Elterngeld Elternzeit Job & Karriere Schwangerschaft

Teilzeit in der Elternzeit, so klappt’s! 5 goldene Regeln und ein Tipp.

Verkürzte Arbeitszeiten nach der Babypause – so sieht bestimmt für viele von euch der perfekte Wiedereinstieg aus. Klar, mit 20, 25 oder 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche lassen sich Familie und Job stressfreier managen. Dafür nimmt man auch häufig die Schattenseiten in Kauf: Geringeres Gehalt, Karriereknick und – was oft vergessen wird – Nachteile bei der Altersrente. Auch das statistische Bundesamt bestätigt, dass die Teilzeittätigkeit das beliebteste Arbeitsmodell für uns Mamas ist: Erwerbstätige Mütter haben 2013 im Schnitt 27 Stunden pro Woche gearbeitet, erwerbstätige Väter dagegen 42 Stunden (!).

Ich bin mir sicher, dass sich der Eltern-Teilzeit-Trend in den kommenden Jahren verstärken wird – und sich auch bei den Vätern zunehmend durchsetzen wird. Insbesondere Teilzeit, die bereits während der Elternzeit beantragt wird. Denn: Wer in den Genuss des zum 01.07.2015 eingeführten Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus kommen möchte, MUSS zwingend seine Arbeitszeit reduzieren.

Ein Beispiel: Der Partnerschaftsbonus, also 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wird nur dann gewährt, wenn beide Elternteile 4 Monate verkürzt – d.h. mindestens 25 und maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten.

In kleinen Unternehmen gilt: Elternteilzeit gibt es nur, wenn der Arbeitgeber nickt

Wenn du in einem kleineren Unternehmen arbeitest, wird es oft schwer sein, nach der Geburt des Babys die Arbeitszeit zu reduzieren. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht nämlich nicht wenn:

#1 …dein Arbeitgeber weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, bzw. wenn
#2 …dein Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate andauert.

In diesem Fall bist du also darauf angewiesen, dass dein Arbeitgeber deinen Vorschlag weniger zu arbeiten mit einem „JA“ bestätigt. Das ist für mich übrigens ein ganz großer Knackpunkt der Elterngeld-Reform (über den ich auch schon einmal hier geschrieben habe) – denn bei viele Eltern, die bei kleinen Unternehmen angestellt sind, werden nicht in den Genuss der finanziellen Vorteile kommen.

Smart-Mama-Tipp: Wenn du in einem kleinen Unternehmen arbeitest, solltest du frühzeitig und offen mit deinem Arbeitgeber über Teilzeitwünsche sprechen. Am besten räumst du proaktiv bestehende Sorgen aus und überlegst dir vor dem Gespräch, wie dein Job so organisiert werden kann, dass du ihn auch mit weniger Stunden schaffst. Wenn dein Arbeitgeber ja sagt, solltest du dir das sofort schriftlich bestätigen lassen, oder eine Elternteilzeitvereinbarung einfordern. Es ist schon häufig vorgekommen, dass man von derartigen Zusagen im Nachhinein nichts mehr gewusst hat…

Wer in größeren Unternehmen arbeitet sollte sie beherzigen – 5 goldene Elternteilzeit-Regeln

Wenn du in einem Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern arbeitest und dort länger als ein halbes Jahr beschäftigt bist, steht dir grundsätzlich ein Anspruch auf Elternteilzeit zu. Die Verringerung der Elternzeit kannst du insgesamt zwei Mal während der Elternzeit beantragen. Die Geltendmachung des Anspruchs ist in § 15 Abs. 7 BEEG geregelt – leider ein äußerst undurchsichtiger §§. Daher habe ich versucht die wichtigsten Infos für euch in 5 goldenen Regeln zu formulieren:

Regel Nr. 1 – Anspruch von Anfang an formal geltend machen

Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass man versuchen sollte, sich mit dem Arbeitgeber innerhalb von 4 Wochen über die Verringerung der Arbeitszeit zu einigen (also wie Eltern, die in kleineren Unternehmen arbeiten). Erst dann, wenn es keine Einigung gibt, soll der Anspruch „formal“ geltend gemacht werden. Damit verliert man häufig Zeit. Daher ist es sinnvoll, den Anspruch gleich von Anfang an auch formal geltend zu machen.

