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Wie gut kennst du das Mutterschutzgesetz?

Mein Lieblingsgesetz ist, na ratet mal….das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter – Mutterschutzgesetz“.Wie der Name schon sagt, soll es dazu beitragen schwangere und stillende Mütter und ihre ungeborenen Babys vor Gefahren und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen – unter anderem durch Vorgaben zu der Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beschäftigungs- und  Kündigungsverbote.

Das Mutterschutzgesetz umfasst  insgesamt nur 24 Paragrafen – sorgt durch die teilweise langen und komplizierten Regelungen, aber für viel Gesprächsstoff. Neulich wollte eine Bekannte zum Beispiel von mir wissen, ob es überhaupt zulässig sei, das Baby während der Arbeitszeit zu stillen… Solche Fragen sind leider kein Einzelfall. Häufig stelle ich fest, dass Mamas viele Regelungen des Mutterschutzgesetzes nicht kennen oder verunsichert sind, insbesondere dann, wenn es darum geht „Mama-Rechte“ gegenüber dem Arbeitgeber einzufordern.

Das muss sich jetzt und dringend ändern! Deshalb habe ich mir – quasi schon als einer der ersten Vorsätze für 2015 – vorgenommen, häufiger über das Mutterschutzgesetz zu schreiben. Als Einstieg habe ich mir etwas Besonderes für Euch ausgedacht: Ein kleines Quiz, mit dem ihr euer Mutterschutzgesetz-Wissen testen könnt.

Viel Spaß dabei, die Auflösung gibt es im nächsten Blogeintrag! Ach so, bei einer Frage gibt es übrigens zwei richtige Antworten 😉

1. Für welche Mamas gilt das Mutterschutzgesetz?

A             Für Mamas, die selbständig arbeiten

B             Für Mamas, die in einer Anstellung arbeiten

C             Für Mamas, die nicht arbeiten

2. Wann muss eine Mama ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

A             Sobald sie festgestellt hat, dass sie schwanger ist

B             Spätestens zu Beginn der Mutterschutzfrist

C            Sie ist nicht verpflichtet ihre Schwangerschaft zu offenbaren

3. Worauf muss der Arbeitgeber bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes einer werdenden oder stillenden Mama achten?

A             Bereitstellen von Getränken

B             Bereitstellen eines Stuhles, bei ständiger Arbeit im Gehen oder Stehen

B             Gelegenheit zur Arbeitsunterbrechung, bei ständiger Arbeit im Sitzen

4. Mit welchen Arbeiten dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden?

A             Heben von Lasten, die schwerer als 4 Kilo sind

B             Mehr als 4 Stunden Stehen ab dem 5. Schwangerschaftsmonat

C             Arbeiten auf Beförderungsmitteln mit Beginn der Schwangerschaft

5.  In welchem Zeitraum besteht die vorgeburtliche Mutterschutzfrist und das absolute Beschäftigungsverbot?

A             6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung

B             8 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung

C             6 Wochen vor der Entbindung und 6 Wochen nach der Entbindung

6. Wer kann ein über diesen Zeitraum hinausgehendes Beschäftigungsverbot erteilen?

A             Arzt

B             Arbeitgeber

C             Arbeitsschutzbehörde

7. Welche Mutterschaftsleistungen werden nach dem Mutterschutzgesetz unter anderem gewährt?

A             Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe, Elterngeld

B             Mutterschaftsgeld, stationäre Entbindung, Haushaltshilfe

C             Mutterschaftsgeld, ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe

8. Wie lange darf eine arbeitende Mama, die weniger als 8 Stunden am Tag arbeitet, mindestens stillen?

A             2×30 min oder 1×60 Minuten

B             4×30 Min oder 2×60 Min

C             5×30 Min

9. In welchem Zeitraum ist die Kündigung einer (werdenden) Mama grundsätzlich unzulässig?

A             6 Wochen vor der Entbindung bis 8 Wochen nach der Entbindung

B             1. Tag der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung

C            Vom ersten Tage der Schwangerschaft bis 8 Wochen nach der Entbindung

10. Wann ist das Mutterschutzgesetz in Kraft getreten?

A            1878

B            1942

C            1952

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3 Kommentare

  • Antworten
    Birte
    15. Januar 2015 at 19:26

    1 A (und B?)
    2 C
    3 B (und Möglichkeit, sich mal hinzulegen, oder?)
    4 A
    5 A (davor „darf“ frau, wenn sie will, aber noch arbeiten, oder? Die 8 danach sind tabu)
    6 A
    7 A
    8 A (ich dachte, das sei 1h auf 8h Arbeit? Ab 6h „muss“ man ja ohnehin 30 min. Pause machen/bekommen/bekommt sie automatisch abgezogen bei Zeiterfassung. Das mit dem Stillen interessiert mich mal genauer…)
    9 C
    10 … keine Ahnung 😉

  • Antworten
    Kina
    19. Dezember 2017 at 9:27

    Hallo,
    wo finde ich die Auflösung zu dem Quiz?
    Danke im voraus.

  • Antworten
    Serco Loco
    7. März 2018 at 10:27

    Lösung:
    1. B (und A?)
    2. A (Spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe vom Arzt)
    3. in dem Fall B und B
    4. A (eventuell auch B)
    5. A
    6. A
    7. A
    8. A (mindestens 2 mal täglich 30 Minuten oder einmal täglich eine Stunde. Bei Arbeitszeit von mehr als 8 Std –> mindestens 2 mal täglich 45 Minuten oder einmal täglich eine Stillit von mindestens 90 Minuten)
    9. B ! siehe §9 Kündigungsverbot
    10. A

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