Elterngeld

Corona-Krise: So vermeidest du Nachteile beim Elterngeld

Was passiert jetzt eigentlich mit meinem Elterngeld-Anspruch? Diese Frage haben mir sehr viele besorgte Eltern in den letzten Tagen gestellt. Zu Recht, denn tatsächlich besteht die Gefahr, dass die Corona-Krise zu Nachteilen und Einbrüchen beim Elterngeld-Bezug führt. Besonders hart trifft es die Eltern, die schwanger sind und gerade möglichst viel Geld verdienen müssen, damit nach der Geburt ein ordentliches Elterngeld herauskommt. Betroffen sind sowohl angestellte, als auch selbständige Eltern.

Wichtig ist jetzt, dass du rechtzeitig die richtige Elterngeld-Strategie planst, bzw. umplanst. Dabei möchte ich dir helfen, in dem ich dir einige Gefahrenquellen erkläre und aufzeige, welche Möglichkeiten zu hast, um deinen Elterngeld-Anspruch zu schützen, oder zu optimieren.

1. Gefahr für angestellte Eltern: Kurzarbeit und Kündigung

Angestellte Eltern sind insbesondere dann von Elterngeld-Einbußen betroffen, wenn sie sich aktuell in der superwichtigen „Elterngeld-Vorphase“ befinden und von Kurzarbeit oder von einer Kündigung bedroht sind. Mit Elterngeld-Vorphase meine ich den Bemessungszeitraum, d.h. den Zeitraum, der ausschlaggebend für die Höhe des Elterngeldes ist.

Bei angestellten Eltern sind das die 12 Monate vor der Geburt. Zeitlich betroffen sind also ganz besonders die Eltern in der früheren Schwangerschaftsphase, da sie noch viel Gehalt verdienen müssen.

Kann ich die Anordnung von Kurzarbeit verweigern?

Viele Arbeitgeber*innen versuchen ihre Unternehmen durch Kurzarbeit zu retten. Das kann man ihnen in der aktuellen Krise natürlich nicht verübeln, letztendlich dient die Kurzarbeit der Sicherung der Jobs und der Betriebe – allerdings verträgt sich Kurzarbeit nicht mit Elterngeld, denn Kurzarbeit bedeutet – trotz Kurzarbeitergeld – automatisch weniger Gehalt und weniger Gehalt bedeutet weniger Elterngeld, da das Kurzarbeitergeld nicht bei der Elterngeldbemessung berücksichtigt wird.

Die große Frage ist, ob sich schwangere Eltern (damit meine ich schwangere Frauen und deren Partner) gegen die Anordnung von Kurzarbeit wehren können. Das kommt –  wie immer bei juristischen Fragen – „darauf an“. Und zwar auf die vertraglichen Regelungen. Falls Kurzarbeit nicht vertraglich in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, dann muss der Arbeitgeber deine Zustimmung einholen und diese kannst du verweigern. Also bitte nicht vergessen: Grundsätzlich musst du der Kurzarbeit zustimmen, eine einseitige Anordnung ist unzulässig!

Ich würde daher auf keinen Fall leichtfertig ein Schreiben unterzeichnen, in dem steht, dass du der Kurzarbeit zustimmst (so berichtete mir gerade eine verzweifelte Schwangere). Versuche lieber mit deinem Arbeitgeber*in zu verhandeln und ihm deine Situation und die Benachteiligung beim Elterngeld zu erklären – auch dann wenn es eine vertragliche Regelung gibt. Vielleicht ist deinem Arbeitgeber*in gar nicht bewußt, was die Anordnung von Kurzarbeit für schwangere Familien bedeutet.

Mögliche Verhandlungsideen sind:

  • ein Teil des Urlaubs nehmen
  • Überstunden abgelten lassen
  • Kurzarbeit nur befristet für einen kurzen Zeitraum zustimmen
  • Kurzarbeit nur dann zustimmen, wenn die Gehaltsdifferenz im Falle einer betriebsbedingten Kündigung nachgezahlt wird etc..

Wichtig: Bitte sei dir bei den Verhandlungen bewusst, dass eine mangelnde Zustimmung zu einer Kündigung führen kann (dazu gleich noch mehr). Da das Thema Kurzarbeit wirklich sehr komplex und kompliziert ist, werde ich dazu noch einmal einen separaten Beitrag verfassen.

