate ich euch diese schriftlich zu fixieren, oder euch diese zumindest per Mail bestätigen zu lassen, damit es keine Missverständnisse gibt.

Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, sich selbst krank schreiben zu lassen, um dieser Problematik zu entgehen –  aber bitte passt auf – das muss medizinisch vertretbar sein! Das Vortäuschen einer Krankheit ist Betrug und kann schlimmstenfalls zu einer Kündigung des Arbeitsvertrages führen.

5. Wann habe ich einen Anspruch auf Notbetreuung?

In Berlin ist es wohl so, dass Eltern, die versorgungsrelevante Berufe ausüben (Arzt/Ärztin, Krankenpfleger*in, Polizist*in, Feuerwehrmann/-frau, Arbeit in Wasserbetrieben, Müllabfuhr, Busfahrer*in… etc), einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Diese Ansprüche muss man beim Senat anmelden. Wie das genau ausgestaltet wird, wird erst am Montag veröffentlicht.

In NRW z.B. sieht es anders aus.  Dort haben Eltern nur dann einen Anspruch wenn beide Elternteile Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Das ist natürlich völlig absurd… Mich erreichte dazu der Hilferuf einer Hebamme:

„Ich hätte Anspruch, mein Mann nicht. Der hat seit 1.3. eine neue Stelle und war ein Jahr arbeitssuchend. Wir haben einen Erstklässler und zwei Kitakinder und definitiv niemand der die Kinder betreuen kann. Ich bin total verzweilfelt.  Unbezahlten Urlaub können wir uns nicht leisten, Überstunden habe ich nicht und Home Office ist nicht möglich. Wir sind total überfordert und hilflos. Im wahrsten Sinne.“

Hier müssen Lösungen von der Politik her, denn es kann nicht sein, dass lebenswichtige Jobs nicht mehr ausgeübt werden können.

An dieser Stelle kann ich euch nur raten mit einem formlosen Antrag eine Notbetreuung gegenüber den Jugendämtern/Bildungsministerien auf Landes- und Bundesebene zu stellen mit Hinweis auf eure besonderen Jobs und eure private individuelle situation.

6. Haben wir einen Anspruch auf Erstattung der Kita-Kosten?

Eine Mama kommentierte bei Instagram:

„Kommt jemand für die Kitabetreuungskosten auf? Wir sind gerade eh echt knapp und jetzt müssen wir nicht nur die Kita umsonst bezahlen, sondern auch noch ggf. andere Betreuungskosten zahlen?“

Eine superwichtige Frage – denn, nicht in allen Bundesländern sind die Kitas gebührenfrei wie in Berlin.

Ich musste bei der Frage spontan an den Fall Kita-Streik denken. Erinnert ihr euch noch? Damals kam auch die Frage auf, ob Eltern ein Anspruch auf Erstattung der Kita-Kosten haben. Der Fall ist allerdings nicht ganz vergleichbar, aktuell haben wir ja einen viel längeren Zeitraum und eine behördliche Anordnung – keine Entscheidung der Tarifparteien bzw. einzelner Erzieher*innen oder Eltern. Und es wird – zumindest für Eltern, die keine versorgungsrelevanten Berufe haben -keine Notbetreuung angeboten.

Leider ist die Rechtslage kompliziert und nicht einfach zu greifen. Ich versuche mal ein paar Grundsätze herauszuarbeiten:

Es gibt keinen konkreten bundesweitern Rechtsanspruch auf Erstattung der Kitagebühren. Dagegen kann es sein, dass in Gebührensatzungen der Kommunen Regelungen existieren – eventuell auch in euren Betreuungsverträgen. Schaut da ruhig mal rein. Natürlich werden ihr da nichts zum „Corona-Fall“ finden, aber vielleicht gibt es ja irgendeinen wichtigen Hinweis.

Selbst wenn eine Gebührenerstattung ausgeschlossen sein sollte, habt ihr in dieser Situation die Möglichkeit gegenüber dem Jugendamt einen formlosen Antrag auf Erstattung der Gebühren zu stellen. Diesen würde ich wie folgt fassen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erstattung der Kitagebühren für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung aufgrund des Corona-Virus.

Wir haben keinen Anspruch auf Notbetreuung, da wir keine versorgungsrelevanten Berufe ausüben – somit dürfen wir keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Wir bitten Sie um Überweisung der Gebühren auf folgendes Konto:

…..“

Und bitte tut mir einen Gefallen: Richtet eure Ansprüche nur an die Jugendämter bzw. Bildungsministerien der Länder – nicht an die Kitas. Die Erstattung ist eine Entscheidung und grundsätzliche Sache der Kommunen/Länder – nicht der Kitas! Diese brauchen – trotz weiterlaufender Finanzierung während der Corona-Pandemie – das Geld zum Existieren. Bitte bedenkt, dass fast alle Kitas unterfinanziert sind und trotz Corona weiter Kosten haben, wie z.B. für Mieten, Catering, externe Dienstleister, Reinigungskräfte, etc…

 

So, jetzt muss ich erstmal durchatmen. Mein Kopf ist kurz vor dem Platzen!

Wenn ihr noch weiterer Fragen habt – könnt ihr diese hier unter den Beitrag posten! Sollte es in den kommenden Tagen noch wichtige Updates geben halte ich euch auf dem Laufenden.

Ich wünsche euch viel Kraft und Gesundheit in diesen verrückten Tagen und bedanke mich von ganzem Herzen für euer Vertrauen!

