Als Mompreneur müsst ihr euch früher oder später die Frage stellen, welche Rechtsform die richtige für eure Geschäftsidee ist – unabhängig davon ob ihr einsam oder gemeinsam gründet. Pauschal lässt sich die Frage, welche die passende Rechtsform ist, nicht beantworten. Meine Kollegin und Mompreneur Ludmilla Emilie Kuhlen, hat im ersten smart-mama Gastbeitrag zusammengefasst, was ihr bei der Qual der Rechtsformwahl beachten solltet. Ludmilla, selber Mompreneur und Mutter fast 2 jährigen Sohnes, hat mit ihrem Mann Anfang diesen Jahres die Rechtsanwaltskanzlei Kuhlen gegründet und ist unter anderem spezialisiert auf Rechtsberatung zum Thema Gesellschaftsrecht und Existenzgründungen.
UG, GmbH, AG – oder doch lieber eine GbR? Entscheidend ist die Haftungsfrage
Die erste entscheidende Frage ist in jedem Fall: Wollt ihr selbst mit eurem privaten Vermögen für Forderungen gegen das Business gerade stehen müssen, also haften? Wenn nein, dann führt an der Gründung einer Kapitalgesellschaft kein Weg vorbei. Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht sind die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kurz UG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also die klassische GmbH oder eine Aktiengesellschaft sprich AG. Diese heißen Kapitalgesellschaften, weil dort die kapitalmäßige Beteiligung und nicht die Persönlichkeit der Gesellschafter im Vordergrund stehen. Dementsprechend haftet im Normalfall auch nur das Kapital der Gesellschaft.
Ist der Ausschluss der persönlichen Haftung für euch kein Thema, kommt als Grundform einer Personengesellschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Frage. Das ist auch die Gesellschaftsform, die das Gesetz vorsieht, wenn überhaupt nichts vereinbart ist.
Stellt das Haftungsrisiko die Gründungskosten in den Schatten?
In diesem Zusammenhang müsst ihr daher zunächst klären, welche Risiken bei eurem Business überhaupt bestehen. Denn die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist mit weit höheren Kosten verbunden als der Start als Einzelunternehmerin oder GbR. Nur wenn ihr hier Klarheit habt, könnt ihr die Frage für Euch beantworten, ob sich der Gründungsaufwand zum Schutz vor der persönlichen Haftung überhaupt lohnt. Jede Unternehmung birgt Risiken. Risiken stehen jedoch auch immer Chancen und Vorteile gegenüber, so dass eine losgelöste Betrachtung selten Sinn macht.
Zunächst sollte sich jede Mompreneur bewusst machen, was der geflügelte Begriff „unternehmerisches Risiko“ überhaupt bedeutet, möglich ist es immer, dass eine oder mehrerer, sich im Nachhinein als falsch herausstellende, Entscheidungen zum Ende der Business und damit im schlechtesten Fall zum Verlust der geleisteten Arbeit und des finanziellen Aufwands führen. Das Erfreuliche am Betreiben eines eigenen Unternehmens ist aber auch, dass die Früchte der oft harten Arbeit im Erfolgsfall selbst geerntet werden können.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist nicht nur mit finanziellen sondern auch mit zeitlichen Aufwand verbunden. Denn der Eintragung ins Handelsregister folgen die entsprechenden Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung und Bilanzierung. Nur wenn Haftungsrisiken bestehen, die entweder gar nicht überschaubar sind oder das persönlich Leistbare überschreiten und diese Risiken die Kosten einer Gründung, also Rechtsanwalts-, Notar- und Gerichtskosten, in den Schatten stellen, ist es sinnvoll, die Kosten und Mühen einer Gründung einer solchen Gesellschaft auf sich zu nehmen.
So ermittelt ihr euer unternehmerisches Risiko
Risiken können sich aus der Art eurer Tätigkeit ergeben. Wie „risikoreich“ Ist das Produkt bzw. die Dienstleistung, die ihr anbietet, das heißt sind hohe Schadensersatz- oder Regressforderungen grundsätzlich möglich? Als Beispiel soll ein plastischer Vergleich herhalten: Entwickelt und verkauft Ihr Medizinprodukte oder Software, bei deren Versagen Leben und Gesundheit von Menschen gefährdet werden können, sind die Risiken höher einzustufen, als wenn ihr selbstgehäkelte Klorollenüberzieher verkauft.
Weiter solltet ihr in Eure Überlegungen miteinbeziehen, welche Mengen ihr plant abzusetzen. Denn auch aus der Menge der gehandelten Produkte, also aus dem wirtschaftlichen Volumen ergeben sich unterschiedliche Risiken. Wer monatlich etwa zehn selbstgehäkelte Produkte verkauft steht anders da als jemand der einen laufenden Liefervertrag mit einem Geschäftspartner hat und verpflichtet ist monatlich x-Tonnen Selbstgehäkeltes zu liefern.
Zudem ist relevant, ob eure Tätigkeit den Abschluss von Verträgen mit Dritten erfordert. Und: Müssen Materialien erworben werden, sollen Dienstleistungen extern eingekauft werden (freelancer) oder sogar Arbeitsverhältnisse begründet werden?
UG oder GmbH?
