Schwangerschaft Urteile

Mama-Urteil: Kündigung des Fitnessvertrages während der Schwangerschaft

Sport in der Schwangerschaft, so liest man immer wieder, macht gute Laune und ist eine optimale Vorbereitung für die Geburt. Auch wenn ich eher ein Sportmuffel bin, habe ich während meiner ersten Schwangerschaft viel Zeit auf dem Tennisplatz, im Fitnessstudio und – man lese und staune – joggend im Berliner Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark verbracht. Bei Kind 2 klappte dass dann nur noch so semi. Nun ja, die fehlende Zeit, das schlechte Wetter, die Schwangerschaftszipperlein, und überhaupt…keine Lust auf Rennen, Hopsen und Hanteln.

Rückblickend hätte ich meinen Vertrag mit dem Fitnessstudio vielleicht doch während der Schwangerschaft mit Kind 2 kündigen sollen. Aber ist das überhaupt einfach möglich – immerhin haben diese Verträge ja meistens eine sehr lage Vertragslaufzeit, so dass man damit rechnen muss, dass sich die Fitnesstudios dagegen wehren werden. Der BGH hat zu dieser Thematik entschieden, dass ein außerordentliche Kündigung im Falle einer Schwangeschaft zulässig sein KANN: (BGH, Urteil vom 08.02.2012 (XII ZR 42/10)):

Der Fall

Verklagt wurde eine Frau, bei der wir eigentlich gar nicht wissen, ob sie tatsächlich schwanger war. Jedenfalls geht das aus dem Urteil nicht hervor. Allerdings haben die Richter in der Urteilsbegründung eine wichtige Aussage zu den Rechten von Schwangeren bei der Kündigung eines Fitnessvertrages getroffen.

Ereignet hat sich Folgendes: Die Beklagte hatte, wie es so allgemein üblich ist, einen Fitnessvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten unterschrieben. Darin war geregelt, dass der Vertrag vorher nur dann kündbar war, wenn das Fitnessstudio krankheitsbedingt für die restliche Vertragslaufzeit nicht genutzt werden konnte.

Der Vertrag wurde dann tatsächlich wegen gesundheitlicher Probleme nach Vorlage eines ärztlichen Attestes gekündigt. Das Fitnessstudio akzeptierte die Kündigung jedoch nicht, bzw. erst zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Beklagte war jedoch der Auffassung, dass ihre Kündigung wirksam war und stellte die Überweisung der Fitnessstudiobeiträge ein. Daraufhin wurde sie von dem Betreiber des Fitnessstudios auf Ausgleich der rückständigen Monatsbeiträge verklagt.

Die Entscheidung

Die Richter stellten zunächst fest, dass die vereinbarte Kündigungsklausel unwirksam war. Die Regelung konnte nämlich so verstanden werden, dass die außerordentliche Kündigung des Fitnessvertrages nur dann möglich ist, wenn der Nutzer des Fitnessstudios so ernsthaft erkrankt, dass das Trainieren für die restliche Vertragslaufzeit ausgeschlossen ist.

Ein Fitnessvertrag darf aber immer dann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein solcher liegt dann vor, wenn „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.“

Nach der Auffassung der Richter gibt es neben einer Erkrankung auch andere Gründe, welche die außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages rechtfertigen: „So kann beispielsweise das Vorliegen einer Schwangerschaft ein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung sein“.

Im Ergebnis haben die Richter die Klage der Fitnessstudiobetreiber abgewiesen: Die außerordentliche Kündigung war wirksam, der Fitnessvertrag wurde mit sofortiger Wirkung beendet und die Beklagte (also die Schwangere – bzw. inzwischen Mutter) war nicht verpflichtet die eingeklagten Fitnessstudiobeiträge zu zahlen.

Aber…die Amtsgerichte sind teilweise anderer Meinung

Wichtig zu wissen ist, dass die Rechtssprechung der Amtsgerichte zur Kündigung des Fitnesstudiovertrages während der Schwangerschaft nicht einheitlich ist. Da kann es schon einmal passieren, dass der Fintesstudioinhaber erfolgreich die rückständigen Gebühren einklagt (wobei ich mir nicht sicher bin, ob die höhreren Instanzen diese Urteile bestätigt hätten – aber scheinbar hatte die Meisten keine Lust Rechtsmittel einzulegen). Das zeigen die folgenden Beispiele anhand der 3 aktuellsten Urteile zu dieser Thematik, die veröffentlicht sind:

