Elterngeld

Elterngeld-Kalender #20: Hilfe, ich bin ein Mischfall – Was muss ich wissen?

Bestimmt habt ihr schon gemerkt, dass Eltern, die Elterngeld beantragen, in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zum einen gibt es da die „Angestellten“, also Eltern, die mit einem Arbeitsvertrag arbeiten und einen Chef oder eine Chefin haben. Zum anderen gibt es die Selbständigen, also Eltern, die als Unternehmer, Künstler, Berater oder in einem anderen Beruf selbständig arbeiten. Ohne Arbeitsvertrag und Chef, versteht sich.

Die einen werden in die eine Elterngeld-Schublade gesteckt, die einen in die andere – für beide gelten z.B. unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Allerdings kann es aber auch „Mischfälle“geben – d.h. ein Eltern, die sowohl angestellt als auch selbständig tätig sind. Die Frage ist nun, wie diese Eltern eingeordnet werden…. Das ist zum Beispiel spannend, bei der Frage, welche Einkünfte für die Bemessung des Elterngeldes herangezogen werden.

Elterngeld-Mischfälle werden wie Selbständige behandelt

Der Gesetzgeber hat es sich natürlich so einfach wie möglich gemacht und behandelt die Mischfälle wie Selbständige. Die Folge: Für die Bemessung des Einkommens ist das Jahr vor der Geburt relevant. Das gilt immer dann, wenn du im Jahr vor der Geburt selbständig warst, selbst dann, wenn du nicht mehr selbständig tätig bist.

Beispiel: Du hast in 2016 selbständig gearbeitet und arbeitest seit Dezember 2016 zusätzlich in einer Festanstellung. Wenn das Baby im Dezember 2017 kommt, werden für die Bemessung des Einkommens deine Einkünfte aus dem Kalenderjahr 2016 herangezogen.

Jetzt fragst du dich vielleicht warum das so ist. „Verwaltungsvereinfachung“ ist das Zauberwort. Denn natürlich ist es wesentlich komplizierter, die 12 Monate vor der Geburt aufzudröseln und anteilig die Höhe des selbständigen Einkommens zu berechnen. Statt dessen schreibt die Elterngeldstelle einfach eine Zahl aus deinem Einkommenssteuerbescheid ab.

Im Einzelfall ganz schön ungerecht…

Leider kann dieses Prinzip zu sehr ungerechten Ergebnissen führen. Eigentlich sollte sich das Elterngeld ja an den Einkommensverhältnissen vor der Geburt orientieren… ABER:  Wenn du im Fall oben mit deiner Selbständigkeit wenig und mit deiner Festanstellung viel verdienst, fällt viel Geld hinten runter, da die Einkünfte in 2017 komplett ausgeklammert werden und dein Einkommen aus der Festanstellung in 2017 nicht berücksichtigt wird.

Ich finde ja, dass man hier mal Klage erheben und gerichtlich prüfen lassen sollte, ob das das rechtmäßig ist… Was meint ihr? Wer von euch war auch ein Mischfall?

 

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8 Kommentare

  • Antworten
    MIriam
    7. Januar 2018 at 10:26

    Hallo Sandra, ich bin so ein Mischfall und stehe noch vor der Beantragung des Elterngeldes, daher kann ich noch nicht sagen wie es ausgehen wird. Jedenfalls bin ich bei meiner Recherche auf Deinen Blog gestoßen und finde ihn sehr hilfreich und interessant. Danke dafür! Schöne Grüße Miriam

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    ReisenderNerd
    10. Januar 2018 at 20:57

    Wir sind ein Mischfall. 🙁 Und dazu findet man leider am wenigsten Infos. Besonders wenn man als Mischfall Elterngeld Plus beziehen möchte da man Teilzeit der Angestelltentätigkeit weiter nachgehen will.

