Elterngeld

Elterngeld: Warum der Partnerschaftsbonus für viele Eltern ein Flop ist

Die Idee, die hinter dem Partnerschaftsbonus steckt ist ja eigentlich supergut. Der Gesetzgeber macht das Portemonnaie noch einmal zusätzlich auf, wenn sich die Eltern nach der Geburt dazu entscheiden Job und Kinderbetreuung gleichberechtigt untereinander aufzuteilen.

Beide Elternteile können nach Ausschöpfung des „normalen“ Elterngeldanspruch nämlich vier weitere Elterngeld-Plus Monate beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Beide arbeiten im Schnitt mindestens 25, maximal aber 30 Stunden pro Woche
  • Die Arbeitszeitverkürzung erfolgt gleichzeitig und parallel für vier Monate
  • Die vier Monate müssen von beiden Elternteilen am Stück genommen werden

(Achtung, der Partnerschaftsbonus ist etwas anderes als die Partnermonate, dass sind die beiden zusätzlichen Elterngeld-Monate, wenn auch der Partner Elterngeld beantragt.)

Auf der Seite des Familienministeriums heißt es zum Partnerschaftsbonus vielversprechend:

„Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familie gemeinsam zu meistern. Er begünstigt daher eine gegenüber der Vollzeitbeschäftigung merkliche Verringerung der Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes und eine Erwerbstätigkeit in einem Umfang, der die dauerhafte wirtschaftliche Absicherung von Familien gewährleistet.“

Schade, dieses Versprechen kann gegenüber vielen Eltern nicht eingehalten werden.

Warum der Partnerschaftsbonus in der Praxis oft nicht funktioniert

Bei den wohlklingenden Versprechungen wird meistens so getan, als ob es ganz easypeasy sei zur gleichen Zeit die Arbeitszeit zu verkürzen. Mitnichten: Wenn Mama und Papa ihre Arbeitszeit auf 25-30 Stunden Arbeitszeit in der Woche herunterfahren möchten, brauchen beide das OK von ihrem Arbeitgeber. Und das ist im wahren Leben ein große Hürde – trotz des gesetzlichen Anspruches auf Teilzeit während der Elternzeit.

Ich beschreibe dir mal zwei typische Partnerschaftsbonus-Flop-Fälle:

Flop-Fall 1: Der Arbeitgeber ist zu klein

Papa arbeitet 40 Stunden in der Woche in einem kleinen Handwerksbetrieb mit 10 Mitarbeitern und will seine Arbeitszeit während der Elternzeit auf 30 Stunden reduzieren, damit er den Partnerschaftsbonus beantragen kann. Mama arbeitet selbständig. Für sie ist die Sache geritzt, da sie ihr Arbeitspensum frei einteilen und auf 30 Stunden die Woche reduzieren kann.

Doch leider macht Papa’s Arbeitgeber den Traum vom Partnerschaftsbonus zunichte. Der Arbeitgeber lehnt den Teilzeitantrag ab. Begründung: Es bestehe kein Anspruch, da der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Fazit: Papa kann nichts machen, denn der Anspruch auf Elternteilzeit besteht tatsächlich nur dann, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die Arbeitszeit kann nur reduziert werden, wenn sein Arbeitgeber freiwillig zustimmt. Damit ist der Partnerschaftsbonus futsch.

Flop-Fall 2: Der Arbeitgeber ist groß, lehnt aber Teilzeit in Elternzeit ab 

Mama hat vor der Geburt für eine große Versicherung mit 500 Mitarbeitern gearbeitet. Im zweiten Elternzeit-Jahr möchte sie in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit auf 25 Stunden verkürzen und zusammen mit Papa, der bei einer Behörde arbeitet, den Partnerschaftsbonus beziehen. Vor der Geburt wird ihr in einem Gespräch mitgeteilt, dass eine Tätigkeit in Teilzeit kein Problem sei.

