Job & Karriere Schwangerschaft

Das Beschäftigungsverbot – wenn der Job deine Schwangerschaft gefährdet

Wenn du Schwanger bist und in einer Festanstellung arbeitest, solltest du zu Beginn der Schwangerschaft für einen Moment die Arbeit stoppen, tief durchatmen, den Kopf langsam nach rechts, links, oben, unten und mit einem Schulterblick nach hinten bewegen – und dich dabei genau und sehr aufmerksam umsehen. Damit möchte ich dich jetzt nicht zu Schwangerschafts-Yoga-Übungen während der Arbeitszeit verleiten (obwohl das durchaus einen gewissen Charme hätte), sondern zu einer Inspektion deines Arbeitsplatzes. Denn: Sie können überall lauern! Gefahren, für deine Gesundheit bzw. für die Gesundheit deines ungeborenen Kindes – und die gilt es zu identifizieren.

Häufig ist es ganz offensichtlich, wenn dich gesundheitsgefährenden Stoffe, also Strahlen, Staub, Gase, Dämpfe, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen, Lärm umgeben (Beispiel: Jobs im Labor oder Gesundheitswesen).

Gefahren können aber auch in deiner Tätigkeit selbst liegen – auch darüber solltest du einen Moment nachdenken. Das ist häufig der Fall, wenn dein Job mit starken körperlichen Belastungen verbunden ist, z.B. mit ständigem Heben, Stehen, Strecken, Beugen, Hocken etc. (Beispiel: Viele handwerkliche Berufe), wenn du zu bestimmten (Un-) Zeiten arbeiten musst (Beispiel: Nachtarbeit) – oder mit bestimmten Techniken arbeiten musst (Beispiel: Arbeit am Fließband, Akkordlohn).

Was ist das eigentlich, dieses Beschäftigungsverbot?

Kommst du nach deiner Inspektion zu der Erkenntnis, dass dein Job mit Gesundheitsgefahren verbunden ist, solltest du schnell handeln. Möglichweise kommt nämlich ein Beschäftigungsverbot für dich in Frage. Aber ist was ist das eigentlich genau, dieses Beschäftigungsverbot, von dem immer alle reden?

Beschäftigungsverbote sind eine spezielle gesetzliche Kreation für Mütter und ein Herzstück des Mutterschutzgesetzes. Das Ziel ist, schwangere, stillende Mütter und ungeborene Babys ohne Einkommensverlust vor gefährlichen Jobs zu schützen. Wenn ein Beschäftigungsverbot Anwendung findet, bist du (manchmal auch nur teilweise) von der Arbeitspflicht befreit – bei Fortzahlung deiner durchschnittlichen Vergütung.

Leider kommen nur angestellte Mütter in den Genuß dieser Privilegien. Das leuchtet mir nicht so ganz ein – denn auch selbständige Schwangere können gefährliche Tätigkeiten ausüben und müssten eigentlich vor Gefahren geschützt werden. Ich denke da zum Beispiel an freiberuflich tätige Hebammen oder Physiotherapeutinnen, die können ja schließlich auch schwanger werden. Aber das ist ein anderes Thema, über das ich bestimmt noch einmal schreiben werde…

Was ist nun zu tun, wenn ich bemerke, dass ein Angriff auf die Gesundheit meines Babybauches droht oder – viel schlimmer – bereits erfolgt ist? Das hängt davon ab, welches Beschäftigungsverbot für dich in Frage kommt – es gibt da nämlich durchaus Unterschiede. Zeitlich können Beschäftigungsverbote vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit bestehen, inhaltlich knüpfen diese an eine Tätigkeit, aber auch an bestimmte Fristen an:

Generelle Beschäftigungsverbote

Bei generellen Beschäftigungsverboten wird ein Job-Stop deswegen verhängt, weil es nach allgemeinen arbeitsmedizinischen Grundsätzen klar ist, dass deine Arbeit zu einer Gesundheitsgefährdung für dich oder dein ungeborenes Baby führen kann. Dazu zählen die Verbote bestimmter Tätigkeiten, die ich bereits oben beschreiben habe – also zum Beispiel mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, zu bestimmten Zeiten oder mit bestimmte Arbeitstechniken. Deine individueller körperlicher Zustand (groß, klein, dick, dünn, Allergie etc.) ist dabei übrigens völlig egal.