#1 AG München, Urteil vom 09.06.2010, Az. 251 C 26718/09

Die Richter entschieden zwar, dass eine Schwangerschaft generell kein Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessvertrages darstellt. Entscheidend sei aber das subjektive Befinden der Schwangeren: „Steht fest, dass die Schwangere aufgrund der Häufung der schwangerschaftsbedingten Beschwerden nicht mehr in der Lage ist, die Einrichtungen des Fitnessstudios zu benutzen, so ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. “ Außerdem müsse sich die Schwangere nicht auf eine Ruhendstellung des Vertrages einlassen, „da die Geburt eines Kindes keine Krankheit sondern vielmehr einen in die Lebensgestaltung und die Lebensführung erheblich eingreifenden persönlichen Umstand darstellt. “

#2 AG Hannover, Urteil vom 28.05.2009, 568 C 15608/08

In Hannover entschied man sehr viel strenger. Das lag vermutlich daran, dass der Kündigung kein ärztliches Attest zu Grunde lag. Jedenfalls haben die Richter entschieden, dass ein generelles Kündigungsrecht für den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft nicht besteht. Auch die geänderte persönliche Situation der Mutter nach der Geburt des – ersten – Kindes stelle für sich genommen noch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund eines Fitnessvertrages dar. Es obliege der Mutter, darzulegen und zu beweisen, dass sie nach der Geburt objektiv keine Möglichkeit mehr hat, einen Nutzen aus dem Vertrag zu ziehen. Es sei gerichtsbekannt, dass die Geburt eines Kindes, gerade des ersten, einen tiefen Einschnitt im Leben der Eltern darstelle, welcher eine völlige Neuorganisation der täglichen Abläufe erforderlich mache. Gut nachvollziehbar sei es, dass die Beklagte nunmehr anderen Tätigkeiten und Beschäftigungen gegenüber dem Besuch eines Fitnessstudios den Vorrang gebe. Die Beklagte hat aber gerade nicht vorgetragen, dass der Besuch eines Fitnessstudios ihr schlechthin unmöglich geworden wäre. Allein eine solche fehlende Möglichkeit hätte im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung Berücksichtigung finden können.

#3 AG Mühlendorf a. Inn, Urteil vom 12.10.2004, Az 1 C 832/04)

Diese Entscheidung, die ein außerordentliches Kündigungsrecht bejah, ist sehr Schwangeren-freundlich. Ich zitiere: „Nach Auffassung des Gerichts ist aber die Geburt eines Kindes ein in die Lebensgestaltung und Lebensführung erheblich eingreifender persönlicher Umstand, der unabhängig von der körperlichen Verfasstheit während und nach der Schwangerschaft einen Grund zur fristlosen Beendigung des Dauerschuldverhältnisses gibt“.

Ihr seid verwirrt? Verständlich! Und bestimmt fragt ihr euch: „Was mache ich nur, wenn ich den Fitnessvertrag kündigen möchte, aber keine drei Instanzen bis zum BGH klagen will?“

SMART-MAMA TIPP

Wenn ihr schwanger seid und über ein ärztliches Attest verfügt, dass ihr kein Sport mehr im Fitnessudio treiben könnt UND es euch auch nach der Entbindung aufgrund der geänderten Lebensumstände nicht mehr zumutbar ist im Fitnesstudio zu trainieren, bestehen gute Chancen, dass euch ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Vielleicht besteht ein solches ja auch laut eurem Fitness-Vertrag (kramt dern Vertrag unbedingt mal raus und schaut nach!).

Aber bitte nicht falsch verstehen: dafür gibt es keine Garantie. Sehr oft hängt es von den individuellen Umständen eures besonderes Falles (Gesundheitszustand, Vertragsgesteltung des Fitness-Vertrages ab, Angebot den Vertrag ruhend zu stellen). Ihr müsst bei einer außerordentlichen Kündigung, die vertraglich nicht für den Fall einer Schwangerschaft geregelt ist, auf jeden Fall damit rechnen, dass sich das Fitnesstudio wehrt und euch verklagt. Am Besten lasst ihr euch zu dieser Frage individuell anwaltlich beraten – oder redet mit dem Fitnesstudio. Vielleicht gibt es ja eine Übergangslösung – oder eine Freundin springt in euren Vertrag ein? Oder ihr pausiert, d.h. ihr stellt den Vertrag „ruhend“. In dieser Zeit nutzt ihr das Fitnessangebot nicht und zahlt auch keine Beiträge.

