Kindergeld

Einreichung der Steuer-ID: So sicherst du dir das Kindergeld ab 01.01.2016

Zum 01.01.2016 tritt eine wichtige neue Regelung in Kraft: Kindergeld wird ab diesem Zeitpunkt offiziell nur noch dann gezahlt, wenn der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes vorliegt. Diese 10-stellige Nummer nebst Prüfziffer wird seit 2008 jedem Kind bei Geburt zugeteilt und gilt ein Leben lang. Die Nummer wird deinem Kind nach der Geburt mit einem netten Brief vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt.

Scheinbar hat diese Nachricht für viel Verwirrung und Ängste gesorgt…. Daher habe ich mich noch einmal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und heute früh ein wenig mit Ämtern un Steuerberatern telefoniert.

Mit dieser kleinen To-Do-Liste, in der ich alle wichtigen Infos zusammengefasst habe, kannst du innerhalb von 5 Minuten checken was in deinem persönlichen Fall zu tun ist:

1. Gerüchteküche brodeln lassen und tief durchatmen!

Lass dich nicht von seltsamen Informationen verunsichern, die gerade im Netz und über Kettenbriefe verteilt werden, z.B. über SMS. (So eine habe heute Morgen auch von meiner Nachbarin erhalten). Du hast Zeit und kannst alle Nötige noch in 2016 organisieren, ohne dass du deinen Anspruch verlierst. Und: Wenn Dein Baby noch nicht geboren ist, oder du noch gar kein Kindergeld beantragt hast, ist sowieso alles easypeasy. Dann wartest du einfach ab bis du die Steuer-ID nach der Geburt mit der Post erhalten hast und trägst diese in den Kindergeldantrag (Anlage Kind) in die Kästchen ein.

Hast du auch wirklich durchgeatmet? Dann geht’s weiter:

2. Kurz-Check: Liegt der Familienkasse bereits die Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes vor?

Wenn ja, dann musst du nichts weiter veranlassen und kannst dich weiter entspannt zurücklehnen: Das Kindergeld wird wie gehabt an dich ausgezahlt.

Wenn dein Kind in 2008 oder später geboren ist, spricht viel dafür, da du die Steuer-ID sowieso schon in dem Kindergeldantrag angeben musstest. Trotzdem solltest du sicherheitshalber prüfen, ob der Familie die Steuer-ID tatsächlich vorliegt. Aber wie findet man das heraus? Ganz einfach: Am Besten checkst du den Kindergeldantrag, den du damals gestellt hast (…falls du noch eine Kopie hast). Wenn du eine Kopie deines Antrages nicht mehr findest, ist das aber auch nicht schlimm. Du kannst entweder bei der Familienkassen-Service-Nummer anrufen: 0800 4 5555 30 (kostenlos). …oder aber bei der für dich zuständigen Familienkasse, die du hier findest. Wichtig: Lass dich nicht von automatischen Ansagen abwimmeln! Versuche es am Besten in ein paar Tagen, dort ist gerade landunter. Darauf verlassen, dass du angeschrieben wirst und hingewiesen wirst, dass die Steuer-ID nicht vorliegt, würde ich mich übrigens nicht, auch wenn das scheinbar von der Familienkasse angekündigt worden ist.

2. Steuer-ID (neu) beantragen

Falls der Familienkasse deine Steuer-Nummer nicht bekannt sein sollte, solltest du prüfen ob dein Kind bereits eine Steuernummer hat. Wo steht nur diese verflixte Nummer? Du findest sie hier:

  1. Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung oder (eher selten)
  2. Im Einkommensteuerbescheid deines Kindes (falls dein Kind je einen Bescheid abgegeben haben sollte)

Falls du die Nummer nicht mehr findest, oder dein Kind schlichtweg noch keine hat (also insbesondere die Jahrgänge vor 2008) kannst du sie hier beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) neu beantragen – das dauert wohl ca. 6 Wochen.

3. Steuernummer der Familienkasse mitteilen

Wenn du endlich die Nummer gefunden hast oder dir eine Nummer vom BZSt mitgeteilt wurde, musst du sie schriftlich der Familienkasse übermitteln (das heißt mit unterschriebenem Brief), z.B. mit folgendem 3-Zeiler:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen für die künftige Auszahlung des Kindergeldes die Steuer-Identifikationsnummer meines Kindes Paulchen Panther, geboren am 11.11.2005, wie folgt mit:
(XXXXXXXXXXX).

MfG

WICHTIG: Falls dir das BZSt die Steuernummer noch nicht bis zum 01.01.2016 zugeschickt hat ist das übrigens nicht dramatisch… Du kannst die Nummer noch im Laufe des nächsten Jahres nachreichen. Bis zum 31.12.2016 sollte sie aber spätestens der Familienkasse vorliegen, sonst kann die Familienkasse das Kindegeld rückwirkend für das gesamte Jahr 2016 zurückfordern.

 

Viel Glück und viel Kindergeld, wünscht dir
Deine Sandra

P.S. Bitte verbreite und teile den Beitrag unbedingt, wenn er dir gefallen hat. Ich habe das Gefühl, dass hier viel gerade Panik und Verunsicherung bei den Eltern besteht.

 

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9 Kommentare

  • Antworten
    Sally Salzmann
    12. November 2015 at 20:51

    Danke für die sachlichen Infos.
    Viele Mamas waren die letzten zwei Tage sehr beunruhigt und endlich kann ich alle whats App Gruppen diesbezüglich verlassen 😀

    • Antworten
      smart-mama
      15. November 2015 at 1:35

      Vielen Dank, liebe Sally! Ich hoffe, ich konnte mit diesem Blogeintrag etwas zur Beruhigung beitragen… 🙂 Mich würde wirklich einmal interessieren, wer diese Whats-App Nachricht verfasst hat… LG, Sandra

  • Antworten
    2KindChaos
    14. November 2015 at 10:20

    Wie immer voll auf den Punkt, vielen Dank 🙂 Ich finde diese Panikmache total schlimm und bin froh daß es so coole / smarte Mamas gibt die einfach mal nachfragen und aufschreiben *g*

    Liebe Grüße, Frida

  • Antworten
    Yvonne
    16. November 2015 at 10:43

    Ich habe soeben bei der 0800er-Nummer angerufen. Dort läuft ein Band, es wird explizit gesagt, dass man angeschrieben wird, wenn die Steuer-ID noch nicht vorliegt, bis dahin soll man NICHTS tun, das Kindergeld wird weitergezahlt. Finde ich sehr beruhigend.

  • Antworten
    Birte
    20. November 2015 at 17:59

    Danke, Sandra, für die gute Zusammenfassung, das war mal wieder hilfreich und übersichtlich.

    Ich habe das Dokument im Juli ausgefüllt, die Nummer wurde mit abgefragt – und ich hab mich noch gewundert, wozu sie abgefragt wird…

  • Antworten
    Alleinerziehende
    14. April 2017 at 17:30

    ich habe gelesen, dass das Kindergeld zum 01.01.2018 um nochmal 2,- Euro pro Kind erhöht. Stimmt das? Oder wer kann mir etwas dazu sagen?

    Danke und LG,
    Christina

    • Antworten
      smart-mama
      18. April 2017 at 20:30

      Liebe Christina, ja das ist richtig! Das Kindergeld erhöht sich ab dem 1. Januar auf monatlich EUR 194 für das erste und zweite Kind, EUR 200 für das dritte und EUR 225 für das vierte und weitere Kinder.

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