Elternzeit Job & Karriere Selbstständigkeit

Mama arbeitet fremd – der Nebenjob während der Elternzeit

Wusstet du, dass du während der Elternzeit die Lizenz zum fremd arbeiten hast? Nein? Kein Wunder! Ich habe davon auch erst gehört, als ich mit meinem ersten Kind schwanger war (obwohl ich davor 6 (!) Jahre Paragraphen studiert habe).

Dabei ist es kein Vertrauensbruch, sondern ganz legal, dem Arbeitgeber während der Elternzeit den Rücken zu zeigen und ihm mitzuteilen: „Ciao, ich arbeite dann mal die nächsten Wochen und Monate woanders.“ Jetzt fragst du dich bestimmt: „Warum, um Himmels Willen sollte ich auf die Idee kommen fremd zu arbeiten?“ Nun ja, aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich dir eine Menge guter Gründe und tricky Situationen dafür nennen:

Situation 1

Du willst (oder musst aus finanziellen Gründen) während der Elternzeit arbeiten – dooferweise klappt es bei deinem Arbeitgeber nicht:

…weil er weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt, so dass ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit nicht besteht. Eine einvernehmliche Reduzierung der Arbeitszeit kommt nicht in Frage oder wurde (trotz vorheriger Zusage plötzlich) abgelehnt.

…weil er mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, aber deinen Teilzeitantrag abgelehnt hat. Eine Klage gegen diese Entscheidung scheidet für dich aus (z.B. weil du gerne wieder bei deinem alten Arbeitgeber arbeiten, und das Tischtuch nicht  zerschneiden möchtest).

Situation 2

Du bist mit deinem Job unzufrieden und willst mal woanders reinschnuppern. Gleichzeitig möchtest du deinen alten Job mit Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit als sichere Bank behalten.

Situation 3

Du willst dich selbständig machen, bist dir aber noch unsicher, ob du der Typ dafür bist und ob deine Geschäftsidee genug abwirft, um davon leben zu können.

 

Du erkennst dich in einer dieser Situationen wieder und dir gefällt die Idee während der Elternzeit woanders zu arbeiten? Dann musst du jetzt nur noch wissen, wie man den Nebenjob formal korrekt einfädelt:

 

Nebentätigkeit während der Elternzeit – formale Anforderungen

Eigentlich musst du nur auf 3 Punkte achten, um rechtssicher durchstarten zu können:

1. Der Nebenjob darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten

Bitte keinen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der eine Arbeitszeit von 40 Stunden regelt! Andernfalls verlierst du deinen Elternzeit-Status, da während der Elternzeit nur 30 Stunden Arbeit pro Woche erlaubt sind.

2. Die Tätigkeit muss dem Arbeitgeber angezeigt werden

Am besten zeigst du den Nebenjob schriftlich deinem Arbeitgeber unter Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit an. Die konkrete Firma, für die du arbeiten möchtest, musst du nicht zwingend angeben – trotzdem würde ich die Karten offen legen. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation weckt nach meiner Erfahrung in den meisten Fällen mehr Verständnis und führt zu einer schnelleren Zustimmung.

3. Der Arbeitgeber muss der Tätigkeit (ausdrücklich oder schweigend) zustimmen.

Dazu hat dein Arbeitgeber vier Wochen Zeit. Allerdings gilt die Devise „Keine Nachricht – gute Nachricht“: Wenn du vier Wochen nichts Gegenteiliges hörst, darfst du jubeln, denn dann gilt seine Zustimmung als erteilt.

Da ich als Juristin immer eine Worst-Case-Denkerin bin, noch ein abschließender Aspekt zu dieser Thematik:

 

Hilfe, mein Arbeitgeber hat die Nebentätigkeit abgelehnt. Was nun?

Natürlich gibt es einzelne Arbeitgeber die das fremd arbeiten doof finden und einen Antrag auf Nebentätigkeit mit NEIN beantworten. Ganz so einfach geht das aber nicht, denn: Dein Arbeitgeber kann die Tätigkeit nur aus DRINGENDEN BETRIEBLICHEN GRÜNDEN ablehnen. Und zwar innerhalb von vier Wochen und schriftlich.

Wer meinen Blog schon länger liest, weiß an dieser Stelle: Oha, dass ist jetzt wieder so ein Jura-Wischiwaschi-Begriff. Stimmt. Was „dringende betriebliche Gründe“ sind, lässt sich nur sehr schwer verallgemeinern. Fakt ist aber zum Beispiel, dass die Nebentätigkeit abgelehnt werden darf, wenn du für ein Konkurrenzunternehmen arbeitest, in Interessenkonflikte kommst und eine Gefährdung für ihn besteht – oder wenn dir dein Arbeitgeber eine offene Teilzeitstelle anbietet und deine Arbeitskraft dringend braucht.