Wenn ihr außerordentlich kündigen möchtet, dann genügt ein kurzes Schreiben an den Betreiber des Fitnessstudios, dem ihr eine Bescheinigung eures Arztes beifügen solltet, aus der hervorgeht, dass ihr schwanger seid und (wegen Komplikationen) kein Sport treiben dürft. Die Formulierung der Kündigung könnte in etwa so lauten:

Sehr geehrter Herr Muskelkater,

aufgrund meiner Schwangerschaft kündige ich den zwischen uns abgeschlossenen Fitnessvertrag mit sofortiger Wirkung. Zum Nachweis erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung meines Arztes, aus der hervorgeht, dass ich mich nicht mehr sportlich betätigen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Klara Klapperstorch

 

Nachtrag zu Blogeintrag vom 08.12.2015:

Auch eine Leserin, die den Fitness-Vertrag während der Schwangerschaft gekündigt hatte, wurde von einem Fitnesstudio erfolgreich auf Zahlung der rückständigen Beiträge verklagt (Urteil das AG Esslingen vom 05.11.2015, Az. 5  C 1371/15,nicht veröffentlicht). Das Gericht war der Auffassung, dass kein außerordentlicher Kündigungsgrund bestand, da es der Klägerin zumutbar gewesen wäre, die angebotene Ruhenszeit anzunehmen und die Vertragsverlängerung um diesen Zeitraum zu akzeptieren.Sehr weitgehend finde ich dabei folgende Urteilsgründe mit Verweis auf einen Beschluss des LG Landau Pfalz: „… Im Gegenteil ist gerade in dieser Zeit körperliche Betätigung, mindestens in Form von Rückbildungsgymnastik, empfohlen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum eine Mitnahme eines Kindes – gerade in den ersten Lebensmonaten – in das Fitnessstudio dem Wohl des Kindes widersprechen (vgl. LG Landau (Pfalz), Beschluss vom 23. Juli 2010 – 1 T 66/10 -, Rn. 6, juris).

Also ich möchte mir von einem Richter weder erklären lassen wann und wie ich mich nach der Schwangerschaft körperlich betätige und ob es meinem Kind in den ersten Lebensmonaten gut tut, wenn ich es mit in das Fitnesstudio mitbringe… Was haltete ihr davon?

Wie sind bisher eure Erfahrungen? Und was steht eigentlich so in den Fitnesstudioverträgen? Gibt es da inzwischen spezielle Regelungen für Schwangere? Ich freue mich, wenn ihr diesen Beitrag kommentiert!

 

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18 Kommentare

  • Antworten
    Katharina
    22. August 2014 at 8:10

    Hallo Sandra,

    Danke für diesen informativen Beitrag. Schade, dass ich das nicht schon vor drei Jahren wusste. Meinem ehemaligen Studio habe ich so leider eine Menge Geld ohne Gegenleistung in den Rachen geworfen. Und die Ruhezeit haben sie mir natürlich hinten dran gehängt und den Kündigungstermin nach hinten verlagert. Grrrrrrrrr.
    Aber so was ist dann jetzt schätzungsweise verjährt, was?
    Naja, man gewinnt immerhin Erfahrung

    • Antworten
      smart-mama
      22. August 2014 at 9:06

      Hallo Katharina,

      das ist ja ärgerlich… Leider wird das jetzt im Nachhinein schwierig sein ohne eine Kündigung die Beiträge zurück zu erhalten. Möglicherweise könnte man aber noch die Dauer des Vertrages verkürzen – falls du da überhaupt noch Mitglied bist ;-).

      LG
      Sandra

  • Antworten
    Steffi
    1. September 2014 at 13:19

    Hallo Katharina,

    vielen Dank für diese informative Seite. Ich bin momentan genau in der Situation:
    Da ich nicht weiß, ob ein Pausieren meines Fitnessvertrages sinnvoll wäre, habe ich vorsorglich schonmal meine Kündigung für den 30.11. eingereicht. Leider ist aber der errechnete Geburtstermin schon der 8.11., d. h. ich müsste sowieso noch eine Freistellung nachreichen, damit ich nicht für Monat November noch sinnlos Beitrag bezahle. Hier habe ich mich nun gefragt, ob sich dadurch der Vertrag um die Freistellungszeit verlängert. Folgendes steht in den AGB’s:

