Elterngeld Elternzeit Job & Karriere

Crashkurs Elterngeld Plus No. 1 Welche Elterngeld-Kombination passt zu mir?

Liebe (werdende) Mamas und Papas, ihr habt noch keine Zeit, Lust und Muße gehabt euch über das Thema Elterngeld und Elterngeld Plus informieren? Verständlich! Die Regelungen sind kompliziert, die Gesetze lesen sich wie Kauderwelsch und kaum jemand macht sich die Mühe, die Bestimmungen und Kombinationsmöglichkeiten anschaulich und im Klartext zu erklären. Aber dafür gibt’s ja mich! (Übrigens ist mir auch so einige Male der Geduldsfaden gerissen, als ich Elterngeld für meine Jungs beantragt habe – ich erinnere mich noch gut an die Nächte, die ich fluchend vor dem Rechner saß.)

Für en schnelleres Elterngeld-Verständnis habe ich einen  „Crashkurs Elterngeld (Plus)“ vorbereitet, in dem ich euch durch den Elterngeld-Dschungel führen werde. Kurz und hoffentlich schmerzlos, mit wenig Theorie, aber vielen praktischen Beispielen.

Zum Warmwerden verrate ich euch erstmal 5 goldenen Elterngeld-Regeln, die ihr kennen solltet, um die für euch optimale Elterngeld-Kombination zu finden:

Die 5 goldenen Elterngeld-Regeln

1. Es gibt 3 unterschiedliche Elterngeld-Arten: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.

2. In den Monaten, in denen ihr Basiselterngeld bezieht, erhaltet ihr das volle Elterngeld, in den Monaten, in denen ihr Elterngeld Plus bezieht, erhaltet ihr das halbe Elterngeld. 

3. Der Partnerschaftsbonus entspricht 4 Elterngeld Plus-Monaten und wird nur dann gezahlt, wenn beide Elternteile zusammenhängend 4 Monate parallel mindestens 25, maximal aber 30 Stunden pro Woche arbeiten.

4. Die 3 Elterngeld-Arten können miteinander kombiniert werden.

5. Die maximale Elterngeld-Bezugsdauer beträgt alleine 12 bzw. 14 volle Elterngeld-Monate, wenn euer Partner mindestens 2 Elterngeld-Monate in Anspruch nimmt (ein Elterngeld Plus-Monat zählt dabei rechnerisch 0,5 Elterngeld-Monate). Sofern ihr die entsprechenden Voraussetzungen für die Partnerschaftsmonate erfüllt, kommen on top dann noch insgesamt 4 Elterngeld Plus-Monate Partnerschaftsbonus hinzu.

Elterngeld-Kombinationsmöglichkeiten

Soweit so gut. Nun kommt die spannende Frage: Wie bastele ich Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus zusammen? Da wir Juristen ja gerne mit Beispielsfällen arbeiten, habe ich 3 typische Fälle und dazu jeweils eine Grafik entworfen, anhand derer ihr sehen könnt, wie die Elterngeld-Kombinationen in der Praxis aussehen können.

Fall 1 : Ella und Elton beantragen Basiseltergeld, Elterngeld Plus und die Partnerschaftsmonate
Ella und Elton sind beide angestellt, Ella hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ella möchte sich so lange wie möglich um Baby Elvis kümmern, da Elton beruflich nicht voll aussetzen kann. Sie beantragt daher 10 Monate volles Elterngeld, also Basiselterngeld. Elton konnte seinen Chef allerdings überzeugen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt vorübergehend vier Monate verkürzt in Teilzeit (30 Stunden in der Woche) arbeiten kann. Die beiden möchten in dieser Zeit ihr Teilzeitgehalt und den Partnerschaftsbonus, also 4 Monate Elterngeld Plus beziehen.

Beantragen müssen die beiden daher Folgendes:
Ella: 10 Monate Basiselterngeld, 4 Monate Elterngeld Plus, 4 Monate Elterngeld Plus (=Partnerschaftsbonus)
Elton: 4 Monate ElterngeldPlus, 4 Monate Elterngeld Plus (=Partnerschaftsbonus)

Wichtig: Da Ella Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, gelten die ersten beiden Elterngeld-Monate automatisch als Basiselterngeld-Monate, die vom ihren 12 Elterngeld-Monaten abgezogen werden (ist Gesetz, daran kann man nix rütteln).

Ella und Elton (4)

Fall 2: Lea und Leo beantragen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus
Lea und Leo, beide angestellt, wollen sich die Betreuung von Baby Leon in den ersten 3 Monaten zusammen aufteilen – ohne nebenbei zu arbeiten. (Wie Ella bezieht auch Lea Mutterschaftsgeld). Daher ist es sinnvoll, dass beide in den ersten 3 Monaten das Basiselterngeld beziehen. Lea hat ihrer Chefin allerdings zugesagt, dass sie danach für ein wichtiges, zeitlich befristetes Projekt zur Verfügung steht und 4 Monate Vollzeit arbeitet. In dieser Zeit übernimmt Leo die Betreuung von Baby Leon und bezieht weiter Basiselterngeld. Danach wollen Lea und Leo gemeinsam in Teilzeit arbeiten und daher so lange wie möglich Elterngeld Plus und auch die Partnerschaftsmonate beantragen.

Der Elterngeld-Antrag sieht dann so aus:
Lea: 3 Monate Basiselterngeld, 4 Monate Elterngeld Plus, 4 Monate Elterngeld Plus (=Partnerschaftsbonus)
Leo: 7 Monate Basiselterngeld, 4 Monate Elterngeld Plus, 4 Monate Elterngeld Plus (=Partnerschaftbonus)

Wichtig: Da Lea Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, gelten die ersten beiden Elterngeld-Monate automatisch als Basiselterngeld-Monate (s.o. Hinweise in Fall 1).

Lea und Leo (4)

Fall 3: Pauline und Paul beantragen Elterngeld Plus und die Partnerschaftmonate
Pauline und Paul sind beide selbständig und müssen sofort nach der Geburt von Baby Paula wieder zurück an die Arbeit. Pauline bezieht kein Mutterschaftsgeld. Beide können es einrichten 25, aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. Um neben ihrem Verdienst aus der Teilzeit-Tätigkeit trotzdem und möglichst lange Elterngeld beziehen zu können, beantragen beide so lange wie möglich Elterngeld Plus und dazu noch die Partnerschaftsmonate. (Früher verkürzte sich der Elterngeldbezug automatisch, wenn beide Eltern Teilzeit arbeiteten und gleichzeitig Elterngeld bezogen, für Eltern wie Pauline und Paul bedeutet das EltergeldPlus daher einen Vorteil.)

Und das geben die beiden in ihrem Elterngeld-Antrag an:
Pauline: 14 Monate Elterngeld Plus + 4 Monate Elterngeld Plus (=Partnerschaftsbonus)
Paul: 14 Monate Elterngeld Plus + 4 Monate Elterngeld Plus (=Partnerschaftsbonus)

Paul und Pauline (4)

Ich hoffe, du hast nach diesen Fallbeispielen nun ein besseres „Elterngeld-Gefühl“. Natürlich gibt es noch viele andere Kombinationsmöglichkeiten…aber das würde jetzt den Bildschirm sprengen!

Falls du noch tiefer in die Thematik einsteigen möchtest: Weitere Elterngeld-Kombinationen und Geheim-Tipps für mehr Elterngeld findest du in meinem Buch „Don’t worry be Mami“.  

 

 

Foto: © Malina Ebert

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117 Kommentare

  • Antworten
    sol
    18. März 2015 at 15:03

    Hallo,
    Danke für den tollen Artikel! Ich habe ein paar Fragen zu diesem Thema.
    1-wir sind beide selbständig. Allerdings arbeite ich nicht mehr als 19 Stunden /Woche ( selbständige Tätigkeit als Nebenberuf). Bedeutet das, dass wir keinen Partnerschaftsbonus bekommen können?
    2- was ist das Minimum, dass man verdienen darf wenn man Elterngeld Plus bezieht? Und wenn ich diesen Monat nichts verdiene aber im nächsten Monat zu viel? Oder reden wir vom gesamten jahrlichen Einkommen?
    Danke!
    Sol

    • Antworten
      smart-mama
      25. März 2015 at 1:09

      Liebe Sol,
      gerne beantworte ich Deine Fragen:
      Zu 1: Eine der Voraussetzungen für den Bezug des Partnerschaftsbonus ist, dass beide Elternteile in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten gleichzeitig nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind. Daher reicht deine Stundenzahl leider nicht für den Bezug des Partnerschaftsbonus aus (es sei denn, du erreichst im Durchschnitt die 25-30 Stunden/Woche).
      Zu 2: Meinst Du damit den maximalen Verdienst während des Bezugs von Elterngeld?
      LG, Sandra

      • Antworten
        Vanessa
        9. April 2015 at 10:00

        Hallo Sandra,

        vielen Dank erst einmal für die Mühe und die vielen Informationen. Endlich hat man etwas mehr Durchblick bei den neuen Regelungen.

        @Sol,
        mein Partner und ich arbeiten auch selbstständig und hatten dieselbe Frage bzgl. Einkommen. Waren gestern bei der Elterngeldstelle und haben nachgefragt. Generell wirkt sich erstmal JEDER Verdienst auf das Elterngeld aus, sprich: Es wird erstmal abgezogen. Nach der Elternzeit reicht man dann alle Nachweise bzgl Einkommen ein und wenn man Glück hat, bekommt man noch Geld. Wenn man Pech hat, muss man nachzahlen.

        Die Beraterin dort hatte uns noch gesagt, dass viele Selbstständige daher meistens freiwillig nur den Sockelbetrag (300€) in Anspruch nehmen, da man nie genau wissen kann, wie das Jahr läuft und man so auf Nummer sicher gehen kann.