Das funktioniert meistens so: Man teilt dem Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch mit, dass man verkürzt arbeiten möchte und überreicht ihm gleich ein entsprechendes Schreiben (dazu gleich).

Regel Nr. 2 – Form wahren

Der Elternteilzeit-Anspruch muss schriftlich geltend gemacht werden. Das heißt nicht per Mail! Du musst das Schreiben auf Papier ausdrucken, unterzeichnen und im Original deinem Arbeitgeber übergeben – am besten persönlich gegen Unterschrift oder mit Zugangsnachweis. Inhaltlich muss das Schreiben den Beginn und Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten (Stundenanzahl/Woche). Die Verteilung der Arbeitszeit (Anzahl der Stunden pro Wochentag) kann – muss aber nicht angegeben werden.

Regel Nr. 3 – Fristen einhalten

Wenn du in Elternteilzeit arbeiten möchtest, musst du bestimmte Fristen einhalten, die vom Alter deines Kindes abhängig sind:

Elternteilzeitbeginn zwischen dem 0. – 3. Lebensjahr des Kindes:
7 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit

Elternteilzeitbeginn zwischen dem 3. – 8. Geburtstag des Kindes:
13 Wochen vor Beginn der Elternteilzeit

Regel Nr. 4 – Guter Hoffnung sein

Nach Eingang des Teilzeit-Antrages heißt es 4 bzw. 8 Wochen warten und guter Hoffnung sein, denn:

Dein Antrag auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrages mit schriftlicher Begründung abgelehnt werden.

Wird nur eine Verringerung der Arbeitszeit beantragt, kann dein Antrag innerhalb von 4 Wochen (Elternzeit bis zum 3. Geburtstag), bzw. 8 Wochen (Elternzeit in der Zeit von 3. – 8. Geburtstag) abgelehnt werden.

Wichtig: Erfolgt keine Ablehnung innerhalb dieser Fristen, gilt dein Antrag mit der gewünschten Verringerung/Verteilung als genehmigt.

Regel Nr. 5 – Zur Not richtet’ s der Richter

Im Falle einer Ablehnung musst du leider Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen um den Anspruch durchzusetzen. Allerdings solltest du dir gut überlegen, ob du diesen Schritt wagst: Erfahrungsgemäß bedeutet eine Klage leider das Anfang vom Ende des Arbeitsverhältnisses. ABER: Es gibt aber durchaus auch Fälle, in denen Elternteilzeit erfolgreich eingeklagt wurde.

Und jetzt drücke ich dir die Daumen. Ganz fest. Damit dein ganz persönlicher Elternteilzeit-Wunsch in Erfüllung geht!

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42 Kommentare

  • Antworten
    Frl. Null.Zwo
    16. Februar 2016 at 8:04

    Hallo! Kurze Frage: Habe ich auch Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn ich vorher nir in Teilzeit gearbeitet habe (z.B. 75%)?

    LG, Susanne

    • Antworten
      smart-mama
      26. Februar 2016 at 18:20

      Liebe Susanne, du musst vorher nicht in Teilzeit gearbeitet haben, wichtig ist nur, dass die besonderen Voraussetzungen (6 Monate Beschäftigung, 15 Arbeitnehmer etc. erfüllt sind)! Ich hoffe das hilft dir weiter 🙂 Liebe Grüße, Sandra

  • Antworten
    Mary2014
    18. März 2016 at 12:49

    Hallo,
    vielleicht können Sie mir bei meinem Anliegen helfen. Ich hatte vor der Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft im Oktober ab. Ich hatte bereits ein Gespräch mit meinem AG über die Rückkehr. Meinem Teilzeitwunsch (80 %) steht nichts im Wege. Wohl aber mit einem neuen Teilzeitvertrag. Jetzt kam mir aber die Idee, das 3. Jahr Elternzeit einzureichen und in Elternteilzeit 75% (30 Stunden) zu arbeiten, um nach dem 3. Jahr Elternzeit dann Anspruch auf meine Vollzeitstelle zu haben und in diesem 3. Jahr Kündigungsschutz zu haben. Dem Elternzeitjahr müssen sie ja zustimmen, aber kann der AG meinen Teilzeitwunsch ablehnen? Schriftlich festgehalten, dass ich in Teilzeit anfangen kann, wurde nichts. Einen neuen Teilzeitvertrag gibt es auch noch nicht. Vielen Dank vorab. Grüße, M.M.