    „… Ist es dem Kunden länger als mindestens 3 Monate in Folge unmöglich, die Trainingseinrichtung zu nutzen (Krankheit, Auslandstätigkeit), ist dies mittels Bescheinigung vor Stilllegung nach zu weisen. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Für den Zeitraum der Stilllegung (max. 6 Monate jährlich) ist das Mitglied von der Zahlung des Beitrags befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend des ausgesetzten Zeitraumes. …“

    LG
    Steffi

    • Antworten
      smart-mama
      10. September 2014 at 23:31

      Liebe Steffi, du kannst grundsätzlich auch schon mit Beginn deiner Schwangerschaft kündigen. Ich rate dir auf jeden Fall dazu ein Attest einzureichen, wie oben beschrieben! LG Sandra

  • Antworten
    Jule
    10. Dezember 2014 at 19:05

    Danke für den Beitrag. Ich habe meinen Vertrag gekündigt. Die haben sofort einen Anwalt eingeschaltet. Habe ihm erklärt wie ich die Sache sehe. Er meinte, dass es mein Risiko sei. Ich bekäme eine Rechnung damit ich die Monatsbeiträge zahlen kann. Es kam nix. Und dann nach 4 Wochen kam nun ein Mahnbescheid. 🙁

    • Antworten
      smart-mama
      10. Dezember 2014 at 23:46

      Oh weia, das ist ja nicht schön. Auf jeden Fall solltest Du rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, allerdings musst du dann damit rechnen, dass dann Zahlungsklage eingereicht wird. Drücke dir die Daumen!

  • Antworten
    Denise
    2. Februar 2015 at 23:17

    Hallo Sandra,
    danke für deinen gut geschriebenen Beitrag. Leider habe ich den erst jetzt entdeckt….
    Folgendes ist bei mir der Fall:
    Habe im Sept.2014 meinen Sohn geboren und konnte ab der 32. Woche nicht mehr mein übliches Trainingsprogramm machen und habe deshalb um Pausierung gebeten.
    Das Studio hat dem auch ohne Meckern zugestimmt. Es wurde ab 1.8.14 kein Monatsbeitrag mehr abgebucht allerdings ist es dort üblich alle drei Monate eine sogenannte Servicegebühr zu zahlen. Diese wurde auch in der 6Monatigen Pause weiterhin abgebucht.
    Nach meine Rückbuchung und telefonischen Info an das Studio wurde nun weiterhin abgebucht und immer eine Mahngebühr von erst 6 € und dann nochmal 9 € berechtet so das nun zweimal 24,95 € verlangt wird.
    Nach schriftlicher Aufforderung zur Stellungnahme sowie eine Kopie des von mir unterschriebenen Vertrages mit den AGB´s wurde bisher nicht reagiert, außer mit erneuter Abbuchung.
    Ich habe leider nie eine Kopie meines Vertrages bekommen und demnach keine AGB´s vorliegen und auf deren Seite sind die auch nicht nachlesbar.
    Dürfen die während der Pausierung die Servicegebühr weiter abbuchen, auch wenn ich gar keinen Service in Anspruch genommen habe?
    Eigentlich war ich dort immer zufrieden…..aber etwas zu zahlen, was ich nicht in Anspruch genommen habe, sehe ich auch nicht ein.
    Schriftlich habe ich nie von denen eine Mahnung oder ähnliches erhalten…..
    Hast du da auch einen Tipp für mich oder ein Urteil, dass ich denen vorlegen kann oder sind die tatsächlich im Recht?
    Hätte ich mal einfach eine Sonderkündigung gemacht, dann hätte ich jetzt keine Probleme….

    Lieben Gruß
    Denise

    • Antworten
      smart-mama
      25. August 2015 at 18:49

      Liebe Denise,
      dazu gibt es nach meiner Kenntnis bisher kein Urteil. Nach einer zulässigen außerordentlichen Kündigung musst du definitiv keine Servicegebühr mehr zahlen. Bei einer „Pause“ kann es aber anders aussehen: Man müsste sich für eine nähere Beurteilung aber den Inhalt des Vertrages genauer ansehen…!
      LG, Sandra