Nachdem sie die Zusage für einen Kitaplatz erhalten haben, stellen beide den Antrag auf Teilzeit. Papas Antrag wird stattgegeben. Bei Mama sieht es jedoch anders aus: Ihr neuer Chef erinnert sich nicht mehr an die Zusage, die man ihr damals gemacht hatte und lehnt den Teilzeitantrag aus dringenden betrieblichen Gründen ab. Begründung: Der Job könne nur in Vollzeit ausgeübt werden könne.

Fazit: Auch in diesem Fall ist der Partnerschaftsbonus mit hoher Wahrscheinlichkeit gefloppt. Jedenfalls sind die Eltern in einer bescheidenen Situation:

Klagen oder die Füße still halten? Was kann man tun, wenn der Partnerschaftsbonus floppt – 3 Tipps

Bestimmt fragst du dich, was man außer Fluchen tun kann, wenn der Partnerschaftsbonus floppt:

  • Lasse dir Teilzeit-Zusagen vor der Geburt immer SCHRIFTLICH bestätigen
  • Falls dein Arbeitgeber den Teilzeitantrag ablehnt kannst du versuchen bei einem anderen Arbeitgeber einer Nebentätigkeit nachzugehen, eine Alternative ist auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
  • Rettet zwar nicht den Partnerschaftsbonus, aber vielleicht den Kita-Platz. Du kannst dich nach einem abgelehnten Teilzeit-Antrag arbeitslos melden.

 Ausblick und Appell: Was sich ändern muss

Wenn der Gesetzgeber sein Partnerschaftsbonus-Versprechen gegenüber ALLEN Eltern ernst meint und ALLE Eltern dazu ermutigen möchte Erwerbs- und Familienarbeit gleichmäßig untereinander aufzuteilen und zu einem gleichberechtigten Lebensentwurf ermutigen möchte, dann..

…muss es für Eltern einfacher werden in Teilzeit zu arbeiten.

…muss der Teilzeit-Anspruch auch dann bestehen, wenn der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt. (Diese Grenze sollte nach unten verschoben oder noch besser ganz abgeschafft werden.)

…darf es nicht mehr möglich sein den Teilzeitantrag aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen, wenn die Eltern den Partnerschaftsbonus bei der Elterngeldstelle beantragt haben und einen Kitaplatz vorweisen können.

 

Und jetzt seid ihr dran! Kam der Partnerschaftsbonus für euch in Frage? Wenn ja, wie sind eure Erfahrungen mit dem Partnerschaftsbonus? Top oder Flop? Und Hand aufs Herz: Teilt man sich mit dem Partnerschaftsbonus die Familienarbeit tatsächlich gleichmäßig auf, oder bleibt mal wieder alles an Muddi hängen?

 

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13 Kommentare

  • Antworten
    Linh
    16. März 2017 at 21:41

    Auf jeden Fall muss die Politik die Arbeitgeber in eine familienfreundlichere Richtung lenken! Wir haben das Glück, dass wir die Elternzeit und den Partnerschaftsbonus bei unseren AGs voll durchgesetzt haben können. So genieße ich seit 19 Monaten nun Elternzeit in Teilzeit (in den ersten 12 Monaten im Homeoffice) und ab Mai genießen wir den Partnerschaftsbonus. Da nur einer Elterngeld bezieht und wir beide Teilzeit arbeiten, müssen wir dennoch etwas finanziell verzichten. Für die letzten 4 Monate können wir aber nochmal beide Elterngeld beanspruchen. Insofern ist der Gesetzgeber schon auf gutem Wege was die finanzielle Unterstützung angeht.
    Um jedoch Familie und Beruf (beide berufstätig und Pendler und dann auch noch ohne Großeltern vor Ort) zu vereinbaren, ist es auf jeden Fall notwendig, dass beide Eltern die Möglichkeit haben Teilzeit zu arbeiten. Damit kann man den Alltag auf jeden Fall um einiges einfacher organisieren. Eine gute Tagesmutter gehört bei der Betreuung auch dazu. In Zeiten der Digitalisierung kann man zumindest bei vielen Jobs von den Arbeitgebern eine Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsmodellen erwarten. Ich hoffe, dass sich das bald ändert.

