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Warum (fast) jede Mama eine Rechtsschutzversicherung in der Elternzeit abschließen sollte

Immer wieder kommt es vor, dass ich nach den wichtigsten „Rechts-Tipps“ rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit gefragt werde. Bei dieser Frage fange ich häufig an mich am Kopf zu kratzen und zu grübeln. Denn: Für die vielen unterschiedlichen Sachverhalte; Lebenssituationen und -abschnitte in denen sich Mütter befinden, gibt es oft keine allgemeinen Tipps und Patentrezepte – sondern nur maßgeschneiderte und individuelle Lösungen. Nach einer kurzen Grübelpause fällt mir dann meistens doch der eine oder andere Ratschlag ein – und ein ganz einfach umzusetzender „Rechts-Tipp“ gehört dabei inzwischen zu meinem Standard-Repertoire:

„Als (werdende) Mama solltest du unbedingt eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung in der Elternzeit abschließen!“

Risiko Elternzeit und Wiedereinstieg

Der Hintergrund für meine Empfehlung ist nicht ganz so erfreulich: Häufig ist es immer noch so, dass Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit jobtechnisch fast immer eine Zäsur darstellen und leider oftmals den Bestand des Arbeitsverhältnisses bedrohen. Das sehe ich immer wieder bei meiner Arbeit, aber auch bei Müttern im Freundes- und Bekanntenkreis. Auch Statistiken bestätigen das: Eine Studie der Frankfurt University of Applied Science zu Mutterschaft und Karriere hat im letzten Jahr herausgefunden, dass nur jede 4. Mutter nach der Eltrnzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehrt.

Vereinbarkeit hin, Teilzeitversprechen, flexible Arbeitszeiten und Home office her – den vollmundigen Versprechungen und verheißungsvollen Widereinstiegs-Szenarien folgen nicht immer Taten. Und auch der Sonderkündigungsschutz, der werdende und frischgebackene Mamas davor bewahrt, dass ihnen ein Stück Papier mit der Überschrift „Kündigung“ überreicht wird, ist spätestens nach der Elternzeit passé. Viele Mütter machen nach der Babypause die Erfahrung, dass sie sehr unsanft von der Karriereleiter geschubst werden. Oder sie werden daran gehindert, überhaupt wieder die Stufe zu erklimmen, auf der sie vor dem Babypause motiviert und hoffnungsvoll gestanden haben. Und dann ist er plötzlich da: Der typische „Mama-Wiedereinstiegs-Rechtsfall“.

„Mama-Wiedereinstiegs-Rechtsfälle“

Ich schildere dir einmal drei typische „Mama-Wiedereinstiegs-Rechtsfälle“, die immer wieder auf meinem Schreibtisch landen:

Eine Mutter möchte nach ihrer Elternzeit wieder in ihren alten Job einsteigen…ABER:

1. …der Arbeitgeber kündigt den Job nach der Elternzeit.

2. …der Arbeitgeber teilt ihr während der Elternzeit mit, dass es den Job nicht mehr gibt und macht ihr das Angebot den Arbeitsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung aufzuheben.

3. …der Teilzeit-Antrag wird abgelehnt. Die Mutter sucht sich gezwungenermaßen einen neuen Job und möchte rechtssicher ihren alten Job beenden – durch eine Kündigung oder mit einem Aufhebungsvertrag.

Diese Fälle haben eines gemeinsam: Die meisten Mütter sind nicht nur geschockt, sondern mit der möglicherweise existenzgefährdenden Situation überfordert – denn schließlich stehen Lohn und Brot auf dem Spiel. Dann nehmen sie (nach kurzer Google-S.O.S-Recherche) anwaltliche Hilfe in Anspruch, um sich vor Gericht, bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages und zur Absicherung des Arbeitslosengeldbezuges professionell beraten zu lassen. Aber: Anwaltlicher Rat ist teuer und belastet das Portemonnaie – insbesondere dann, wenn im vergangenen Jahr nur das Elterngeld bezogen wurde. Hinzu kommt, dass das Prinzip „Ich habe Recht, daher werden mir auch meine Anwaltskosten erstattet“ vor dem Arbeitsgericht nicht gilt…

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren bleibt man fast immer auf den Rechtsanwaltskosten sitzen

Auch wenn du „im Recht“ bist, bleibst du leider häufig auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, denn im Arbeitsgerichtsverfahren gilt eine besondere gesetzliche Regelung:

§ 12a Abs S. 1 ArbGG

„In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands.“

Hintergrund ist: Man möchte Arbeitnehmern unter keinen Umständen die Rechtsberatungskosten des Arbeitgebers aufbürden.