  • Antworten
    Stefanie
    15. Juni 2015 at 20:11

    Hallo,
    Danke für den tollen Beitrag der mir Hoffnung gibt.
    Ich bin/war Mitglied in einem Fitnessstudio. Im Jahr 2013 bin ich schwanger geworden und habe dann Ende des 6. Monats um Stillegung für erstmal ein halbes Jahr gebeten aufgrund meines starken Sodbrennens. Hatte die feste Absicht danach wieder zu „turnen“. Meine Tochter kam dann im März 2014 zur Welt und wie das nun mal so ist kommt alles anders als man sich das so vorstellt :D. Nach dem halben Jahr habe ich um ein weiteres halbes Jahr gebeten und dann noch mal um ein halbes. Ich komme also auf insgesamt 18 Monate Stillegung. Muss allerdings dazu sagen das ich unter der Woche alleine bin da mein Partner auf Montage fährt, bin also die ganze Woche auf mich alleine gestellt. Desweiteren absolviere ich nebenbei noch eine Aufstiegsfortbildung. Ab Juli fange ich wieder an mit arbeiten und dann ist erst recht keine Zeit da. Nachdem ich heute meine Kündigung abgegeben habe hat die Chefin mir gleich gesagt das die 18 Monate Stilllegung am noch hinten ran gehängt werden (720€ Nachzahlung) Da bin ich stutzig geworden und habe mal meine Rechtsschutz genutzt. Die Anwältin hat mir den „Auftrag“ gegeben ganz schnell eine fristlose Kündigung nachzureichen aufgrund von Sonderkündigungsrecht in der Schwangerschaft auch wenn meine Schwangerschaft schon vorbei ist. Die fristlose Kündigung ist trotzdem rechtens aufgrund der anderen Lebensumstände nach einer Schwangerschaft. Jetzt habe ich natürlich schiss in ein Wespennest zu stechen.

    Laut deinem Beitrag scheine ich aber doch das Glück zu haben und aus dem Vertrag raus zu kommen oder? Eine Bestätigung würde mir einen Stein vom Herzen fallen lassen 🙂

    • Antworten
      smart-mama
      25. August 2015 at 18:51

      Liebe Stefanie,
      ich hätte dir genau den gleichen Tipp gegeben wie deine Anwältin: Fristlos kündigen! Wünsche dir viel Glück 🙂 LG, Sandra

  • Antworten
    Aschia Dvazet
    24. August 2015 at 17:33

    Liebe Smart Mama, ich kann dieses von dir zitierte Urteil leider nirgends finden, in keiner juristischen Datenbank (weder juris noch beck-online). Allen Anschein nach gibt es kein BGH-Urteil mit diesem Aktenzeichen, vielmehr nur ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts- allerdings zu Elternteilzeit. Könntest du nochmal schauen, ob das so stimmt? Alles was du beschreibst, scheint mir eher auf das Urteil der AG München vom 09.06.2010 mit dem Aktenzeichen 251 C 26718/09 zu passen. Würde mich sehr freuen, wenn ich hier Klarheit hätte. Herzliche Grüße, Aschia

    • Antworten
      smart-mama
      25. August 2015 at 18:42

      Liebe Aschia,
      danke für den Hinweis, ich habe es noch einmal recherchiert – es handelt sich um folgendes Urteil: BGH vom 8. Februar 2012 – XII ZR 42/10 – scheinbar hat sich beim Az der Fehlerteufel eingeschlichen… Aber es ist richtig und seltsam, man findet es nicht bei juris. Dafür aber hier: https://openjur.de/u/339121.html und auf der Webseite des BGH in der Entscheidungsdatenbank.
      LG, Sandra

  • Antworten
    Carlin
    27. Oktober 2015 at 8:00

    Liebe Smart-Mama,

    erstmal vielen Dank für diesen hilfreichen Tipp. Ich habe meinem Fitnessstudio direkt eine außerordentliche Kündigung wegen meiner Schwangerschaft zukommen lassen. Nun kam aber folgende Antwort zurück:

    ,,Wir haben Rücksprache mit unserem Fachanwalt für Fitnessrecht gehalten und eine Schwangerschaft ist kein sofortiger Kündigungsgrund. Daher können wir Ihrer Kündigung leider nicht zustimmen und bieten Ihnen dafür eine Ruhezeit für die Schwangerschaft und Rückbildung an.“

    Eigentlich möchte ich nur ungern den Vertrag stilllegen lassen für die Zeit, sondern von meinem Recht der sofortigen Kündigung Gebrauch machen. Leider kann ich aber die Chancen, dass sich das Fitnessstudio darauf einlässt und das nicht in einem Rechtskrieg endet, schwer einschätzen. Welche Argumentationen kann man denn auf dieses Rücksschreiben noch bringen? Oder hilft einfach nur festhalten an dem vorherigen Schreiben und die sofortige Einstellung der EInzugsermächtigung? Würde mich über ein paar Erfahrungswerte und Tipps dazu sehr freuen 🙂