Wie verhält es sich aber, wenn du der Ansicht bist, dass die Ablehnung zu Unrecht, zu spät, oder ohne Angabe von dringenden betrieblichen Gründen erfolgt ist? Dann wartest du erst mal die vier Wochen ab (denn während dieser Zeit kann der Arbeitgeber seine Antwort noch nachbessern). Wenn das nicht passiert, darfst du die Nebentätigkeit aufnehmen – auch wenn das deinem Arbeitgeber nicht gefällt.

Achtung: du solltest dir bewußt sein, dass dein Arbeitgeber dagegen eine Unterlassungsklage erheben kann – ob diese begründet ist, ist natürlich eine ganz anderen Frage…  Alternativ kann du auch auf Zustimmung zur Genehmigung einer Nebentätigkeit, klagen.

…und jetzt wünsche ich dir viel Spaß bei der Elternzeit-Nebenjob-Suche, vielleicht auch bei Schreiben deines Businessplanes 🙂 Falls du deine Erfahrungen gerne mit anderen Leserinnen teilen möchtest – oder es irgendwo hakt, dann kannst du gerne einen Kommentar verfassen!

 

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3 Kommentare

  • Antworten
    Sibylle
    4. Dezember 2017 at 23:09

    Und wenn man verbeamtet ist?

  • Antworten
    Christina
    15. Dezember 2017 at 12:16

    Liebe Sandra,

    ich habe noch einige Monate Zeit bis meine Elternzeit beginnt.
    Jedoch trage ich mich schon jetzt mit dem Gedanken die Elternzeit auch dafür zu nutzen den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen ( zumindest erstmal im Nebenerwerb) oder besser gesagt die Zeit zu nutzen um die Selbstständigkeit auszuprobieren.

    In Zuge dessen habe ich auch eine Frage an dich 🙂
    Wann ist der richtige Zeitpunkt die Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber bzw. Selbstständigkeit bei meinem aktuellen Arbeitgeber anzufragen?
    Muss dies schon geschehen bevor ich in Elternzeit gehe?
    Denn zu dem Zeitpunkt muss ich den Arbeitgeber ja auch über meine geplante Dauer der Elternzeit informieren, wenn ich mich nicht irre…
    Prinzipiell schwebt mir vor zunächst ein paar Monate voll die Elternzeit zu genießen ( 6 Monaten) und anschießend 12 Monate auf Elterngeld Plus zu wechseln und nebenbei meine Geschäftsidee anlaufen zu lassen & auszuprobieren.

    Vielen Dank für deine Hilfe & eine wundervolles Weihnachtsfest wünsche ich dir 🙂
    Christina

  • Antworten
    Yvonne
    20. Dezember 2017 at 23:41

    Hallo,

    auch von mir ein großes Kompliment für den Blog. Auch ich habe zu diesem Thema noch eine Frage. Ich befinde mich aktuell mit unserem dritten Kind in Elternzeit und beziehe noch bis Mai Elterngeld. Wir wohnen seit 8,5 Jahren in Berlin und wollen nächsten Sommer wieder zurück in die Heimat ziehen (200km) um näher bei der Familie zu sein. Ich befinde mich hier in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und könnte nicht von meiner Heimat aus weiter in dieser Firma arbeiten. Daher würde ich mich gern ab Mai selbständig machen (keine Konkurrenz zur aktuellen Stelle bzw zum aktuellen AG). Nun habe ich dazu drei Fragen:

    1. Da es eine Weile dauern wird, bis die ersten Umsätze kommen, würde auch ich gern den Gründerzuschuss beantragen. Wenn ich jedoch mein Arbeitsverhältnis kündige gibt es eine Sperre und keinen Anspruch auf AL1, richtig? Ich habe nun im Internet gelesen, dass diese Sperre bei einem Umzug entfällt – ist das korrekt? Muss ich den Umzug begründen?

    2. Hier in Berlin hätte ich sehr wahrscheinlich ab Sommer einen Krippenplatz (Geschwisterkind). Wie sieht mein Anspruch aus, wenn ich im Sommer umziehe? Ich habe bereits einen Platz beantragt, aber bisher gibt es (natürlich) nur Absagen, da ich auch noch keine neue Adresse habe, denn wir wollen erst alles hier klären bevor wir einen Mietvertrag unterschreiben. Was mache ich wenn ich jetzt keine Kinderbetreuung finde? Dann kann ich ja nicht in die Selbständigkeit starten???

    3. Ist die Variante besser, die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auf 3Jahre zu verlängern und umzuziehen (statt aktuell 1 Jahr und 3 Monate) – ich habe dann aber ab Mai keine Einnahmen mehr. Ich sehe da außer dem Kündigungsschutz keine Vorteile aktuell, da wir ja unbedingt umziehen und dort bleiben möchten. Kann ich irgendwie meinen Arbeitgeber (Konzern) zu einer Kündigung/Abfindung bewegen????

    Herzlichen Dank für Deine Rückmeldung und Empfehlung – ich bin schon sehr neugierig.
    Für Alle Moms schon die besten Wünsche für die Feiertage und einen guten Rutsch!

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