        Ich hoffe, das hilft dir weiter.
        Liebe Grüße,
        Vanessa

    • Antworten
      Jenny
      5. Januar 2016 at 23:56

      Hallo! Ich möchte 2 Jahre Elternzeit deklarieren und das Elterngeld im Zwei Jahren kriegen, beim Elterngeld Plus. Im zweiten Jahr, möchte ich bis 25-30 Stunden wöchentlich arbeiten. Meine Frage ist: kriegt man Elterngeld und Lohn gleichzeitig oder wird es anders gerechnet? Das habe ich nicht verstanden. Mein Netto war 1310€, also 851,50€ für einem Jahr oder 425€ für 2 Jahren wenn man daheim bleibt. Wenn man im zweiten Jahr Teilzeit arbeitet, kriegt man noch 425€+ Lohn oder habe ich falsch verstanden? Kann man mir das bitte erklären? Vielen Dank! Jenny

  • Antworten
    greta
    25. März 2015 at 9:56

    Hallo,

    vielen Dank für die Erklärungen! Ich habe eine Frage:

    Angenommen Elterngeld beträgt 1800 EUR/Monat (weil der Gehalt hoch genug war), wenn Elterngeld Plus beantragt wird, bekommt man:

    900 EUR/Monat (also, die Hälfte) + vom Arbeitgeber bekommt man Gehalt für 30 Stunden/Woche.

    Das ganze könnte höher als der tatsächlichen teoretischen Gehalt einer 40 Stunden/Woche Tätigkeit sein. Oder habe ich etwas nicht verstanden?

  • Antworten
    Dirk
    5. April 2015 at 21:52

    Hallo.

    Ich habe nochein paar Zweifel an deinen Beispielen. Muss aber dazu sagen, dass ich gerade erst angefangen bin mich zu informieren und vielleicht kannst du die Zweifel ja ausräumen.

    1. Was ist mit dem Mutteschaftsgeld? Die 2 Monate müsste man in den Beispielen doch mit berücksichtigen und zeitlich vom Elterngeld abziehen. bleiben also nur 10+2 Monate Elterngeld übrig.

    2. Angenommen das Paar ist Selbstständig und kann kein Mutterschaftsgeld bekommen.
    Es würde also entweder 12+2 = 14 Monate Elterngeld beantragen.
    Oder 24+4 = 28 Monate Elterngeld plus. DIe maximale Zeit von 28 monaten finded man auch sehr oft im Internet. In deinem letzten Beispiel kommst du aber auf 36 Monate Elterngeld plus. Jeder Partner 18 Monate. Das verstehe ich nicht.

    Gruß,
    Dirk

    • Antworten
      smart-mama
      29. Juni 2015 at 12:13

      Hallo Dirk,
      zu deiner Frage 1: Tatsächlich wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Die Mutter beantragt während des Mutterschaftsgeldbezugszeitraumes daher Basiselterngeld.
      zu Frage 2: Auf die 36 Monate Elterngeld-Plus kommt man wenn man dern Partnerschaftsbonus erhält (dieser beträgt pro Elternteil 4 Monate Elterngeld Plus).
      LG, Sandra

  • Antworten
    Corinna
    4. Juni 2015 at 13:52

    Hallo! Tolle Seite – gefällt mir gut! Ich hätte eine Frage: ich bin Vollzeit angestellt, mein Freund auch. Ich möchte nach der Geburt so lange wie möglich voll zu Hause bleiben; wenn ich wieder arbeiten gehe, will er voll zu Hause mit deni Kleinen bleiben. Wie gestalten wir das Elterngeld+?
    Liebe Grüße, Corinna.

    • Antworten
      smart-mama
      29. Juni 2015 at 12:20

      Liebe Corinna,
      du kannst dann entweder 12 Monate zu Hause bleiben, den Mann danach 2 Monate – in diesem Fall beantragt ihr Basiselterngeld. Oder du beantragst 2 Monate Basiselterngeld (wegen der Mutterschaftsleistungen) plus 20 Monate Elterngeld-Plus und dein Partner noch einmal 4 Monate Elterngeld Plus (Elterngeld Plus = 50% des Basiselterngeldes, in dieser Zeit gibt es also weniger Geld). Die zusätzlichen Partnerschaftsmonate könnt ihr nur dann beantragen, wenn ihr parallel in Teilzeit arbeitet.
      LG, Sandra

  • Antworten
    Peggy
    30. Juni 2015 at 13:11

    Hallo,

    vielen Dank erst einmal für die anschaulichen Beispiele. Ich habe eine Frage, vielleicht kann sie mir jemand beantworten.

    Bisher haben mein Mann & ich in Vollzeit gearbeitet, nebenher habe ich auch noch ein Kleingewerbe (dawanda-Shop). Jetzt bin ich in Mutterschutz und würde mein Kleingewerbe während der Elternzeit (ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben) weiter laufen lassen. Mein Mann wird keine Elternzeit nehmen, weil es sich für ihn nicht rechnet.

    Was mache ich denn nun mit meinem Kleingewerbe? Denn es kommen keine regelmässigen Einnahmen rein und regelmässige Arbeitszeiten werde ich ja auch nicht haben (also ist es nicht mal Teilzeit). zudem weiss ich nicht, wie pflegeleicht das Kind ist und ob ich überhaupt mal etwas für den Shop machen kann.

    Kann mir jemand einen Tipp geben? macht Elterngeld Plus für mich Sinn? Oder sol ich das Kleingewerbe vielleicht lieber abmelden? (was schade wäre, denn viel verdienen tue ich ja damit auch nicht. Ist halt ein Hobby und man kann die Kasse ein bisschen aufbessern)

    Vielen Dank & liebe Grüsse, Peggy

  • Antworten
    Denise
    13. Juli 2015 at 21:39

    Hallo ! Danke für den super Beitrag !
    Habe eine Frage
    Mein mann Arbeitet im Einzelhandel ( Wird nicht in Elternzeit gehen )
    Ich verdiene momentan mit einem Kleingewerbe 450€ monatlich . Habe noch eine kleine Tochter ( 1 1/2 ) . Da wäre Elterngeld plus damit ich unmittelbar nach der Geburt wieder arbeiten kann am sinnvollsten oder ? Lg

  • Antworten
    Katrin
    16. Juli 2015 at 8:11

    Hi,

    Wir haben vor das EG+ zu nutzen.
    Da ich Drillinge bekomme sind die ersten 12 Wochen BasisEG.
    Also hab ich noch 9 Monate die ich halbieren kann das sind dann 21 (3 Basis und 18 EG+).
    Mein Partner kann in Teilzeit EG+ 4 Monate machen, ist das Richtig?

    LG
    Katrin

  • Antworten
    Das Elterngeld Plus ist da - Butterflyfish
    24. Juli 2015 at 16:10

    […] mehr und genauere Beispiele gefällig? Bei Sandra von Smart Mama gibt es einige Beispiele für Kombinationsmöglichkeiten der drei Arten von El… und auch Nina von Juramama hat einige aussagekräftige Rechenbeispiele aufgeschrieben, die deutlich […]

  • Antworten
    Sandra
    27. Juli 2015 at 17:15

    Hallo, erstmal ein großes LOB tolle Seite und sehr hilfreich.
    Ich hätte folgende Frage… ich möchte solang es geht zuhause bleiben..
    Da ich ledig bin stehen mir ja 14 Monate zu also mit Abzug der Mutterschutzfrist 12 Monaten und bei Halbierung 24 Monate Basiselterngeld ist das so richtig?
    Macht es für mich Sinn Elterngeldplus zu beantragen? Ich möchte nach 20 Monaten oder 24 Monaten ein paar Stunden arbeiten Gehn… Aber nicht voll Teilzeit sondern eher flexibel Vllt 10 std und meine Tochter auch erst mit 2,5 oder kurz vor 3 Jahren in die Kita tun.
    oder hat das Elterngeld Plus für mich keinen Sinn und ich belasse es bei Halbierung auf 24 Monate?
    Und eine weitere Frage…
    Ich bin jetzt ledig beantrage Elterngeld aber die Familien Verhältnisse ändern sich nach 1 Jahr ändert dies was an meinem Antrag ?
    Vielen Dank schonmal

  • Antworten
    Michael
    4. August 2015 at 20:49

    Erstmal vielen Dank für die info. Dank Grafik reicht diese für den schnellen Überblick. Ich vermisse die Kombination beide nehmen Basis Elterngeld. Z.b er 2 Monate sie 12 Monate und im Anschluss beide die Elterngeld plus partnermonate. Bzw setzen diese voraus, dass ein Elterteil oder gar beide das Eltergeld Plus in Anspruch genommen haben?

    • Antworten
      smart-mama
      14. September 2015 at 8:18

      Lieber Michael, diese Kombination geht natürlich auch. Ich habe noch einmal recherchiert und den Text angepasst. Die Info, dass vor dem Bezug der Partnerschaftmonate Elterngeld Plus genommen werden muss, stammt aus einer alten Infobroschüre des BMSFSJ und ist überholt. Der Gesetzestext sieht eine deratige Einschränkung nicht vor, d.h. der von dir beschriebene Kombination, also Partnerschaftsmonate ohne den Bezug von Elterngeld Plus, ist möglich. LG, Sandra

  • Antworten
    Oli
    10. September 2015 at 9:09

    Hallo,
    erstmal danke für diese Informative Seite. Ich bin allerdings auf dem Planer der Elterngeld-Plus Seite und dort sieht die Verteilung jetzt so aus, ich denke das ist genau das Modell welches auch Michael meint:
    Sie: 2 Monate Mutterschaftsgeld + 10 Monate Basiselterngeld+4 Partnermonate
    Er: Parallel 2 Monate Elterngeld nach Geburt + nach 12 Monaten parallel auch 4 Partnermonate

    Elterngeldplus wurde in diesem beispiel nicht genutzt, du schreibst aber das die Partnermonate nur auf Elterngeldplus folgen können? Oder steh ich grad auf der Leitung? Danke für die Antwort

    • Antworten
      smart-mama
      14. September 2015 at 9:18

      Lieber Oli, ich verweise einfach mal auf die Antwort, die ich Michael geschrieben habe – du stehst nicht auf der Leitung 🙂 LG, Sandra

  • Antworten
    Anna
    15. September 2015 at 22:23

    Hallo,
    Danke für die kompakte Zusammenfassung. Ich hab mal eine Frage zum Thema „Selbstständigkeit“: Mein Mann ist selbstständiger Musiker. Wir möchten gern den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Ich frage mich, wie er nachweisen soll, dass er zwischen 25 und 30 Stunden gearbeitet hat. Wie wird denn das gehandhabt? Kannst du mir da weiterhelfen oder ist meine Frage zu speziell?