Generelle Beschäftigungsverbote muss dein Arbeitgeber eigentlich von sich aus beachten – und eine konkrete und individuelle Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes vornehmen.

Ganz ganz wichtig: Falls du deinen Arbeitgeber noch nicht über deine Schwangerschaft informiert hast, solltest du das im Falle einer Gesundheitsgefahr sofort tun – er kann dich ansonsten ja nicht im Sinne des Mutterschutzgesetzes schützen.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Wie der Name schon sagt, diese Beschäftigungsverbote knüpfen immer an deine individuelle persönliche Konstitution, Belastbarkeit, Lebenssituation etc. an und beruhen entweder auf einem ärztlichen Attest oder aufgrund einer behördlichen Anordnung. Voraussetzung gemäß § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ist, dass „das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.

Beispiel: Starke psychischen Belastungen, die bei Fortsetzung deines Jobs deine Gesundheit oder die Gesundheit deines Babys gefährden.

Individuelle Beschäftigungsverbote treten erst dann in Kraft, wenn du deinem Arbeitgeber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegst, du musst also zuerst zu einem Arzt gehen.

Mutterschutzfristen

Die Mutterschutzfristen sind ein Unterfall des generellen Beschäftigungsverbotes. Du kennst die Fristen sicher, denn sie sind ja ein „Mutterschutzgesetz-Klassiker“: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen). Während dieses Zeitraumes ist der Job grundsätzlich tabu – egal wie fit du dich fühlst. Wenn du unbedingt möchtest, kannst du allerdings in dem Zeitraum vor der Geburt auf Wunsch weiter arbeiten, nach der Geburt ist das nur im Ausnahmefall möglich.

§§§

…ich hoffe, du konntest mir bis jetzt folgen – heute ist der Blogeintrag leider ein wenig abstrakt geworden. Einen Tipp habe ich aber noch:

SMART-MAMA-TIPP:

Wenn für dich ein individuelles Beschäftigungsverbot in Frage kommt, solltest du möglichst eine Krankschreibung vermeiden – natürlich nur, sofern das medizinisch vertretbar ist. Im Gegenstz zu einem individuellen Beschäftigungsverbot kann eine Krankschreibung nämlich finanziell nachteilig für dich sein, da du nach dem Lohnfortzahlungszeitraum, also nach 6 Wochen Krankschreibung, nur noch 70% deines Gehaltes erhältst. Während eines Beschäftigungsverbotes außerhalb der Mutterschutzfristen erhältst du dagegen „Mutterschutzlohn“ – d.h. 100% deines Durchschnittsgehalts der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen vor der Schwangerschaft.

 

Ich hoffe, dass ich dir mit diesem Blogeintrag eine erste Orientierung im Beschäftigungsverbots-Wirr-Warr geben konnte… Ich wünsche dir eine gesunde Schwangerschaft und hoffe sehr, dass du  allen Gefährdungen schnell aus dem Weg gehen kannst 🙂 Falls du bereits in einem Beschäftigungsverbot bist, oder gerade eines erhalten hast, wäre es toll, wenn du hier deine Erfahrungen teilst!

 

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12 Kommentare

  • Antworten
    Rosalie
    13. Januar 2016 at 21:19

    Labor mit Embryogefährfenden Stoffen und humanpathogenen Viren in der Diss.:
    ProfessorIN: ‚Also ich hab damals alles gemacht in der Schwangerschaft, ausser Radioaktivität.‘

    Die Uni hatte dazu keine schützende Meinung. Friss oder stirb im gesetzlosen Raum für Auszubildende und Studenten. Aber wehr dich mal dagegen, wenn du praktisch nen Alleinherrscher als Chef hast, der dich auch mitten in der Diss rauswerfen würde…

    • Antworten
      smart-mama
      13. Januar 2016 at 21:48

      Liebe Rosalie, danke, dass du deine Erfahrungen geteilt hast. Ich hoffe sehr, dass Studentinnen besser durch die geplanten Änderungen des Mutterschutzgesetzes geschützt werden. Allerdings ist es auch jetzt schon so, dass Unis verpflichtet sind, die Studentinnen vor Gefahren während des Studiums zu schützen und die Studienbedingungen entsprechend anzupassen. Ich kann dir nur raten dich an die Frauen/Gleichstellungsbeauftragte, notfalls an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Anfang der Woche habe ich übrigens auch noch eine Studi-Mama-Horrorgeschichte gehört… Ich glaube, da muss ich bald auch mal tiefer im Thema bohren. Liebe Grüße, Sandra

