Elterngeld

Elterngeld-Kalender #24: Elterngeld und Weihnachtsgeld – eine schöne Bescherung?

Während es hier schon nach Tannenbaum duftet und die Kinder aufgeregt herumrennen (und sich um Holzeisenbahn-Waggons streiten), schreibe ich für euch das letzt Elterngeld-Adventskalender-Türchen. Passend zum heutigen Anlass gibt es heute einige Infos zum Weihnachtsgeld. Bei dieser jährlichen Sonderzahlung stellt sich nämlich die Frage, ob sie bei der Berechnung eures Elterngeldes berücksichtigt wird.

Zählt Weihnachtsgeld als Gehalt?

Dieses Jahr gab es ein spannendes Urteil des Bundessozialgerichts (Az B 10 EG 5/16 R). Eine Mutter hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr Weihnachts-  und Urlaubsgeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert wurde. Sie war der Auffassung, dass es sich um regelmäßige Gehaltsbestandteile handelt und forderte daher eine Elterngeld-Nachzahlung. Unsere höchsten Sozialrichter waren leider anderer Auffassung:

Weihnachts-und Urlaubsgeld werden anlassbezogen gezahlt und haben damit keinen laufenden Charakter wie das Gehalt. Diese Zahlungen werden damit quasi wie Sonderzahlungen behandelt (Boni, Gewinnausschüttungen etc.) und sind „sonstige Bezüge“, die nicht als Elterngeld-Bemessungsgrundlage dienen. Für eine Elterngeld-Nachzahlung bestehe daher kein Grund.

Für dich bedeutet das konkret: Weihnachts- und Urlaubsgeld fließen leider nicht in die Elterngeld-Bemessung hinein und werden ausgeklammert.

Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber können helfen

Allerdings gibt es da einen Trick: Wenn du erreichen möchtest, dass dein Weihnachte- und Urlaubsgeld in die Elterngeld-Berechnung einbezogen wird, kannst du deinen Chef fragen, ob die Sonderzahlungen nicht in reguläres Gehalt umgewandelt werden können. Die Summe deiner jährlichen Verdienstes +Weihnachtsgeld, würde dann statt in 13 Raten in 12 Raten ausgezahlt werden. Dazu könnte man eine einmalige Vereinbarung zur veränderten Gehaltsauszahlung treffen (immer schriftlich, bitte).

Aber Achtung: Eventuell kann das steuerliche Auswirkungen haben, darüber solltest du dich vorher informieren.

 

So, jetzt muss ich die beiden boxenden Streithähne mal wieder auseinander ziehen – und den Tannenbaum schmücken!

Ich wünsche euch ein fröhliches und entspanntes Weihnachtsfest, macht es euch gemütlich und kuschelig und habt euch alle lieb <3

 

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1 Kommentar

  • Antworten
    Justyna
    11. Januar 2018 at 15:07

    Hallo, du schreibst „Die Summe deiner jährlichen Verdienstes +Weihnachtsgeld, würde dann statt in 13 Raten in 12 Raten ausgezahlt werden“ Mein 13. Gehalt erhalte ich nicht separat sondern zusammen mit dem Novembergehalt. Ich erhalte somit immer 12 Zahlungen/Raten im Jahr. In der Abrechnung vom November wird das „Weihnachtsgeld“ aber deklariert. Wird das dann für das Elterngeld angerechnet oder nicht? Danke

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