Was kann ich bei einer drohenden Kündigung tun?

Eine große Gefahr für das Elterngeld sind natürlich auch bevorstehende Kündigungen, da mit einer wirksamen Kündigung Gehalt wegfällt. Jetzt wirst du bestimmt denken: Kündigung und Schwangerschaft und wirksam passt doch gar nicht zusammen. Das ist grundsätzlich auch richtig, denn während der Schwangerschaft besteht Sonderkündigungsschutz und damit ein Kündigungsverbot.

Unter besonderen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber auch während der Schwangerschaft/Elternzeit den Arbeitsvertrag kündigen. Dafür braucht er allerdings eine behördliche Zustimmung, die er vorher einholen muss. Die Behörde stimmt dann zu, wenn ein „besonderer Fall“ vorliegt – und das kann tatsächlich leider die Corona-Krise sein, da die Behörde bei der Streichung von Arbeitsplätzen, eine Insolvenz, oder Betriebsstillegung häufig die Zustimmung zur Kündigung erteilt.

Was kann man nun in dieser scheinbar ausweglosen Situation tun? Sinnvoll ist auf jeden Fall sowohl gegen eine drohende Zustimmung der Behörde als auch gegen die ausgesprochene Kündigung vorzugehen. Das sind verrückterweise zwei Verfahren (ein Verwaltungsverfahren und ein Gerichtsverfahren), gegen die Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Es gibt zwar keine Garantie, dass du am Ende als „Gewinner“ dastehst, aber wenn du dich wehrst, besteht immerhin noch die Chance, dass du durch durch einen Widerspruch bei der Behörde länger Gehalt beziehst und durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht eventuell noch eine Abfindung, oder einige Monate Zusatzgehalt aushandeln kannst.

Superwichtig in dem Zusammenhang ist, dass du daran denkst, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, damit du nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. Weitere Infos dazu kannst du hier nachlesen.

2. Gefahr für selbständige Eltern: Wegfall von Einkommen

Noch sind selbständige Eltern weniger von Elterngeld-Nachteilen bedroht, da für alle selbständigen Eltern, die dieses Jahr ein Baby bekommen, das Jahr 2019 als Bemessungsgrundlage gilt (ich hoffe so sehr, dass 2019 ein gutes Jahr für euch war!).

Aber das wird sich natürlich schnell ändern, denn schon bald wird es auch Babys mit einem voraussichtlichen Entbindungstermin im Jahr 2021 geben, für die dann das Jahr 2020, also das Corona-Jahr ausschlaggebend sein wird.

Eltern, die im Jahr 2021 ein Baby bekommen, sollten daher nach allen Kräften versuchen, die Einkünfte in 2020 nach oben zu schrauben. Ist natürlich in der Krise leicht gesagt und nur schwer möglich. Helfen könnte vielleicht eine Umstellung der Strategie, neue krisentaugliche Produkte, vielleicht doch noch schnell einen Zusatzjob?

Wichtig ist auch im Hinterkopf zu haben, dass man bei bestimmten Voraussetzungen beantragen kann, dass das vorherige Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen wird – z.B. bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und dadurch bedingtem Einkommenswegfall.

3. Tipp für Eltern, die bereits Elterngeld beziehen: Änderung des Elterngeld-Antrages

Corona stellt gerade alles auf den Kopf – eventuell auch die von dir wohlüberlegte Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Gut zu wissen in diesem Zusammenhang: du kannst den Elterngeld-Antrag ändern. Das kann zum Beispiel in folgenden Fällen Sinn machen:

Beispiel 1: Der Elternteil, der nach der Geburt eigentlich weiterarbeiten wollte, verliert seinen Job und ist jetzt arbeitslos zu Hause. Falls er/sie der Besserverdiener war, kann es eventuell Sinn machen, dass er/sie nun überwiegend Elterngeld bezieht.

Beispiel 2: Du beziehst die letzten Monate Elterngeld, stehst kurz vor dem Wiedereinstieg und dein Arbeitgeber ordnet auf vertraglicher Basis/mit deiner Zustimmung Kurzarbeit auf 25 – 30 Stunden/Woche an. Damit kann es sein, dass du plötzlich Anspruch auf den Partnerschaftsbonus hast. Diesen solltest du jetzt ganz schnell beantragen, da du ab dem 15. Lebensmonat keine Elterngeld-Bezugslücke haben darfst.