  • Antworten
    Ulrike
    14. Januar 2016 at 14:33

    Hallo,
    ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen und habe nun festgestellt, dass diese Information relevant für den Elterngeld Antrag wird. Leider kann mir keiner (nicht mal die Sachbearbeiterinnen im Bezirksamt…) sagen, wofür diese Information benötigt wird und ob das irgendwelche Auswirkungen hat. Weißt Du hierzu mehr oder zumindest wo ich etwas dazu erfahren kann? Danke im Voraus 🙂
    Liebe Grüße,
    Ulrike

  • Antworten
    Jenny
    14. Januar 2016 at 19:20

    Ich bin auch mitten in der Promotion und beschäftige mich nun auch mit diesem Thema. Mein Mann und ich planen Nachwuchs, aber ich bekomme bei dem Gedanken, leider nicht nur Glücksgefühle.
    Als Frau bekommt man hier eh nur Jahresverträge, männliche Arbeitskollegen gerne auch schon mal längere. Ständig auch Kommentare, wie das es eine Schande ist so viele Frauen auszubilden, die landen ja eh alle am Herd oder Witze, dass meine männlichen Kollegen sich schon mal auf Mehrarbeit einstellen können jetzt nach meiner Hochzeit – alles vom Professor/Chef!
    Ich arbeite auch an Stoffen die gezielt die Entwicklung hemmen oder sogar blockieren. Von Kolleginnen aus anderen Laboren kenne ich es nur, dass sie trotz der Gefahren weiter machen. Und sich unzureichend zu schützen versuchen. Das sind meist Maßnahmen für das Gewissen, die aber wenn es hart auf hart kommt, nichts bringen würden. Von ihnen weiß ich auch, dass die Gefahrenausicht noch nicht mal bis ins Labor kommt, um für die Schwangere eine Bewertung des Arbeitsplatzes zu machen. Man ist auf sich alleine gestellt. Und dann stellt sich die Frage: Arbeit und Promotion oder die Sicherheit des Kindes?

    Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass ich dazu nicht bereit bin/wäre, wir sind ja noch nicht soweit. Ich merke jetzt schon, dass die Promotion körperlich, emotional und psychisch deutlich ihre Spuren hinterlässt. Das würde ich nie meinen Nachwuchs antun wollen. Das bereitet mir jetzt schon Angst, da wir auch auf mein Gehalt angewiesen sind.

    Gilt dieses Beschäftigungsverbot denn nur für Festangestellte? Ich habe ja nur bis Ende des Jahres einen Vertrag. Und was kann man machen wenn der direkte Chef und die Gefahrenaufsicht der Uni sich nicht darum kümmern, bzw. nicht zugeben dass eine Gefahr besteht? Kann man dann trotzdem ein Beschäftigungsverbot bekommen?

  • Antworten
    sylvia
    29. Januar 2016 at 22:04

    Hallo. Aufgrund mehrerer Fehlgeburten habe ich während der Schwangerschaft mit meinem Sohn ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten Beruflich kein Problem, da ich im Familienbetrieb angestellt bin. Das Gehalt hat die Firma erstattet bekommen – wäre sonst für einen so kleinen Betrieb ein wirkliches Problem. Ich werde auch in jeder weiteren Schwangerschaft „still gelegt“ werden. Eigentlich sollte ich in Kürze die Geschäftsführung übernehmen, uns wurde aber mitgeteilt, dass ich dann nicht abgesichert bin und keine Lohnfortzahlung bekommen würde. Kannst Du mir sagen, wo ich genauere Infos bekomme oder kennst Du dich vielleicht selbst damit aus?