  • Antworten
    Luam
    19. Mai 2016 at 10:18

    Hallo Sandra,

    vielen Dank für den tollen Artikel. Ich hätte da auch noch Fragen:
    Ich möchte nach der Geburt und natürlich unter Einhaltung der Frist mit einem Schreiben
    12 Lebensmonate Elternzeit und im Anschluss Elternteilzeit von 12 Lebensmonate mit einer 30 Stundenwoche beantragen. Ich habe verstanden, dass der AG innerhalb von 4 Wochen reagieren muss. Muss ich dann auch innerhalb der 4 Wochen mit meinen Arbeitgeber eine Ergänzung für den Arbeitsvertrag oder ähnlich wegen der Elternteilzeit vereinbaren? In der Zeit ändert sich ja die Vergütung. Wann wird in der Praxis der Vertrag für die Elternteilzeit ausgehandelt? Kann ich meinen ursprünglichen Vollzeitvertrag nach den 24 Monaten Elternzeit und Elternteilzeit wieder aufnehmen?

    Vielen Dank im Voraus und
    LG
    Luam

  • Antworten
    Tinka
    20. Mai 2016 at 18:32

    Vielen Dank für den informativen Artikel! Ich hätte dazu eine Frage.

    Ich erwarte im Juni mein Baby und habe vor, 2 Jahre Elternzeit anzumelden. Ich möchte gerne nach ca. 1 Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten und daher „voraussichtlich ab dem 1. Geburtstag Teilzeit in Elternzeit“ auf dem Elternzeitantrag vermerken. Das habe ich auch bereits vorab meinem Arbeitgeber so mitgeteilt.

    Nun erhielt ich von diesem ein Schreiben, dass ich aufgrund Ressourcenplanung inkl. Einstellung einer Ersatzkraft bei finaler Anmeldung der Elternzeit meinen Teilzeitwunsch unter Angabe des Zeitpunkts sowie der Lage und Höhe der gewünschten Arbeitszeiten im 2. Elternzeitjahr unterbreiten soll.

    Aus meiner Sicht ist das nicht rechtens, da ich diese Angaben erst 7 Wochen vor Beginn der Teilzeit einreichen muss. Wie kann ich hier vorgehen, um mich hier nicht auf ein bestimmtes Datum festnageln lassen zu müssen (es gibt noch keinen KiTa-Platz, so dass ich hier gar keine genauen Zeiten und Daten nennen kann)?

  • Antworten
    Regi
    19. September 2016 at 12:08

    Hallo,

    Ich habe folgende Fragen, mein Mann möchte seine Elternzeit in Teilzeit einreichen, sein Chef ist auch damit einverstanden. Unsere Tochter ist jetzt 14 Monate alt, hat er da noch Anspruch auf Elterngeld? Sollte er 24 Stunden pro Woche arbeiten, dauert sein elternzeit 2 Monate?

    LG Regina

    • Antworten
      smart-mama
      23. Oktober 2016 at 23:47

      Liebe Regina, das kommt gan darauf an, wie viel Elterngel-Monate ihr schn verbraucht habt! Insgesamt habt ihr ja 14 wenn ihr beide Elterngeld beantragt. Wenn noch welche übrig sind, kann dein Mann noch Elterngeld beantragen, ab de, 14. Monat allerdings nur noch Elterngeld Plus/Parnerschaftsbonus. LG, Sandra

  • Antworten
    Tschassi
    19. September 2016 at 13:00

    Hallo, ich habe auch noch eine Frage zum Thema: kann ich einfach so von meiner Elternteilzeit zurück Indie Elternzeit wechseln? Gilt dabei auch die 7 Wochen-Frist? (mein Kind ist unter 3 Jahre) Danke und liebe Grüße!

