Elterngeld

Elterngeld-Kalender #13: Wie viel Elterngeld bleibt übrig, wenn ich während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeite?

SO Ihr Lieben, hier ist für euch nun das längst überfällige Türchen 13! Diesmal geht es wieder um bares Geld…

Elterngeld und Teilzeitarbeit

Wenn du während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchtest und Gehalt beziehst, ist die Berechnung des Elterngeldes nicht ganz so einfach. Das Teilzeitgehalt wird nämlich nicht einfach zusätzlich zum „normalen“ Elterngeldbezug addiert, sondern angerechnet.

Das heißt: Das Elterngeld schrumpft, je mehr Geld du im Rahmen deiner Teilzeit-Tätigkeit verdienst. Das ist auch logisch, denn Elterngeld gibt es ja immer nur in Höhe des wegfallenden Einkommens und wenn du während des Elterngeldbezugs arbeitest, fällt natürlich weniger weg als wenn du weiter ein Gehalt beziehst.

Leider gibt es kein Freibetrag für den Zuverdienst, egal ob 1 EUR oder 1000 EUR – dein Gehalt wird bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet. Zudem wird dein Gehalt bei einer gewissen Obergrenze „gekappt“ (EUR 2770 pro Monat).

Achtung: Angerechnet werden übrigens auch Einkünfte, die auf den ersten Blick gar keine Gehaltszahlungen sind – wie zum Beispiel der Geldwerte Vorteil bei der Dienstwagennutzung.

Damit du mal ein Gefühl dafür entwickelst, wie das zahlenmäßig aussehen kann, habe ich ein kleine Rechenbeispiel für dich: 

Nehmen wir mal an, du hast vor der Geburt ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro. Nach der Geburt arbeitest du in Teilzeit und verdienst 1.000 Euro. Die Differenz zwischen dem zu berücksichtigenden Höchstbetrag für das Einkommen vor der Geburt (2.770 Euro) und dem Einkommen nach der Geburt (1.000 Euro) beträgt somit 1.770 Euro. Dein Basiselterngeld beträgt im Ergebnis 1.150,50 Euro (65 % von 1.770 Euro).

Warum es besser ist während der Teilzeittätigkeit Elterngeld Plus zu beantragen

Auf dem Blog habe ich ja immer wieder erklärt, das es besser sein kann während der Teilzeitarbeit Elterngeld Plus zu beziehen. Der Hintergrund ist: Das Elterngeld wird nur zu 50 % ausgezahlt und über einen längeren Zeitraum gestreckt, dadurch wird weniger Elterngeld angerechnet.

Wichtig: Auch bei Teilzeiteinkommen gibt es einen Elterngeld-Mindestsatz, 300 EUR monatlich beim Basiselterngeldbezug und 150 Euro monatlich beim Bezug von Elterngeld Plus.

 

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