Elterngeld

Corona und Elterngeld: 3 neue Regelungen und viele offene Fragen

Gestern war auf der Seite des Familienministeriums zu lesen, dass sich die Familienministerin und Koalitionsfraktionen auf neue Elterngeld-Regelungen geeinigt haben. Ziel ist, Nachteile beim Elterngeldbezug aufgrund der Corona-Krise auszugleichen.

Einen konkreten Gesetzestext gibt es noch nicht, dafür aber drei sehr allgemeine Kernaussagen, die ich gerne mit euch teilen und natürlich auf den Zahn fühlen möchte.

1. Elterngeld für Eltern in systemrelevanten Berufen

Eltern, die in systemrelevanten Berufen (also z.B. im Gesundheitswesen, bei der Polizei, Feuerwehr, Behörden etc.)  arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate „aufschieben“ können. Was genau darunter zu verstehen ist, ist der Pressemitteilung des BMFSFJ nicht zu entnehmen,

Nach meinem Verständnis  soll Eltern unter die Armen gegriffen werden, die ihre Elterngeld-Planung komplett über den Haufen werfen mussten, weil sie wieder früher in ihrem Job gebraucht wurden und daher ihren Elterngeldbezug unterbrochen haben. Auch der Fall, dass Eltern während des Elterngeldebezugs mehr als die zulässigen 30 Stunden/Monat arbeiten – eigentlich ein Aus-Kriterium für den Anspruch auf Elterngeld – dürfte darunter fallen.

Vermutlich wird es so sein, dass die Elterngeldmonate, die wegfallen, zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden können. In einigen Fällen ist das nach den aktuellen Regelungen nämlich nicht möglich. Ich denke da zum Beispiel an das Basiselterngeld, dass nur bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden kann und an das Elterngeld Plus, das ohne Unterbrechung ab dem 15 Lebensmonat beantragt werden muss.

Die spannende Frage dürfte dann natürlich noch sein, welche Berufe genau als systemrelevant eingestuft werden…

2. Kein Verlust des Partnerschaftsbonus

Eltern, die gerade den Partnerschaftsbonus beziehen, sind aktuell natürlich sehr stark benachteiligt. Die strikte Arbeitszeit, die von beiden Elternteilen während des Partnerschaftsbonus eingehalten werden muss –  nämlich 25 – 30 Stunden/Woche – kann aufgrund der nachteiligen Corona-Folgen wie z.B. Kurzarbeit, Wegfall der Kinderbetreuung, Arbeitszeitverkürzungen. Kündigungen und Betriebsschließungen in sehr vielen Fällen nicht eingehalten werden.

Geplant ist, dass Eltern trotz Arbeitszeitveränderungen ihren Anspruch auf den Partnerschaftsbonus nicht verlieren.

Da die Elterngeldstellen sehr rigoros sind und den Partnerschaftsbonus beider Eltern zurückfordern, wenn die gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeiten nicht eingehalten wurden, ist diese Regelung wirklich sehr zu begrüßen.

Kleine Notiz am Rande: Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus, den ich ja immer noch als Flop bezeichnen würde, sollten im Rahmen der anstehenden Elterngeld-Reform – unabhängig von Corona – gelockert werden. Geplant war z.B. die zulässige Arbeitszeit zu erhöhen und Härtefallregelungen einzuführen, falls die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus wegfallen. Schade, dass das Familienministerium so lange gebraucht hat, um den Reformentwurf vorzulegen (geplant war mal ursprünglich im ersten Halbjahr 2019). Eine abgeschlossene Elterngeld- Reform vor der Corona-Krise hätte so manchen Eltern sicher einige Sorgen und Ängste erspart.

Wenn ihr euch zu der Reform näher informieren wollt, könne ihr euch schon einmal die Stellungnahme des djb anschauen, an der ich auch mitgewirkt habe.

3. Keine Elterngeld-Nachteile aufgrund Kurzarbeit

Dazu steht in der aktuellen Pressemitteilung des BMFSFJ Folgendes:

„Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, weil sie zum Beispiel in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.“

Ich bin gespannt, wie das konkret umgesetzt wird.  Eigentlich müsste  das Gehalt zu 100 % in die Elterngeld-Bemessung einfließen, ohne Berücksichtigung von gekürztem Gehalt aufgrund Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld, bzw. Arbeitslosengeld I. Eine Möglichkeit wäre auch, diese Monate auszuklammern.

In dem Zusammenhang frage ich mich, ob das gleich auch für Arbeitslosengeld II gilt? Was ist, wenn man seinen Job verliert, aber noch gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat? Dieser Fall muss zur Existenzsicherung von Familien unbedingt berücksichtig werden.

Die Formulierung „Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I …fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht ein“, finde ich im Übrigen sehr mißverständlich. Ich vermisse an diesen Stelle die generelle Info, was stattdessen genau in die Elterngeldberechnung einfließen soll.

4. Was ist eigentlich mit selbständigen Eltern, die unter Einkommensverlusten leiden?

Was ich in der Erklärung der Familienministerin ebenfalls vermisst habe, ist eine Stellungnahme zu der Situation selbständiger Eltern. Wie so oft, hat man wieder einmal das Gefühl, das deren Belange zweitrangig sind.

Ich halte es zum Beispiel für absolut notwenig, dass selbständige Eltern, deren Kind 2021 geboren wird, auch das Jahr 2019 und nicht nur 2020 – oder noch besser, wahlweise auch die 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld heranziehen dürfen. Andernfalls werden schwangere Selbständige (ich meine damit Mamas und Papas), deren Einkünfte in 2020 komplett eingebrochen sind, weiterhin benachteiligt, wenn sie gezwungen sind, dieses Jahr als Elterngeld-Bemessungsgrundlage heranzuziehen.

5. Was soll ich in der aktuellen Situation tun?

Da es noch keine spruchreife Gesetzesänderung gibt, rate ich euch erst mal abzuwarten und weiterhin vorsichtig zu sein. Von einer übereilten Zustimmung zur Kurzarbeit, oder von einer schnellen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag im Vertrauen auf die Elterngeld-Neuregelung rate ich euch ab. Natürlich informiere ich euch sofort, sobald Details zu den Neuregelungen bekannt sind!

Wenn ihr euch noch intensiver zu euren Eltern-Rechten und Elterngeld-Optimierung im Zuge der Corona-Krise informieren wollt, lade ich ich euch ganz herzlich zu meinem Webinar ein, dass am 9.4. statt findet. Anmelden könnt ihr euch hier. Den Erlös des Webinars spende ich wieder zu 100% an Leuchtturm-Hamburg e.V.. Ich würde mich wirklich riesig freuen, euch dort zu treffen! 

Und: Falls ihr noch einen besonderen Corona-bedingten Elterngeldgeldfall habt, der JETZT dringend geregelt werden sollte, könnt ihr unter diesen Post gerne einen Kommentar schreiben.

Weitere Blogeinträge zum Thema

1 Kommentar

  • Antworten
    Verena Hahler
    12. April 2020 at 21:47

    Hallo,
    danke für diesen toll herausgerabeiteten Bericht. Ich bin gespannt, wie sich die Situation weiterentwickelt.Ich drücke allen Betroffenen die Daumen, dass sich die Situation so gut es eben geht entwickelt.

    Grüße
    Verena

  • Schreibe einen Kommentar zu Verena Hahler Antwort wiederrufen