Beispiel 3: Du bist selbständig und hast Elterngeld Plus beantragt, weil du davon ausgegangen bist, dass du Einkünfte während des Elterngeldbezugs haben wirst. Wenn die Einkünfte komplett wegfallen, kannst du das Elterngeld Plus eventuell in Basiselterngeld umwandeln. Das bringt dir unter dem Strich nicht unbedingt mehr Elterngeld, sichert dir aber Liquidität.

Eine Änderung der Elterngeld-Monate beantragst du ganz einfach formlos bei der zuständigen Elterngeld-Behörde. Du kannst den Antrag sogar mehrmals ändern! Aber Achtung – eine Änderung ist nur für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Änderungsantrag eingegangen ist, zulässig. Eigentlich kann eine Änderung nur für die Elterngeld-Monate, die noch nicht ausgezahlt wurde, beantragt werden – allerdings dürfte hier die gesetzliche Härtefallregelung bei einer erheblichen Gefährdung der finanziellen Existenz der Eltern gelten.

Tipp: Wenn es in deiner Situation Sinn macht, würde ich einfach versuchen, den Änderungsantrag auch für weiter zurückliegende und bereits ausgezahlte Elterngeld-Monate mit Hinweis auf wirtschaftliche Einbußen durch die Corona-Pandemie zu stellen,

 

So ihr Lieben, ich hoffe, dass hat euch schon mal weitergeholfen! Da die Corona-Krise noch so frisch und vermutlich erst am Anfang ist, ist es derzeit unmöglich alle Gefahrenquellen zu zu identifizieren. Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr eure Fragen, Erlebnisse, neue Erkenntnisse und Fallkonstellationen einfach unter den Beitrag postet, damit alle teilhaben können!

Wenn ihr noch mehr zu Elternrechten in Zeiten der Corona-Krise wissen wollt, könnt ihr gerne hier vorbeischauen. Ich habe heute ein spezielles Webinar-Programm rund um das Thema Elternrechte und Corona gelauncht. 

Den Erlös des Webinars spende ich zu 100% an den gemeinnützigen Verein Leuchtturm Hamburg e.V. , über den ich schon einmal hier berichtete habe. Der Verein bietet einen sozialmedizinischen Dienst für frühgeborene und kranke Kinder sowie für deren Eltern an. Leuchtturm e.V. kann ohne Spenden nicht existieren und leidet gerade auch finanziell an den Folgen der Corona-Krise. Lisa Sänger, mit der ich heute telefoniert habe, hat mir erzählt, dass der Verein bereits finanziell unter den Folgen der Corona-Krise leidet. 

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31 Kommentare

  • Antworten
    Jana
    20. März 2020 at 20:09

    Danke für die tolle Zusammenstellung der Infos! Ich bin derzeit in Elternzeit und werde (eigentlich) Anfang Juni wieder anfangen zu arbeiten. Nun hat mich mein AG gefragt, ob ich meine Elternzeit nicht verlängern könne. Das habe ich verneint, da ich keinen Elterngeld Anspruch mehr habe. Sollte nun eine schriftliche Anordnung meines AG kommen, was kann ich machen?

    • Antworten
      Ana
      25. März 2020 at 13:19

      Ich habe das gleiche problem. Mein Elternzeit endet jetzt im april ich weiß auch nicht was soll ich jetzt machen? Ich bin in kindergarten beschäftigt. Für mein Budget ist das eine große krise

  • Antworten
    Tine
    22. März 2020 at 13:10

    Danke für die Infos! Da habe ich schon den entscheidenden Fehler gemacht, ich habe der schriftlichen Ankündigung (muss ja angeblich drei Wochen vorher erfolgen) bereits gestern zugestimmt. Was kann ich jetzt noch machen? Ich bin zum Glück in der SS schon fortgeschritten, aber auch ein Monat schmälert mein sowieso schon geringes Elterngeld. Mein Mutterschutz beginnt im Mai, die Kurzarbeit soll ab April gelten. Dann wäre ich eigentlich im Urlaub. Aber den Urlaub zu nehmen ändert ja nichts an dem Kurzarbeitsverdienst. Schützt mich vielleicht ein schnell ausgesprochenes Beschäftigungsverbot? Gibt es irgendeinen Anreiz für den AN, dass er diesen einen (!) Monat auf die Kurzarbeit für mich verzichtet? Danke für deine Einschätzung!