    • Antworten
      smart-mama
      23. Oktober 2016 at 23:45

      Liebe Jasmin, wahrend der Eltern-Teilzeit bist du ja weiterhin in Elternzeit, wahrscheinlich meinst du eine vorzeitige Beendigung der Teilzeit? Dafür bedarf es der Zustimmung deines Arbeitgebers.

  • Antworten
    Petra
    4. Oktober 2016 at 15:33

    Danke für den tollen Beitrag. Wir hatten auch den Partnerschaftsbonus beantragt und alles war genehmigt. Doch dann hat es sich mein Chef anders überlegt und mir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, weil er mich nicht mehr haben wollte. Soviel zum Thema Theorie und Praxis 😉

    • Antworten
      smart-mama
      23. Oktober 2016 at 23:35

      Liebe Petra, sowas macht mich echt wütend! Hast du den Aufhebungsvertrag unterzeichnet? Musstet ihr den Partnerschaftsbonus zurückzahlen? Das würde mich echt interessieren. Liebe Grüße und toitoitoi, Sandra

  • Antworten
    März2016
    10. Oktober 2016 at 8:10

    Hallo,
    mein Mann würde auch gerne Elternzeit beantragen (2 Monate, verteilt innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes). Aber in den 2 Monaten jeweils Teilzeit arbeiten.
    Ist es möglich das er 2 Wochen voll arbeitet und 2 Wochen zu Hause ist!? Also die Teilzeit-Arbeitsstunden auf den Monat gesehen wird.
    Danke und liebe Grüße

    • Antworten
      smart-mama
      23. Oktober 2016 at 23:27

      …bei der Elternteilzeit gilt immer der monatliche Durchschnitt, das müsste also klappen! LG, Sandra

  • Antworten
    Daniela
    25. Oktober 2016 at 11:03

    Hallo,
    ich möchte gerne 12 Monate Elternzeit beantragen und dann im 13. Monat in Elternteilzeit, 30h die Woche, wieder arbeiten. Bekomme ich dann noch weitere Unterstützung oder endet das Elterngeld mit dem 12. Monat? Dann müsste ich demzufolge in meinem Elterngeldantrag nur 12 Monate Basiselterngeld beantragen oder?
    Danke und viele Grüße

    • Antworten
      smart-mama
      28. Oktober 2016 at 6:07

      Hallo Daniela, genau so ist es… Dein Elterngeldbudget umfasst maximal 12 Monate Basiselterngeld, wenn du nur Basiselterngeld beantragen mächstest, danach ist Schluss… Lieber Gruss

  • Antworten
    Birgit
    10. November 2016 at 18:53

    Hallo, habe ich den Anspruch auf eine gleichwertige und somit gleichwertige Vergütung in Teilzeit während der Elternzeit?

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 23:33

      Liebe Sabrina, kurz und knapp: JA. Der AG muss das Gehalt entsprechend anpassen. Lieber Gruss, Sandra

  • Antworten
    Andre
    24. November 2016 at 18:53

    Hallo,
    wie sieht es denn aus wenn man sich erst später überlegt, Teilzeit zu nehmen? Unsere Tochter ist 2009 geboren, für uns war es damals nicht möglich in Teilzeit zu gehen, da nur ein Hauptverdiener. Mittlerweile geht meine Frau wieder in Teilzeit arbeiten. Könnte ich nun noch meinen Teilzeitanspruch geltend machen? Wäre zumindest schön 😉
    Danke und viele Grüße

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 23:27

      Hi André! Möchtest du eventuell noch mal in Elternzeit gehen, oder wäre das außerhalb der Elternzeit?

  • Antworten
    Lena
    30. November 2016 at 14:44

    Hallo,
    ich arbeite in einer großen Firma, leider wird derzeit umstrukturiert und Teilzeitkräfte werden nur ungern „geduldet“. Ich möchte nach 1 Jahr Elternzeit ein Jahr lang in Elternteilzeit arbeiten und auf 30 Stunden reduzieren, damit ich das Kleine früher von der Tagesmutter abholen kann.
    -Kann der Arbeitgeber meine 30 Stunden Woche so legen (Arbeitszeit beginnt erst um 10:00 Uhr und endet um 16:00 Uhr), dass ich von Anfang an erst gar keine Reduzierung aus finanziellen Gründen einreichen werde? (Das Kind soll ja früh geholt werden, es bringt mir nichts erst um 10 Uhr anzufangen.

