Job & Karriere

Sorry Chef, ich muss jetzt stillen!

Ich habe mich immer gefragt ob es sie überhaupt gibt – Mamas, die ihre Babys im Büro stillen. Arbeiten und Stillen – kann das überhaupt zusammen funktionieren? Mal eben sein Baby andocken an einem stressigen Arbeitstag – während das Telefon permanent klingelt und der Chef jederzeit im Türrahmen stehen könnte? Und wo will, kann oder muss man das Baby stillen? Am Schreibtisch, während man noch schnell die Präsentation fertig stellt (also im linken Arm das Baby und in der rechten Hand die Maus), entspannt in einem ruhigen abgetrennten Raum, oder gar zwischendurch zu Hause?

Eine von diesen – wie ich finde sehr zu bewundernden Mamas – ist eine Freundin von mir. Als vollzeittätige Justitiarin eines Softwareentwicklers stillte sie ihren Sohn 9 Monate (!) am Arbeitsplatz. Ich staunte nicht schlecht als sie mir ihren Tageablauf als stillende und arbeitende Mama schilderte:

7:30 Der Wecker klingelt, das Baby hat Hunger – stillen, aufstehen, schick machen, frühstücken. 9:00 Los geht’s ins Büro.12:00 Papa bringt das Baby zum Stillen ins Büro (und für die Mama Mittagessen). 16:00 Papa füttert das Baby zu Hause mit abgepumpter Milch, gleichzeitig pumpt Mama im Büro Milch für den nächsten Tag. 18:00 Mama fährt den Rechner herunter, hetzt nach Hause und stillt sofort das Baby.19:30 Das Baby wird ins Bett gebracht, und auch Mama schläft ein paar Stunden später erschöpft ein. 3:00 Mama stillt noch einmal schlaftrunken.

Wow.

Die Stillbedingungen waren für meine Freundin glücklicherweise optimal: Einzelbüro, bequemer Stuhl, verständnisvoller Chef, nette Kollegen – und vor allem: Ein Mann, der sich tagsüber um den Kleinen kümmern konnte.  Leider gibt es auch Mamas, deren Erfahrungen machen und gezwungen sind Stillzeiten gegen den Willen ihrer Chefs einzufordern. Mamas, die stillen und arbeiten wollen, hilft dabei das Mutterschutzgesetz. Dort existieren bereits seit 1927 Regelungen zum Stillen während der Arbeitszeit.

Stillen und Arbeiten  –  die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem Mutterschutzgesetz

Grundvoraussetzungen: Ein Stillanspruch im Job besteht für alle Mamas die ihr eigenes Baby während der Arbeitszeit stillen möchten. Die Art und Weise wie das Baby gestillt wird spielt keine Rolle: Stillen ohne oder mit Beikost, Stillen nach Abpumpen – (fast) alles ist erlaubt. Stillzeiten sind selbst dann noch zu gewähren, wenn die Ernährung des Babys mit Muttermilch nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

Altersbegrenzung: Eine zeitliche Begrenzung des Stillanspruchs auf ein maximales Alter des Babys sieht das Mutterschutzgesetz nicht vor. Auch wenn die Meinungen der Juristen auseinander gehen (von einem bis zu sechs Lebensjahren wird alles vertreten) – es gibt keine Obergrenze. Mama darf so lange stillen wie sie möchte. Dagegen kann der Arbeitgeber nur den Einwand des Rechtsmissbrauchs erheben.

Stillzeiten (§ 7 Abs. 1 MuSchG): Mamas dürfen gemäß  sich die „erforderliche Zeit“ nehmen und auch die Abstände selbst bestimmen. Nach der gesetzlichen Regelung ist die Dauer der Stillzeit individuell zu bestimmen. Sie hängt zum Beispiel davon ab das Kind am Arbeitsplatz oder zu Hause gestillt wird, wie der Zeitbedarf für das Stillen und das Rundherum ist (Waschen, Wickeln, Umziehen…). Das bedeutet natürlich keinen Freibrief zum Trödeln:  Mamas sind dazu verpflichtet, zumutbare organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die „Belastung des Betriebes“ zeitlich im Rahmen halten. Genau geregelt ist aber die Mindeststillzeit: Diese beträgt zweimal täglich eine halbe oder einmal tägl. eine Stunde, unabhängig von der Dauer der Arbeitszeit.
Wenn Mamas länger als 8 Stunden zusammenhängend arbeiten (das heißt ohne Ruhepausen von insgesamt 2 Stunden) besteht ein Wahlrecht: Entweder zwei Stillzeiten von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten.