    • Antworten
      Alex
      26. März 2020 at 14:45

      Achtung: Während des Erholungsurlaubs wird normalerweise das volle Gehalt gezahlt – so als ob man keine Kurzarbeit hätte.
      § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG

    • Antworten
      Tjana
      14. April 2020 at 14:14

      Du bekommst bei Krankheit und Urlaub immer 100% gezahlt. In dieser zeit entfällt das Kurzarbeitergeld

  • Antworten
    Mehr Elterngeld trotz Gehaltseinbußen durch Corona-Krise - zweitöchter
    22. März 2020 at 14:42

    […] CORONA-KRISE: So vermeidest Du Nachteile beim Elterngeld bei Rechtsanwältin Sandra Runge […]

  • Antworten
    Annika
    22. März 2020 at 14:47

    Das ist das erste hilfreiche was ich im Internet gefunden habe!!! Danke!!! Ich bin jetzt im 6 Monat, habe seit dem 11.3.2020 ein Individuelles Beschäftigungsverbot und am 16.3.2020 würde bei uns im Hotel wohl Kurzarbeit ab April angekündigt. Über die Betriebsversammlung wurde ich Informiert, aber es wäre für mich nicht nötig zu erscheinen.
    Dann erfolgte die Ankündigung und alle anderen Mitarbeiter sollten Telefonisch Informiert werden. Ich bekam keinen Anruf und habe mich dann über das Internet Informiert und welche furchtbaren Konsequenzen das ganze für mich hat.

    Ein paar Tage später, hatte ich dann ein Telefonat mit meiner Chefin, die über nix Bescheid weiss und meinte… das mit dem Elterngeld kann ja so nicht sein und ich Frage unseren Anwalt. Der meinte ich wäre davon nicht betroffen… das macht ja nu keinen Sinn.
    Es ist eine furchtbar belastene Situation und ich habe schwere Existenzängste.
    Ich sehe grade keine Lösung als Alleinerziehende.

    • Antworten
      Maria
      9. April 2020 at 11:54

      Hi Annika! Also ich bin gerade in der 15. SSW und stehe auch vor dem Problem Kurzarbeit und soweit ich weiß, betrifft dieses Problem nicht die werdenden Mütter, für die ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Wenn du im Beschäftigungsverbot bist (sei es über die Krankenkasse oder den Arbeitgeber/die BG), beziehst du weiterhin dein volles Gehalt und dies gilt nicht als Einkommenssteuerersatzleistung, dementsprechend wirkt sich die Ankündigung von Kurzarbeit nicht auf dein Elterngeld aus. Ich nehme an, deswegen sagten alle zu dir, für dich ist das nicht so wichtig. Es soll mich bitte jemand korrigieren, falls ich da jetzt falsch liege aber genau aus diesem Grund arbeiten mein Chef und ich gerade daran, für mich ein Beschäftigungsverbot zu organisieren, damit ich eben keine Einbußen habe.

  • Antworten
    Kristin
    22. März 2020 at 15:56

    Ich müsste noch bis Anfang Juni arbeiten. Was ist, wenn ich jetzt so kurz vor der drohenden Kurzarbeit ins individuelle Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin geschickt werde? Bekomme ich dann für die letzten 2 Monate noch 100% Lohn?
    Lg

    • Antworten
      Steffi
      25. März 2020 at 12:47

      Hallo 🙂 ich habe die selbe Frage.
      Bin ich von Kurzarbeit betroffen, wenn ich im beschäftigingsverbot bin? Macht es einen Unterschied, ob ich dieses bereits habe oder erst ausstellen lasse in dem Monat in dem Kurzarbeit angemeldet wird?

    • Antworten
      Elisabeth
      26. März 2020 at 10:47

      Das würde mich ebenfalls interessieren. Habe genau das gleiche Problem und nach deinem Bericht direkt einen Termin morgen beim Arzt gemacht.