    Danke!

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 23:18

      Liebe Elena! Superwichtige und spannende Frage, die bestimmt viele meiner Leserinnen interessiert. Generell gilt Folgendes: Man kann und sollte im Eltern-Teilzeitantrag immer konkret seine Wunsch-Arbeitszeit-angeben. Wenn der Arbeitgeber der Elternteilzeit zustimmt, umfasst das auch die von dir angegebenen Arbeitszeiten. Diese kann er allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Arbeitszeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten könnten ein Grund dafür sein, das müsste man im Einzelfall aber noch einmal genauer beleuchten. Natürlich ist das auch von deinem Job abhängig. Dafür speicht zB: du kannst deine Arbeitsleistung früher erbringen, dagegen spricht zB: dein AG kann mit deiner früher erbrachten Arbeitsleistung nichts anfangen (Beispiel: Ein Ladengeschäft ist noch nicht geöffnet). Ich hoffe das hilft! Lieber Gruss, Sandra

  • Antworten
    Tanni
    3. Januar 2017 at 20:21

    Hallo,

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich möchte den 1-3. Monat Elternzeit nehmen und Mutterschaftsgeld / Elterngeld beziehen.
    Lebensmonate 4.-21 möchte ich in meiner alten Firma einen 450€ Job ausüben, ist mit dem Arbeitgeber bisher mündlich abgesprochen und Elterngeldplus beziehen.
    Was schreibe ich denn in das Schreiben an den AG bezüglich Beantragung Elternzeit?
    Einfach hiermit beantrage ich Elternzeit vom 1-21. Monat oder 1-3. Monat Elternzeit und 4.-21. Monat Elternzeit mit Teilzeitarbeit oder 4.-21. Elternteilzeit?

    Ich würde mich sehr über eine Rückantwort freuen!

    LG Tanni

    • Antworten
      smart-mama
      7. Februar 2017 at 23:14

      Hallo Tanni, du meldest Elternzeit vom 1. – 21. Monat an und gibst im Schreiben an wann und wie du deine Arbeitszeit während der Elternzeit verändern möchtest. LG, Sandra

  • Antworten
    Michael
    9. März 2017 at 11:16

    Hallo,
    ich habe bereits meine Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt (3 Monate Elternzeit).
    Nun würde ich das gerne ändern in 6 Monate Teilzeit. Der Arbeitgeber meint, dass ich mich mit dem ersten Antrag bereits für 2 Jahre gebunden habe. Stimmt das oder gibt es doch noch eine Möglichkeit, die Elternzeit (unter Einhaltung der 7-Wochen-Frist) zu ändern?

  • Antworten
    Sebastian
    11. April 2017 at 10:59

    Hallo,
    ich sehe schon, dass diese Elternzeit und -Teilzeit ganz schön verwirrend ist und ich nicht der Einzige bin der sich schwer tut. 🙁
    Meine Tochter ist am 01.Mai geboren und die Mutti hat 2 Jahre Elternzeit beantragt.
    Nun bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich gerne für 2 Monate meine Wochenstunden auf 25 Std reduzieren lassen möchte. Also Elternteilzeit beantragen möchte (Aber erst im Jahr 2018 Mai und Juni – Wunschtermin)

    Jetzt hab ich folgende Fragen:
    1. Muss ich den Antrag nun bis zum 14 Monat nach der Geburt beim AG einreichen?
    2. oder wie es in der Neuregelung zum 01.Juli 2015 heißt: Die Anmeldefrist für die Elternzeit für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beträgt 13 Wochen vor deren Beginn.
    3. was passiert mit den Überstunden im Vollzeitvertrag? Auszahlen lassen oder kann man diese auf Eis legen bis man wieder auf Vollzeit wechselt?

    Über eine Antwort (gerne auch per E-Mail) würde ich mich riesig freuen, da ich bisher von jeder Stelle eine andere Meinung gehört habe.

