Elternzeit Job & Karriere

Wichtige Elternzeit-Fristen, smart-mama im Live-Chat und ein Mama-App-Tipp

Hinweis: Dieser Artikel enthält Werbung.

Premieren finden gerade nicht nur auf der Berlinale, sondern auch hier bei smart-mama statt! Ich bin schon ein wenig aufgeregt, denn heute werde ich das erste Mal, vielleicht auch mit dir, live-chatten und deine Fragen rund um das Thema Elternzeit beantworten. Egal ob Elternzeit-Beantragung, Elternzeit-Dauer, oder das Recht auf Eltern-Teilzeit: Heute besteht für dich die einmalige Chance zur Beantwortung ganz individueller Fragen.

Der Live-Chat findet in der Zeit von 20:00 – 21:00 Uhr über die App We-Moms statt. Du musst dir nur die App herunterladen (über IOS oder GooglePlay), dann kann es losgehen!

WeMoms LogoFalls du noch nichts von We Moms gehört hast: Dort können Mütter – egal zu welchem Thema – Fragen stellen, die dann von anderen Müttern beantwortet werden. Ähnlich wie in einem Forum – nur sehr viel dynamischer. We Moms wird von tausenden Müttern genutzt, so dass ein riesengroßer Mama-Erfahrungsschatz zur Beantwortung deiner Fragen verfügbar ist. Die Atmosphäre ist sehr angenehm und man erhält sehr schnell hilfreiche Antworten. Für eigene gute Antworten gibt es übrigens ein Herzchen.

Zur Einstimmung auf den Live-Chat und die Thematik Elternzeit habe ich dir ein kleines Intro vorbereitet – nämlich die Zusammenfassung der wichtigsten Elternzeit-Fristen, die man so kennen sollte:

#1 Geltendmachung der Elternzeit (§ 16 Abs. 1 BEEG)

Bei der Anmeldung von Elternzeit musst du folgende Fristen zu beachten:

  • Elternzeit, die du bis zum 3. Geburtstag deines Kindes anmeldest, muss spätestens 7 Wochen vor Beginn geltend gemacht werden.
  • Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes, muss spätestens 13 Wochen vor Beginn geltend gemacht werden.

Wichtig: In dringenden Ausnahmefällen kann auch eine kürzere Anmeldungs-Frist gelten. Auch dann, wenn du aus einem von dir nicht zu vertretenden Grund eine sich an die Mutterschutzfrist des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes anschließende Elternzeit nicht rechtzeitig verlangst, kannst du diese innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen (z.B. im Falle einer Krankheit).

#2 Kündigungsschutz (§ 18 BEEG)

Der Arbeitgeber darf dein Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt, beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn diese bis zum 3. Geburtstag deines Kindes angemeldet wurde, bzw. 14 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit zwischen dem 3. und 8 Geburtstag deines Kindes angemeldet wurde.

Achtung: Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt noch einen weiteren Abschnitt Elternzeit nehmen möchtest, ist es wichtig darauf zu achten, dass die Anmeldung nicht vor Beginn des Kündigungsschutzes erfolgt (d.h. bei einer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag frühestens 8 Wochen vor Beginn, bei einer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag frühestens 14 Wochen vor Beginn). Andernfalls besteht die Gefahr, dass dein Arbeitsverhältnis nach der Geltendmachung von Elternzeit gekündigt werden kann, weil noch kein Kündigungsschutz besteht.

#3 Geltendmachung von Elternteilzeit (§ 15 Abs. 7 BEEG)

Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, also bis zu 30 Stunden in der Woche, musst du gegenüber deinem Arbeitgeber auch bestimmte Fristen beachten. Unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Eltern-Teilzeit-Anspruch besteht, kannst du hier nachlesen.

  • Elternteilzeit bis zum 3. Geburtstag muss spätestens 7 Wochen vor Beginn geltend gemacht werden
  • Elternteilzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag muss spätestens 13 Wochen vor Beginn geltend gemacht werden

#4 Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit (§ 19 BEEG)

Wenn du das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, geht das nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit.

Hinweis: Wenn du dein Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Elternzeit kündigen möchtest, z.B. weil du einen neuen Job hast, kannst du dein Arbeitsverhältnis auch früher zu den normalen arbeitsvertraglichen Fristen kündigen.

Du hast noch Fragen zur Elternzeit? Dann kannst du Morgen um 20 Uhr mit mir bei We Moms chatten §§§ 🙂 §§§! Ich hoffe wir lesen uns dort!

 

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2 Kommentare

  • Antworten
    Jenny
    24. März 2016 at 10:23

    Schade, das hab ich verpasst! Was eine tolle Idee! Hier hab ich gleich eine Frage 🙂 Ich habe theoretisch 3 Jahre Elternzeit beantragt, werde diese aber höchstwahrscheinlich nach dem 1. Geburtstag meiner Tochter verkürzen. Habe ich dann 2 Jahre als Puffer, die ich auch später nochmal nehmen kann? Und was heißt das dann genau für Krankenversicherung & Co? Elterngeld bekomme ich ja nicht mehr 🙂 Und was passiert eigentlich, wenn ein zweites Kind kommt? Habe ich dann insgesamt 6 Jahre Elternzeit, die ich bunt gewürfelt nehmen kann??

  • Antworten
    Entspannt aufs Baby vorbereiten: Meine Bucket List {Mit Erstausstattung zum Download} • Nullpunktzwo
    14. April 2016 at 5:53

    […] beim AG besprechen (eingereicht werden muss sie von mir erst 7 Wochen vor Beginn, d.h. spätestens 1 Woche nach der Geburt | Elternzeit muss auch nicht genehmigt werden! […]

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