Vermischtes

Zugfahren mit Kind: 5 Highlights, 5 Lowlights und 5 Beförderungsbedingungen, die alle Mamas kennen sollten

Letztes Wochenende bin ich alleine mit den Jungs Zug gefahren, um Oma und Opa in Frankfurt am Main zu besuchen. Ich fahre diese Strecke gerne mit der Bahn, weder das Auto noch das Flugzeug sind für mich eine Alternative (bewegungsunfreundlich, zu anstrengend, zu teuer). Auch die Jungs lieben es, sich die Nase am Fenster platt zu drücken, vorbeifliegende Landschaften zu bestaunen und Spaziergänge durch den Zug zu machen. 4 Stunden und 16 Minuten sind aber trotzdem eine lange Zeit, bei der schnell mal die Stimmung kippen kann. Ich halte mich grundsätzlich an das „Brot-und-Spiele-Prinzip“: Es muss auf jeden Fall für das leibliche Kinderwohl und für spannendes Entertainment gesorgt werden – dann geht meistens nichts schief. Auch diesmla hatte ich mein Bestes gegeben: Dicke Brotboxen, einen großen Rucksack mit den aktuellen Spielzeug-Top-Ten – ja, ich habe sogar für Bewegtbilder vom Maulwurf gesorgt und dafür eigens ein externes DVD-Laufwerk organisiert.

Trotzdem kommt man mit den lieben Kleinen immer wieder in unvorhersehbare Situationen, die entweder zum Lachen oder zum Heulen sind. Meine High- und Lowlights, die wir so während der letzten Bahnreisen erlebt haben, muss ich jetzt einfach mal hier aufschreiben. Vielleicht hast du ja schon Ähnliches erlebt?

Bahn-Highlights zum Lachen & Freuen

  • Ich spiele mehrere Stunden am Stück mit den Kindern – das tut in arbeitsreichen Lebensphasen so gut.
  • Die Schaffnerin gibt den Kindern Fahrkarten, die danach mit der Fahrkarten-Entwerter-Zange eigenhändig abgeknipst werden dürfen. Vier Kinderaugen leuchten.
  • Eine nette Dame im Abteil wird spontan zur Leihoma und bespaßt die Kinder mit Wolle, die sie eigentlich zum Socken-Stricken mitgenommen hat.
  • Ich gönne mir ein 30-Minuten -Nickerchen, während die Kinder Maulwurf-Abenteuer schauen.
  • Nachdem wir einmal auf dem Rückweg einen Zug später nehmen mussten und keine Reservierung hatten: Ein Upgrade in die erste Klasse (meine Argumente *mit Dackelblick*: „Im Kleinkindabteil ist kein Platz mehr und ich muss dringend in der Nähe des Wickeltisches sein“).

Bahn-Lowlights zum Heulen & Fluchen (natürlich nicht vor den Kindern ;-)):

  • Seltsame Leute im Abteil, die keine Kinder mögen und die Augen verdrehen (oder ihren Mantel demonstrativ vor das Gesicht ziehen), wenn es mal etwas lauter beim Affenbande-Spielen wird.
  • Das goldene Schwert vom Lieblings-Playmobil-Ritter landet für immer in einem Belüftungsschacht, der unter dem Tisch angebracht ist.
  • Die Brotbox reicht doch nicht und die Kinder-Snackbox im Speisewagen „…ist aus“. Quetschies, als noch vorhandener Bestandteil der Snackbox, sind „…nicht aus“ – können im Bordrestaurant jedoch nicht einzeln käuflich erworben werden.
  • Volle Stinkewindel – ca. 10 Minuten vor der Endstation (das Abteil ist noch nicht aufgeräumt, die Rucksäcke müssen gepackt und die Jungs müssen angezogen werden).
  • Der Zug hat Verspätung und das Netz ist mal wieder so schlecht, dass der Opa nicht rechtzeitig mehr angerufen werden kann und auf dem Bahnsteig frieren muss.