  • Antworten
    Pia
    22. März 2020 at 19:05

    Liebe Sandra, vielen Dank für den interessanten Artikel. Kann man davon ausgehen, dass, wenn es zur Kündigung kommt, man die normale Kündigungsfrist hat, wie im Vertrag steht oder ist das hier eine Ausnahme? Ich selbst bin auch gerade in der Lage und habe noch 3 Monate bis zum Mutterschutz sowie 3 Monate Kündigungsfrist laut Vertrag. Ist es außerdem auch jetzt noch sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wenn 3 Monate Wartezeit gelten?
    Vielen Dank!

    • Antworten
      Anne
      28. März 2020 at 19:26

      Nein, ich bin im 6. Monat und habe letzte Woche ein Schreiben bekommen das die komplette Belegschaft ab den 14.03.2020 in Kurzarbeit gehen muss, wer nicht einverstanden ist bekommt eine sofortige Kündigung. Dann h Reich mit Anwälten etc. gesprochen und obwohl ich im 100% Beschäftigungsverbot bin bekomme ich nur das Kurzarbeitergeld. Der krönende Abschluss war dann noch zu erfahren, dass das Kurzabeitergeld als kompletter Verdienstausfall bei der Berechnung des Elterngelds gilt. Somit habe ich jetzt bis nächstes Sommer vom Verdienstausfall etwas 🙁

  • Antworten
    Ina
    23. März 2020 at 6:59

    Könnten angestellte Eltern, die jetzt schwanger sind nicht einfach kurz eine Mini-/Mini-Selbstständigkeit (einmal putzen gehen über helpling oder so) übernehmen um
    dann später bei der Elterngeldberechnung als Mischverdiener (angestellt und selbstständig) behandelt zu werden so dass bei denen dann das Steuerjahr 2019 als Berechnungsgrundlage gilt?

  • Antworten
    Christian
    23. März 2020 at 15:16

    Hallo Sandra, vielen Dank für deinen Artikel!

    Auch meine Familie bzw. meine Frau ist von der von Dir erwähnten Situation betroffen.
    Im schlimmsten Fall, haben wir ab sofort und für 6 Monate kein Einkommen mehr, was als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen wird.

    Ich habe vorhin eine E-Mail ans Bundesministerium für FSFJ geschickt um auf die Situation werdender Mütter/Väter in zukünftiger Elternzeit aufmerksam zu machen.

    Soeben war die PK von der Familienministerin Giffey. Immerhin berichtete Sie, dass Sie den Ländern empfiehlt, den Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung vor die Corona-Krise zu legen. Also das Einkommen der 12 Monate vor Beantragung der jeweiligen Kurzarbeit als Folge der Corona-Krise. Liegt jetzt wohl bei den Landesministerien.

    Herzliche Grüße

    Christian

    • Antworten
      Lisa
      1. April 2020 at 8:32

      Sehr gut! Ich habe auch an sämtliche Stellen E-mails verschickt und auf die Problematik aufmerksam gemacht. Bisher aber noch keine Antwort erhalten.

  • Antworten
    Anna
    23. März 2020 at 18:53

    Danke für die vielen Informationen. Wirklich toll!
    Ich habe eine weitere Frage. Ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot.
    Heute habe ich ein Anschreiben von meiner Firma bezüglich Kurzarbeit erhalten.
    Ich wollte mich gerne mal erkundigen, welche Rechte und Pflichten ich habe bezüglich Kurzarbeit. Bin ich verpflichtet, so ein Schreiben zu unterzeichnen und wie wirkt sich das auf mein aktuelles Gehalt, mein Mutterschaftsgeld und auf das Elterngeld aus.
    Vielen Dank und alles Gute.

  • Antworten
    Biljana Stanic
    24. März 2020 at 5:37

    Hallo Sandra,

    ich befinde mich in ähnlicher Situation wie Jana, mein Arbeitsstart nach der Elternzeit war planmäßig Mai 2020. In der Kita hatten wir bereits die ersten 2 Wochen im März Eingewöhnung, bis die Schließung der Schulen und Kitas eintraf. Ich habe nun von Arbeitskollegen erfahren, dass unser Betrieb rückwirkend zum 01.03 Kurzarbeit anmeldet. Das Gespräch hierzu mit der Geschäftsführung steht noch aus. Ich frage mich nun natürlich was habe ich für Optionen und Möglichkeiten, sollte mein Betrieb mich nicht wieder einstellen. Mein Anspruch auf Elterngeld endet am 18.04.
    Ich hatte das Elterngeld plus mit 2 Jahren Gesamtlaufzeit.