    Habe ich es richtig verstanden, dass der Partnerschaftsbonus Im Auszahlungsbetrag einem elterngeld-Plus-Monat entspricht? Oder wie wird die Höhe des Bonus ermittelt?
    Viele Grüße aus Hamburg!
    Anna

    • Antworten
      smart-mama
      18. September 2015 at 10:26

      Liebe Anna, Selbständige geben im Elterngeldantrag eine Erklärung über die Stunden ab, die man während des Elterngeldbezugs arbeitet. Es kann sein, dass die Behörde dazu noch eine separate schriftliche Bestätigung über die Anzahl der gearbeiteten Stunden während des Bezugs des Partnerschaftsbonus verlangt. Diese stellt man sich dann selber aus. Mein Tipp: Dein Freund sollte während des Bezugs des Partnerschaftsmonats auf jeden Fall genau aufschreiben wann und wie viel er gearbeitet hat, damit du es im Zweifel der Elterngeldstelle nachweisen kannst! Sonnige Grüße aus Kreta (sorry, deswegen hat die Antwort etwas länger gedauert)

  • Antworten
    Elina
    25. September 2015 at 12:32

    Hallo,

    ich habe auch eine Frage, bin da total durcheinander. Ich habe schon zwei Anträge für meine Kinder ausgefüllt, ging sehr einfach. Jetzt hat die Freundin von meinem Bruder mich gefragt, ob ihr beim Ausfüllen des Antrags helfen könnte. Aber je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich.
    In unserem Fall ist das so, dass Sie 24 Monate das Kind selbst versorgt. Früher war das ja möglich , dass man das Elterngeld länger wie ein Jahr bekommen konnte. Ist das jetzt auch möglich? ! aber mit Elterngeldplus verbunden. Er geht Vollzeit arbeiten, die sind nicht verheiratet. Was müssen wir da jetzt beantragen, damit die 24 Monate für die Versorgung des Kindes gedeckt sind. Ich bedanke mich im Voraus 🙂 Die ersten zwei Monaten bekommt Sie Mutterschaftsgeld , kann Sie da Elterngeld beantragen für die zwei Monate?!

    • Antworten
      smart-mama
      28. September 2015 at 23:50

      Liebe Elina, die ersten beiden Monate Mutterschaftsgeldbezug gelten als volle Elterngeldmonate (Basiselterngeld). In den darauf folgenden Monaten kann deine Freundin Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragen. Dabei können die restlichen Elterngeldmonate für 10 Monate als Basiselterngeld genommen werden oder für 20 Monate als Elterngeld Plus. Der Partner könnte dann jeweils noch 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Eterngeld Plus dranhängen. Dann könnte 24 Monate, ggf. noch länger Elterngeld bezogen werden. (Evtl. können zusätzlich auch noch die Partnermonate genommen werden.) Ob der verlängerte Bezug allerdings in der Summe etwas ausmacht, musst du einmal mit dem ELterngeldrechner ausrechnen. Ein „Plus“ an Elterngeld gibt es vergleichsweise ja nur dann, wenn Eltern in Teilzeit arbeiten bzw. den Partnerschaftsbonus beziehen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! LG, Sandra

  • Antworten
    Veronika
    6. Oktober 2015 at 16:41

    Hallo.
    ich habe eine Frage, bin schon total durcheinander…..mein Partner möchte nach der Geburt die ersten 2 Monate mit uns zu Hause bleiben, ich bin da noch im Mutterschutz 8 Wochen. Hat er dann Anspruch auf Elterngeld und wie viel? Beeinflusst das dann die Höhe meines Mutterschutzgeldes? Ich möchte dann Basiselterngeld (12 Monate) beantragen.
    Danke

    • Antworten
      smart-mama
      7. Oktober 2015 at 12:24

      Liebe Veronika,
      das geht problemlos. Insgesamt stehen euch 14 Monate zu, die ihr untereinander aufteilen könnt. Dein Mann beantragt z.B. 2 Monate, und du 12, wobei 2 deiner Monate auf das Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Du bekommst dann also Mutteschaftsgeld + 10 Monate Elterngeld. Einen Link, über den du die Höhe des Elterngeldes ausrechnen kannst findest du hier unter Tipp Nr. 1 https://www.smart-mama.de/mehr-und-schnelleres-elterngeld/ LG, Sandra

  • Antworten
    Janine
    14. Oktober 2015 at 19:33

    Huhu,
    auch von mir tolle Seite.
    Ich möchte gerne 2 Jahre Zuhause bleiben sprich in elternzeit gehen und mich um mein Kind kümmern.
    Ich bekomme Mutterschaftsgeld und habe 10 Jahre in vollzeit gearbeitet. Was kreuze ich nun an?
    Die ersten 2 Monate Basiselterngeld für Mutterschutz?
    kann ich dann 12 Monate Basis und 13-24 Elterngeldplus erhalten? Versteh das noch nicht so 🙁
    Partnerschaftsbonus fällt raus.
    Bitte helft mir

    • Antworten
      smart-mama
      5. November 2015 at 0:18

      Liebe Janine, du beantragst 12 Monate Basiselterngeld und kreuzt an, dass du Mutterschaftsgeld beziehst. Das Amt nimmt dann automatisch die Anrechnung vor. Dein Anspruch besteht maximal aus 12 Monaten Eltengeld. Das entspricht 12 Monaten Basiselterngeld oder 24 Monate Elterngeld Plus (da Elterngeld Plus 1/2 Basiseltergeld entspricht). Viele LG, Sandra

  • Antworten
    Alexandra
    29. Oktober 2015 at 14:07

    Hallöchen!
    Ich muss leider ganz ehrlich gestehen ich Blicke mitlerweile nicht mehr durch,immer wenn ich denke es hat klick gemacht kommt was neues…..

    Also meine frage wäre ich möchte gerne 2jahre daheim bleiben und eigentlich auch erst danach wieder arbeiten gehen,mein Freund geht vollzeit arbeiten und möchte 2monate nur daheim bleiben.
    Was müsste ich genau beantragen?
    Ich bekomme mutterschutzgeld sowie Janine oben geschrieben hat kann ich 10 Monate elterngeld (basiselterngeld) beantragen und danach bis 24 Monate elterngeldplus ?
    Und muss ich unbedingt dabei noch arbeiten gehen?

    Danke für die hilfe

    • Antworten
      smart-mama
      4. November 2015 at 23:58

      Liebe Alexandra,
      wenn du 2 Jahre zu Hause bleiben möchtest, musst du bei deinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Davon zu unerscheiden ist der Zeitraum in dem du Elterngeld beziehst (muss sich nicht immer decken). Basiselterngeld kannst du maxmal 12 Monate beziehen (in den ersten beiden Monaten beziehst du Mutterschaftsgeld, diese werden auf das Basiselterngeld angerechnet), dein Freund dann noch 2 Monate zusätzlich. Alternativ kannst du 24 Monate Elterngeld Plus beantragen (dein Freund dann noch 2 Monate Basiselterngeld oder 4 Monate Elterngeld Plus). LG, Sandra

  • Antworten
    Lisa
    8. November 2015 at 11:00

    Hallo smart-mama,
    wir planen gerade unsere Elterngeld Aufteilung. ich arbeite aktuelle vollzeit, möchte deshalb eine längere Auszeit nehmen. Mein Partner arbeitet aktuell 20Std. – könnte aber ab Ende nächsten jahres voraussichtlich auf 25 Std. aufstocken damit wir die Partnerschaftsmonate bekommen.
    1. Ist es möglich die Partnerschaftsmonate zu beantragen (bis 7 Monate nach Geburt) obwohl er zu diesem Zeitpunkt nur 20Std. nachweisen kann – wann erfolgt der Std. Nachweis für die Parnerschaftsmonate? Er würde dann eigentlich kein ElterngeldPlus bekommen, da er ja keinen Ausfall hätte, aber ich möchte die zusätzlichen Monate inkl. ElterngeldPlus nutzen, geht das?
    2. Ist demnach folgendes Modell möglich:
    Ich: 10 Monate Basis Elterngeld inkl. Mutterschutzleistungen + 4 Monate Partnerschaftsmonate/Elterngeldplus + 4 Monate Elterngeldplus
    Er: 2 Monate Basis Elterngeld September/Oktober 15 + 4 Monate Partnerschaftsmonate/Elterngeldplus März-Juni 2016 ?

  • Antworten
    Marta
    9. November 2015 at 10:28

    Liebe Sandra,
    ich möchte mich bei Dir wegen Elternzeit und Elterngeld informieren.
    Unsere Situation sieht so aus:
    ich und mein Mann arbeiten in Vollzeit. Nach der Geburt unseres Kindes möchte ich 36 Monaten mit dem Kind zu Hause bleiben. Zuerst habe ich 8 Wochen Mutterschaftsgeld und diese Zeit muss ich als Basis Elterngeld beantragen ( aber ich bekomme für diese Zeit kein Elterngeld, weil ich Mutterschaftsgeld habe) . Habe ich gut verstanden? Diese 2 erste Monaten nach der Geburt möchte auch mein Mann Elternzeit und Basis Elterngeld beantragen. Danach kann ich entweder ab 3. bis 12. Lebensmonat des Kindes 10 Monaten Basis Elterngeld beantragen oder ab 3. bis 24. Lebensmonat des Kindes Elterngeld Plus ( 20 Monaten lang, aber halbe Basis Elterngeld) beantragen. Ist das richtig?
    Und kommt mir noch eine Frage:
    Wenn ich 20 Monaten Elterngeld Plus beantrage, muss ich unbedingt in Teilzeit bis 30 Stunden/Woche arbeiten oder ich kann aber muss ich nicht? Und dann bleibe ich mit dem Kind zu Hause:)
    Danke für Deine Hilfe und Dein Verständnis. Viele Grüße Marta

    • Antworten
      smart-mama
      11. November 2015 at 1:05

      Hallo Marta,
      also das mit dem Basiselterngeld und Elterngeld Plus hast du richtig verstanden! Du musst während des Elterngeld Plus Bezuges nicht unbedingt in Teilzeit arbeiten, nur dann, wenn ihr den Partnerschaftsbonus beziehen möchtet. Viele LG und eine schöne Elternzeit, Sandra

  • Antworten
    Sarah
    9. November 2015 at 15:52

    Hallo,
    ich bin noch nicht ganz hinter diesem Konzept gestiegen. Mein Sohn ist jetzt 2 Jahre alt und in 4 Monaten erwarten wir unser zweites Kind. Ich befinde mich bis zum 31.05.2015 in einem befristeten Arbeitsverhältnis und möchte deshalb nach dem Mutterschutz wieder arbeiten (EG+) gehen. Natürlich kann mir keiner sagen, wie es mit zwei kleinen Kindern so wird. Deshalb würde ich mir gerne die Möglichkeit offen lassen, nach 2-3 Monaten zuhause zu bleiben bis das Baby 1 Jahr alt ist. Ist das möglich? Oder muss ich jetzt schon vorne herein wissen, ob ich arbeiten oder zuhause bleiben möchte?