Da es – nicht nur bei Bahn-Kind-Lowlights – durchaus wichtig sein kann, ein Teil der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn zu kennen, habe ich mir einmal die Mühe gemacht das 166-seitige Pamphlet zu lesen. Die Bahn ist kein rechtsfreier Raum – auch wenn man manchmal einen anderen Eindruck hat. Daraus habe ich dir die wichtigsten Regelungen herausgefiltert, die interessant sind, wenn man mit Kindern reist. Die unzensierte Version der Beförderungsbedingungen findest du übrigens hier.

5 Deutsche-Bahn-Beförderungsbedingungen, die alle Mamas kennen sollten

#1 Tarife für das Reisen mit Kind – Nr. 3.7.

Die Tarife bei der Bahn werden immer komplizierter – auch für Kinder. Daher habe ich nur ein paar Basics zusammengefasst, damit du  eine grobe Orientierung hast:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert.
  • Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden zumindest in Begleitung eines Eltern- oder Großelternteiles, deren Lebenspartner oder Vormund unentgeltlich befördert, wenn sie beim Fahrkartenkauf in die Fahrkarte der Begleitperson eingetragen werden.
  • Weitere Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden gegen Vorlage einer DB Familienkarte bei der Fahrkartenkontrolle unentgeltlich befördert (ansonsten muss nachgezahlt werden, eine teilweise Erstattung ist dann aber möglich). Die Familienkarte erhält man übrigens im DB-Reisezentrum.
  • Kinder, die alleine reisen, werden zum halben Fahrpreis befördert, bei Gruppenreisen zahlen sie ebenfalls den halben Preis – auch in Begleitung der o.g. Person.
  • WICHTIG: Maßgebend ist immer das Alter der Kinder am Tag des Fahrtantritts, bei Hin- und Rückfahrt der Tag des Antritts der Hinfahrt.

# 2 Kleinkindabteil – Nr. 6.1.

Plätze im Kleinkinderabteil sind heiß begehrt – zumindest denkt man das, wenn man versucht online einen Platz im ICE-Kleinkindabteil zu buchen (das ist mir noch nie gelungen). Klar, nette Eltern, Spielgefährten für die Kinder, ein Tisch, der sich für zum Malen oder Spielen eignet, eine Abstellmöglichkeit für Kinderwagen, Steckdosen zum Erwärmen von Babykost und eine Tür weiter ein ausklappbarer Wickeltisch, klingen verheißungsvoll. Aber nur aus der Webseite der Deutschen Bahn. Die Realität sieht häufig anders aus – darüber hat Christian von guten Eltern vor einer Weile gebloggt. Ich verzichte genau aus dem von ihm beschriebenen Gründen schon seit längerem auf das Kleinkindabteil und sitze am Liebsten im normalen Abteil, möglichst in der Nähe des Speisewagens. Dort gehe ich gerne mit den Jungs essen, außerdem ist das Kleinkindabteil mit Wickeltisch (das Einzige, was ich wirklich aus dem o.g. Angebot brauche) in der Nähe.

Dennoch: Falls du im Kleinkindabteil sitzen möchtest, solltest du eine wichtige Sache wissen: Blockiert ein kinderloser Fahrgast das Kleinkindabteil, bedeutet das: Rauswurf! Denn in den Beförderungsbedingungen steht:

„Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.“

#3 Kinderwagen, Laufrad…welches Gepäck darf mit? – Nr. 7.1., 8.4.1.

Was für eine Frage…natürlich MUSS eine Menge Gepäck mit in den Zug genommen werden, wenn man mit Kindern reist. Daher darfst du selbstverständlich deinen Kinderwagen mitnehmen. Es gilt:

„Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden.“

Ob der Kinderwagen als Handgespäck, oder „Traglast“ einzustufen ist, konnte ich allerdings nicht herausfinden. Wenn es sehr voll im Zug ist, darf der Schaffner den Kinderwagen übrigens an einen anderen Ort stellen, damit (Flucht-) Wege nicht blockiert sind,

Und: Auch das Laufrad darf mit.