Anordnungen von Aufsichtsbehörden (§ 7 Abs. 3 MuSchG): Mamas, aber auch der Arbeitgeber können zu einer näheren Regelung der Stillbedingungen eine Aufsichtsbehörde einschalten, die dann im Einzelfall Anordnungen zu der Anzahl, Lage und Dauer der Stillzeiten und zu der Einrichtung von Stillräumen trifft. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber eröffnet, da die äußeren Bedingungen und Voraussetzungen unter denen stillende Mütter arbeiten – zum Beispiel je nach Branche – sehr unterschiedlich sein können.

Gestundheitsschutz, Gestaltung des Arbeitsplatzes, Stillraum (§ 2 MuSchG): Generell müssen stillende Frauen so beschäftigt werden, dass ihnen keine Gesundheitsgefährdung droht. Das betrifft die Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes (also  z.Bsp. keine Arbeit an gefährlichen Maschinen oder mit giftigen Stoffen), die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (für die Mamas die ständig stehen oder gehen müssen) und die Gewährung von Pausen bei ständig sitzender Tätigkeit. Die Einrichtung von separaten Still- bzw. Liegeräumen kann jedoch nur von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben werden.

Arbeitspflicht, Gehalt und Arbeitszeit (§ 7 Abs. 2 MuSchG): Während der Stillzeiten sind Mamas ohne Verdienstausfall von der Leistung ihrer Arbeitspflicht befreit. Der Arbeitgeber muss also das vollständige Gehalt zahlen. Stillzeiten werden auf die reguläre Arbeitszeit angerechnet und dürfen daher weder vor- noch nachgearbeitet oder auf Ruhepausen angerechnet werden.

Sanktionen: Verstößt der Arbeitgeber gegen die Vorschriften über die Stillzeit oder die Anordnungen einer Aufsichtsbehörde, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen (mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR!). Bei Vorsatz und Gefährdung der Frau in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit können  Verstöße sogar als Straftat verfolgt werden. Zahlt der Arbeitgeber kein Arbeitsverdienst für die Stillzeiten, bleibt der betroffenen Mama leider nur der Weg zum Arbeitsgericht um dort ihre Gehaltsansprüche einzuklagen.

SMART-MAMA-TIPP

Stillen am Arbeitsplatz solltet ihr rechtzeitig planen, gut vorbereiten (pumpen, pumpen, pumpen!) und so früh wie möglich mit eurem Vorgesetzten besprechen. Den Stillanspruch müsst ihr „verlangen“  –  dabei genügt eine formlose Anzeige gegenüber eurem Arbeitgeber. Um Missverständnissen vorzubeugen solltet ihr – wenn es soweit ist – auch das Ende der Stillzeit anzeigen. Bei der konkreten  Organisation und Fragen zum Stillen am Arbeitsplatz helfen euch eure Hebammen oder der Verein Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.V., der speziell ausgebildete Stillberaterinnen vermittelt.

Stillen und Arbeiten, was haltet ihr davon? Und an alle Mamas die im Büro gestillt haben: Wie war es?

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2 Kommentare

  • Antworten
    6 entscheidende Gründe, die dich bewegen können auf das Stillen zu verzichten - Mama-Baby-Vision
    30. Januar 2016 at 18:27

    […] du als Angestellte durch Mutterschutzgesetze geschützt bist, da bist du es als Selbstständige nicht. Dafür kannst du dir deine Tätigkeit autarker […]

  • Antworten
    8 entscheidende Gründe, die dich bewegen können auf das Stillen zu verzichten - Mama-Baby-Vision
    30. Januar 2016 at 21:50

    […] du als Angestellte durch Mutterschutzgesetze geschützt bist, da bist du es als Selbstständige nicht. Dafür kannst du dir deine Tätigkeit autarker […]

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