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So werde ich eine Mompreneur! Teil 3: Der Gründungszuschuss

Ohne Moos nix los! Das gilt selbstverständlich auch für Mompreneurs, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten. Leider haben die wenigsten von uns ausreichend Eigenkapital, spendable Verwandte, einen Lottogewinn in der Tasche oder gar eine größere Erbschaft in Aussicht. Daher bleiben meistens nur zwei Wege: Die Beschaffung von Fremdkapital, oder aber die Beantragung von Fördermitteln. Besonders begehrt sind natürlich Geldgeschenke vom Staat, quasi ohne Risiken und Nebenwirkungen – wie zum Beispiel der Gründungszuschuss, der gewährt wird, wenn eine Existenz aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wird.

Für Mütter, bzw. angehende Mompreneurs ist der Gründungszuschuss von besonderer Bedeutung, da sich an Mutterschutz und Elternzeit nicht selten die Arbeitslosigkeit anschließt. Kein Grund um den Kopf hängen zu lassen, sondern: Ein Grund um JETZT zu gründen und zwar mit einem Geldgeschenk, dass der Staat genau zum richtigen Zeitpunkt überreicht. Was bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu beachten ist findet ihr in diesem Blogeintrag, in dem ich euch meine gesammelten Weisheiten und Erfahrungen zusammengestellt habe:

1. Grundvoraussetzungen für den Gründungszuschuss

Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Gründungszuschusses ist in § 93 SGB III  geregelt und läßt sich wie folgt zusammen fassen:

  • Du bist arbeitslos und hast noch mindestens  150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Du hast eine „tragfähige“ Geschäftsidee (die „Tragfähigkeit“ dir von einer fachkundigen Stelle, z. Bsp.  Industrie- und Handelskammer bestätigt)
  • Du musst mindestens 15 Stunden/Woche selbständig arbeiten und damit deine Arbeitslosigkeit beenden

2. Wie und wo beantrage ich den Gründungszuschuss?

Bevor du den Gründungszuschuss beantragst musst du Arbeitslosengeld beantragen, denn aus der Höhe des Arbeitslosengeldes wird der Gründungszuschuss ermittelt.

Der Gründungszuschuss wird bei der Arbeitsagentur beantragt. Du erhältst von deinem Arbeitsvermittler einen personalisierten Antrag den du ausfüllen musst.

3. Wie hoch ist die Förderung und wie lange wird sie maximal gewährt?

Zur „Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung“ bekommt du für die Dauer von sechs Monaten den Beitrag, den du zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen hast, zuzüglich EUR 300 pro Monat. Die Gesamt-Förderungshöhe ist also abhängig von der Höhe deines Arbeitslosengeldes.

Wenn du deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegst, gibt es für weitere 9 Monate Gründungszuschuss, allerdings nur noch in Höhe von EUR 300 monatlich. Übrigens: Die Förderung ist steuerfrei!

4. Muss ich das Geld zurückzahlen, falls es mit der Existenzgründung nicht klappt?

Keine Angst, du musst weder den Gründungszuschuss zurückzahlen noch die Agentur für Arbeit informieren wenn der Erfolg ausbleibt. Nur dann, wenn du deine Selbständigkeit aufgibst, z. Bsp. bei Abschluss eines Arbeitsvertrages musst du die Agentur für Arbeit informieren. Der Gründungszuschuss wird dir dann nur bis zur Beendigung der Selbstständigkeit gezahlt. .

5. Erhalte ich den Gründungszuschuss wenn ich bereits parallel zu meiner Festanstellung selbständig war?

Was viele nicht wissen: Man muss nicht bei  Null anfangen! Du musst nicht unbedingt neu gründen, auch die Erweiterung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit kann eine Existenzgründung darstellen. In gewissen Grenzen wird auch der Einstieg in ein bestehendes Unternehmen als Gründung angesehen.

6. Kann ich auch noch während des Bezugs von Elterngeld einen Gründungszuschuss erhalten?

Wenn du die erforderlichen o.g. Voraussetzungen erfüllst, dann ist auch ein paralleler Bezug möglich. Es gibt zwar anderslautende Gerichtsurteile, allerdings gilt die Grundregel, dass der Gründungszuschuss nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.