„Fahrräder von mitreisenden Kindern unter 6 Jahren mit Stellplatzbedarf werden unentgeltlich befördert.“

Übrigens kannst du auch koffer- und kinderwagenlos reisen und das Gepäck aufgeben (leider teuer), oder einen Gespäckträger buchen. Hier erfährst du mehr dazu.

#4 Verspätung und Entschädigung – Nr. 9.2. und 9.3.

Wenn dein Zug eine Verspätung von mehr als einer Stunde hat, gibt es „Schmerzensgeld“. Das heißt: Bei einer Verspätung, für die man keine Fahrpreiserstattung erhalten hat, gibt es eine Entschädigung:

60 bis 119 Minuten Verspätung: 25 % des Fahrkartenwertes,

ab 120 Minuten Verspätung : 50 % des gezahlten Fahrkartenwertes.

Für die Hin- und Rückfahrt wird dabei jeweils der halbe Fahrkartenwert zugrunde gelegt, Entschädigungsbeträge unter 4 EUR werden nicht ausgezahlt.

Wichtig dabei ist, dass du Folgendes beachtest:

„Erstattungs- und Entschädigungsanträge sind in deutscher Sprache mit einem vom Reisenden ausgefüllten und mit Zangen- oder Stempelabdruck der ausgebenden Stelle versehenen Fahrgastrechte-Formular einzureichen. Für Erstattungsansprüche sind die begründenden Unterlagen (Fahrkarten, Belege) immer im Original beizufügen. Für Entschädigungsansprüche können grundsätzlich Kopien der Belege beigefügt werden.“

Das Fahrgastrechte-Formular findest du hier. Die Bestätigung über die Verspätung je nach Verfügbarkeit kannst du dir im verspäteten Zug oder am Tag der verspäteten Reise einschließlich der 5 Folgetage an der DB Information im Bahnhof, oder aber in einem DB Reisezentrum bis längstens ein Jahr erhalten. Dort kannst du dir Entschädigung auch gleich auszahlen lassen – oder aber du wendest dich an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.

#5 Verletzung deiner Mama-Rechte – § 19, 37 der Eisenbahnverordnung

Sollte es zwischen Dir und einem anderen Reisenden zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die sich nicht schlichten lassen („sorgen Sie bitte dafür, dass ihr Kind nicht mehr so laut ist, schließlich sitzen wir hier in der Ruhenzone“), solltest du das Bahnpersonal rufen:

„Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.“

Wenn es zu Streitigkeiten mit der Deutschen Bahn kommen sollte, oder wenn du eine Beschwerde einreichen möchtest, dann kannst du eine Schlichtungsstelle anrufen. Näheres dazu findest du hier.

 

Jetzt habe ich aber genug geschrieben! Berichte du doch mal von deiner letzten Bahnfahrt mit Kind. Und falls du dich vor, nach- oder während der Feiertage in die Bahn setzst: Ich wünsche dir von Herzen eine Menge Bahn-Highlights 🙂

 

 

 

Weitere Blogeinträge zum Thema

8 Kommentare

  • Antworten
    Joana
    19. Dezember 2015 at 13:07

    Toller Artikel 🙂 Ich habe Bahnfahrten als Neu-Mama auch als echte Herausforderung erlebt. Viel Gepäck, zu Enge Gänge, genervte Mitreisende… Der größte Horror war als ich mal alleine unterwegs war und den Kinderwagen auseinander bauen musste um in mein Abteil zu kommen , da die Türen zu schmal waren um durch den Speisewagen zu gelangen.. Neben hochrotem Kopf begleiteten mich auch genervte Blicke und hilfreiche Kommentare wie – es gibt doch extra Kinderabteile wieso gehen sie nicht dahin…
    Aber es gibt auch viele Tolle und nette Dinge zu berichten von Schaffner, die uns extra in ihrem Pausenabteil sitzen lassen damit der kleine Ruhe hat oder verständnisvollen Mitreisenden, die viel Verständnis aufbringen für ein weinendes Baby.
    Ich hab mir angewöhnt in der ersten Klasse zu sitzen , dort ist es immer leer, man hat mehr Platz und wir stören niemanden.
    LG Joana