    Mein Mann kann und möchte nicht zuhause bleiben. Das spielt bei uns also keine Rolle.

    • Antworten
      smart-mama
      11. November 2015 at 1:02

      Liebe Sarah, ich gehe davon aus, dass dein Arbeitsvertrag bis zum 31.05.2016 befristet ist. Dann endet deine Elternzeit bei deinem jetzigen Arbeitgeber doch sowieso zu diesem Zeitpunkt oder? Du könntest dir dann einen neuen Job suchen wenn dein Baby 1 ist. LG, Sandra

  • Antworten
    Kim
    8. Dezember 2015 at 14:53

    Hallo Smart-Mama, 🙂

    eine sehr informative Artikelreihe hast du da gemacht. Vielen Dank!
    Meine Frage dazu ist eigentlich ziemlich simpel.
    Ich bin Angestellte, mein Mann ist Gesellschafter/Geschäftsführer seiner eigenen Firma und kann seine Arbeitszeit nicht reduzieren.
    Habe ich es richtig verstanden, dass mir dadurch die Änderung beim Elterngeld eigentlich gar keine Veränderung bringt und ich wie beim alten Elterngeld lediglich 12 Moante Elterngeld bekomme?

    Eine andere Frage ist noch. Besteht die Möglichkeit, dass ich das Elterngeld erst für die Zeit nach dem Ablauf des Mutterschutzes beantrage? Durch den Mutterschutz gehen ja acht Wochen Elterngeld verloren.

    Es wäre total nett, wenn du mir antworten würdest.

    Schon mall Danke im Vorraus.

    LG Kim

    • Antworten
      smart-mama
      10. Dezember 2015 at 1:35

      Liebe Kim, wenn du ein Jahr voll aussetzen möchtest, dann kannst du das Elterngeld wie gehabt beantragen (also 12 Monate). Finanzielle Vorteile ergeben sich vergleichsweise dann, wenn du während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitest. Zu deiner 2. Frage: Wenn du Mutterschaftsgeld beziehst, wird das Elterngeld automatisch auf diesen Zeitraum angerechnet. LG, Sandra

      • Antworten
        Kim
        15. Dezember 2015 at 9:38

        Vielen lieben Dank für deine Antwort.
        Die Entscheidung, ob ich wieder arbeiten möchte, muss ich treffen, bevor ich das Elterngeld beantrage, ist das richtig?

  • Antworten
    Sascha A.
    13. Dezember 2015 at 21:26

    geht diese Kombi?

    MAMA: Monat 1-10 (inklusive) Elterngeld, Monat 11-13 (inklusive) nix, Monat 14-17 Partnerschaftsbonus
    PAPA: Monat 9+10 Elterngeldplus, Monat 11-13 (inklusive) Elterngeld, Monat 14-17 Partnerschaftsbonus

    ??

  • Antworten
    ElterngeldPlus - eine Chance für mehr Vereinbarkeit | feierSun.de
    17. Dezember 2015 at 6:04

    […] bei der Juramama wie auch auf smart-mama und in der Broschüre ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren […]

  • Antworten
    Lisa F.
    20. Januar 2016 at 20:05

    Hallo,
    Ich habe eine Frage. Ich blicke noch nicht so wirklich bei dem ganzen Elterngeld durch und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Also folgendes:

    Ich möchte gerne 2 Jahre zuhause bleiben. Mein Mann geht weiterhin Vollzeit arbeiten und möchte auch keine Monate zuhause bleiben.

    Kann mir jemand bei der Berechnung helfen?
    Das Elterngeld – plus, wird auf die Hälfte aufgeteilt und kann auf einige Monate aufgeteilt werden. Könntest du mir bei der Berechnung helfen?

    LG lisa

  • Antworten
    Tanja
    3. Februar 2016 at 12:18

    Hallo liebe Smart Mama,
    ich habe leider zur Zeit Probleme mit meiner Elterngeldstelle.
    Im März werde ich mein erstes Kind bekommen und war daher bereits zur Beratung bei der Verwaltung.
    Ich habe vor das Basiselterngeld (Monat 1-4) und das Elterngeld plus ab dem 5. Lebensmonat zu beantragen. Eine Teilzeittätigkeit mit wöchentlich 15 Std. Ab dem 5. Lebensmonat soll ausgeübt werden. Der Partnerschaftsbonus fällt weg, da ich nicht 25 Std. arbeiten möchte.
    Die Dame der Verwaltung meinte, dass ich doch zu Hause bleiben soll, weil ich nun nur den Mindestbetrag des Elterngeld Plus erhalten würde. Meiner Meinung nach ist diese Aussage falsch, da die Anrechnung doch nur beim Basiselterngeld erfolgt?! Und selbst hier würde ich einen höheren Betrag erhalten.
    Hier die Fakten: Basiselterngeld laut Berechnung ca 1600,00 Euro / Elterngeld Plus ca. 800,00 Euro. Mein Zuverdienst beläuft sich dann auf 1550 Euro brutto ca. 1000 Euro netto (Vollzeit ca. 2500 Euro netto).
    Ich habe alle Daten nochmals an die Elterngeldstelle gemailt (2 mal) nur seit über einem Monat kam nichts zurück, nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
    Laut telefonischer Rücksprache mit dem Bundesministerium kann ich mich ziemlich auf die Berechnung des Elterngeldrechners verlassen.
    Ich bin mir jetzt total unsicher was ich machen soll, da ich natürlich auch bei meinem Arbeitgeber alles fest machen möchte.
    Wie sind hier die Erfahrungen? Ich weiß im Moment nicht was ich machen soll, telefonisch komme ich bei der Verwaltung auch nicht weiter…
    Zusätzlich möchte ich auch im ersten Jahr insgesamt 3 mal den elterngeldbezug aussetzen und dann später benutzen. Ist dies ohne Weiteres möglich? In diesen Monaten erhalte ich eine Zusatzleitung meines Arbeitgebers.
    Vielen lieben Dank im Voraus!
    Grüße Tanja

  • Antworten
    Nadine
    17. Februar 2016 at 13:26

    Hallo,
    Ich habe auch mal eine Frage, die sich allerdings auf die Rentenkasse in Elternzeit bezieht. Es ist doch so das für alle Frauen die in Elternzeit sind ein fester Standardbetrag weiter in die Rentenkasse gezahlt wird, damit man als Frau keine Nachteile später hat. Wo genau liegt dieser Betrag und vor allem wenn ich beispielsweise 12 Monate Elterngeld plus beziehe ohne zu arbeiten bekomme ich dann den vollen Standard Betrag abgerechnet? Und wenn ich dann die restlichen verbleibenden Monate Elterngeld plus beziehe aber 20 std arbeiten gehe, wird dann nur der tatsächliche Betrag eingezahlt durch den Job, oder solange ich parallel in Elternzeit bin der Standard Betrag statt des echten am Job kalkulierten Betrages? Dazu kann ich leider niergendwo was finden und das würde mich sehr interessieren wie sich diese Dinge verhalten wenn ich entweder ganz (basiselterngeld) oder ganz (Elterngeld plus ohne arbeiten) oder halb (Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten) zuhause bleibe.
    Und wie sieht das in den Partnerschaftsmonaten bei 25-30 std bei beiden aus? Oder macht Elternzeit und Elterngeld da den Unterschied? So richtig gut erklärt ist das leider niergendwo!

    Danke schon jetzt!
    Nadine

  • Antworten
    jenny
    15. März 2016 at 18:20

    Hallo ihr Lieben,

    bei meinen zwei älteren Kindern habe ich mir das elterngeld halbiert , also über 24Monate auszahlen lassen. Jedoch habe ich das ohne dabei gearbeitet zu haben.

    Muss ich beim so genannte Elterngeld PLUS immer auch arbeiten? oder kann ich das frei entscheiden? ich weiß noch nicht ob ich nebenher arbeiten kann und möchte. darf ich dieses trotzdem beantragen?

    danke für Ihre Antwort

  • Antworten
    Bald-Mama
    18. März 2016 at 8:07

    Hallo,
    dein Beitrag ist wirklich super! Vielen Dank! 🙂
    Ich habe auch eine Frage:
    ich bleibe nach der Geburt unseres Kindes volle zwei Jahre (24 Monate) daheim und beginne im Job erst wieder ab dem 2. Jahr mit einer geringfügigen Teilzeit (10 Stunden/Woche) und ab dem 3. Jahr Teilzeit (20 Stunden/Woche).
    Ich sollte für die zwei Jahre dann wohl eher das Elterngeld Plus nehmen, da ich sonst ja im zweiten Jahr gar kein Einkommen durch Elterngeld hätte. Wenn ich dann 24 Monate das Elterngeld Plus ausschöpfe haben wir ja keinen Anspruch mehr auf Partnerschaftsbonus?
    Vielen Dank 🙂

  • Antworten
    Leni
    30. März 2016 at 16:52

    Hallo zusammen,

    ich wälze auch seit einiger Zeit Elterngeldratgeber und werde leider beim Elterngeld plus aus einer Sache nicht schlau: Du schreibst hier: „In den Monaten, in denen ihr Basiselterngeld bezieht, erhaltet ihr das volle Elterngeld, in den Monaten, in denen ihr Elterngeld Plus bezieht, erhaltet ihr das halbe Elterngeld.“ So oder so ähnlich liest man das auch immer in den Werbebroschüren für Elterngeld plus. Leider gilt das nicht für Gutverdiener.

    Hier ein Beispiel: Angenommen, ich habe vor der Geburt ein Nettoeinkommen von 4.000€. Wenn ich mich dafür entscheide, ganz auszusteigen und Elterngeld beziehe, bekomme ich den Höchstbetrag von 1.800€. Beim Elterngeld plus bekomme ich aber nicht die Hälfte von 1.800€, also 900€, sondern viel weniger bis hin zu nur dem Mindestbetrag des Elterngeld plus (150€/ Monat). Als Bemessungsgrundlage wird nämlich beim Elterngeld plus (wie auch beim Elterngeld) ein Ausgangsgehalt von höchstens 2.770€ veranschlagt. Wenn ich im gegebenen Beispiel 25h arbeite hätte ich in der Elternzeit ein Nettogehalt von 2.500€, die Differenz zum veranschlagten Ausgangsgehalt beträgt dann gerade mal 270€. 65% davon sind 175€. Das bekomme ich dann zwar (maximal) 24 statt 14 Monate, steht aber trotzdem in keinem Verhältnis zu den 1.800€ bei vollem Elterngeld.