    • Antworten
      Nati
      19. Mai 2017 at 22:19

      Hallo Linh,

      wir sind auch seit Anfang Mai im Partnerschaftsmodus. Und kaum ich angefangen habe zu arbeiten, musste ich mit meinem Kind ins Krankenhaus (als Begleitperson) für mehrere Tage. Jetzt überlegen wir, ob wir Probleme mit dem Partnerschaftsbonus haben können. Wir müssen ja mindestens 25 Std. pro Woche arbeiten und das Jugendamt möchte einen Stundennachweis haben. Vom AG bekomme ich für die Tage nichts, es wäre aber noch die Möglichkeit, Kindkrankpflege-Gelkd bei meiner Krankenkasse zu beantragen.

      Hast Du vielleicht einen Tipp, was für uns das Beste wäre?

  • Antworten
    Lucie
    4. April 2017 at 9:40

    Danke für die sehr hilfreichen und verständlichen Informationen, in den Elterngeldberatungsstellen habe ich als Freiberuflerin keine guten Erfahrungen gemacht („Nein, so einen Fall wie Sie hatten wir noch nie, damit kennen wir uns nicht aus“).

    Mein „Fall“ ist, dass ich Teilhaberin einer GbR bin, meine Partnerin und ich haben eine Gewinnbeteiligung von normalerweise 50/50. Ist nun der Weg, in den Monaten, ich denen ich Elterngeld beziehen will, diese Beteiligung auf 100/0 zu setzen, damit ich im Bezugszeitraum ganz klar kein Einkommen und damit keine Abzüge habe? Sonst wird der Gewinn am Ende des Jahres ja einfach halb/halb aufgeteilt und auf die Monate verteilt, oder? Das ist der Tip von meinem Steuerberater, aber reicht das? Muss ich eine diesbezügliche Erklärung dem Elterngeldantrag gleich beifügen? Danke für eine Antwort!

    Das Elterngeld Plus war mir und meinem Freund zu komplex, als dass wir ernsthaft darüber nachdenken wollten. Wir wollten die Phase, in der ich mit meinem Einkommen vorsichtig sein muss, nicht noch verlängern – zu groß das Risiko, dass etwas schiefgeht… Obwohl wir gerne beide Teilzeit arbeiten würden.

    • Antworten
      smart-mama
      18. April 2017 at 20:46

      Liebe Lucie, tatsächlich gibt es eine neue Rechtsprechung, wonach bei einer Personengesellschaft, also auch bei einer GbR, die volle Gewinnbeteiligung während des Elterngeldbezuges anzurechnen ist. Anderweitige vertragliche Vereinbarungen werden nicht akzeptiert. Allerdings ist wohl ein neues Verfahren beim BSG anhängig, bei dem gerade überprüft wird, ob das auch für die neuen gesetzlichen Regelungen gilt. Ich halte euch auf dem Laufenden..
      Lieber Gruß, Sandra

  • Antworten
    Ari
    31. Mai 2017 at 13:28

    Hallo zusammen,

    also für uns kommt ElterngeldPlus und Partnerbonus nicht infrage, weil die Bezugszeiten einfach viel zu kurz sind. Vier Monate Partnerbonus, das ist wirklich nicht viel. Laut unserer Berechnung müssten wie unsere Kleine mit neun Monaten in die Betreuung geben, das finde ich zu früh. Auch sind bei uns die finanziellen Einbußen einfach zu groß, wenn wir beide in Teilzeit gehen, da wir gerade ein Haus gekauft haben. Also „bleibt mal wieder alles an Muddi hängen“, ich werde ein Jahr pausieren (evtl. auch zwei) und dann in Teilzeit wieder einsteigen, während mein Mann zwei Monate Elternzeit nimmt und dann wieder Vollzeit arbeitet. Für mich ist es schade, dass es das Betreuungsgeld nicht mehr gibt.

