Elterngeld

Elterngeld-Kalender #11: Elterngeld trotz Arbeitslosigkeit, geht das?

Der eine oder andere wird sich fragen: Elterngeld und Arbeitslosigkeit – was hat das eigentlich miteinander zu tun? Nun, es kommt gar nicht so selten vor, dass man vor, während oder nach dem Elterngeldbezug arbeitslos ist, zum Beispiel in den folgenden Situationen:

  • du bist während der Arbeitslosigkeit schwanger geworden
  • dein Job war befristet und endete während der Schwangerschaft, Mutterschutzfrist oder Elternzeit
  • dir wurde rechtmäßig während der Mutterschutzfrist oder während der Elternzeit gekündigt

Interessant ist in natürlich jetzt, wie sich die Arbeitslosigkeit auf den Elterngeldbezug auswirkt. Gibt es dadurch weniger Elterngeld? Darf man vielleicht sogar beides in Anspruch nehmen? Oder wird eine der Leistungen verbraucht?

Arbeitslosengeld I und Elterngeld – geht das überhaupt zusammen?

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und Anspruch auf Elterngeld hast, gibt es zwei Varianten:

Variante 1

Du entscheidest dich nur für den Bezug von Elterngeld. In diesem Fall ruht das Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld geht dir allerdings nicht verloren – diesen kannst du dann NACH Beendigung des Elterngeldbezuges weiter beanspruchen. Diese Variante macht vor allem dann Sinn, wenn die Arbeitslosigkeit kurz vor der Geburt eingetreten ist. Wichtig ist, dass du die Agentur für Arbeit entsprechend informierst.

Variante 2

Du entscheidest dich für den parallelen Bezug von Arbeitslosengeld UND Elterngeld. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet. Davon ausgenommen ist der monatliche Mindestens-Eltrngeld-Betrag in Höhe von 300 EUR. Das heißt im Ergebnis: Du bekommst Arbeitslosengeld sowie zusätzlich 300 EUR Elterngeld.

Wichtig ist, dass du während dieser Zeit, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst (15 – 30 Stunden/Woche). Dazu gehört auch, der Nachweis, dass du ein Betreuungsplatz für dein Kind hast.

Und was gilt beim Arbeitslosengeld II?

Auch dann wenn du Arbeitslosengeld II beziehst, hast du einen Anspruch auf Elterngeld. Der Haken ist jedoch: Das Elterngeld wird vollständig angerechnet – also auch die EUR 300 Mindestbeitrag.

Nur dann, wenn du vor der Geburt gearbeitet hast, kann es sein, dass du zusätzlich einen Elterngeldfreibetrag erhältst. Dieser berechnet sich nach dem Einkommen vor der Geburt, beträgt maximal jedoch 300 EUR. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I nicht bestehen, weil du nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Arbeitslosigkeit und Höhe des Elterngeldes

Wenn du vor dem Elterngeldbezug arbeitslos warst fließen die Monate leider als „Null-Monate“ in die Elterngeldberechnung mit ein.

Beispiel: Du bist 5 Monate vor der Geburt arbeitslos und beziehst ALG I, davor hast du als Angestellte gearbeitet. Für die Bemessung des Elterngeldes wird lediglich das Gehalt aus den 7 Monaten, die du angestellt warst, berücksichtigt.

Elterngeld und arbeitslos – wie bin ich eigentlich krankenversichert?

Generell bist du während des Elterngeldbezugs beitragsfrei weiterversichert – vorausgesetzt du bist gesetzlich versichert. Im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit ist es allerdings wichtig, dass du bei einer Arbeitslosigkeit VOR dem Eltrngeldbezug einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellst und auch Arbeitslosengeld bezogen hast. Ansonsten musst du dich freiwillig gesetzlich versichern und deine Beiträge selbst zahlen – und das kann teuer werden!

 

 

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