    Ganz liebe Grüße Carlin

    • Antworten
      smart-mama
      4. November 2015 at 23:53

      Liebe Carlin, also diese Antwort des Fitnesstudios ist totaler Quatsch…ein Fachanwalt für Fitnessrecht – also soetwas gibt es gar nicht! Und: Eine Kündigung bedarf keiner Zustimmung. Das ist eine einseitige Erklärung. Die Schritte die ich einleiten würde hast du ja schon genannt 🙂 Ich würde ein Schreiben verfassen, das Angebot ablehnen, betonen dass du an deiner Kündigung festhältst und dabei die Einzugsermächtung sofort schriftlich widerrufen (mit Zugangsnachweis). Du kannst eventuell auch die Urteile zitieren die ich genannt habe. LG und viel Erfolgt, Sandra

  • Antworten
    greatfigo
    17. November 2015 at 19:39

    Hallo an alle Mamas und auch hallo besonders an Carlin!

    Bitte seid sehr vorsichtig bei dem Thema! Meiner Auffassung nach sind sich die Richter bei dem Thema landesweit nicht einig was hier recht bzw. gerecht ist! Meine Frau hatte auch außerordentlich gekündigt aufgrund von Schwangerschaft mit Attest…und dann nicht mehr gezahlt.
    Auch wir haben uns in den Medien u.a. bei Stiftung Warentest, Internet wie SMART MAMAs Blog usw. informiert und waren uns (zu) sicher, dass wir es auf einen Prozess ankommen lassen können. So war es dann auch.
    Am 27.08.2015 wurde am Amtsgericht Esslingen die Klage vom Fitnessstudio eingereicht (Az.: 5C/1371/15). Am 25.09.2015 erklärte die Richterin in ihrem Beschluss „erhebliche Zweifel an der Begründetheit der Klage“, „Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund“ etc. Also, sahen wir uns noch im Recht.
    Am 05.11.2015 folgte das Urteil im Namen des Volkes der RICHTERIN!
    Ergebnis: meine Frau hat den Prozess VERLOREN und muss alles zahlen!!!
    Begründung u.a.: „…weil ein wichtiger Grund dafür nicht gegeben war.“, „Ferner muss berücksichtigt werden, dass es bei einer wertenden Betrachtung der Klägerin (Fitnessstudio) nicht zugemutet werden kann, bei der Schwangerschaft eines Mitglieds ein automatisches außerordentliches Kündigungsrecht zu akzeptieren. Andernfalls wären die Sportstudios der potentiellen Gefahr ausgesetzt, dass sie einen Großteil ihrer Mitglieder verlieren könnten, ohne dass sie die Möglichkeit hätten, wirtschaftlich angemessen darauf zu reagieren.“
    Und so weiter und so fort.

    Ergänzend ist noch zu sagen, dass das Studio meiner Frau damals eine Ruhenszeit von 9 Monaten aufdrängen wollte. Sie dennoch außerordentlich gekündigt hat. Die Richterin war in ihrem Urteil der Auffassung, eine Ruhenszeit ist ausreichend…

    Wenn Ihr weitere Infos braucht, könnt Ihr Euch gerne bei uns melden.
    Ich persönlich finde, es ist eine absolute Frechheit wie in unserem „Rechtsstaat“ willkürlich Recht gesprochen wird!

    Viele Grüße, ein Papa

    • Antworten
      smart-mama
      10. Dezember 2015 at 3:31

      Hallo Greatfigo! Vielen Dank für deinen wertvollen Hinweis. Die unterschiedliche Rechtsprechung erfolgt natürlich auch deswegen, weil kein Fall wie der andere ist – z.B. Gesundheitszustand, Inhalt des Fitnessvertrages etc… Aber: Mich überzeugt die Argumentation der Amtsgerichte teilweise überhaupt nicht. Was mich noch interessieren würde: Hattet ihr ein ärztliches Attest eingereicht? LG, Sandra

  • Antworten
    Irmela
    8. August 2017 at 21:51

    Hier mal ein Positivbeispiel: Die Kette McFit nahm meine fristlose Kündigung ohne Attest nur mit dem Hinweis auf Schwangerschaft und einer Kopie der ersten Seite des Mutterpasses (nur mein Name und Logo) anstandslos an.

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