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Streik in der Kita! Darf ich zu Hause bleiben oder muss ich arbeiten gehen?

Diese Situation kennt ihr bestimmt auch: Da kommt man morgens mit wehenden Fahnen in die Kita, und wundert sich, warum der Fahrradständer kaum mit Kinderfahrrädern bestückt ist, warum einem Eltern mit verkniffenem Gesicht und Kind auf dem Arm entgegenkommen und warum es im Treppenhaus nicht nach Kaffee, Kindertee und Stinkewindeln riecht. Eigentlich können nur drei Dinge passiert sein: Ein Kita-Ausflug, Aufbruch 8:10, den man vergessen hat, eine über Nacht ausgebrochene Masern-Epidemie, oder aber: Die Erzieher haben die Arbeit niedergelegt und streiken.

Ein leuchtendrotes Blatt Papier, mit Tesa an der Kita-Eingangstür befestigt, verschafft uns schnell Gewissheit:

Die Kita bleibt heute leider zu rot

Verständnis haben wir, na klar. Aber was machen wir bloß mit dem Kind?

Und jetzt? Verständnis haben wir, na klar. Wir wollen alle, dass sich die Arbeitsbedingungen der Erzieher endlich verbessern und der Beruf aufgewertet wird. Erzieher führen keine minderwertigen Tätigkeiten aus. Erzieher sind Manager. Sie organisieren ein kleines Unternehmen namens „Fliegenpilz-Gruppe“ und müssen planen, realisieren und kontrollieren damit der maximale Erfolg eintritt: Im Schnitt sieben gesunde, satte und frisch gewickelte Kinder, die gegen 16 Uhr glücklich in unsere Arme rennen.

Aber, wie gehen wir mit den „Unannehmlichkeiten“ um? Natürlich haben wir genau an diesem Tag ein wichtiges Meeting im Büro, oder aber einen Abgabetermin, vielleicht auch eine wichtige Geschäftsreise? Der Mann? Längst bei der Arbeit, weit weg von zu Hause. Die Oma einbestellen? Unmöglich, bei ca. 600 km Distanz. Den Babysitter buchen? Mist, der sitzt in der Schule. Das Kind mit ins Büro nehmen? Schwierig.  Zu Hause bleiben? Klingt gut. Aber darf ich das denn so einfach? Kann es Ärger vom Chef geben, vielleicht sogar ein Abmahnung oder Kündigung? Und bekomme ich überhaupt weiter mein Gehalt wenn ich nicht am Büro-Schreibtisch sondern im Sandkasten sitze?

Nicht jeder Kita-Streik führt zu einem Recht auf zu Hause bleiben

In meinem Beitrag „Das Kind ist krank, ich kann nicht arbeiten“ hatte ich ja schon einmal zur Freistellung von der Arbeit aufgrund eines „Betreuungsnotstandes“ geschrieben. Auch im Falle eines spontanen Kita-Streiks kommt wieder der § 616 S. 1 BGB ins Spiel (Achtung, diese Regelung kann durch eine Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag abbedungen werden):

§ 616 S. 1 BGB bestimmt Folgendes:

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Die Gelehrten sind sich (fast) einig: Diese Vorschrift umfasst auch den Fall, dass man nicht arbeiten kann, weil man sein Kind wegen eines Streiks betreuen muss. Durchatmen. „Unabwendbare Pflichtenkollision“ nennen wir Juristen das. Kinderbetreuung versus Arbeitspflicht, ist ja klar, welcher Pflicht man als Mutter nachkommt. Man muss also nicht arbeiten gehen und das Gehalt wird auch weiter gezahlt. Es gibt aber noch ein A B E R.

Der „Freistellungsanspruch“ gegenüber dem Arbeitgeber besteht nur dann, wenn sich spontan keine Betreuung für das Kind findet, also ähnlich wie in dem Beispielsfall geschildert: Papa weg, Oma noch weiter weg, Sitter in der Schule. Der Arbeitnehmer muss sich auch im Falle eines spontanen Streiks aktiv um eine alternative Betreuungsmöglichkeit bemühen, allerdings dürfen die Anforderungen daran nicht überspannt werden: Wer als Betreuer in Frage kommt, dürfen die Eltern entscheiden. Lässt sich ein Betreuung für das Kind nicht finden, wird eine Freistellung von bis zu 5 Arbeitstagen als angemessen angesehen.

Anders sieht es aus, wenn ein Kita-Streik schon länger angekündigt wurde. In diesem Fall ist § 616 S. 1 BGB nicht anwendbar. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Eltern von der Arbeit zu befreien. Jetzt heißt es : Improvisieren, jonglieren und eine verläßliche Betreuungsmöglichkeit suchen – zur Not sogar Urlaub beantragen (bitte beurlaubt euch nicht eigenmächtig – der Arbeitgeber muss auch in dieser Situation den Urlaub genehmigen).

