Schwangerschaft

Mamas, darauf habt ihr Anspruch: Alle Hebammenleistungen im Überblick!

Diese Woche habe ich mich für euch mit einer Vereinbarung beschäftigt, die für uns Mamas sehr wichtig ist, nämlich mit dem „Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V“, der regelmäßig zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossen wird. Darin geregelt sind unter anderem „abrechnungsfähige Hebammenleistungen“ – und damit Leistungen die euch zustehen und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Dabei habe ich hocherfreut festgestellt: Als (werdende) Mama lebt man hierzulande – zumindest was die Bandbreite der Leistungen betrifft – in einem Schlaraffenland! Zum Beispiel bei der Schwangerenvorsorge: Es ist doch purer Luxus, wenn die Hebamme zu uns nach Hause kommt und ein Großteil der Untersuchungen gemütlich auf unserer Couch vornimmt, oder?

Auf einem anderen Blatt steht natürlich das Honorar, welches Hebammen erhalten (ein Wochenbettbesuch = EUR 31,28 brutto – ehrlich!) und ob es in Zukunft überhaupt noch genug Hebammen geben wird, die diese Leistungen anbieten können. (Wer noch einmal einige Infos zum Hebammendilemma lesen möchte und wissen will, was er dagegen tun kann – bitte hier entlang).

In der nun folgenden Auflistung habe ich euch alle Hebammenleistungen zusammengestellt, auf die ihr während der Schwangerschaft, Geburt, im Wochenbett und während der Stillzeit Anspruch habt – wenn ihr gesetzlich krankenversichert seid (die privat Versicherten unter euch finden in den smart-mama Tipps Infos):

Hebammenleistungen im Überblick

Schwangerschaft

•    Vorgespräch, ein weiteres bei einer beabsichtigten Hausgeburt
•    Beratungen, auch telefonisch, bis zu 12X
•    Vorsorge (auch Blutabnahme!)
•    Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen
•    Überwachung durch CTG
•    Geburtsvorbereitung in der Gruppe, auf ärztlicher Anordnung auch einzeln

Wichtig: Alle  Vorsorgeuntersuchungen (außer der Ultraschalluntersuchung) können von einer Hebamme vorgenommen werden! Auch eine Aufteilung der Untersuchungen zwischen der Hebamme und dem Gynäkologen ist möglich. Zu der Vorsorge, die Hebammen anbieten, zählen Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne, allgemeine Beratung der Schwangeren, Dokumentation im Mutterpass.

Geburt

•    Geburtshilfe in einem Krankenhaus, Beleggeburt
•    Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis
•    Hilfe bei einer Hausgeburt
•    Hilfe bei einer Fehlgeburt

Wochenbett

•    Wochenbettbetreuung von Mutter und Kind in der Klinik, im Geburtshaus, durch Hausbesuch oder telefonisch

Die Wochenbettbetreuung umfasst: Anleitung und Beratung bei der Pflege und Ernährung des Kindes, Anleitung und Beratung beim Stillen, Hilfe bei Stillproblemen und Beobachtung des Wochenbettverlaufs.

Häufigkeit: In den ersten 10 Tagen nach der Geburt bis zu 2 Betreuungen täglich (weitere Betreuungen mit ärztlichem Attest), danach weitere 16 Haubesuche oder telefonische Beratungen bis 8 Wochen nach der Geburt (bei ärztlicher Anordnung können es auch mehr sein). Bei besonderen Gründen können auch ab diesem Zeitraum bis zu 2 Betreuungen täglich erfolgen (z. Bsp. bei schweren Stillstörungen oder verzögerter Rückbildung).

Wichtig: Diese Leistungen stehen euch auch nach einer Fehlgeburt zu, oder im Falle einer Adoption.

•    Vorsorgeuntersuchung (U1) des Babys, auch Blutabnahme

Rückbildung und Stillzeit

•    10 Stunden Rückbildungsgymnastik in der Gruppe, die bis zum 9. Monat nach der Geburt abgeschlossen werden muss
•    8 Beratungen bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen (dazu zählen Beratungen rund um das Thema Stillen, Ernährung und Beikost). Die Beratungen erfolgen frühestens 8 Wochen nach der Geburt und bis zum Ende der Abstillphase – bei Ernährungsproblemen bis zum Ende des 9. Monats nach der Geburt – und können telefonisch oder im Rahmen eines Hausbesuchs vorgenommen werden

Smart-mama Tipp

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Leistungen erstatten einige Krankenkassen noch weitere Hebammenleistungen, z. Bsp. eine Kinderwunschberatung, die Pauschale für die Rufbereitschaft bei einer Beleggeburt, oder den Geburtsvorbereitungskurs, ja sogar den PeKiP-Kurs für den Papa. Daher solltet ihr euch – so früh wie möglich – bei eurer Krankenkasse erkundigen, welche Leistungen diese eventuell zusätzlich im Repertoire haben.

Aber auch dann, wenn es keine Zusatzleistungen gibt oder Leistungen nicht erstattet werden lohnt es sich häufig doch noch einmal bei der Krankenkasse nachzuhaken und einen Erstattungsantrag zu stellen. Sollte sich die Krankenkasse weigern Leistungen, auf die ihr einen gesetzlichen Anspruch habt, zu erstatten, könnt ihr gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Für privat versicherte Mamas gilt: Erkundigt euch spätestens nach dem positiven Schwangerschaftstest bei eurer Krankenkassen ob und inwieweit Hebammenleistungen erstattet werden! Es gibt private Krankenkassen, die keine oder nur teilweise Hebammenleistungen erstatten. In diesem Fall kann es sinnvoll sein die Krankenkasse zu wechseln und das geht in der Regel nicht von heute auf morgen…

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4 Kommentare

  • Antworten
    Mary
    22. September 2014 at 10:04

    Darüber hinaus hat man Auch bei Fehlgeburt Anspruch auf Hebammen Betreuung….

  • Antworten
    Sabrina mag Kinderuntersuchungshefte
    3. April 2017 at 12:11

    In der Regel bekommt man den Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft von der Hebamme, der Fraueärztin oder der Entbindungsklinik. In das gelbe U-Heft werden alle Vorsorgeuntersuchungen des Baby’s eingetragen. Das Mitführen ist zwar keine Pflicht, aber der Nachweiß der Vorsorgeuntersuchung muss bei verschiedenen Einrichtungen vorgelegt werden (Hort, Kindergarten, etc.).

  • Antworten
    Markus
    12. April 2017 at 13:13

    Ich finde das Kinderuntersuchungsheft einfach nur genial, man kann damit direkt alle Diagnosen und Auffälligkeiten der Kinder dokumentieren und sehen.
    Einfach nur praktisch!

  • Antworten
    Jelena
    28. Februar 2020 at 4:49

    Hallo,

    ich finde diesen Beitrag sehr interessant und aufschlussreich. Ich hatte einen online Rückbildungskurs gemacht und auch dieser wurde zum Teil von der Krankenkasse übernommen. Hier ein toller Beitrag dazu https://familien-freude.de/baby-erstausstattung/rueckbildungskurs-online-erfahrung/

    Gruß Jelena

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