    Liebe Grüße!

    PS: Sandra, ich lese gerade dein Buch. Es ist wirklich super geworden, vielen Dank dafür! Heute morgen habe ich zufällig das Interview mit dir bei WDR5 gehört. War sehr interessant! 🙂

  • Antworten
    Karl
    25. September 2017 at 12:15

    Hallo wir haben einen Sohn der im September 2016 geboren wurde. Für mich als Beamter war die Beantragung der Elternzeit und der Antrag auf Elternzeit Plus mit anschließenden Partnerschaftsbonus machbar. Bei meiner Partnerin schaut es jedoch anders aus. Ihr Arbeitgeber (eine großer Anbieter von Kraftstoffen mit Hauptfirmensitz in England) ist da nicht so unproblematisch. Vor der Antragsstellung wurde ihr mitgeteilt das eine Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden völlig unproblematisch seien. Inzwischen wurde offenbar die Firmenpolitik geändert. Mehr Mitarbeiter mit kleineren Wochenstundenzahl ist nun die Devise und meine Partnerin wurde kurzerhand mal eben die Wochenarbeitszeit auf 20 Wochenstunden reduziert. Eine Bescheinigung für 4 Monate auf mindestens 25 Wochenstunden wird abgelehnt. Nun droht uns beiden, das der Partnerschaftsbonus verloren geht. Meine Partnerin wird nichts anderes übrig bleiben als einen Minijob mit maximal 20 Stunden im Monat zu suchen. Völlig unverständlich finde ich von ihrem derzeitigen Arbeitgeber, dass regelmäßig Überstunden gefordert werden diese aber leider zu unregelmäßig ausfallen sodaß selbst hiermit die 25 Wochenstundne nicht gewährleistet sind. Im Übrigen hat meine Partnerin vor der Geburt mehrere Jahre regelmäßig deutlich mehr Wochenstunden gearbeitet als der Arbeitgeber ihr nun gewähren möchte.

    Wir finden die Regelung im Kern gut nur die Rahmenbedingungen sind nach unserer Auffassung viel zu steif für die heutige Arbeitswelt. Wünschen würden wir uns auch, das die Elterngeldstellen besser informiert sind den diese waren mal gar keine Hilfe…

  • Antworten
    Rostfleckchen
    5. Januar 2018 at 10:48

    Es gibt noch einen Grund warum die Partnerschaftsbonusmonate zum Flopp werden können: Kaum jemand weiß, dass das die Gesamtstunden, die jemand minimal arbeiten muss (25 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt), pauschal in Abhängigkeit der Kalendertage eines Lebensmonats des Kindes vom Amt berechnet werden. D.h. arbeitet jemand 5 Tage pro Woche à 5 Stunden (klassische 25Std.-Woche) kann er in bestimmten Konstellationen trotzdem Pech haben, dass ihm sein Partnerbonus-Elterngeld nachträglich gekürzt wird, da er angeblich zu wenig Stunden im Lebensmonat des Kindes gearbeitet hat. Bei uns war es so. Der 13. Lebensmonat unserer Tochter hatte 31 Kalendertage aber nur 21 Werktage (inkl. Feiertage etc.). Mit der klassischen 25Std.-Woche kam ich also auf 105 Gesamtstunden im Lebensmonat. Laut Tabelle beim Amt hätte ich in diesem Monat 110 Stunden mindestens arbeiten müssen. Wie diese 110 Stunden errechnet werden, konnte mir auf Nachfrage auch niemand richtig erklären, aber in der Tabelle steht es so, also wurde mir mein Elterngeld für die gesamten Partnerbonusmonate gekürzt. Also 4 Monate ohne finanziellen Ausgleich „nutzlos“ auf Teilzeit gearbeitet. Beide Partner! Sehr ärgerlich, dass diese pauschalen Werte in den Tabellen dem Antragsteller vom Amt nicht vorher zur Verfügung gestellt werden.!