    Mein Fazit: Für Gutverdiener ist das Elterngeld plus nicht wirklich relevant/ finanziell unattraktiv. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?

    LG Leni

    • Antworten
      Kathrin
      4. Mai 2016 at 13:15

      Hallo Leni,

      hast du bereits auf deine Frage eine Antwort bekommen? Genau das denke ich nämlich auch. Wenn man den Höchstsatz des Elterngeldes kriegen würde, weil man gut verdient, dann kommt man mit Basis-Elterngeld besser weg als mit Elterngeld-Plus, richtig? Man kriegt nämlich eben nicht 900 EUR auf 24 Monate verteilt, oder?

      Ich würde mich sehr freuen, von dir, gerne auch von jemand anderem, eine Rückmeldung zu erhalten.

      Viele Grüße! Kathrin

      • Antworten
        Anna
        25. September 2016 at 20:07

        Hallo ihr beiden,
        was ich merkwürdig finde, wenn ich das Ganze einmal durchrechne: durch die Kappung ist es UNMÖGLICH jemals die 900€ Höchstbetrag während der Partnerschaftsbonusmonate zu bekommen, wenn man vor der Geburt <=40 Stunden wöchentlich gearbeitet hat (was ja wohl das Übliche ist). Das Maximale sind 675,19€, wenn man mit 40Std/Woche genau 2770€ netto vor Geburt verdient hat und nun auf 25 Stunden reduziert.
        Hat man vorher mehr verdient, ist die Differenz des Nachgeburtverdiensts zu 2770€ und somit der Elterngeldbezug kleiner. Hat man vorher weniger verdient, ist die Differenz zum echten Vorherverdienst und der Elterngeldbezug ebenfalls kleiner.
        Dies kann doch eigentlich nicht so vom Gesetz gewollt sein? Oder eben doch, damit man zwar tolle Werbung machen kann bzgl. Familienfreundlichkeit und Gleichberechtigung ohne wirklich jemals das Versprochene leisten zu müssen?
        Viele Grüße,
        Anna

        • Antworten
          Silke
          25. Oktober 2016 at 13:55

          Ich habe zwar auch keine Antwort auf die Frage, aber ich hoffe darauf, dass sie vielleicht hier auf der Webseite nochmal aufgegriffen und erläutert wird. Mir ist das nämlich ebenfalls unklar. Oder blickt eine von euch mittlerweile mehr durch?
          Schöne Grüße, Silke

          • smart-mama
            28. Oktober 2016 at 6:09

            Liebe Anna, Liebe Silke, ich werde das noch einmal in den nächsten Wochen aufgreifen. Lieber Gruss

  • Antworten
    Melanie
    15. April 2016 at 17:41

    Hallo,

    Ich hoffe du kannst mir weiterhelfen. Mein Partner möchte auch 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, allerdings wollen wir diese 2 Monate aufsplitten. Jetzt verzweifeln wir an dem Elterngeldantrag, da wir uns unsicher sind wie wir dies beantragen. Mein Partner möchte gern im 6. und 15. Lebensmonat zu Hause bleiben, müssen wir den 15. Lebensmonat in der Spalte Elterngeld Plus ankreuzen obwohl er Basiselterngeld bezieht? Oder kann man die 2 Monate für den Partner nur in den ersten 14 Lebensmonaten vom Basiselterngeld nehmen?
    Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken. Im voraus schonmal Danke für deine Antwort.

  • Antworten
    Carina
    23. April 2016 at 9:53

    Hallo zusammen,
    erstmal großes Kompliment für die Seite!Sie hat mir ein bisschen Klarheit geschaffen 😉
    Hier meine Frage:Ich möchte zwei Jahre Zuhause bleiben, mein Mann einen Monat!
    Beantrage ich dann in den ersten 2 Monaten nach Geburt Basiselterngeld (hier bekomm ich ja Mutterschaftsgeld) und mein Mann ebenfalls 1 Monat Basiselterngeld—> dann hab ich ja noch Anspruch auf 11 Monate, die ich als 22 Monate Elterngeldplus beantragen könnte!Ist das richtig so? vielen lieben Dank für deine Antwort
    Carina

  • Antworten
    Rafael
    24. April 2016 at 15:42

    Liebe SMART-MAMA,

    das ist eine tolle Seite hier! Allerdings fühle ich mich als baldiger Papa, der Teilzeit arbeitet mit einer Frau die vollzeit arbeitet immer leicht außen vor, wenn in den Artikeln die Mamas angesprochen werden. Mich interessiert das nämlich auch! 🙂

    Ich habe eine Frage: Hast du Erfahrungen mit Pendlerfamilien nach Luxemburg?
    Meine Frau arbeitet dort und wird dort Elterngeld beziehen. Es gibt dort enterder 6 Monate bei vollem Elterngeldbezug oder 12 Monate bei halben Elterngeldbezug.

    Jetzt frage ich mich, ich ich bspw. mit meiner halben Stelle einfach weiter machen könnte unter Bezug von ElterngeldPlus. Auch wenn ich dann letztlich gar nicht reduziere, sondern weiter auf der halben Stelle (19,5 St.) arbeite. Evtl. unterbrochen durch zwei Monate Elterngeld in den ersten zölf Monaten.

    Also was ich nicht weiß ist 1. ob ich den Anpsruch übnerhaupt besitze, wenn meine Frau Elterngeld aus Luxemburg erhält und 2. ob ihc denn ElterngeldPlus bekommen kann, wenn ich gar nicht reduziere sondern weiter auf der halben Stelle arbeite…

    Über Hinweise würde ich mich sehr freuen!

    Beste Grüße, Rafael

  • Antworten
    Madeleine
    25. April 2016 at 19:25

    Hallo, endlich habe ich eine super Seite gefunden,wo die verschiedenen Elterngelde erklärt und Kombinationen aufgezeigt wird.
    Bei mir stellt sich aber noch eine Frage. Ich habe eine Bekannte, sie hat ihr Kind in 2012, bekommen. Meine Bekannte konnte sich das Elterngeld auf 24 Monate auszahlen lassen. Geht dies immernoch oder durch Einführung des Elterngeld Plus nicht mehr? Ich möchte gerne 24 Monate Elternzeit beantragen und wollte auch 24 Monate Elterngeld beantragen, aber irgendwie hört es sich überall an als ob dies überhaupt nicht möglich ist. Liege ich da richtig? Beim Elterngeld Plus muss man doch nebenbei Teilzeit arbeiten gehen, oder?

    LG Madeleine

  • Antworten
    Kathrin
    4. Mai 2016 at 13:27

    Moment: Wenn man NICHTS verdient während der 24 Monate Bezugszeit von Elterngeld-Plus, dann ist es laut http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/elterngeld-plus-so-waehlen-sie-die-richtige-kombination-a-1041184.html tatsächlich genau die Hälfte, also 900 EUR.

  • Antworten
    Denie
    31. Mai 2016 at 13:04

    Ich bin aleinziehende, selbständig und angestellt wieder zuruck zu Arbeit, 30 Stunden pro Monat mit meine 4 Monate Tochter. Ist ElterngeldPles optimal (ich bin schon ein Monate zu spät)?

  • Antworten
    Hans
    14. Juni 2016 at 18:53

    Angenommen wir nutzen den Partnerschaftsbonus für 4 Monate.
    Meine Frau arbeitet aber mehr als die erlaubten 30 wochenstunden, sondern 40 und kriegt diese auch regulär bezahlt… was passiert dann? Ihr wird das Elterngeld ja sicherlich gestrichen… aber was ist mit meinem Anteil?

  • Antworten
    Anja
    22. Juni 2016 at 8:14

    Ein sehr guter Artikel.
    Ich hoffe, dass ich auf meine Frage auch eine Antwort bekommen kann.
    Wie verhält es sich, wenn ich zwar in einer Partnerschaft lebe, allerdings mein Partner nicht zu Hause bleiben kann. Ist es möglich das ich bis zu 12 Monate das volle Basis-Elterngeld erhalte und dann noch für 6 weitere das ElterngeldPlus, wenn ich vorhabe in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten zu gehen?

  • Antworten
    Sandra
    28. Juni 2016 at 13:11

    Hallo Sandra, auch ich habe eine Frage oder auch mehr.Ich bin verheiratet und zu Hause da ich noch eine kleine Tochter habe für die ich aber kein Elterngeld mehr beziehe.Nun möchte ich mich das kommende Jahr um unser zweites kind kümmern und Elterngeld beantragen.Ich erhalte kein Mutterschaftsgeld und mein mann würde gern nächstes jahr oder auch später zwei monate elternzeit nehmen.was macht bei uns Sinn zu beantragen? vielen Dank für deine Antwort und sorry fals diese kombi schon mal gefragt wurde aber ich hab leider nicht die zeit all die kommentare zu lesen.Vg Sandra

  • Antworten
    Elena
    30. Juni 2016 at 14:23

    Hallo liebe smart mama.

    Danke für die übersichtliche Darstellung der Elterngeldregelung.

    Ich habe eine Frage zum ElterngeldPlus.
    Ich habe 2 Jahre ElterngeldPlus beantragt und werde in dieser Zeit nicht arbeiten. Mein Partner möchte gern seine 2 Partnermonate nehmen und während dieser 2 Monate 30 Stunden in der Woche Arbeiten.
    In welchem Zeitraum kann er diese 2 Monate nehmen? Nur innerhalb der ersten 14 Monate oder innerhalb der 2 Jahre, die ich Elterngeld beziehe?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank im Voraus!
    Liebe Grüße
    Elena

  • Antworten
    Jenny
    5. Juli 2016 at 15:45

    Ich befinde mich derzeit in Mutterschutz habe davor 11 Jahre Vollzeit gearbeitet. Ich würde gerne nach den 8 Wochen nach der Geburt 10 Monate Elterngeld und danach 12 Monate Eltergeld Plus beantragen und auf 450€ Basis wieder arbeiten gehen. Ich blicke nicht mehr durch, ist diese Kombination machbar, ich lese irgendwie nur entweder oder !?