Nach dieser ersten groben Betrachtung, werdet ihr einen Eindruck haben, mit welchen Risiken ihr umgehen müsst. Sollte für euch der Ausschluss der persönlichen Haftung dann immer noch reizvoll sein, lautet die Frage meistens UG oder GmbH. Unterscheiden tun sich die beiden letztlich in erster Linie durch das Mindestkapital, das ihr aufbringen müsst.
Bei der GmbH muss das Mindeststammkapital laut Gesetz 25.000 EUR betragen. Allerdings kann man die Satzung so gestalten, dass zunächst lediglich die Hälfte einbezahlt werden muss. Das bedeutet, dass man technisch auch mit nur 12.500,- EUR starten kann, aber zum Beispiel im Falle einer Insolvenz die noch ausstehende Leistung der Gesellschafter in Höhe von 12.500 EUR auf die Gesellschaftsanteile zu erfolgen hat. Wie viele Gesellschafter die GmbH oder die UG anfangs haben soll, bestimmen die Gründer selbst. Ihr könnt also auch alleine starten. Bei der UG beträgt das Mindeststammkapital 1 EUR. Hier besteht die Verpflichtung solange eine Rücklage zu bilden, bis die UG auf GmbH-Niveau angewachsen ist. Diese gesetzliche Pflicht zur Rücklage endet erst, wenn ein Kapitalerhöhungsbeschluss auf 25.000 Euro vorgenommen und dieser im Handelsregister eingetragen wird. Wer also jetzt schon die Gründung einer GmbH leisten kann, sollte dies sofort tun, um sich weitere zwangsläufige Kosten zu ersparen.
Gesellschaftsvertrag, Konto und Beurkundung – so läuft die Gründung einer Kapitalgesellschaft ab
Alles schön und gut denkt Ihr, aber wie läuft die Gründung einer Kapitalgesellschaft nun tatsächlich ab? Auf jeden Fall benötigt ihr einen Gesellschaftsvertrag, dieser wird auch Satzung genannt. Das ist die Basis für die Gesellschaft. Was dort vereinbart wird kommt ganz konkret auf Eure Ziele und Ideen an. Wer soll die Geschäftsführung übernehmen dürfen? Welche Mehrheiten sind für Abstimmungen notwendig? Was passiert, wenn ein Gesellschafter die Gesellschaft verlässt? Hier können die Interessen der Gesellschaft und der Gesellschafter über sog. „Good- oder Bad-Leaver Klauseln“ gestaltet werden.
Sollen die Gesellschafter der Gesellschaft auch ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, stellen sich häufig Fragen, wie die Motivation der Mitarbeiter und das Verbleiben in der Gesellschaft gesichert werden kann. Hier können Vesting-Klauseln oder später Virtuelle Anteile im Rahmen eines ESOPS (Employee Stock Ownership Program) interessant werden. Selbstverständlich gibt es aber auch gesetzliche Mindestinhalte, die immer zu regeln sind.
Dann benötigt die Gesellschaft ein eigenes Konto bei einer Bank, auf das zunächst die Einlagen eingezahlt werden. Mit dem Vertrag geht ihr dann zum Notar zur Beurkundung.
Der Notar prüft dann auch ob die Einlagen auf das Stammkapital entsprechend des Gesellschaftsvertrages eingezahlt wurden. Nur wenn dies der Fall ist, wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital muss einmal vollständig zur freien Verfügung der Gesellschaft vorhanden sein. Ein recht häufig verbreiteter Irrtum ist, dass das Stammkapital niemals angerührt werden dürfe. Dem ist nicht so. Es steht zur laufenden Geschäftstätigkeit bereit und kann auch für die Gründungskosten verwendet werden. Hier ist besonders bei der UG darauf zu achten, dass das Stammkapital zumindest für die Anlaufkosten ausreicht, denn sonst werden kurz nach dem Start Nachschüsse an die Gesellschaft, beispielsweise in Form von Darlehen notwendig, was letztlich nur Arbeit verursacht. Nach der Beurkundung kann die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister erfolgen. Sobald die Gesellschaft dort eingetragen wurde, gilt die Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen.
Die GbR – nicht ohne Gesellschaftsvertrag
Wer seinen unternehmerischen Weg als GbR bestreiten will, ist aber ebenso gut beraten, dies nur mit einem Vertrag zu tun, der sämtliche für Euch relevanten Punkte regelt. Bei der GbR treten die meisten Probleme erst dann auf, wenn die Gesellschafter sich entscheiden, getrennte Wege zu gehen. Dann lauten die wichtigsten Fragen: Wer bekommt was? Und was wird aus dem gemeinsam aufgebauten Geschäft? Die gesetzlichen Regelungen, die eintreten, wenn nichts vereinbart ist, regeln das meistens nicht so, wie ihr das eigentlich wollt. Damit dieses Szenario nicht das Ende Eurer Unternehmung bedeutet, macht es Sinn Grundlegendes vertraglich vorab zu regeln.
Danke Ludmilla!
Ich hoffe sehr, dass euch dieser Blogeintrag den Einstieg in diese doch sehr komplizierte Materie erleichtert hat. Ihr habt noch Fragen oder Lust zu diskutieren? Dann kommentiert gerne unter diesem Blogpost. Und natürlich könnt ihr Ludmilla auch direkt hier kontaktieren!
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