    • Antworten
      smart-mama
      17. Januar 2018 at 10:50

      Liebe Yvonne, Danke für diesen wertvollen Hinweis. Hast du gegen die Entscheidung der Elterngeldstelle Widerspruch eingelegt?

    • Antworten
      Valerie
      18. Februar 2018 at 14:33

      Hallo Rostfleckchen, was für eine Tabelle war das? Weißt du, ob man diese auch irgendwo im Internet findet?

  • Antworten
    whiro
    18. Januar 2018 at 14:59

    Ich bin Beamter und habe darum auch keine Probleme. Meine Frau arbeitet in einem großen internationalem Unternehmen (über 500 Mitarbeiter am Standort), ließ jedoch durchblicken, aus dringenden betrieblichen Gründen die Teilzeit in der Elternzeit nicht zu gewähren. Für mich paradox, da meine Frau noch nicht in Elternzeit ist und grundsätzlich Teilzeit möglich ist. Daher meine Frage: Kann die Elternzeit auch vorher enden und wir danach bei einer (dauerhaften) Teilzeit von 25 Stunden in der Woche die Partnerschaftsmonate in Anspruch nehmen?
    Ich hoffe jemand kann mir da helfen….
    @Rostfleckchen: Das ist ja echt ein Unding! Wie mussstest du das denn Nachweisen? Wurden die Stempelungen /Buchungen vom Arbeitgeber kontrolliert?

  • Antworten
    Lea
    7. Februar 2018 at 23:49

    Liebe Sandra, danke für Deine informativen Texte. Für uns ist der Partnerschaftsbonus aus folgendem simplen Grund ein Flop: Wir werden voraussichtlich zu dem in Frage kommenden Zeitpunkt keinen Betreuungsplatz für unsere Kleine haben, und dann können wir auch nicht beide 25 Stunden arbeiten. Das Kriterium „zwischen 25 und 30 Stunden“ geht für uns also komplett an der Realität vorbei. Realistisch können wir unser Kind ja nur zu zweit betreuen UND beide arbeiten, wenn wir jeder maximal einer 50%-Teilzeittätigkeit nachgehen. (Bei uns kommt erschwerend hinzu, dass wir beide bei unserer Arbeit nur ganze Wochen arbeiten können, also nicht weniger Stunden am Tag / weniger Tage die Woche.) Zumal wenn keine Omas oder Opas in der Nähe sind, die einen Teil der Betreuung übernehmen können. Seufz.

  • Antworten
    Charlotte
    12. Februar 2018 at 20:03

    Hallo, sehr interessanter Beitrag! Vielen Dank dafür! Ich stelle mir jedoch immer noch die Frage, ob ich den partnerschaftsbonus nur in Verbindung mit dem Elterngeldplus beantragen kann? Oder ist es auch möglich 12 Monate als Mama basiselterngeld ( 1.-2. Mutterschutz, also eigentlich 10 Monate basiselterngeld) zu beantragen und danach für 4 Monate den partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen ( beide Eltern arbeiten 4 Monate 30 Stunden)? Liebe Grüße

  • Antworten
    Frechdax
    9. April 2018 at 22:53

    Hallo, wir haben inzwischen auch schlechte Erfahrungen mit den Partnerschaftsmonaten! Hintergrund: Meine Frau hatte 14 Tage vor Ende des Bezugszeitraums Krankengeld bezogen (nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung). Den (unverschuldeten) Krankengeldbezug erachtet die bewiligende Stelle als keine Erwerbstätigkeit und fordert daher für uns beide die kompletten (je 4 Monate!) Partnerschaftsbonus zurück. Da fragt man sich echt, sofern dies jetzt so Bestand hat (Widerspruch wird eingelegt), wer den Partnerschaftsbonus noch beantragen soll, da die Eltern ja im Falle einer plötzlichen, schweren Erkrankung das volle Risiko für den Einkommensverlust tragen. Ich würde mich über Tipps in der Sache freuen! Unfassbare Grüße

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