Vermischtes

Hallo 2016! Gesetzesänderungen und neues Kleingeld für Familien zum Jahreswechsel

Wenn in wenigen Stunden die Wunderkerzen glitzern, die Raketen in die Lüfte steigen und wir uns alle beschwipst und mit Raclette-Käsekloß im Bauch ein „Frohes Neues“ wünschen, wird gleichzeitig (ein eher bescheidenes) Feuerwerk an neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten. Die Tendenz für 2016:  Familien müssen sich – zumindest was finanzielle Erleichterungen betrifft – eher mit Knallerbsen statt mit Kanonenschlägen abgeben…

#1 Der Oberknaller – Mehr Kindergeld – aber nur noch mit Steuer-ID

Ab 2016 steigt das Kindergeld – immerhin um ganze zwei Euro pro Monat. Für die ersten beiden Kinder erhältst du ab Januar 2016 monatlich EUR 190 Euro, für das dritte Kind EUR 196 Euro und für das vierte +weitere Kinder EUR 221 monatlich.

Du erinnerst dich bestimmt noch an die Kindergeld-Steuer-ID-Panikmache? Alles halb so wild. Aber trotzdem solltest du daran denken: Den Familienkassen muss irgendwann in 2016 die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes vorliegen, damit das Kindergeld weiter ausgezahlt werden kann. Liegt die Steuer-ID dort nicht vor, wirst du in 2016 von der Familienkasse angeschrieben (sagt zumindest die Bundesagentur für Arbeit). Ich empfehle – um sicher zu gehen – proaktives Handeln. Wie das geht erfährst du hier.

#2 Keine große Explosion in puncto Unterhalt – die neue Düsseldorfer Tabelle

Im Falle einer Trennung berechnet sich der Unterhalt nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ – die vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegt und angepasst wird. Die dort festgelegten Standards beruhen übrigens „auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten“. Auslöser dafür war übrigens eine Mutter die in den 60er Jahren gegen die Ablehnung ihrer Forderung nach Aufstockung des Kindesunterhaltes Beschwerde einreichte. Aber das nur am Rande…

Auch zum 01.01.2016 finden (geringe) Anpassungen nach oben statt: Der Mindestunterhalt für Kinder vo 0 – 5 erhöht sich auf EUR 335 (+ EUR 7), für Kinder von 6 – 11 auf EUR 384 (+ EUR 8) und für Kinder vom 12 – 18 auf EUR 450 (+ 10 EUR). Auch in den höheren Einkommensgruppen finden Anpassungen statt. Die vollständige Tabelle findest du hier.

#3 Knallerbse statt Kanonenschlag – Mini-Erhöhung des Unterhaltvorschusses

Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht immer dann, wenn der andere Elternteil im Falle einer Trennung keinen oder verspätet Unterhalt zahlt. Im Vergleich zu den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle sind die Beiträge ein Tropfen auf dem heißen Stein und dürften in vielen kaum dazu führen, dass Mütter damit die finanziellen Herauforderungen stemmen können, die ein Kind nun mal so mit sich bringt.

Was ändert sich nun zum Jahreswechsel? Kinder bis zu 5 Jahren erhalten ab dem 01.01.20016 einen Unterhaltsvorschuss von 145 EUR (+1 EUR) pro Monat, Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten EUR 194 EUR (+ EUR 2) pro Monat. Danach ist leider immer noch Schluss – Kinder ab dem 12. Lebensjahr erhalten keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

#4 Ein zartes Knallfröschlein an Steuererleichterungen – die Anhebung des Kinderfreibetrages

Familien mit Kindern kommen in den Genuss steuerlicher Vorteile, das ermöglicht der sogenannte „Kinderfreibetrag“. Das heißt im Klartext: Auf einen bestimmten Betrag deines Einkommens musst du keine Steuern zahlen.

Ab dem 01.01.2016 erhöht sich dieser Betrag um EUR 96 für jedes Kind und um 48 EUR – und beträgt damit jährlich EUR 4608 Euro.

#5 Eine Wunderkerze für Geringverdiener – Erhöhung des Kinderzuschlages

Der Kinderzuschlag, der bei der Familienkasse beantragt werden kann, wird dann gezahlt, wenn Eltern mit ihrem Einkommen selber über die Runden kommen – es aber nicht mehr für die Kinder reicht.

Zum 01.01.2016 steigt der Zuschlag um 20 EUR und beträgt dann monatlich EUR 160.

***

…ach ja, und nicht vergessen: Heute solltest du schnell noch deine restliche Post frankieren und einen Spaziergang zum Briefkasten machen – das Porto steigt ab 2016 auch mal wieder an. Ein Standardbrief kostet jetzt 70 Cent. Wenn du dir einen neuen Überblick über die Tarife verschaffen möchtest, bitte einmal hier entlang.

Auch wenn die großen Geldgeschenke zum Jahreswechsel ausbleiben – ich wünsche dir und deiner Familie alles erdenklich Gute und viel Glück für das neue Jahr! Ich trinke auf jeden Fall einen (Kinder-) Sekt auf meine wunderbaren Leser(innen) und freue mich auf ein spannendes 2016 – hoffentlich auch hier auf dem Blog!

Prosit Neujahr, deine Sandra

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2 Kommentare

  • Antworten
    Otti Hersel
    31. Dezember 2015 at 12:15

    Liebe Smart Mama, heute werden wir auf Dein Wohl und Deinen wunderbaren „Blog“ trinken. Ich bin immer wieder überrascht, welch interessante Themen Du in lebendiger Sprache aufgreifst.
    Ach so: was ist eigentlich der Kinderzuschlag (Aua!) ? Was muß denn gegeben sein, damit der bezahlt wird. Gibt es dazu Näheres?

  • Antworten
    Süß
    1. Januar 2016 at 15:06

    Auch Dir ein wunderschönes neues Jahr. Ich bin so froh, Dein Blog gefunden zu haben. Ich lese Dich gern und finde Deine Schreibe so gut. Nie langweilig. Immer informativ und dazu noch lustig. Vielen Dank dafür. Ich freue mich schon auf die Beiträge im neuen Jahr.

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