    Vielen Dank
    Liebe Grüße aus dem Allgäu

    • Antworten
      smart-mama
      18. April 2017 at 20:34

      …am Besten schickst du mir noch mal eine Mail mit dem Geburtsdatum und für welchen Zeitraum du Elternzeit genommen hast“ LG, Sandra

  • Antworten
    Jasmin
    18. April 2017 at 21:19

    Hallo,
    ich habe zwei Monate vor der Geburt meines zweiten Kindes den Antrag auf Teilzeit mit 21 Stunden verteilt auf drei Tage die Woche gestellt und genehmigt bekommen. Jetzt haben wir vom Kindergarten den Platz unseres ersten Kindes zugesichert bekommen. Daraufhin wollte ich den Teilzeit Antrag ändern lassen auf 5 Tage die Woche Vormittags. Dies wurde abgelehnt mit dem Verweis ich solle mich doch im Oktober/November nochmal melden und nachfragen. Mein offizieller Arbeitsbeginn ist der 02.01.2018.
    Jetzt zur Frage: Kann mein Arbeitgeber mich so lange hinhalten, zumal ich dem Kindergarten Zu- oder Absagen muss?
    Danke schon mal im Voraus.

  • Antworten
    Mandy
    28. Juni 2017 at 11:19

    Hallo,
    meine kleine Maus ist jetzt 3 Monate alt ich gehe auf 450€ ab 1.9.2017 wieder bei meiner alten Arbeitsstelle arbeiten.
    Nun möchte ich noch einen Teilzeitjob beginnen, von 17-22 Uhr.
    Ich habe Steuerklasse 5
    Lohnt sich es einen Teilzeitjob zu beginnen oder wird mir das Elterngeld dann radikal gekürzt ?

    ich blick überhaupt nicht durch.
    ich bitte um Hilfe

    Liebe Grüße
    Mandy

    • Antworten
      smart-mama
      30. Juni 2017 at 21:20

      Liebe Mandy, ich würde mal den Elterngeldrechner des Familienministeriums zu Rate ziehen, dort findest du weitere Hinweise…LG, Sandra

  • Antworten
    Klassik
    23. Juli 2017 at 22:04

    Hallo,

    Wir haben eine Frage die im Moment niemand antworten kann.

    Kann ich folgendes Antrag geben:

    2 Jahre elternzeit (10/17 bis 10/19)

    -> Arbeiten in Teilzeit (30 Stunde, 5 Tage X 6 Stunde)
    -> Nicht arbeiten Abschnitt 1 -> 1 Monat ab Geburt
    -> Nicht Arbeiten Abschnitt2 -> 2 Monaten ( 04/18 – 05/ 18)

    Mit diesem Antrag wäre Ich innerhalb 2 Jahre geschütz, aber vie wiel Abschnitt sind auf elternzeit 1 oder 4 ??

    Könnte meine Firme diese Antrag Ablehnen?

    Danke im voraus
    Lg

  • Antworten
    Katrin
    4. August 2017 at 20:26

    Liebe Sandra,
    bedeuten 20 Stunden Elternteilzeit eine 50% Arbeitsstelle und auch 50% vom Gehalt, und 30 Stunden 75%?
    Ich stehe in einem Beamten ähnlichen Arbeitsverhältnis, und in meinem Beruf ist es üblich, dass Frauen in Elternteilzeit bei 50% Gehalt mindestens 30 Stunden arbeiten.
    Viele Grüße
    Katrin

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 23:09

      Liebe Katrin, das kommt ganz darauf an, welche Arbeitszeit vertraglich vereinbart wurde. Bei 40 Stunden würde deine Berechnung stimmen. 50 % und 30 Stunden ist irgendwie nicht stimmig. Für eine detaillierte Auskunft müsstest du mich über hallo@smart-mama-de kontaktieren. Lieber Gruß

  • Antworten
    Goldjungs-Mami
    7. August 2017 at 19:36

    Liebe Sandra,
    ich habe zwei Kinder (C. geb Sommer 2013, T. geb. Herbst 2015). Ab Geburt von C. habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen, die nahtlos in Mutterschutz und 2 Jahre Elternzeit von T. übergingen. Ich habe jeweils nach 1 Jahr wieder Teilzeit gearbeitet. Nun möchte ich das dritte Jahr Elternzeit von T. mit Teilzeit beantragen, im Anschluss daran dann das dritte Jahr von C. Da C. im Sommer geboren ist, überlappen sich damit die dritten Jahre Elternzeit um ca. 2 Monate. Verliere ich damit dann 2 Monate Elternjahr? Es geht mir vorrangig um das erreichen der vollen Rentenpunkte trotz Teilzeit; dass ich weiter Teilzeit (egal ob mit oder ohne Elternzeit) arbeiten kann, ist schon geklärt.
    Besten Dank, Goldjungs-Mami