    Bin ich in aktueller Situationen berechtigt Arbeitslosengeld zu erhalten?

    Viele besorgte Grüße und danke für dein Feedback

    Biljana

  • Antworten
    KRISTINA
    24. März 2020 at 7:58

    Wirklich ein toller Beitrag, der (leider) genau meine aktuelle Situation spiegelt! Ich werde Mitte Juli in Mutterschutz starten mit meinem zweiten Baby (laut meinem Arbeitgeber (IT Mittelstand mit über 100 MA (3 davon schwanger) und kompletter Home-Office-Möglichkeit) soll ich dafür doch mal dankbar sein, schließlich zahle mit die Firma dann Gehalt, obwohl ich nicht arbeite – eine Frechheit, wie ich finde … ). Nun gilt seit diesen Montag Kurzarbeit (Vollzeitstellen gehen auf 60%, Teilzeitstellen auf 50%). Das heißt ich sollte von derzeit 75% auf 50% heruntergestuft werden. Da ich jedoch noch recht viele Überstunden habe, darf ich nun wenigstens diese noch Abbauen und rutsche so erst einmal nicht in die Kurzzeit. Da ich schwangerschaftsbedingt gesundheitlich jedoch auch nicht fit bin (meine Ärztin wollte mich bereits vergangene Woche Krank schreiben), wäre nun meine Frage: Was passiert, wenn ich nun krankgeschrieben werde?? Derzeit bin ich ja offiziell noch nicht in Kurzarbeit …

  • Antworten
    Resa
    24. März 2020 at 11:41

    Von Herzen Danke für diesen wertvollen Beitrag, der unsere aktuellen existentiellen Ängste thematisiert. Mit der Info unseres Herzenswunsch, kam auch zeitgleich die Info der Kurzarbeit. Da wir in der SSW8 sind, bedeutet das immense, kaum tragbare finanzielle Einbußen in puncto Elterngeld. Demnach sind die Sorgen und Ängste dahingehend groß. Und nach einer FG im letzten Jahr, ist das das Letzte, was wir gebrauchen können. :‘-(
    Ich habe aber gerade gelesen, dass die Bundesfamilienministerin den Ländern vorschlägt, einen Bemessunszeitraum des Elterngeldes außerhalb der Corona-Zeit heranzuziehen. Was denkt ihr, ob das realisiert wird? Es würde unsere Ängste momentan zumindest beruhigen können. Liebe Grüße an alle (besorgten) Schwangere & Eltern

  • Antworten
    Nessi
    24. März 2020 at 13:03

    Hallo!

    Ich arbeite zurzeit in Elternzeit 20 Stunden und bekomme Elterngeld plus!
    Mein AG zieht so langsam Kurzarbeit in Betracht.
    Kann ich davon auch betroffen sein?
    Muss ich nicht mind. 15 Stunden arbeiten?

    • Antworten
      Yael
      7. April 2020 at 19:59

      Hallo mir geht es genau so und ich habe keine Antwort bisher gefunden. Ich arbeite aktuell 15h und Kurzarbeit wird zeitnah kommen. Habe sorge was die Stunden betrifft und dass mir aufgrund von LOHNERSATZLEISTUNG mein Elterngeldplus auf 150 Euro gekürzt wird.

  • Antworten
    Alex
    26. März 2020 at 17:18

    Hallo Sandra, vielen Dank für den Beitrag und Deine schnelle Reaktion auf meine Mail (und die vieler Anderer…).
    Ich habe gerade das Webinar gebucht, ich bin schon sehr gespannt.

    Da ich es nur auf dem Tablet anschauen kann, kann ich wahrscheinlich keine Fragen stellen, daher zwei Fragen vorab, vielleicht kannst Du sie beantworten:

    Meine Chefin hat mir gesagt, dass das Kurzarbeit-Gehalt nicht für den Mutterschutz gilt, dass ich also in dieser Zeit mein „normales“ Gehalt bekomme. Kannst du das bestätigen?
    Das wäre natürlich schon mal eine Erleichterung…

    Und wenn ich der Kurzarbeit nicht zustimme (soll ab April eingeführt werden), kann mir dann fristlos gekündigt werden? Wenn die normale Kündigungsfrist gilt, wäre ich dann schon im Mutterschutz (beginnt vorr. am 4.7.). Hätte eine Kündigung dann noch negative Auswirkungen auf das Mutterschutz-Geld?