7. Was ist, wenn ich während der Förderung schwanger werde?

Keine Sorge, als Selbständige bist du nicht verpflichtet, der Arbeitsagentur eine Schwangerschaft zu melden. Nur dann wenn du die o.g. Voraussetzungen für die Gewährung nicht mehr erfüllst, musst du die Arbeitsagentur informieren. Auch eine Pause während des Mutterschutzes führt nicht dazu, dass du deinen Anspruch verlierst. Möchtest du allerdings deine Selbständigkeit doch lieber wegen einer Schwangerschaft, Geburt oder Kinderbetreuung beenden oder nur noch weniger als 15 Stunden in der Woche weiterführen, wird die Förderung beendet. Allerdings kan du danach einen neuen Antrag stellen, bei dem alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen (wichtig: du musst während einer „Pause“ weiter Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen) . Mit dem neuen Antrag musst du allerdings 24 Monate warten (siehe gleich).

8. Kann ich den Gründungszuschuss mehrere Male erhalten?

Du hast bereits Gründungszuschuss erhalten und dir ist eine neue Geschäftsidee eingefallen, die du fördern lassen möchtest? Wenn die oben genannten Voraussetzungen verfügst und dazwischen eine Gründungspause von 2 Jahren eingelegt hast, kannst du eine weitere Förderung erhalten.

9. Die Arbeitsagentur hat meinen Antrag abgelehnt, was kann ich dagegen tun?

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Antrag auch abgelehnt werden. Begründet wird das häufig mit dem  „Vermittlungsvorrang“, d.h. der Vermittlung eines konkreten Arbeitsplatzes wirde der Vorrang eingeräumt. Ein anderer Grund kann zum Beispiel sein, dass ein Nachweis über eine Kinderbetreuung nicht erbracht wurde und die Ausübung der Selbständigkeit daher nicht möglich ist.

Wichtig: Innerhalb der Fristen sollten gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt und die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt abgegeben werden. Häufig kann die Ablehnung des Antrags erfolgreich angefochten werden.

 SMART-MAMA TIPP

Lass dich keinesfalls abwimmeln wenn der Arbeitsvermittler beim Stichwort Grundüngszuschuss abwinkt. Bei der Beantragung des Gründungszuschusses mußt du, abhängig von deinem Arbeitsvermittler, oftmals sehr hartnäckig sein! Rechne damit, dass du deinen Arbeitsvermittler von deiner Geschäftsidee überzeugen mußt, also bitte schon mal den elevator pitch üben. Denn: Bewilligung des Gründungszuschusses ist eine Ermessensentscheidung. Das bedeutet, dass der Vermittler einen gewissen Beurteilungsspielraum hat. Der wird natürlich eher zu euren Gunsten ausgeschöpft, wenn ihr eure Geschäftsidee überzeugend (und charmant ;-)) darstellen könnt.

So, genug geredet und erklärt! Ich freue mich jetzt über eure Erlebnisse bei der Beantragung des Gründungszuschusses! Wie haben die Arbeitsvermittler reagiert? Wurdet ihr unterstützt und ermutigt? Welche Hürden musstet ihr nehmen?

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2 Kommentare

  • Antworten
    Leonie
    20. Oktober 2014 at 7:55

    Sehr gut zusammen gefasst! Ich habe den Zuschuss zwei Mal erhalten: 2003 in Berlin und 2010 in NRW. Während in Berlin noch ein kleines Konzept von ca 10 Seiten inkl Finanzplan ausreichte, musste ich für 2010 in NRW wesentlich mehr angeben bzw. sehr konkrete Berechnungen für die kommenden 3 Geschäftsjahre angeben.
    Ohne Steuerberater wäre das nicht gegangen. Dieser hat mein Unternehmen jedoch auch schriftlich für Zukunftssichernd erklärt, was definitiv hilft, die Berater zu überzeugen. Nach Ablauf des Gründungszuschusses empfehle ich übrigens die freiwillige Einzahlung (ca 80€/Monat) in die Arbeitslosenversicherung. Damit habe ich mir nach erneuter Schwangerschaft und 3 Jahren Selbstständigkeit wieder ein Anrecht auf ALG erworben.

    • Antworten
      smart-mama
      22. Oktober 2014 at 23:34

      Danke für Deinen Erfahrungsbericht, liebe Leonie! Der Tipp mit der freiwilligen Einzahlung in die Arbietslosenversicherung ist wirklich sehr wichtig, das werde ich noch ergänzen. LG Sandra

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