Kita & Schule

Die 10 wichtigsten Infos zum Betreuungsgeld

Die einen nennen es „Herdprämie“ oder „Gluckengehalt“ und kritisieren es als rückständiges Finanzierungsinstrument eines Familienmodells, welches noch in den 50er Jahren verhaftet ist. Die anderen loben es als Unterstützung der Wahlfreiheit bei der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Lebensjahren.

Politische Diskussion Hin und Her, solange es das Betreuungsgeld gibt will Mama natürlich wissen wann sie es bekommt und wie sie es beantragt. Dazu habe ich euch die 10 wichtigsten Fragen rund um das Betreuungsgeld beantwortet:

1.    Wann bekomme ich Betreuungsgeld?

Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland, dein Kind ist nach dem 31. Juli 2012 geboren, lebt mit dir in einem Haushalt, wird von dir betreut und erzogen und nimmt keine öffentlich geförderte Betreuung in einer Tageseinrichtung (Kita) oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter) wahr. Außerdem darf euer zu versteuerndes Gesamteinkommen als Elternpaar zusammen nicht mehr als 500.000 EUR betragen. Wenn du allein anspruchsberechtigt bist sind es 250.000 EUR.

2.    Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Ab dem 1. August 2013 bekommst du pro Kind 100 Euro Betreuungsgeld, ab dem 1. August 2014 sind es dann 150 Euro.

3.    Wie lange gibt es Betreuungsgeld?

Der Bezugszeitraum des Betreuungsgeldes richtet sich nach dem Alter deines Kindes. Es kann vom ersten Tag des 15. Lebensmonates bis zur Vollendung des 36. Lebensmonates bezogen werden, also maximal 22 Monate lang.

4.    Kann ich vor dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beanspruchen?

Ja. Davor hast du einen Anspruch wenn deine Elterngeldmonate (und auch die deines Partners) verbraucht sind. Das ist dann der Fall, wenn ihr beide parallel Elternzeit genommen habt. Allerdings bleibt es bei der Obergrenze von 22 Monaten Bezugsdauer.

5.    Können beide Elternteile Betreuungsgeld beziehen?

Nein, leider nicht. Beide Elternteile können zusammen höchstens 22 Monate Betreuungsgeld beanspruchen. Wenn ihr beide Betreuungsgeld beziehen möchtet geht das nur nacheinander oder abwechselnd.

6.    Darf ich arbeiten?

Ja, so viel du willst. Und dein Partner auch.

7.    Darf mein Kind privat betreut werden?

Auch das geht. Eine private Betreuung schließt den Bezug von Betreuungsgeld nicht aus. Dein Kind kann eine private Kita besuchen oder von Oma, Opa oder einer Nanny betreut werden

8.    Wo beantrage ich das Betreuungsgeld?

Bitte einmal hier entlang!

9.    Muss ich eine Frist beachten?

Das Betreuungsgeld wird rückwirkend nur für drei Monate vor dem Monat der Antragstellung geleistet, daher solltest du den Antrag so früh wie möglich stellen.

10. Und wie geht es weiter?

Abgeschafft wird das Betreuungsgeld in dieser Legislaturperiode wohl nicht – es wird nicht einmal mehr im aktuellen Koalitionsvertrag erwähnt. Ursprünglich sollte ab 2014 noch ein Ergänzungsgesetz in Kraft treten. Der Entwurf, der vorsah, dass es on top 15 EUR gibt, wenn das Geld in für die Altersvorsorge oder zum Bildungssparen verwendet wird, wurde aber vom Bundesrat abgelehnt.

Wer von euch noch einmal genauer nachlesen möchte: Das Betreuungsgeldgesetz findet ihr hier.

 

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5 Kommentare

  • Antworten
    Mama-Rechte, endlich schön verpackt - NetWorkingMom.de - NetWorkingMom.de
    2. Juni 2014 at 9:13

    […] nützlich sind auch die kurzen und knackig zusammen gefassten Infos zum Betreuungsgeld. Für den Lifestyle-Faktor sorgen aber auf jeden Fall das schöne Blogdesign und Sandras […]

  • Antworten
    Laura
    5. Juni 2014 at 10:09

    Ein toller Beitrag mit ganz wichtigen Informationen. Dadurch habt ihr mir doch einige Fragen beantwortet und jetzt bin ich ein ganzes Stück weiter gekommen. Vielen Dank dafür.

  • Antworten
    Dietmar
    9. September 2014 at 11:10

    Ich habe auf der oben angegebenen Seite eine Infografik gefunden, wo man sieht wie viele Leute das Betreuungsgeld bis jetzt empfangen, mir kommt das immer noch ziemlich wenig vor. Es wird heutzutage aber auch immer komplizierter. Es gibt immer neue Gelder, sei es Muttschaftsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld etec.. Vielleicht wäre es einfacher eine einzige Förderung zu bieten die durchgängig bis zu einem bestimmten Alter geht und nicht gefühlt für jedes Lebensjahr des Kindes/Babys etwas neues beantragen zu müssen.

    • Antworten
      smart-mama
      10. September 2014 at 23:39

      Lieber Dietmar, durch eine Art „Grundförderung“ würde man den Eltern auf jeden Fall eine Menge Arbeit erleichtern und Verwaltungskosten einsparen!

  • Antworten
    Ira
    19. Januar 2015 at 21:43

    Hallo,

    ich würde gerne wissen, ob man auch Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wenn man noch Elterngeld bekommt? Beispiel: Das Elterngeld wurde für 24 Monate beantragt, das Kind wird von den Eltern betreut, ab dem 15. Monat könnte doch theoretisch auch das Betreuungsgeld beantragt werden, oder?

    Vielen Dank für die vielen wichtigen Infos!

  • Antworten