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 23:06

      Liebe Goldjungs-Mami, hui das ist kompliziert. Müsste ich mir mit den ganz konkreten Daten näher anschauen. Am besten schickst du mir mal ne Mail an hallo@smart-mama.de Lieber Gruß

  • Antworten
    Frank
    15. August 2017 at 13:47

    Hallo Sandra,

    vielleicht verwirren mich dich Begrifflichkeiten. Ich habe in den Lebensjahren 1 und 2 jeweils 1 Monat komplett Elternzeit genommen. Mein Plan ist nun im dritten, falls erlaubt auch im vierten Lebensjahr zu reduzieren. z.B. 70%.
    Bin ich während dieser Zeit geschützt und kann danach wieder meine 100% Stelle einfordern? Meine Partnerin arbeitet ebenfalls seit dem zweiten Lebensjahr wieder bei 50%.
    Vielen dank für deine Mühen. Gruß Frank

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 23:04

      Hallo Frank, du könntest für das 3. Lebensjahr Elternzeit anmelden und für diesen Zeitraum beantragen deine Arbeitszeit zu reduzieren. Dann hättest du im 4. Lebensjahr wieder deine Vollzeitstelle. Vereinbarst du ohne Elternzeit die unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit hast du keinen Anspruch darauf nach einem oder zwei Jahren wieder auf 100 % zu gehen. Dazu bedarf es dann der Zustimmung deiner Arbeitgebers.lG

  • Antworten
    Magdalena Röhrig
    17. Januar 2018 at 14:17

    Hallo 😊
    Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt bekomme aber nur für 1 jahr Geld da ich ne Halbtagsstelle hatte. Jetzt hab ich die Chance hier in der nähe (anderer AG) bis zum 1 . Geburtstag zusätzlich 20 Stunden zu arbeiten und nach dem ersten Geburtstag 30 Stunden. Also mehr als vorher..Geht das und wie funktioniert das mit dem restlichen Elterngeld? Im ersten Jahr, fällt das dann weg?
    Lg Magda

  • Antworten
    Kati
    29. Januar 2018 at 19:08

    Hallo Sandra,

    ich habe mehrere Fragen 🙂
    1. wenn ich bei meinem Elternteilzeitantrag angebe, dass ich bspw. 30 Stunden die Woche an 4 Tagen, davon jedoch einen Tag Home Office machen möchte:
    a. kann der AG das ablehnen?
    b. wenn die 4 Wochen Frist vorbei ist, und der AG sich nicht dazu gemeldet hat, ist dann auch die Home Office Regelung automatisch genehmigt?
    2. wenn ich Teilzeit in Elternzeit für bspw. 12 Monate beantrage, jedoch schon nach 8 Monaten in Teilzeit wiederkommen möchte, habe ich einen Anspruch darauf oder kann der AG mir das verweigern?
    3. wenn ich Teilzeit in Elternzeit für bspw. 12 Monate beantrage, jedoch nach diesen 12 Monaten in Vollzeit zurückkehren möchte, habe ich einen Anspruch darauf oder kann der AG mir das verweigern?

    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen!