    • Antworten
      smart-mama
      21. Dezember 2015 at 1:26

      Liebe Joana, ich kann mir sehr gut vorstellen, wie du dich mit dem Kinderwagen gefühlt hast! Ich finde den Moment bis man sein Plätzchen gefunden hat auch immer sehr stressig… Guter Tipp mit der ersten Klasse! Also ich dort mit dem Upgrade zufällig gelandet bin, habe ich es auch als sehr angenehm empfunden. LG, Sandra

  • Antworten
    Otti
    19. Dezember 2015 at 19:48

    Liebe Sandra, Deine lebendige Schilderung einer Bahnfahrt hat mich zum Schmunzeln gebracht. Es gibt natürlich noch weitere „Highlights und Downlights“ wie zum Beispiel verschmutzte oder geschlossene Toiletten, ausgefallene Klimaanlagen, Dauerquatscher am Handy etc. Zur Zugverspätung: Keine Reise-Gutscheine akzeptieren, denn die können nicht online sondern nur am Schalter eingelöst werden. Weiterhin viel Spaß mit der DB wünscht Otti

  • Antworten
    Laura
    20. Dezember 2015 at 22:40

    Schöner Artikel, vieles kommt mir bekannt vor, da ich schon seit meiner eigenen Kindheit mit zwei Geschwistern immer viel Bahn gefahren bin. Aktuell fahre ich meist mit meinen drei Kindern im Schlepptau.
    Vielleicht interessant zu wissen: Im Kleinkindabteil im ICE gibt es immer zwei Sitze, die man nicht reservieren kann. Das sind die, die nicht am Tisch sind.
    Je nach ICE-Modell ist der Wickeltisch entweder im Kleinkindabteil und nebenan nur eine normale, kleine Toilette oder es gibt direkt daneben eine große, barrierefreie Toilette mit Wickeltisch. Stinkewindeln gehören in den „Hygienebehälter“ unten neben oder oben über der Toilette.
    Viele Grüße von Laura

  • Antworten
    JuSu
    22. Dezember 2015 at 10:14

    Hey, danke für diese Tipps und Infos! Ich bin mit meinen Töchtern auch vor kurzem zum ersten Mal Bahn gefahren. Übrigens meide ich ebenfalls das Kleinkindabteil…
    Wenn Du das nächste Mal in Frankfurt bist, gib doch mal Bescheid- dann können wir uns auf nen Kaffee treffen 😉
    LG JuSu

    • Antworten
      smart-mama
      23. Dezember 2015 at 0:01

      Liebe JuSu, sehr gerne! Ich sage dir auf jeden Fall Bescheid und würde mich riesig freuen, dich in Frankfurt zu treffen! Liebe Grüße und schöne Feiertage 🙂

  • Antworten
    Bendte
    7. Juni 2017 at 20:29

    Ich finde die Toilettensituation am schlimmsten, gerade auf den Bahnhöfen. Manchmal muss man aber mal und hat nun den Kinderwagen dabei. Eine barrierefreie Toilette ist auf den mir bekannten Bahnhöfen aber kompliziert zu finden und mit Schlüsseln von Infoschaltern zu öffnen, dreckig und meist einer der wenigen Orte zum Windeln wechseln. Schlimm. Und so mancher Bahnhof ist alles andere als barrierefrei und fast muss man betteln um Hilfe. Regionalzüge bei uns sind schmal und mit Treppen drin, eigentlich ist ja keine Bahn in unserem Land auf Kinderwagen eingerichtet. Seit ich das erlebt habe, frage ich mich mit Schrecken wie Rollstuhlfahrer das eigentlich alles hinkriegen…

  • Schreibe einen Kommentar zu Laura Antwort wiederrufen