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    Marleen
    7. Februar 2018 at 11:38

    Wir sind auch ein Mischfall und Kind 2 ist auf dem Weg. Unsere Elterngeldstelle kommt derzeit auch etwas ins straucheln.
    Mein Partner war 2017 angestellt und selbstständig tätig, um den Schwierigkeitsgrad zu erhöhen war er im Laufe von 2017 noch 2 Monate in Elternzeit mit EG-Basis-Bezug für unsere große Tochter.
    Da hat selbst die Sachbearbeiterin noch mal ne Challenge für unser zweites Kind und die Berechnung des EG, weil er auch wieder Elternzeit mit EG Bezug nehmen möchte 🙂 bin gespannt was uns die EG Stelle als Berechnungszeitraum angibt, da es ja eigentlich nur 2017 ist, aber die EG Monate ja ausgeklammert werden sollten.

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    Prochnow
    28. Februar 2018 at 21:32

    hallo, mein mann ist ein solcher mischfall. vor unserer ersten tochter war er nur selbstständig und bekam trotz weniger einnahmen mehr geld als jetzt als mischfall mit mindestens doppelt soviel. (selbstständig und angestellt) wir sind immer noch verwundert und wollen eigentlich widerspruch einlegen, aber im moment sind wir erst einmal froh, dass nach 13 wochen überhaupt ein bescheid kam 🙈

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    kristina
    21. März 2018 at 7:04

    Hallo Sandra, ich habe ein Kleingewerbetreibende angemeldet und wollte nur nebenbei etwas Geld dazu verdienen. Ca. 7500 Euro. bedeutet das, dass dies mein Zu berechnender Verdienst ist? Oder gibt es Grenzen? In meinem richtigen Job verdiene ich ca. 36000€ brutto. Da wir bald in die Kinderplanung möchten würde es ja vielleicht Sinn machen die Selbstständigkeit wieder zu aufzugeben. Würde mich freuen, wenn du mir da weiter helfen könntest.

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    Eliza
    6. April 2018 at 12:08

    Hallo Sandra,

    bin gerade bei meinen Recherchen zum Thema Elterngeldantrag auf deinen Blog gestossen… Da mein ET schon am 17.4. sein soll, bleibt mir nicht mehr wirklich viel Zeit für die Vorbereitung des Antrags – ich habe schon in Erwägung gezogen einen Antragsservice (wie zB. auf Elternzeit.de oder so) in Anspruch zu nehmen – kannst du sowas empfehlen oder würdest du eher abraten?

    Ich befürchte nämlich, ich bin genau so ein Mischfall:

    – Unbefristet angestellt seit dem 1.1.2018
    – Selbstständig von 10/2016 – 12/2017 gewesen…

    Ich schätze, dass bedeutet für mich, dass mein Antrag als Bemessungsgrundlage das Jahr 2017 berücksichtigt, richtig?
    Von meiner Steuerberaterin habe ich schon eine Gewinnermittlung für 2017 erhalten – reicht das aus als Nachweis?

    Hab ich schon erwähnt: ich hasse Anträge? (:

    Liebste Grüße aus Berlin,

    Eliza

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    Katharina
    10. August 2018 at 19:57

    Hallo Sandra,
    vielen Dank für deine tollen Informationen und diesen Blog.
    Bei Schwangerschaft 2 stelle ich mir aktuell die Frage, ob ich ein Mischfall wäre. Nach der ersten Elternzeit arbeite ich seit 10/2017 Teilzeit als Angestellte. (12 Monate Basis-Elterngeld bis 4/2017 bezogen).
    Zusätzlich habe ich ein Kleingewerbe. Zählt beim Gewerbe der Umsatz oder Gewinn für die Berechnung des Elterngeldes?
    Welcher Zeitraum zählt für Geburtstermin im April 2019 als Einkommen? Als Angestellte wäre es März 2018 bis Februar 2019. Beim Gewerbe wäre es das Kalenderjahr 2017, da habe ich aber zum Teil Elterngeld bezogen. Wäre das trotzdem der Berechnungszeitraum oder würde dann weiter zurück gegangen?
    Vielen Dank vorab für deine Antwort und mache bitte weiter mit diesem tollen Blog!

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