    Liebste Grüße
    Kati

  • Antworten
    Alexa
    19. Februar 2018 at 13:05

    Liebe Sandra, auch ich habe eine Frage zur Teilzeit in Elternzeit. Unser Kind wird Ende März 2018 geboren (sagen wir mal 20.3.). Ich möchte dann für 2 Jahre Elternzeit beantragen, allerdings nach 1 Jahr (also ab 20.3.2019) in Teilzeit für wsl. 26 Stunden arbeiten.
    1. Muss ich die Teilzeittätigkeit bereits jetzt fest beantragen (eigentlich doch erst 7 Wochen vorher) oder kann ich diese auch erstmal ankündigen? Muss ich sie überhaupt ankündigen? Mündlich habe ich das mit meinem Chef schon mal besprochen. Ist eine Ankündigung rechtsverbindlich? Denn:
    2. Eventuell möchte ich noch 2 Monate länger voll zu Hause bleiben, mein Mann nimmt Elternzeit vom 20.3.2019 bis 19.5.2019 und wir überlegen, die Zeit gemeinsam zu verbringen. Das ist aber finanziell noch nicht geklärt, daher würde ich mir die feste Teilzeitzusage gerne so lange wie möglich offen lassen. Daher meine Idee mit der Absichtserklärung.
    3. Ab dem 20.5.2019 würden wir dann gerne beide unsere Arbeitszeit reduzieren (ich die genannten 26 Stunden, er 30 Stunden, bei ihm nur für 4 Monate) um die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen und die Zeit bis zum Kita Einstieg zu überbrücken, der wäre erst im September 2019 möglich. Eine Zusage für eine Kita Platz bekommen wir aber auch erst im Januar 2019, im Notfall würde ich dann die 2 Jahre voll zu Hause bleiben müssen falls wir keinen bekommen.

    Eigentlich denke ich, dass ich jetzt 2 Jahre Elternzeit beantrage und die Teilzeittätigkeit dann erst, wenn es soweit ist, also 7 Wochen vorher. Meine Sorge ist, dass mein Chef das ablehnen könnte weil er eine Vertretung für 2 Jahre eingestellt hat. Die Grundvoraussetzungen (mehr als 6 Monate beschäftigt, mehr als 15 AN etc.) sind alle erfüllt.

    Unabhängig von mir muss mein Mann ja seine Elternzeit und die Teilzeit in Elternzeit doch erst 7 Wochen vor dem 20.3.2019 beantragen, oder?

    Jetzt ist die Frage doch ganz schön lang geworden, ich hoffe auf eine Antwort von dir und wünsche dir eine tolle Woche!
    Ganz lieben Dank vorab!

  • Antworten
    Natje Kr{ger
    4. März 2018 at 0:44

    Hallo ich hätte auch eine Frage. Meine zwei Jahre elterngeld laufen jetzt im Mai aus. Ich hatte gesplittet obwohl ich nur den mindesbetrag bekomme. Nun meine Frage ich überlege ob ich mich selbständig mache, so 6 Std die Woche.. Momentan bin ich noch familienversichert über meinen Mann. Kann ich mich in meinem dritten ja teilweise selbstständig machen und bleibe ich bei meinem Mann mit versichert? LG Natje

  • Antworten
    Janine
    6. März 2018 at 11:23

    Hallo Sandra,

    erst einmal möchte ich ein großes Lob für deinen tollen Blog ausprechen!
    Es ist alles sehr einfach erklärt und gibt einen guten Überblick über alle Themenbereiche.
    Seit der neuen Tarifeinigung der IG Metall über eine zeitlich begrenzte Verkürzung der Wochenarbeitsstunden von 35 auf 28 frage ich mich, ob diese Verkürzung zusammen mit einem ElterngeldPlus Monat genutzt werden kann.
    Gibt es da schon irgendwelche Regelungen? Unter 30 Wochenstunden wäre es ja..
    Freue mich auf deine Antwort!
    LG, Janine

  • Antworten
    Loopyloo
    16. April 2018 at 22:12

    Hi. I thanks for the blog! It’s very helpful. I have a question. At the beginning of my elternziet I sent a letter to my employer informing them that I wanted to take the first year of my elternziet full time and then the second two years I wanted to work part-time. I specified that I wanted to work 24 hours (60%) over 3 days. They acknowledged my letter and asked me to confirm 3 months before returning to work part-time. Three months before returning I wrote again and they replied saying they approved my elternziet and working 60%.
    (but made no mention of the number of days)

    The problem is I’ve been told by a colleague that they want me to work 60% but over 4 days of the week. On the one day I will have to go in for 45mins. But this is in the afternoon so I will have to put my child in the kita for the whole day. I wanted to spend 2 days a week with my child. Also I have to spend one and a half hours travelling in order to work for 45 minutes!

    Can they insist on this? Do I have the right to refuse?
    Many thanks for your help and advice!

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