  • Antworten
    Jessy
    2. August 2016 at 8:56

    Hallo smart Mama. Wirklich guter Artikel und toll, dass du auch Fragen beantwortest, wenn man einfach nicht weiter weiß.
    Zu unserer Situation. Ich habe Vollzeit gearbeitet, werde 2 Jahre in Elternzeit sein. Ich werde entsprechend 2 Monate Basiselterngeld (Mutterschaftsgeld) und danach 20 Monate ElterngeldPlus beziehen. Mein Mann wird den ersten Monat und wahrscheinlich den 12. Monat Basiselterngeld (ergo 2 Monate) nutzen. Ist das so überhaupt möglich? Danke im voraus. LG

    • Antworten
      smart-mama
      24. Oktober 2016 at 0:38

      Liebe Jessy, ja das ist so möglich! Lg, Sandra

    • Antworten
      Janine
      24. Januar 2017 at 15:34

      Hallo Jenny,
      diese Kombi ist meines Wissens nicht möglich. Elterngeld wird automatisch mit dem Mutterschaftsgeld angerechnet. Du musst also auch in den 8 wochen Elterngeld beziehen/beantragen. da zählt schon der Lebensmonat deines Kindes.
      Vereinfacht erklärt: für Elterngeld Plus wird dir ein halber Monat Basisgeld abgezogen. Du kannst also anstatt 1 Basismonat 2 Elterngeld Plus Monate nehmen. Aber Basisgeld nur bis zum 14. (Lebens)Monat des Kindes. Deine Rechnung geht somit nicht, weil du in den ersten Monaten bereits 10 Monate Basis verbraucht hast. du Könntest die ersten 2 Monate Basis nehmen und dann Elterngeldplus . Ansonsten würdest du Ja 10 Monate Basisgeld bekommen und zusätzlich Geld was dir micht mehr zusteht..durch Elterneldplus..

  • Antworten
    Nicole O.
    3. August 2016 at 9:40

    Hi, nochmals vielen Dank für Deine Hilfe hier.
    Mein Mann und ich stehen nun auch vor der Situation dass wir nicht wissen was und wie und warum überhaupt.
    Unsere Situation ist folgende:
    Ich bin Angestellte auf Teilzeit 30 Stunden +10 Stunden bei meinem Mann in der Landwirtschaft auf 450,- €. Mein Mann ist selbständig UND zudem noch Landwirt!!! Das heißt er hat eine Firma mit der er seine Photovoltaik Anlage betreibt. Keine Arbeitsstunden aber es gibt Einkünfte. Dann ist er noch Vollzeit Landwirt mit seinem Schweinestall hier bezieht er ja auch kein Gehalt oder Lohn sondern Ihm bleibt das was übrig bleibt so ungefähr.
    Gibt es irgendeine Kombi die für uns sinnvoll bzw. empfehlenswert ist? Wir haben vor das ich 2 Jahre daheim bleibe, ob ich das Geld in 1 Jahr oder auf 2 Jahre erhalte ist mir eigentlich egal. Jedoch wirft es bei mir die Idee auf das Geld auf 1 Jahr zu beziehen, den Betrag zu halbieren und die andere Hälfte einfach auch ein Tagesgeldkonto oder ähnliches einzuzahlen um evtl ein paar Zinsen zu erhalten. Vielen Dank vorab für Deine Ratschläge!

    LG Nici

  • Antworten
    Melli
    4. August 2016 at 13:52

    Hallo, mich interessiert auch ein Punkt:

    Kann man berechnen bis zu welcher Obergrenze/ bei Teilzeitverdienst es Sinn macht direkt nach der Mutterschutzfrist zu arbeiten, unter Beziehung von elterngeldplus?!

    Also quasi, nach den acht Wochen sofortige Teilzeitbeschäftigung mit x Stunden im Monat und gleichzeitig Beziehung von elterngeldplus auf 22 Monate.

    Das konnte ich irgendwie so noch nicht rauslesen!

  • Antworten
    Dani
    21. August 2016 at 10:00

    Könntest du mir vll auch mal helfen. Also mein mann geht arbeiten. Ich bin daheim. Und hab kein einkommen. Will mich auch um das kind kümmern und daheim bleiben. Wie machen wir es am besten. Wo wir am meisten geld bekommen? Mfg

    • Antworten
      smart-mama
      24. Oktober 2016 at 0:23

      Liebe Dani, dann bleibt dir zumindest der Elterngeld-Mindestsatz (300 EUR) und das Kindergeld. LG, Sandra

  • Antworten
    Franzi
    31. August 2016 at 11:07

    Ich hätte da auch noch eine Frage.
    Mein Mann ist Gesellschafter / Geschäftsführer seiner eigenen Firma. Ich selbst arbeite derzeit 15 Stunden bei meinem Hauptarbeitgeber mit einem Brutto von ca. 1.200,00 (krankenversichert und Gehalt wird versteuert) und 8 Stunden wöchentlich zusätzlich für 450,00 € (Nebenjob) bei meinem Mann. Möchte nach dem Mutterschutz nur die 8 Stunden wöchentlich bei meinem Mann weiter arbeiten. Habe das nun so verstanden, dass ich für die LM 1 u. 2 Basiselterngeld beantrage (wir ja sowieso mit Mutterschaftsgeld verrechnet) und für weitere 20 Monate ElterngeldPlus. Die 450,00 € kann ich dann ohne Abzug ab dem 3. LM zu dem ElterngeldPlus hinzuverdienen oder? Eine Verrechnung auf das ElterngeldPlus erfolgt dann nicht; müssten dann für die 20 Monate ca. 530,00 € (hälftiges Elterngeld) sein und zusätzlich die 450,00 € Minijob; verstehe ich das richtig?
    Partnerschaftsmonate kommen für uns nicht in Frage, mein Mann könnte zwar evtl. reduzieren, jedoch schaffe ich die geforderten mindestens 25 Stunden nicht.

  • Antworten
    Das neue Elterngeld PLUS: Karriere machen und für die Kinder da sein – geht das überhaupt? – Mit Kinderaugen…
    21. September 2016 at 11:41

    […] Artikel über das Elterngeld PLUS  Elterngeldplus.de: Viele Informationen und Downloadmaterial Smartmama: Schöne Übersicht über verschiedene Elterngeld-Modell–Kombinationen  Spiegel Online: […]

  • Antworten
    Andrea
    4. Oktober 2016 at 20:10

    Wow- wie toll hier alles dargestellt ist 😉 ich hätte noch eine etwas andere Frage, obwohl ich nicht weiß, ob Sie mir diese beantworten können:
    Mein Mann und ich wollen Elterngeld plus beantragen. Ich werde die ersten beiden Monate Basiselterngeld und anschließend 20 Monate Elterngeld Plus in Anspruch nehmen! Während dieser Zeit möchte mein Mann bereits Elternzeit (Teilzeit) beantragen und im Anschluss an meine Elternzeit die 4 Monate Partnerschaftsbonus, wobei ich wieder arbeiten gehe. Anschließend würde er bis zum dritten Geburtstag unseres Kindes unentgeltlich in Elternzeit bleiben. Nun meine Frage: mein Mann ist gegenüber 2 Kindern barunterhaltspflichtig. Muss er während seiner Elternzeit weiterhin den vollen Betrag bezahlen oder wird dieser an seine (reduzierten) Einkünfte angeglichen? Es ist für uns sehr wichtig, denn wenn er weiterhin voll bezahlen muss, werden wir bereits jetzt einiges an Geld zur Seite legen müssen.
    Vielen lieben Dank!

    • Antworten
      smart-mama
      23. Oktober 2016 at 23:33

      Liebe Andrea, das ist eine sehr spannende Frage – die allerdings von vielen besonderen Faktoren abhängig ist (unter anderem Alter der Kinder etc.) so dass ich dir raten würde dich individuell bei einem/einer Fachanwältin für Familienrecht beraten zu lassen. LG, Sandra

  • Antworten
    Duja
    26. Oktober 2016 at 11:33

    Hallo zusammen,

    ich habe auch eine Frage:
    ich möchte 12 Monate Elterngeldbasis beziehen dann möchten wir den PartnerBonus nehmen so dass wir auf 14 Monate kommen und dann nochmal die 4 Monate wenn beide nicht mehr als 20-30 Stunden arbeiten. Geht das so?
    also 12+2+4 wären 18 Monate. Wann muss man gemeinsam die 4 Monate machen ist das egal in dem Zeitraum von den 18 Monaten wann? Bzw. 6 Monate für den Mann? Es ist auch richtig, dass beide dann 4 Monate praktisch reduziert (20-30 Stunden die Woche ) arbeiten müssen oder? Und ich die Frau kann dann nach 12 Monaten Elternzeit wieder in Teilzeit gehen und der Bonus bleibt dann erhalten oder? Dann müssten nach den 12 Monaten praktisch der Mann 6 Monate Teilzeit machen? Dann würde es so passen oder?

    Danke für die Antwort:-)

    • Antworten
      smart-mama
      28. Oktober 2016 at 6:11

      Liebe Duja, ja das geht so! Die Partnermonate musst du dann gleich im Anschluss nehmen, da man ab dem 15. Lebensmonat durchgängig Elterngeld Plus beantragen muss. Nur: Der Mann muss mindestens 4 Monate in Teilzeit arbeiten, die beiden anderen Monate kann er auch komplett aussetzen. LG

  • Antworten
    Denise
    6. November 2016 at 17:24

    Hallo , bin auch ein bisschen am verzweifeln mit dem ganzen papierzeugs
    Ich möchte gerne 12 monate zuhause bei unserem neugeborenen bleiben, nach ablauf der Mutterschutzfrist (muss dann das basis elterngeld beantragen für den 1-12 LM wen ich das richtig sehe)
    Meine man hingegen würde gerne den 1 und 2 LM nur in teilzeit arbeiten und dann wieder voll ( muss ich dann das elterngeld plus ankreuzen ) ?
    Danke für die hilfe

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 23:37

      Hallo Denise, wenn dein Mann Teilzeit arbeiten möchte, dann macht das Elterngeld Plus häufig Sinn (er hätte dann sogar 4 Monate Anspruch auf Elterngeldplus). Du kannst aber auch Basiselterngeld beantragen. Was dabei finanziell für euch besser ist, kannst du am Besten mit dem ELterngeldrechner des Familienministeriums ausprobieren. LG

  • Antworten
    Caro
    8. November 2016 at 22:05

    Hallo,
    kannst du uns vielleicht sagen wie es sich verhält, wenn ich bereits Elterngeld Plus für mein 1. Kind bis Juli 2017 bekomme und nun ein zweites Kind im März 2017 auf die Welt kommt. Bekomme ich dann extra Elterngeld für dieses Kind, oder entfallen mir die Monate bis Juli? Ich habe nebenher noch einen 450€ Job. Jetzt wurde mir gesagt, dass es sinvoller wäre diesen Job zu kündigen (der Grund ist mir unklar, irgendetwas soll anscheinend Vorteile bringen zwecks Mutterschaftsgeld). Ist da was dran? Und wie ist der Bezugszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind? Mein erstes Kind ist im Sept 2015 geboren und vorher habe ich Teilzeit gearbeitet und dann eben das Elterngeld auf 2 Jahre verteielt.
    Liebe Grüße und vielen Dank für eine Anwort

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 23:53

      Hallo liebe Caro, noch eine Rückfrage: arbeitest du gerade neben dem Bezug von Elterngeld Plus? Wenn ja, hast du daneben aktuell noch den 450 EUR Job?