Was genau „länger“ bedeutet lässt sich nicht so einfach definieren, Rechtssprechung dazu gibt es nicht. Vorsichtshalber sollte man sich auch dann um eine Betreuungsalternative kümmern, wenn der Kita-Streik mehr als 5 Tage im Voraus angekündigt wurde.

Darf ich mein Kind mit in das Büro nehmen – oder droht ein Kinder-Hausverbot?

Die einfachste Problem-Lösung liegt auf der Hand: Wir nehmen das Kind einfach mit an den Arbeitsplatz. Sozusagen spontan gelebte Vereinbarkeit im Büro. Leider besteht darauf aber kein Rechtsanspruch. Das Kind im Büro erfordert ein Einverständnis des Arbeitgebers – das nach meiner Erfahrung jedoch meistens erteilt wird. Insbesondere dann, wenn es sich um ein größeres braves Kind handelt, das ruhig mit dem Tablet spielt und Bürokekse futtert… Anders könnte es dagegen aussehen, wenn das Kind noch sehr klein ist und beschließt das Büro auf den Kopf zu stellen. Dann könnte ein Arbeitgeber, der über das Hausrecht verfügt, tatsächlich ein Kinder-Hausverbot aussprechen.

Gleiches gilt übrigens für eine Verlagerung des Arbeitsplatzes in das Homeoffice – auch dazu muss der Arbeitgeber zustimmen.

Geld zurück von der Kita?

Wir Eltern sind auch noch in einem weiteren Punkt die Leidtragenden: Wir zahlen Kita-Gebühren, obwohl die Kinder nicht betreut werden. Da könnte man doch auf die Idee kommen von der Kita das Geld zurück zu fordern, oder? Wenn der Babysitter absagt, zahlen wir ja auch nichts.

Aber so einfach ist das nicht. Und von Fall zu Fall unterschiedlich, denn: es kommt darauf an, was in den Gebührensatzungen steht. Die meisten Kita-Gebührenbestimmungen enthalten „Arbeitskampfklauseln“, die besagen, dass Erstattungen und Schadensersatz (z.B. zusätzliche Kosten für den Babysitter) im Falle eines Streiks ausgeschlossen sind. Aber auch darüber kann man sich streiten, es gibt einige schlaue Juristen, die der Auffassung sind, dass viele dieser Klauseln unwirksam sind. Also wenn ihr Lust habt zu streiten: Nur zu!

Auf dem von mir sehr geschätzten Blog von meiner Kollegin Nina aka „Juramama„, findet ihr dazu noch weitere Informationen und einen Aufruf, die Betreuungsgebühren, das Essensgeld und eventuell verbrauchte Urlaubstage von den Behörden einzufordern:  „Wer die Gebühren am Streiktag trotzdem widerspruchslos zahlt, „schenkt“ der Kommune Geld und unterstützt so ungewollt die Seite der Streikparteien, die die Löhne der Erzieherinnen nicht erhöht.“

SMART-MAMA-TIPP

Damit alles glatt läuft solltest du im Falle eines Kita-Streiks auf Folgendes achten:

1. Informiere sofort deinen Arbeitgeber über die Abwesenheit, sonst riskierst du eine Abmahnung, ein Anruf genügt.
2. Bei einem spontan-Streik: Betreuungsalternative suchen  (Oma, Nachbarn, Babysitter, Freunde) und darauf vorbereitet sein, dass du deinem Arbeitgeber die Gründe für die fehlenden Betreuungsalternativen darlegen musst.
3. Länger angekündigter Streik: Betreuungsalternative organisieren, oder Urlaub beantragen und genehmigen lassen.

Unabhängig davon ist es immer sinnvoll mit dem Arbeitgeber über den Kita-Streik und über deine konkrete Situation zu reden. Häufig sind die Arbeitgeber sehr kulant und stellen Eltern in dieser Situation sogar über den gesetzlichen Anspruch hinaus frei. Und wer weiß, vielleicht führt der Kita-Streik nicht nur zu verbesserten Arbeitsbedingungen für die Erzieher, sondern auch für zu verbesserten Arbeitsbedingungen für euch! Zum Beispiel zur Einrichtung eines Eltern-Kind Büros! Tschaka!

Und ihr so? Wird in eurer Kita gestreikt? Wie managt ihr das? Wie geht euer Arbeitgeber mit dieser Situation um?

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2 Kommentare

  • Antworten
    Die Kita streikt! Wohin mit meinem Kind? | Mama Darf Alles
    12. April 2018 at 11:16

    […] Mama schreibt dazu auf ihrem Blog: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch […]

  • Antworten
    Streik in der KiTa. Warum zahlen das eigentlich die Eltern? Ein Appell. – juramamablog.de
    20. Juni 2018 at 18:23

    […] des Streiks ist (wie immer) super und kompakt erklärt auf Smart-Mamas Blog. Geht man arbeiten, kostet der Babysitter einige Scheine in Bar. In der Masse ist es also eine […]

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