    Vielen Dank für Deine Hilfe! Alex

  • Antworten
    Daniela
    28. März 2020 at 12:26

    Hallo Sandra, vielen Dank und ein großes Lob für Ihren Einsatz für die Familien!
    Auch wir haben endlich vor einer Woche die gute Nachricht erhalten das wir ein Baby erwarten! Leider wird dieses Glück von Corona überschattet.Ich bin gestern gekündigt worden, da meine Firma in großen finanzellen Schwierigkeiten steckt und Kurzarbeit auch keine Lösung mehr war, die finanziellen Mittel sind ausgegangen und somit wäre die Kündigung auch rechtens selbst wenn ich meinen Chefs erzählt hätte das ich schwanger bin.
    Derzeit sieht es also so aus als wenn wir in der Elternzeit nur die 300 Euro Mindestsatz bekommen, sofern ich nicht eine neue Anstellung finde, was in meiner Touristikbranche derzeit sehr schwieirg ist, da die meisten Firmen Kurzarbeit angemeldet haben und keine Neuanstellungen vornehmen. Und selbst andere Arbeitgeber stellen derzeit kaum ein. Es gibt dann auch immer Probezeit, man ist dem Coronavirus ausgesetzt wenn ich im Supermarkt an der Kasse aushelfen würde. Verstehen Sie uns nicht falsch, ich möchte arbeiten und habe immer gearbeitet und werde auch veruschen einen neuen Job zu bekommen. Auch wir haben wie Christian soeben an das Familienministerium geschrieben und gefordert das die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld vor die Coronakrise fällt. Liebe Sandra, wissen Sie wie man diese Forderung weiter ausbauen kann? Gibt es hierzu schon Petitionen? Wie können wir alle gemeinsam das Thema größer und wichtiger machen?

  • Antworten
    Neelia
    28. März 2020 at 19:16

    Vielen Dank für diesen interessanten Artikel. Ich gebe meinen Vorrednern Recht, dass es sehr schwer war online etwas dazu zu finden und deine Ausführung ist super und einfach zu verstehen.
    Ich hätte noch eine weitere Frage dazu: Die Geburt meiner Tochter war Anfang März, demnach bin ich noch bis Ende April im Basiselterngeld und wechsle dann auf ElterngeldPlus. Mein Arbeitgeber hat nun ab April für alle Kurzarbeit angemeldet, darf mich das auch betreffen, da ich mich noch in den ersten 8 Wochen nach der Geburt (Mutterschutz) bin oder erhalte ich meinen regulären Elterngeldanspruch?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Antworten
    Leandra
    30. März 2020 at 12:10

    Hallo Zusammen,

    ich habe mal eine Frage.
    Ich bin nicht schwanger, aber ein Baby ist in Planung.
    Im Betrieb haben wir jetzt ab April (bis Ende des Jahres) Kurzarbeit bis 50% angemeldet.
    Wir starten aber wohl erstmal mit 25%.
    Falls es mit dem schwanger werden klappen sollte und angenommen es klappt schnell und ich wäre
    beispielsweise ab Januar im Mutterschutz (man weiß ja leider nie, wann und wie schnell das so klappt).
    Gibt es eine Änderung aufgrund der Corona Krise, bei der Berechnung des Elterngeldes? Ich habe
    immer voll verdient und auch recht gut. Da jetzt aber Kurzarbeit angesagt ist, ändert sich das natürlich nun und
    ist umso ärgerlicher für die Berechnung des Elterngeldes.
    Danke im Voraus 🙂

