Elterngeld

Elterngeld-Kalender #17: Elterngeld für Alleinerziehende, Was muss ich beachten?

Wenn du alleinerziehend bist und stirnrunzelnd den Elterngeld-Antrag ausfüllst, wirst du bei den Voraussetzungen irgendwann über das Wort Partnerschaft stolpern und dir besorgt die Frage stellen: Steht mir das eigentlich auch zu, wenn ich gar keinen Partner habe??? Ich kann dich beruhigen. Der Gesetzgeber hat bei der Erfindung des Elterngeldes mitgedacht und auch die alleinerziehenden Mütter (und ggf. Väter) berücksichtigt.

Partnermonate und Partnerschaftsbonus – auch für Alleinerziehende

Grundsätzlich hast du ja einen Elterngeld-Anspruch in Höhe von 12 Monaten Basiselterngeld (bzw. 24 Monaten Elterngeld Plus). Wenn du die normalen Elterngeld-Voraussetzungen erfüllst, hast du wie alle anderen Eltern Anspruch auf Elterngeld (vorausgesetzt das Kind lebt mindestens zu 30 % bei dir, sonst besteht keine häusliche Gemeinschaft).

Wie ist es nun aber mit zusätzlichem Elterngeld, welches an das Merkmal „Partnerschaft“ anknüpft? Wenn kein Partner da ist, klingt das ja erst mal so, als ob du weder Anspruch auf die Partnermonate, noch auf den Partnerschaftsbonus hast. Das stimmt natürlich nicht.

Partnermonate

Anspruch auf die Partnermonate – also auf zwei zusätzlichen Elterngeldmonate (d.h. 2 Monate Basiselterngeld, oder 4 Monate Elterngeld Plus), hast du als Alleinerziehende unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Weder du noch dein Kind leben mit dem anderen Elternteil dauerhaft in einer Wohnung. Das Kind darf natürlich auch zeitweise beim anderen Teil leben, allerdings muss es sich mindesten zu 70% bei dir aufhalten.
  2. Du erfüllst die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dafür muss mindestens ein Kind in deinem Haushalt leben, für das dir Kindergeld (oder der  Kinderfreibetrag) zusteht bzw. ausgezahlt wird. Wichtig: Den Entlastungsbetrag musst du immer beim Finanzamt beantragen.

Partnerschaftsbonus

Als Alleinerziehende kannst du auch den Partnerschaftsbonus, d.h. vier zusätzliche Elterngeld Plus Monate beantragen. Dafür musst du einfach vier Monate am Stück durchschnittlich mindestens 25 Stunden, maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Elterngeldstellen verlangen zum Nachweis meistens eine Bestätigung des Arbeitgebers, oder aber eine Stundenaufstellung, wenn du selbständig arbeitest.

 

 

 

Weitere Blogeinträge zum Thema

1 Kommentar

  • Antworten
    Jacqueline
    20. März 2018 at 10:24

    Ich las das hier gerade durch,
    jedoch ergab sich da jetzt doch eine Frage für mich.
    Erstmal ist es so das ich zwar mit dem Erzeuger meines Neugeborenen verheiratet bin,
    jedoch schon seit meiner 4 Schwangerschaftswoche in Trennung lebe und nun Alleinerziehende Mutter bin mit keinen großartigen Kontakt zum Erzeuger habe, da von seiner Seite her auch kein wirkliches Interesse für das Kind besteht.
    Jetzt stellt sich mir die Frage zwecks dem Elterngeld-Antrag:
    Ich würde gerne die ersten 12 Monate bei meinem Kind sein und im Anschluss 25-30 Wochenstunden Arbeiten gehen.
    Hab ich es richtig verstanden das ich dann 12 Monate Basis-Elterngeld und 4 Monate Elterngeld-Plus beantragen kann oder hab ich nur die Möglichkeit 14 Monate Basis-Elterngeld zu beantragen? Oder gibt es hier noch eine Möglichkeit den ganzen Elterngeld bezug noch zu erweitern? Irgendwie blicke ich da nicht so ganz durch.

  • Antworten