  • Antworten
    Oliver
    1. Dezember 2016 at 13:22

    Hallo Zusammen,

    tolle seite!

    Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt und hat Basiselterngeld für 12 Monate bekommen, nun sind wir im 17 Monat der Elternueit und Ihr Arbeitgeber hat Ihr angeboten jetzt schon früher wieder in die Arbeit einzusteigen und 2 Tage (16 Stunden) zu arbeiten.

    Das Gehalt wird aber dann nicht nachträglich auf das Elterngeld der ersten 12 Monate angerechnet oder?

    Vielen Dank

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 22:58

      Hallo Olli! Schön, dass auch ein Papa schreibt 🙂 Wenn du erst nach dem Elterngeldbezug wieder arbeitest und Gehalt beziehst wird nix angerechnet! Also keine Angst. Liebgruss, Sandra

  • Antworten
    Ann
    5. Dezember 2016 at 11:51

    Hallo zusammen,
    auch ich habe eine Frage bzgl. Elterngeld Plus: Nach dem Mutterschutz (2 Basiselterngeldmonate) möchte ich in Teilzeit mit durchschnittlich 20 Wochenstunden und weiteren 5 Wochenstunden im Nebenjob (250 € im Monat) arbeiten und Elterngeld Plus beantragen. Ist das richtig, dass ich bis zum 22 Lebensmonat Elterngeld Plus beantragen kann? Können die 4 Partnermonate im Anschluss daran genommen werden oder muss ich von Lebensmonat 18 bis 22 parallel mit meinem Partner in Teilzeit arbeiten um die Partnermonate nehmen zu können?
    Muss ich das Einkommen aus meinem Nebenjob bei der Beantragung von Elterngeld Plus angeben, wenn noch nicht feststeht, ob ich jeden Monat eingesetzt und entlohnt werde? LG

    • Antworten
      smart-mama
      27. Dezember 2016 at 22:56

      Hallo Ann, ja, das ist richtig, das wären dann 20 Monate EGP. Die Partnermonate kannst du im Anschluss daran nehmen. Wenn du Einkommen neben dem Elterngeldbezug beziehst, musst du das angeben, am Besten informierst du die ELterngeldstelle, dass die Höhe und Zeitpunkt noch nicht absehbar sind. Lieber Gruss, Sandra

  • Antworten
    Alev
    9. Januar 2017 at 8:11

    Hallo Smart-Mama

    Ich würde gerne 24 monate elternGeld beziehen und Zuhause bleiben dazu kommt das alleinerziehende Mutter werde.
    Sehe ich das richtig
    Ich müsste die ersten 2 monate basiselterngeld ankreuzen und bis zu 26 Lebensmonat vom baby elternGeld plus ankreuzen und danach von 27-30 Lebensmonat den BonusMonat noch ankreuzen wo ich in der Zeit 25 Stunden arbeiten werde
    Vor der Geburt habe ich im Einzelhandel 25 Stunden auch gearbeitet

    LG alev

    • Antworten
      smart-mama
      7. Februar 2017 at 23:20

      Hallo Alev: die ersten 2 Monate Basiselterngeld werden auf den Gesamtelterngeld-Anspruch aangerechnet! Die muss du abziehen, es bleiben dir dann nur noch 24 Monate Elterngeld Plus + ggf. der Parnterschaftbonus. LG, Sandra

  • Antworten
    Steffi
    12. Januar 2017 at 13:28

    Hallo Ann, vielen Dank für den tollen Artikel. Dadurch sind mir einige Dinge klarer geworden. Mein Mann möchte gerne während meines Mutterschutzes Basiselterngel für einen Monat beantragen und einen weiteren Monat später. Wird das BG dann bei mir angerechnet bzw. abgezogen? Vielen Dank

    • Antworten
      smart-mama
      7. Februar 2017 at 23:22

      Du meinst Hallo Sandra, oder 😉 Ja, das Basiselterngeld wird auf euren Gesamt-Elterngeld-Anspruch angerechnet.Liebst, Sandra

  • Antworten
    Jerosch
    18. Januar 2017 at 8:23

    Hallo Zusammen,
    ganz lieben Dank für den guten Beitrag.
    Allerdings habe ich nochmal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Elterngeld beantrage ich ja direkt ab Geburt unseres Kindes.
    In der Zeit bin ich ja auch noch in Mutterschutz.
    Wir möchten gerne das mein Mann für 1 Jahr zuhause bleibt und ich nur während des Mutterschutzes.
    Was macht den am meisten Sinn was wir beantragen sollen?
    12Monate Basicelterngeld für mein Mann und für mich 2 Monate?
    Weiß da nicht ganz genau Bescheid.
    Vielen Dank im Voraus

    • Antworten
      smart-mama
      7. Februar 2017 at 23:26

      Liebe Rebekka, eine sehr fortschrittliche Aufteilung! Super! die von dir genannte Alternative funktioniert und würde jedenfalls dazu führen, dass ihr das Elterngeld möglichst schnell bekommt. Ob das finanziell für euch die vorteilhasteste Variante ist kann ich natürclih nciht beurteiln. Liebgruss, sandra

  • Antworten
    Lena
    18. Januar 2017 at 23:07

    Hallo liebe Smart-Mama,
    Ich habe eine Frage zu den Partnerschaftonaten. Müssen diese unmittelbar im Anschluss an das Elterngeld genommen werden? Ich habe für die ersten 12 Lebensmonate Basiselterngeld beantragt. Im 12. und 13. LM will mein Mann Basisgeld beantragen. Da es mit der Kota erst später klappen wird, bleibe ich den 13. und 14. LM aber auch noch zu Hause und möchte dann wieder einsteigen. Ab dem 15. LM würden wir dann gerne die vier Partnerschaftsmomate beantragen. Geht das, obwohl ich dann zwischendurch zwei Monate nichts bekommen habe und meine Mann nach seinem Elterngeldbezug wieder zwei Monate Vollzeit gearbeitet hat?

    Viele Grüße
    Lena

    • Antworten
      smart-mama
      7. Februar 2017 at 23:32

      Liebe Lena, ja das geht! Wichtig ist, dass ab dem 15. LM ein ununterbrochener Elterngeld(plus)bezug erfolgt. Ich hoffe das hilft euch weiter! LG, Sandra

  • Antworten
    Ywa
    23. Februar 2017 at 17:13

    Hallo,
    ich bin Angestellte und mein Mann Selbstständig. Was ist für uns am sinnvollsten ?

    Lg Yvonne

  • Antworten
    Deniz
    7. März 2017 at 22:54

    Liebe Sandra,

    ich habe da auch mal eine Frage : ich werde in 8 Wochen mein 3. Kind bekommen . Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Mein Mann wird diesmal keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich habe beim 2. Kind vor 5 Jahren 2 Jahre Elterngeld bekommen. Nun möchte ich gerne, dass ich im Monat weniger aber dafür länger Elterngeld bekomme. Würde das so gehen : 2 Monate Basis Elterngeld und 22 Monate Elterngeld Plus? LG Deniz

  • Antworten
    Frank Dörneman
    13. März 2017 at 18:50

    Liebe Sandra,

    ich bin dir sehr dankbar, für den tollen Blog. Das ist wirklich eine klasse Idee und tolle Umsetzung. Ich habe eine kleine, aber m.E. nicht ganz eindeutig geregelte Frage: Es geht um die Anspar-/Erwerbsphase den Partnerschaftsbonus. Wann muss diese erfolgen? Ist es notwenig, dass sie innerhalb der 14 Lebensmonate, also spätestens vom 11.-14. Lebensmonat erworben wird oder geht dies ggf. auch später. Dies ist für uns relevant, weil wir gerne später zusammen Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen möchten. Ggf. ginge dies ja solagen, wie noch Elterngeld Plus-Ansprüche offen sind.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Frank

  • Antworten
    Anita Lamp
    24. März 2017 at 13:06

    Hallo Sandra,
    danke für den tollen Beitrag. Mich hat er leider irgendwie noch mehr verwirrt, vielleicht kannst du mir trotzdem etwas helfen. Ich beschäftige mich schon die ganze Woche damit, komme aber nicht weiter. Von den Beratungsstellen bekommt man Standardantworten, die man so auch überall findet. Ich möchte direkt nach dem Mutterschutz Stundenweise, einmal die Woche einige Stunden arbeiten, also eher als Minijob bei meinem Arbeitgeber. Mein Mann nimmt lediglich die 2 Monate, aber nicht am Stück. Und in Elternzeit wollte ich ein Jahr gehen und danach mit Teilzeit einsteigen. Lohnt sich da Elterngeld Plus überhaupt? Was wird da alles beantragt? Ich bin komplett am verzweifeln oder ich stelle mich einfach nur total blöd an?! Ich danke dir vielmals. Liebe Grüße und alles Gute!

  • Antworten
    Sarah
    28. Mai 2017 at 20:13

    Hallo.. tolle Seite, leider bin ich immer noch verunsichert. Ist folgende Kombination möglich?