  • Antworten
    Leandra
    30. März 2020 at 15:33

    Hallo Zusammen,

    leider ist unser Unternehmen ab April (bis Ende des Jahres mit bis zu 50%) auch von der Kurzarbeit betroffen (erstmal mit 25% Kurzarbeit).
    Ich bin noch nicht schwanger, aber ein Baby ist in Planung und nach einer Fehlgeburt letztes Jahr, möchte man natürlich ungerne darauf verzichten..
    Ich kann meinem AG ja auch schlecht erzählen, dass wir ein Baby planen und er mich aus der Kurzarbeit rausnehmen soll.
    Ich hoffe nur, dass der Bemessungszeitraum für das Elterngeld vor der Corona-Krise gelegt wird. Ich finde das nur fair. Oder was meint ihr?
    Das alles macht so eine Kinderplanung schon etwas zu nichte, wenn man weiß, dass einem da schon Geld fehlen würde, was man ja eigentlich gehabt hätte, wenn dieses doofe Virus nicht aufgetaucht wäre 🙁

  • Antworten
    Stephanie
    4. April 2020 at 21:51

    Vielen vielen Dank für die Informationen und die Mühe dieses alles online zu stellen.

    Ich hätte auch noch eine Frage:

    Ich bin derzeit in Elternzeit bis zum 31.1.21.
    Mein Mann und ich planen die Partnerbonusmonate vom 12.2.21-11.6.21 (15- 18 Monat) zu nehmen. Die Verträge sind bzw.werden von unseren Firmen bereits erstellt.
    Nun steht zumindest bei meinem Mann Kurzarbeit an. Da wir nicht wissen, wie es sich entwickelt, würde ich gerne wissen, wie es sich mit der Berechnung des Zuschusses bei Kurzarbeit verhält. Wird dann auch das Netto auf die Vollzeittätigkeit aufgestockt? Von den eventuell 67 Prozent des Netto’s auf die 100 Prozent des Nettovollzeitgehalts?

    Lieben Dank für die Antwort.
    Viele Grüße

  • Antworten
    Claudia
    7. April 2020 at 9:32

    Hallo,
    ich bin bis 9.4.2020 in Elternzeit und sollte ab 10.4.2020 wieder zurück zur Arbeit. Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Frauenärztin hat mir Ende März ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt.
    Mein chef hat in der Firma für alle kurzarbeit 100% eingeführt. Jetzt behauptet er, dass ich auch nur Gehalt auf kurzarbeit bekomme. Ich habe noch keine Einverständniserklärung zur Kurzarbeit unterschrieben. Ist das so richtig?

  • Antworten
    Danielle
    7. April 2020 at 15:05

    Einer der ersten Beiträge, die ich hier gesehen habe zum Thema Elterngeldbezug und Corona. Nun ist es bei uns so, dass ich bereits wieder 30h arbeite (jetzt im 13. Lebensmonat). Ab dem 15.-18. Lebensmonat haben wir die Partnerschaftsbonusmonate beantragt. Mein Mann für 28h in Elternteilzeit, ich für 30h. Wir befürchten aber, da unsere KiTa wegen Corona geschlossen hat und natürlich die Großeltern nicht eingebunden werden können, dass sich die Eingewöhnung nach hinten verschieben wird und wir ggf. nicht ausreichend dazu kommen diese Stunden zu leisten. Wir versuchen beide je 25h im Wechsel, sollte das bei unseren Bürojobs möglich sein (nur einer im Home Office möglich). Aber falls wir darunter rutschen fällt uns ja das gesamte Elterngeld weg. Keiner von uns kann „mal eben“ auf Vollzeit wechseln, damit der andere komplett entlastet ist. Wir werden also hart am Limit gehen und in der Zeit auch noch die Eingewöhnung mit erneutem Urlaub packen müssen, der eig fix ist und vom AG auch jetzt genommen werden sollte.
    Weiß jemand etwas zu diesen strengen Partnerschaftsbonus-Zeiten bzgl Corona?

    Viele Grüße
    Danielle

  • Antworten
    Katrin Willrodt
    10. April 2020 at 2:05

    Wie sieht es aus, wenn nur ein Teil der Belegschaft um Kurzarbeit geschickt wird? Kinderlose Kollegen in der gleichen Position (Account Manager) arbeiten zu 100%, ich soll ab 20.04. als Schwangere mit individuellem Beschäftigungsverbot (wirksam ab 14.04.) in 50% Kurzarbeit geschickt werden. Muss ich der Kurzarbeit zustimmen? Eine Betriebsvereinbarung oder einen Betriebsrat gibt es nicht.
    Vielen Dank für die Hilfe!

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