Elterngeld

Elterngeld-Kalender #1: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich einen Anspruch auf Elterngeld habe?

Ho-ho-ho Ihr Lieben! Rennt ihr auch schon im Weihnachtsdeko und Adventskalender-Hamsterrad herum? Ich finde, es ist an der Zeit, dass ihr da jetzt mal die Notbremse zieht, aussteigt, den Hamster in das Rad zurücksetzt und euch beschenken lässt. Kann ja nicht sein, dass ihr letzte Nacht 24, 48, 72 vielleicht sogar noch mehr Geschenkchen einpackt habt und dann selber leer ausgeht, oder?

Wie gut, dass ich dieses Jahr etwas aus Paragrafen, Urteilen und dicken Büchern für euch „gebastelt“ habe – und zwar einen Adventskalender, gefüllt mit Elterngeld-Tipps UND Schokolade. Das Ganze habe ich in Fragen verpackt, die mir immer wieder von Leserinnen gestellt werden – und die ich euch ab jetzt täglich hier auf dem Blog beantworte.

Damit es nicht ganz so trocken wird, könnt ihr euch dazu jeden Tag eine kleine Insta-Story anschauen, in der ich live und in Farbe über die Frage spreche, Beispielfälle beschreibe und Tipps verrate (hier könnt ihr mir auf Instagram folgen). Und zwischendurch gibt es natürlich auch mal die eine oder andere Überraschung (ja, auch Schokolade ist dabei 😉 ).

So, genug drumherum erklärt – jetzt geht’s los. Zum Warmwerden starte ich mit ganz einfachen Basics:

#1 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich einen Anspruch auf Elterngeld habe?

Die Grundvoraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist erstmal, dass du genug Schokoladenvorräte im Haus hast, um deine Nerven zu beruhigen. Ich schätze mal, dass jeder Elternteil im Schnitt 5 Tafeln Schokolade isst, bis der Elterngeld-Antrag nebst Anlagen eingetütet ist. Denn leider, leider kosten das Ausfüllen des Antrages, die Zusammenstellung der Unterlagen und die vielen Fragen, die einem im Kopf herumschwirren, eine Menge Nerven. Kein Wunder: wenn man Geld vom Staat will, wird’s anstrengend und kompliziert!

Wobei die Grundvoraussetzungen für den Elterngeldanspruch relativ einfach und überschaubar sind. Es sind nämlich „nur“ vier:

1. Dein Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland

Wichtig ist, dass eine polizeiliche Meldung nicht ausreicht – du musst tatsächlich und überwiegend an deinem Wohnsitz wohnen. Wenn du einen zweiten Wohnsitz im Ausland hast, aber der deutsche Wohnsitz intensiver genutzt wird, ist das kein Problem.Wichtig ist, dass der Wohnsitz nicht nur gelegentlich genutzt wird.

Wenn du keinen deutschen Wohnsitz hast, reicht auch der „gewöhnliche Aufenthalt“ aus, das ist immer dann der Fall, wenn dein tatsächlicher langfristiger Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, du also keine Absicht hast ins Ausland zurück zu kehren.

Vielleicht bist du aber auch ein „Grenzgänger-Fall“: Auch ohne Wohnsitz gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland kannst du Elterngeld erhalten, wenn du (oder dein Partner) im EUR/Ausland bzw. in der Schweiz wohnst (wohnt), aber in Deutschland arbeitest.

Was nicht geht: Du lebst seit der Geburt deines Kindes im Ausland (weiterhin mit Wohnsitz in Deutschland). Nach der Geburt kommst du ein paar mal kurz und zu Besuch nach Deutschland, z.B. um den Pass für dein Kind beim Bürgeramt zu beantragen, oder um den 90. Geburtstag deiner Oma zu feiern.

2. Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt

Eine „Haushaltsgemeinschaft“ liegt vor, wenn du „familienhaft“ mit deinem Kind zusammenlebst – und zwar örtlich (Wohnung), materiell (Unterhalt) und immateriell (Fürsorge). Vorübergehende Unterbrechungen, wie z.B. Geschäftsreisen, Krankenhausaufenthalte etc. schließen den Anspruch nicht aus.

Was nicht geht: Du kommst ins Gefängnis und lebst dort mit deiner Tochter in einer Mutter-Kind Einrichtung.

3. Das Kind wird von dir selbst betreut und erzogen

Egal dabei ist, wie sich die Zeit auf Mutter oder Vater bzw. Dritte verteilt. Diese Voraussetzung ist natürlich auch dann erfüllt, wenn dein Kind während des Elterngeldbezugs in die Kita, oder zu einer Tagesmutter oder -vater geht. Ist ja auch logisch, denn während des Bezugs von Elterngeld darf man ja bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten und das geht ja nicht ohne Kinderbetreuung.

Was nicht geht (seltener Extremfall): Du bist dauerhaft erkrankt, dein Kind lebt bei den Großeltern. Deine Krankheit ist so schwer, dass du Du keinerlei Einfluss auf Betreuung und Erziehung des Kindes nehmen kannst. (Achtung: in diesem Fall können die Großeltern einen Anspruch auf Elterngeld haben) .

4. Du übst keine, bzw. keine volle Erwerbstätigkeit aus

Das Elterngeld als Einkommensersatzleistung finanziert dir eine Auszeit, damit du Zeit hast dich um dein Kind zu kümmern. Das funktioniert natürlich nicht, wenn du Vollzeit arbeitest.

Was nicht geht: Ein Job mit einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden/Woche. Wenn du also 31 oder mehr Stunden pro Woche arbeitest, ist deine Erwerbstätigkeit elterngeldrechtlich als „voll“ anzusehen.

Das war’s schon!

Wichtig: Diese vier Voraussetzungen müssen übrigens alle während des gesamten Zeitraums, für den du Elterngeld beziehst, vorliegen. Wenn nicht, dann erlischt der Anspruch mit der Folge, dass du Elterngeld zurückzahlen musst.

Damit wäre das erste Türchen geöffnet… Morgen gehts’s dann weiter mit Frage #2: : Muss ich in Elternzeit sein, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben?

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1 Kommentar

  • Antworten
    Tamara
    15. Januar 2018 at 23:21

    Liebe Sandra, der Elterngeld-Kalender ist eine tolle Idee! Zu den Grundvoraussetzungen habe ich direkt eine Frage. Ich arbeite angestellt in Deutschland, mein (vorhandener) Lebensgefährte ist Luxemburger.
    Würden wir in Deutschland ein Kind bekommen und direkt nach der Geburt nach Luxemburg auswandern – würden wir beide tatsächlich den Anspruch auf das Elterngeld komplett verlieren?
    In Luxemburg hat man erst Anspruch auf einen Ersatzlohn, die so genannte ‚Entschädigung des Elternurlaubs‘, wenn man 12 Monate bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat. Erlischt mit dem Umzug tatsächlich jeglicher Anspruch auf diese Leistung auch wenn ich in Luxemburg kein Elterngeld erwarten kann? Auf Deine Einschätzung bin ich sehr gespannt, vielen lieben Dank im Voraus!

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