Das Prinzip gilt nicht aber nur für Fälle, die vor Gericht landen: Auch dann, wenn es sich um einen reinen Beratungsfall aufgrund einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit handelt – also wie im „Mama-Wiedereinstiegs-Rechtsfall“ Nr. 2 oder 3. – wird dir dein Arbeitgeber nicht die Rechtsberatungskosten erstatten.

Wie kann ich vermeiden, dass guter Rechtsrat teuer ist?

Und jetzt kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel: Wenn du rechtsschutzversichert bist, werden dir – im Falle einer Deckung – die Rechtsberatungskosten erstattet (abzüglich einer Selbstbeteiligung, die häufig EUR 100 – 150 beträgt). Das kann eine Menge Geld sein.

Beschließt du zum Beispiel im Fall 1 zu klagen, kommt bei einem Bruttomonatsgehalt von EUR 2.500,00 nach der offiziellen Rechtsanwaltsgebührentabelle schnell ein Honorar in Höhe von EUR 1.923,04 brutto zusammen (unterstellt der Prozess endet wie fast immer vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich). Autsch, das ist teuer.

Daher kann sinnvoll sein gleich zu Beginn deines neuen Lebensabschnitts – also zu Beginn der Elternzeit – eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Der Schutz beginnt meistens erst nach 3 Monaten – daher sollte die Versicherung unbedingt abgeschlossen werden bevor der Job in den Brunnen gefallen ist. Du solltest die Anbieter immer vergleichen und darauf achten, wie hoch die Selbstbeteiligung ist, welche Leistungen enthalten sind (außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Beratung) und wie lange die Kündigungsfristen sind. Die Kosten für eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung betragen meistens ca. EUR 100,00 aufwärts pro Jahr.

Keine Panik – aber einen Schutzschirm in der Hand

Ich möchte dir damit keine Angst machen, es gibt auch viele Beispiele bei denen einen Wiedereinstieg naht- und reibungslos verläuft, aber wenn es knirschen und knacken sollte, ist es sinnvoll einen Regenschirm in der (Hinter-) Hand zu haben, der dir zumindest ein Teil des Ärgers erspart – nämlich hohe Anwaltsgebühren.

Und noch ein kleiner Hinweis zum Abschluss: Es kann auch sein, dass du bereits eine Rechtsschutzversicherung hast, ohne davon zu wissen! Das ist häufig der Fall, wenn dein Partner rechtsschutzversichert ist und du mitversichert bist.

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3 Kommentare

  • Antworten
    Jessica
    11. Februar 2016 at 22:47

    Wir hören auch immer öfter von Änderungskündigungen !
    Beliebt ist auch immer sich bei dem Urlaubsanspruch dumm zu stellen.
    Und das passiert nicht nur bei kleinen Unternehmen.

  • Antworten
    Emily
    28. Februar 2016 at 19:28

    Toller Beitrag, eine Rechtschutzversicherung ist so extrem wichtig und hat mir schon 2, 3 mal nach meiner Schwangerschaft geholfen. Und auch wichtig: Kosten abwägen und Versicherungen vergleichen. Man kann sehr viel Geld sparen. Ich mache es mit dem Portal: https://www.versicherung-online.net/

  • Antworten
    Corona-Krise: So vermeidest du Nachteile beim ElterngeldSmart Mama | Smart Mama
    20. März 2020 at 18:06

    […] abzuschließen, damit du nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. Weitere Infos dazu kannst du hier […]

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