Elterngeld

Elterngeldkalender #18: Und plötzlich ist alles anders. Kann ich den Elterngeld-Antrag nachträglich ändern?

Viele von euch werden das Elterngeld für einen längeren Zeitraum beziehen. 12 Monate, 14 Monate, vielleicht sogar zwei Jahre? Während dieser Zeit kann eine ganze Menge Verrücktes passieren. Eine neuer Job, ein gekündigter Job, ein abgelehnter Teilzeitantrag, ein großer Auftrag – vielleicht aber auch ein unangenehmer Schicksalsschlag?

In diesen Situationen kann es manchmal sinnvoll sein, den Elterngeldbezug bzw. Festlegung der Elterngeld-Monate abzuändern.

Beispiel: Du hast fest damit gerechnet, dass der Arbeitgeber den Antrag auf Elternteilzeit akzeptiert. Dementsprechend hast du Elterngeld Plus beantragt. Nach Antragstellung wird dein Teilzeitverlangen jedoch zurückgewiesen. Da du bereits einen Kitaplatz hast und diesen bezahlen musst, stellst du fest, dass dein Geld mit dem alleinigen Elterngeld-Plus Bezug nicht reicht reichen wird. Du bist also finanziell darauf angewiesen, die restlichen Elterngeld Plus Monate in Basiselterngeld-Monate umzuwandeln.

Die große Frage ist nun: Geht das überhaupt?

Unter gewissen Umständen Ja. Das Elterngeld-Gesetz regelt, dass du die Festlegung der Elterngeld-Monate während des Elterngeldbezugs einmalig abändern kannst. Die einzige Bedingung dabei ist: Eine Änderung ist nur für Monate möglich, in denen dein Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde.

Wenn du dich für eine Änderung der Monate entscheidest, brauchst du das nur kurz schriftlich der Elterngeldstelle mitteilen. Einen neuen Antrag musst du nicht noch einmal stellen.

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