  • Antworten
    Anna
    2. November 2016 at 12:52

    Hallo,

    vielen Dank für den Beitrag, den ich gerade mit viel Interesse gelesen habe. Bei meinem letzten Termin bei meiner Gynäkologin habe ich zunächst ein Beschäftigungsverbot für 2 Wochen und gleichzeitig eine Überweisung ins Krankenhaus bekommen. Dort hat man mich behalten und ich werden wahrscheinlich bis zu Geburt auch nicht entlassen. Im Krankenhaus hat man mir gesagt, dass das Beschäftigungsverbot nun hinfällig ist und ich bei meinem Arbeitgeben die Liegebescheinigung des Krankenhauses abgeben solle. Nun habe ich einen Brief der Krankenkasse bekommen, dass ich mich auch während des Krankenhausaufenthaltes um ein Beschäftigungsverbot kümmern soll. Nur leider fühlt sich niemand zuständig dafür. Die Klinik kann kein Verbot ausstellen, da sie keine Niederlassung hat, der Gynäkologe sagt, er darf das nicht während ich im Krankenhaus liege. Von der Krankenkasse hatte ich die Auskunft, dass das über den Gynäkologen möglich ist. Nun wurde ich an den Betriebsarzt meines Arbeitgebers verwiesen aber ich bezweifle, das er mir helfen kann. Kann es denn sein, dass man wenn man zu Hause liegen muss, ein Beschäftigungsverbot und Lohnfortzahlung bekommt, aber nicht wenn die Situation schlimmer ist und man sich im Krankenhaus befindet? J
    Vielleicht kannst Du eien wenig Licht in die Sache bringen?
    Danke und herzliche Grüße
    Anna

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 23:46

      Liebe Anna, das tut mir sehr leid! Ob ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung vorliegt, beurteilt der Arzt. Ich frage mich allerdings, wieso dir das Krankenhaus kein Beschäftigungsverbot erteilen kann… Hier würde ich noch mal bei deiner Krankenkasse nachfragen. Ich würde die Liegebeschinigung auf jeden Fall parallel deinem Gyn schicken und ihn bitten das Verbot ausstellen zu lassen, vielleicht macht er ja auch einen Hausbesuch bei dir? Ich bezweifele auch, ob eine Untersuchung des Betriebsarztes Sinn macht. Ist er/sie Gynäkloge und kommt er/sie zu dir? Gute und schnelle Besserung für dich und ganz lieber Gruss

  • Antworten
    Daniela
    9. April 2017 at 6:57

    Ich arbeite in der Pharmazeutischen Herstellung mit fruchtschädigenden Wirkstoffen . Ich wollte ein Beschäftigungsverbot von meiner Gynäkologin haben,aufgrund der Arbeitsplatzbedingungen und der psychologischen Stresssituation auf Arbeit. Mein Chef war nämlich alles andere als begeistert als er von meinem Zustand erfuhr und lässt seinen Unmut darüber jetzt an mir aus. Meine Gyn verwies mich an den Werksarzt,dieser machte eine Arbeitsplatzbegehung.. Er findet es wäre kein Problem für mich im Betrieb zu sein,allerdings dürfte ich nicht dort arbeiten. Das ist für mich ein Widerspruch an sich,soll ich mich jetzt bis zum Ende der SSW ins Büro setzen und Däumchen drehen? Der Lärm im Betrieb ist an manchen Tagen nicht auszuhalten und der Staub in der Umgebung ist auch nicht zu vermeiden.
    Was kann ich jetzt noch machen?

  • Antworten
    Alexander Gräf
    11. April 2017 at 11:07

    Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der o.g. Problematik immer der Arbeitsmediziner des Unternehmens beratend helfen können sollte. Jedes Unternehmen muss einen solchen bestellen, und jede Frau darf diesen dann konsultieren.

  • Antworten
    Jasmin
    25. April 2017 at 12:25

    Liebe Sandra,

    Erhalte ich den Mutterschutzlohn während eines individuellen/generellen Beschäftigungsverbots auch wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin?
    Lieben Dank für deine Antwort

  • Antworten
    Debbie
    1. Mai 2017 at 22:30

    Der Beitrag ist ja schon etwas älter, aber ich habe den Blog erst jetzt entdeckt und eine Frage:
    Plane für Ende 2017 / Anfang 2018 eine Schwangerschaft und bin Tierärztin. Da mir natürlich kein Arbeitsplatz ohne Tierkontakt gestellt werden kann, würde ich in das generelle Beschäftigungsverbot fallen. (Oder?) Wie ist dann die korrekte Herangehensweise? Ich kann meiner Chefin ja schlecht einen positiven Test unter die Nase halten… Ist eine Bestätigung der Schwangerschaft durch meinen Gynäkologen ratsam?

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