    Sie: LM 1-12 Basiselterngeld; LM 13-16 Elterngeld plus

    Er: LM 3+4 Elterngeld plus; LM 11 Basiselterngeld

  • Antworten
    Stefanie Buksnowitz
    29. Juni 2017 at 22:20

    Hallo , ich hab da auch mal eine Frage ich glaube bei meinem elterngeld ist was schief gelaufen !? Meine Tochter ist am 05.08.2015 geboren und jetzt habe ich bemerkt das wir die nächsten 3 Monate kein Geld mehr bekommen , obwohl ich 24 monate elterngeld plus beantragt habe und acht Wochen nach der Geburt mutterschaftsgeld aber dann müsste ich doch 22 Monate bezahlt bekommen oder ich bin echt verzweifelt ich hoffe es kann mir einer richtig erklären bei der elterngeld stelle bin ich leider sehr vies behandelt worden 😔 lg steffi

    • Antworten
      smart-mama
      30. Juni 2017 at 21:18

      Liebe Stefanie, wenn du Mutterschaftsgeld erhältst, gilt das als 2 Monate Basiselterngeld, so dass du danach nur noch Anspruch auf 20 Monate ElterngeldPlus hast.
      LG, Sandra

      • Antworten
        Anne Spielmann
        17. August 2017 at 18:11

        Hallo Smart-Mama,
        meine Frage passt gut zu Stefanies, deshalb stelle ich sie mal in dem Zusammenhang.
        Ich möchte nach der Geburt meines Kindes so lange wie möglich Elterngeld beziehen und dann wieder arbeiten gehen. Nach der Geburt des Kindes beziehe ich 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Mein Partner möchte die ganze Zeit hinweg Vollzeit arbeiten. Was muss/kann ich da jetzt beantragen (10/12 Basiselterngeldmonate und dann bis zum 20. Monat Elterngeld+)?
        Vielen Dank, dass du uns dabei so hilfst.

        • Antworten
          smart-mama
          21. September 2017 at 23:20

          Liebe Anne, du kannst zB. 12 Monate Basiselternegeld beziehen oder 24 Monate Elterngeld Plus, (eventuell + Partnerschaftsbonus) – ist aber nur eine Frage der Auszahlungsdauer, unterm Strich gibts nicht mehr Geld. Wichtig: die ersten beiden Monate gelten immer als Basiselterngeldmonate, wenn du Mutterschaftsleistungen beziehst. LG

  • Antworten
    Vodan
    26. Juli 2017 at 10:10

    Hi, kurze Frage. Angenommen mir stehen 300 EURO Elterngeld zu, jedoch habe ich von der Krankenkasse 13 Euro täglich bekommen (keinen Arbeitgeberzuschuss). Die Elterngeldstelle kürzt das Elterngeld auf 10Monate. Ist das richtig?

    Wie würde sich das bei Elterngeldplus verhalten wenn ich statt 12 Monate 24 Monate beantragt hätte. Würden Sie dann auch 2 Monate kürzen oder sogar 4?

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 23:17

      Hi Vodan, nachgeburtliche Mutterschaftsleistungen gelten immer als 2 Basiselterngeldmonate, daher ist das richtig. Macht auch keinen Unterschied, wenn du Elterngeld Plus beantragst, du hast dann nur noch max 20 Monate Elterngeld Plus übrig.

  • Antworten
    Demet
    28. Juli 2017 at 9:24

    Hallo. Da ich gerade sehr verwirrt und auch durcheinander bin wollte ich auch mal eine frage stellen. Ich bin im moment schwanger ubd habe erst im oktober meinen entbindungstermin… vor und nach der geburt werde ich mutterschaftsgeld erhalten und danach werde ich einen antrag auf elterngeld stellen. Nun stehe ich da wie ein fisch ohne wasser 😟Ich weiß nicht welche arten vom elterngeld ich beantragen soll: nur basiselterngeld oder die kombination zwischen basiselterngeld und elterngeldplus ? Nach der mutterschutz möchte ich gerne 18monate in die elternzeit! Nun habe ich ja auch erfahren, da mir nur noch 10 monate elterngeld übrig bleiben durch das mutterschaftsgeld… so die eigentliche frage welche der arten wäre sinnvoller? Nur basiselterngeld oder die kombination zwischen basiselterngeld und elterngeldplus(in welcher aufteilung?)
    Lg

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 23:12

      Ich empfehle dir mal den Elterngeldrechner des Familienministeriums auszuprobieren! Da kannst du verschiedene Kombinationen ausprobieren. Lieber Gruß

  • Antworten
    Anke Becker
    23. August 2017 at 7:07

    Hallo!Hab da mal ne Frage!Hab am 8.10. ET und würde gern 1,5 Jahre Zuhause bleiben.Wie teile ich das am besten auf oder geht das überhaupt?Bin im Schichtdienst tätig und würde mich gern länger um unser zweitgeborenes kümmern.

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 22:55

      Hallo Anke, klar du kannst 1,5 Jahre zu Hause bleiben und in Elternzeit gehen. Die Frage ist dann nur, wie du das Elterngeld aufteilst. Du könntest z.B. volle 12 Monate Basiselterngeld nehmen, dein Partner evtl. noch zusätzlich die beiden Partnermonate. dann hättet ihr 14 Monate Elterngeld. Mehr gibt es dann aber auch nicht mehr und hier müsstet dann noch 4 Monate ohne Elterngeld überbrücken. Wenn ihr ein Teil der Monate Elterngeld Plus beantragt könnt ihr die Auszahlung des Elterngeldes verlängern, aber mehr Geld bringt das unterm Strich nicht. Lieber Gruß, Sandra

  • Antworten
    Brummer
    14. September 2017 at 21:46

    Unklar ist mir noch, wenn ich wie in Fall 1 die Elternzeit Plus Monate aufteile, müssen wir dann in den Elterngeld Plus Partnerschaftsmonaten auch Teilzeit (25 -30 Std.) arbeiten, oder können wir da auch beide ganz zuhause bleiben? (Also nicht arbeiten um z.B. zu verreisen.)

    • Antworten
      smart-mama
      21. September 2017 at 22:48

      Beim Elterngeld Plus in Form des Partnerschaftsbonus MUSS in Teilzeit gearbeitet werden, bei Elterngeld Plus ohne Partnerschaftsbonus nicht.

  • Antworten
    Olli
    31. Dezember 2017 at 7:16

    Hallo,
    Vielen lieben Dank für den tollen Blog!
    Je mehr ich versuche durch die ganze Eltengeld, ElterngeldPlus und ElterngeldPlus+Partnerschaftsbonus-Bürokratie zu blicken, desto mehr verliere ich gefühlt den Überblick!
    Im Februar bekommen wir unser erstes Kind. Geplant ist, dass ich die ersten 12 Monate (2 Monate Mutterschaftsgeld+10 Monate Elternbasisgeld) zu Hause bleibe. Denn ersten Lebensmonat des Kindes bleibt auch mein Partner zu Hause.
    Nach meiner Elternzeit möchte mein Partner auch noch einen Monat zu Hause mit dem Kind bleiben,somit hätten wir gemeinsam die 14 Monate voll.
    Jetzt die Frage, was genau wir danach beantragen können und dürfen?
    Ich würde nach meiner Elternzeit gerne erstmal die ersten Monate in Teilzeit arbeiten wollen, aber für wie lange wäre es dann möglich? Für meinen Partner gilt es ebenfalls.

    Vielen Dank schon mal für die Antwort!
    LG
    Olli

    • Antworten
      smart-mama
      17. Januar 2018 at 10:52

      Liebe Olli, falls ihr die Voraussetzungen erfüllt, käme für euch eventuell der Partnerschaftsbonus in Betracht. Dazu habe ich ausführlich im Elterngeldkalender geschrieben. Lieber Gruß, Sandra

  • Antworten
    Marc
    9. Februar 2018 at 21:39

    Toller Beitrag!
    Denkst du es funktioniert auch wenn die Frau monat 1 bis 12 Elterngeld bezieht, der Mann im 8 /9 Monat. Und anschl. Beide im 14 bis 17 Monat Partnerschaftmonate machen? Also beide mit einem Monat Unterbrechung?
    Danke dir

  • Antworten
    Torsten Hanft
    5. April 2018 at 10:05

    Hi,

    also deine Seite ist echt toll. Schön informativ – im Gegensatz zu den offiziellen Broschüren. Aber eins hab ich doch noch nicht geblickt. Wie muss ich das beantragen, das wir folgendes erfüllen können?

    Meine Frau erwartet Mitte Juli unser Baby. Danach will sie bis ca. September 2019 zuhause bleiben und dann wieder arbeiten. Ich möchte ab der Geburt 4 Wochen daheim sein (werde ich aber über Arbeitsurlaub erledigen) und danach möchte ich Elternteilzeit machen. D.h. 30 Stunden max pro Woche. Wie muss ich das beantragen, wie lange kann ich das dann machen und wieviel vom Gehalt bleibt übrig bzw. wieviel Elterngeld bekomme ich?

    Ich blicke leider nicht durch
    Grüße
    Torsten

  • Antworten
    Esin
    28. August 2018 at 21:20

    Hallo liebe Sandra,
    Diese Seite gefällt mir sehr und ist sehr informativ, leider bin ich aber total verwirrt und würde doch gerne meine Frage stellen.

    Ich möchte 24 Monate Elternzeit nehmen und mein Mann die zwei Vätermonate, Und zwar aufgeteilt ein Monat gleich nach der Geburt und dann den 13. Lebensmonat unseres Kindes.

    Dann beantrage ich doch für mich ab dem 3. Monat bis 24. Monat Elterngeld Plus, da ich ja für die ersten zwei Monate Mutterschaftsgeld erhalte. Oder muss ich hier 1-2 Monat Basiselterngeld beantragen / ankreuzen?

    Und mein Mann beantragt Basiselterngeld für den 1. Monat und den 13. Monat, richtig?

    Oder verkürzt sich mein Elterngeld auf 22 Monate?

    Vieken Dank
    LG Esin

  • Antworten
    Sandra Hartung
    25. Januar 2019 at 4:02

    Hallo, ich bin im Kleinstgewerbe angemeldet und arbeite von Zuhause aus und mein Mann ist Angestellter, ich bin Familienversichert über ihn und bekomme kein Mutterschaftsgeld von der KK gezahlt…beim letzten baby hab ich den basissatz von 300€ für ein Jahr gezahlt bekommen und mein Mann für 2 Monate Elterngeld…wie kann ich jetzt am besten beantragen das ich das Optimum raus holen kann da ich ab sofort nach der Entbindung wieder arbeiten gehen muss da sonst meine Kunden weg sind…mein Mann aber noch nicht weis ob er Elternzeit nimmt da er zu viele Einbußen dadurch hat finanziell…würde mich über eine Antwort freuen , lg Sandra

    • Antworten
      smart-mama
      22. Februar 2019 at 0:37

      Liebe Sandra, für die richtige Kombination müsste ich mehr Details wissen. Am Besten vereinbaren wir einen Telefontermin, oder du meldest dich beim nächsten Webinar an! https://www.edudip.com/w/290858

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