 

 

 

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11 Kommentare

  • Antworten
    Franzi Grehl
    15. März 2020 at 12:52

    Danke für die Mühe und Erklärungen

  • Antworten
    Inga
    15. März 2020 at 17:47

    Zuerst einmal danke für die Beantwortung dieser für viele dringenden Fragen! Ich hoffe sehr, dass alle solidarisch sind mit denen, die gerade zu kämpfen haben mit Betreuungsproblemen oder finanziellen Nöten. Ich hätte für eine Freundin eine dringende Frage: Sie arbeitet am Theater, das jetzt geschlossen wurde und vermutlich auch nach der Schließzeit nicht viele Aufführungen haben wird. Alle sind in Kurzarbeit. Da sie jedoch schwanger ist, wirkt sich diese Phase gravierend auf ihr Elterngeld aus, da ihr Einkommen jetzt quasi auf Null ist. Gibt es da Auswege?

  • Antworten
    TomTom
    15. März 2020 at 20:03

    In Berlin müssen auch beide zu den relevanten Berufsgruppen gehören.
    Sollte nur einer dazu gehören müsste der zweite die Betreuung übernehmen

  • Antworten
    Caro
    16. März 2020 at 6:02

    Hallo,
    danke dir für die Zusammenstellung der Infos. Es ist gut die bestehenden Fragen auf einen Blick zu sehen.

    Ich habe eine weitere Frage:

    Mein Mann nimmt unbezahlten Sonderurlaub für die Kita Schließung da er weniger verdient und wir eher mein Gehalt brauchen.

    Aber was für Rechte habe ich (nicht nur Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern) wenn der Arbeitgeber vorsorglich den Betrieb schließt (ohne das ein Corona Fall vorliegt)? Mein Arbeitgeber ist leider sehr unflexibel wenn es um Homeoffice geht (obwohl ich einen Büro Arbeitsplatz habe bei dem es definitiv möglich wäre), ich würde also gerne arbeiten gehen aber der Betrieb würde geschlossen. Nun sagt mein Arbeitgeber das ich dann Gleitzeit abbauen MUSS, der Jahresurlaub würde nicht angetastet. Das sehe ich persönlich nicht ein denn der Freizeitausgleich würde von mir nicht freiwillig genommen.

    Ist die vorsorgliche Betriebsschließung also Risiko des Arbeitgebers und er darf mir Gleitzeit Abbau aufzwingen? Dann würde ich mich doppelt bestraft fühlen da ich wegen der geschlossen Kita ja auch schon Opfer bringe.

    Gruß
    Caro

  • Antworten
    Aileen Wagner
    16. März 2020 at 9:30

    Hallo,du klärst das aktuelle Thema sehr gut auf aber laut unserer Rechtsberatung auf arbeit greift der §616 gar nicht – denn es heißt ja

    „… erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden…“ . Das heiß das das Fehlen müsste in der Natur des Arbeitnehmers liegen. Momentan liegt es aber aufgrund der Fehlenden Betreuung der Kinder. Kannst Du dazu etwas sagen?

  • Antworten
    Catja
    16. März 2020 at 11:10

    Mein Arbeitgeber lässt nur begrenzt Home Office zu (wegen Serverkapazitäten) und teilt die Mitarbeiter nach Plan zu – der Rest, der wegen der Kinder nicht zur Arbeit kommen kann, muss („darf“) seinen Urlaub nehmen, Stunden abbauen (bei Teilzeitkräften i.d.R. nicht vorhanden), oder UNbezahlten Sonderurlaub nehmen. Wie ist die Rechtslage beim letzten Punkt? Ist für uns finanziell nicht einfach!

  • Antworten
    Warum die Corona Krise Familien am härtesten trifft| grossekoepfe.de
    16. März 2020 at 20:27

    […] Krankheit und Kitaschließung wegen Corona – was sind meine Rechte? […]

  • Antworten
    Franzi
    19. März 2020 at 8:06

    Danke Sandra.
    Es ist einfach verzwickt momentan, mein Mann sprach eben von einer “ Freistellungsbescheinigung“ angelehnt an o.g
    § 616 BGB- dieser soll aufgrund der aktuellen Situation nun zeitlich unbegrenzt sein(vorerst). Dazu find eich aber nichts, falls du Info hast, bitte her damit.
    Viele Grüße
    Franzi

  • Antworten
    Mary
    20. März 2020 at 12:21

    Vielen Dank für die Zusammenstellung. Ich bin in der unangenehmen Situation, dass ich meinen Job gekündigt habe und am 1.4. eine neue Stelle antrete. So ganz ohne Einarbeitung ist Homeoffice natürlich ziemlich schwierig. Für die ersten Aprilwochen hätten wir eine Lösung, da meine Schwägerin als Floristin bis Mitte April auch nicht zur Arbeit kann, aber wenn die Schließung der Betreuung weiter anhält, haben wir ein echtes Problem. Überstunden, Minusstunden, Urlaub etc. – habe ich ja alles nicht bzw. in der Probezeit keinen Anspruch darauf. Großeltern soll man nicht einspannen. Ich fürchte unter diesen Umständen die Probezeit nicht zu überstehen …
    Geht es jemanden ähnlich?

  • Antworten
    Brandt
    20. März 2020 at 22:16

    Ich habe eine Frage, Ich bin Ärztin aber ich habe Elternzeit weil ich ein kleines Kind habe .Aufgrund der Corona-Pandemie muss ich arbeiten wenn das Krankenhaus braucht mich?wie sieht das aus??Danke für die Antwort

  • Antworten
    Die neue Eltern-Entschädigung nach § 1a InfektionsschutzgesetzSmart Mama | Smart Mama
    3. April 2020 at 2:04

    […] meinem ersten Blogeintrag zur Corona-Krise hatte ich ja schon darüber berichtet, wie die gesetzliche Lage ist, wenn man aufgrund der Kita- […]

  • Antworten